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Autor: Rügenbote

Verfahren zu Kindeswohlgefährdungen

Schwerin – Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr 5.212 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Das ist die höchste Zahl, die seit 2012 registriert wurde. Sie basiert auf von den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführten Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des SGB VIII.

Damit wurden im Jahr 2022 etwa 600 Verfahren mehr als im Jahr 2021 durchlaufen. Das entspricht einer Steigerung um rund 13 Prozent. Die Verfahren umfassten fast exakt zu gleichen Anteilen weibliche und männliche Kinder und Jugendliche (bis unter 18 Jahren).

„Ein funktionierender Kinderschutz ist von herausragender Bedeutung, um Kindeswohlgefährdungen so früh wie möglich zu identifizieren und Hilfen für die betroffenen Kinder und Familien zu organisieren“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese angesichts der aktuellen Statistik.

Prävention und Früherkennung seien dabei ebenso wichtig, wie Qualifizierung und Vernetzung, so Drese. „Im Bereich der Kooperation haben wir in den letzten Jahren gerade im Zusammenwirken von Polizei und Justizbehörden mit den Jugendämtern große Fortschritte gemacht. Wir brauchen die gute Zusammenarbeit und Netzwerkbildung von allen Akteuren, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Gleichzeitig ist es auch wichtig zu betonen, dass nicht jedes eingeleitete Verfahren den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bestätigt“, verdeutlichte die Ministerin.

So lag 2022 in 43 Prozent keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor und in knapp 27 Prozent endeten die Verfahren ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung oder eines Hilfebedarfs. In gut 30 Prozent der Fälle wurde allerdings eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter festgestellt.

Das ist eine erhebliche Steigerung von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei sind Anzeichen von Vernachlässigung die häufigste Form von Kindeswohlgefährdungen gefolgt von Hinweisen auf psychische und körperliche Misshandlungen.

Drese: „Hinter diesen Zahlen stehen Schicksale von Kindern. Deshalb werden wir die Aktivitäten im Kinderschutz konsequent fortsetzen und intensivieren. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein.“

Regionale Jobbörsen an Schulen gehen weiter

Oldenburg: Persönliche Gespräche sind besonders wichtig

Schwerin – Die Jobbörsen an den Schulen gehen in eine neue Runde. Auch im laufenden Schuljahr finden Informationsveranstaltungen an den Schulen statt, bei denen sich Interessierte vor Ort über die Tätigkeit als ausgebildete Lehrkraft, als Lehrkraft im Seiteneinstieg, als unterstützende pädagogische Fachkraft (upF) oder als Alltagshilfe informieren können. Bei den Veranstaltungen präsentieren sich Schulen, die einen Personalbedarf haben.

„Die Schulleitungen haben mit den Jobbörsen gute Erfahrungen gemacht. Deshalb setzen wir die Veranstaltungsreihe fort“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wer mag, kann sich an den Schulen in seinem Wohnumfeld erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen, sich einzubringen und zu bewerben.

Wir verstetigen damit das Informationsangebot vor Ort, bei dem sich Interessierte Schulen anschauen und mit den Schulleitungen, Lehrerkollegien, Vertreterinnen und Vertreter der Staatlichen Schulämter und des Bildungsministeriums ins Gespräch kommen können. Persönliche Gespräche sind in einer Situation, in der wir auf jede Bewerberin und jeden Bewerber angewiesen sind, besonders wichtig“, betonte Oldenburg.

Für alle im Umfeld von Ferdinandshof findet am Mittwoch, 1. November 2023, von 16:45 bis 18:00 Uhr im Kulturzentrum Brandstall Gutshof 7, 17379 Ferdinandshof, eine regionale Jobbörse statt. Folgende Schulen stellen sich vor:

  • Grundschule Ferdinandshof
  • Regionale Schule mit Grundschule „Hanno Günther“, Ferdinandshof
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Ferdinandshof
  • Regionale Schule mit Grundschule „Lindenschule“, Ducherow
  • Grundschule „Johann-Heinrich Pestalozzi“, Torgelow
  • Grundschule Jatznick
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“, Strasburg

Weitere Termine:

Mittwoch, 8. November 2023, 15:00 bis 17:00 Uhr, Regionale Schule Lübz, Schützenstraße 36, 19386 Lübz

Dienstag, 14. November 2023, ab 16:00 Uhr, Gymnasium „Am Tannenberg“ Grevesmühlen, Rehnaer Straße 51. Neben dem Gymnasium stellen sich die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „An den Linden“, Grevesmühlen, sowie die Regionale Schule „Am Wasserturm“, Grevesmühlen, vor.

Sonnabend, 25. November 2023, 10:00 bis 12:00 Uhr, Kooperative Gesamtschule Sternberg, Seestraße 1 a, 19406 Sternberg, im Rahmen des Tags der offenen Tür.

Neben den Lehrkräften der Schule stehen auch Vertreterinnen und Vertreter der Staatlichen Schulämter und des Bildungsministeriums bereit, die Wege in den Schuldienst zu erklären, Fragen zu beantworten und individuell zu beraten.

Voranmeldungen sind nicht notwendig. Interessierte sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen.

Freiwilligendienste

Drese fordert Rücknahme der geplanten Mittelkürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese kritisiert die vorgesehene Absenkung der Bundesförderung für die Jugendfreiwilligendienste und Bundesfreiwilligendienste. Der Haushaltsentwurf des Bundesfamilienministeriums sieht Kürzungen im Jahr 2024 von rund 25 Prozent vor und weitere Absenkungen für das Jahr 2025. Der Bundestag wird im November abschließend über den Haushalt entscheiden.

„Die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Entscheidung, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Unsere Gesellschaft braucht die sozialen, weltoffenen, neugierigen, fleißigen, freiwilligen Helferinnen und Helfer. In diesen Bereichen Kürzungen vorzunehmen, ist der völlig falsche Ansatz“, betonte Drese am Wochenende.

In Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 2021/22 rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro würde für MV einen Rückgang von etwa 550 Plätzen bedeuten.

„Das wäre ein fatales Signal an junge Menschen, die sich in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen engagieren wollen. Und es wäre ein erheblicher Einschnitt vor allem für soziale Einrichtungen und die darin betreuten Menschen“, verdeutlichte Drese.

„Weniger Plätze im Freiwilligendienst bedeuten auch weniger Menschen, die etwa in der Pflege oder Behindertenhilfe beruflich tätig werden wollen“, so die Ministerin. „In Zeiten eines erhöhten Fachkräftebedarfs halte ich das für absurd und unverantwortlich.“ Denn vielfach sei ein FSJ der erste Schritt für eine berufliche Zukunft in diesen wichtigen Bereichen, sagte die Ministerin.

Drese kündigte an, auch in den letzten Tagen bis zur Entscheidung über den Bundeshaushalt, sich für die Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten einzusetzen. „Nach vielen Gesprächen sehe ich noch Chancen dafür“, so Ministerin Drese.

Zukunftsfähige Feuerwehr

Schwerin – Heute hat Landesinnenminister Christian Pegel auf dem Gelände der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV (LSBK MV) das erste von insgesamt 40 Löschgruppenfahrzeugen 20 (LF 20), die im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ beschafft werden, an die Feuerwehr Schwerin übergeben.

„Ich freue mich sehr, dass wir den zweiten großen Programmteil beginnen können. Mit dieser modernen Ausstattung stärken wir die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren bei ihrer täglichen Arbeit“, sagte Christian Pegel heute in Malchow und: „Es werden insbesondere Feuerwehren, die auch überörtliche Aufgaben wahrnehmen, unterstützt.“

Geplant sei, dass die Fahrzeuge, ab 4. Quartal 2024, monatlich in verschiedenen Chargen an die Feuerwehren im Land übergeben werden, so Christian Pegel. 15 der 40 LF 20 werden über das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ gefördert und die restlichen Kommunen freuen sich über den erzielten Preisvorteil. „Je nach finanzieller Lage hat das Land die jeweilige Kommune bei der Anschaffung mit 70 bis 80 Prozent der Kosten unterstützt – insgesamt mit 35 Millionen Euro“, erklärte der Minister.

Das Land hatte den Zuschlag für jeweils 40 Fahrzeuge der Typen LF 20 und Tanklöschfahrzeugen 3000 (TLF 3000) an zwei Hersteller Ende 2022 erteilt und damit den Startschuss für den zweiten Projektteil des Landesprogramms gegeben. In diesem werden vor allem gemeindliche Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben berücksichtigt. Die Fahrzeuge decken mit Löschwassertanks von 2.500 bzw. 3.500 Liter Fassungsvermögen das Einsatzspektrum zwischen den kleinen bereits ausgelieferten TSF-W und den großen TLF-W M-V ab.

Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Dafür stehen zwei Vorhaben im Fokus, bei denen die vom Land organisierte Zentralbeschaffung zu höherer Wirtschaftlichkeit führen soll:

Im bereits abgeschlossenen ersten Projektteil wurden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Der zweite Teil ist heute erfolgreich gestartet und wird 2024 mit der weiteren Auslieferung der LF 20 und TLF 3000 fortgeführt.

Auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben von dem Förderprogramm profitiert und – basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 – insgesamt elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge speziell für den Waldbrandschutz erhalten.

15 Rechtspfleger*innen werden diplomiert

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich freue mich, dass fast alle Diplomierten unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken.“

Güstrow – „Ich gratuliere den 15 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Diplom-Studium erfolgreich beendet haben. Zwölf von ihnen werden im Geschäftsbereich der Justiz ernannt, sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein guter Tag für die Justiz des Landes. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind an den Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier für insgesamt 15 Absolventinnen und Absolventen. Zur Urkundenübergabe an der Fachholschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow wurde sie durch Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns vertreten.

Vier Mal wurde die Note „gut“ vergeben, fünf Mal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 8,90 Punkten. Die Besten schlossen ihr Studium mit einer Punktzahl von 12,70 bzw. 12,50 Punkten ab.

Justizstaatssekretär Straetmanns gratulierte: „Mit dem Abschluss der Ausbildung steht Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers das gesamte, breit gefächerte Aufgabengebiet im gehobenen Dienst offen. Es ist ein Beruf mit ganz besonderer Verantwortung. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Stetiges Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger ist es, den Rechtsfrieden auf vielen Gebieten zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Tariflohn in Landesunternehmen muss gelten

Schwerin – Die aktuelle Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist die erste Regierung des Landes, die bei ihren Beteiligungen einheitliche Standards und Transparenz herstellen will. Dies gilt auch für die Tarifentlohnung. Ziel ist eine zukunftsgerichtete, transparente und vergleichbare Tarifbindung.

Der Landesregierung liegen inzwischen die Ergebnisse der Erhebung zu den derzeitigen Vergütungssystemen der Landesbeteiligungen vor. Die Gesamtsituation ist noch uneinheitlich: Eine Beteiligung beschäftigt keine Mitarbeiter.

Sechs der zwanzig Mehrheitsbeteiligungen des Landes sind vollständig an die einzelnen Regelungen des jeweils gültigen Branchentarifvertrags gebunden. Zwei Landesbeteiligungen – die GAA und die IAG – entlohnen die Beschäftigten übertariflich. Elf der zwanzig Unternehmen lehnen ihre Vergütung bereits an einen Tarifvertrag an. Der Grad der Anlehnung variiert aber stark. Deswegen muss die Tarifentlohnung in den Beteiligungen vor Ort jetzt ohne Ausnahmen umgesetzt werden.

Die Landesregierung plant in der Kabinettssitzung am 7. November 2023 die Fachressorts damit zu beauftragen, zusammen mit den Landesbeteiligungen die Vergütungssysteme überall so zu gestalten, dass die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen des jeweils geltenden Branchentarifvertrags dauerhaft eingehalten werden.

Um eine tarifgerechte Entlohnung in den Landesbeteiligungen in Zukunft sicherzustellen, soll das Finanzministerium beauftragt werden, ein geeignetes Prüfschema für die Vergütungssysteme zu erarbeiten, aus dem unternehmensspezifische Handlungsbedarfe abzuleiten sind.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Für die Landesbeteiligungen müssen die gleichen Regeln gelten wie für alle Unternehmen, die dem Tariftreuegesetz unterliegen. Die Landesregierung hat in einem erstem Schritt Transparenz geschaffen und wird jetzt da-für sorgen, dass die Tarifentlohnung nach dem jeweils gültigen Branchentarif in allen Landesunternehmen ohne Ausnahmen umgesetzt wird.“

Rahmenvertrag in der Kindertagesförderung

Oldenburg: Historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Gute und faire Bildungschancen für alle Kinder im Land und eine qualitativ hochwertige Kindertagesförderung – das sind gemeinsame Ziele aller im Bereich der Kindertagesförderung agierenden Beteiligten. In der Vergangenheit konnten sich die kommunalen Landesverbände und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe auf keinen gemeinsamen Landesrahmenvertrag einigen. Nachdem Bildungsministerin Simone Oldenburg einen Schlichter einsetzte und zahlreiche Verhandlungsrunden stattgefunden haben, steht nun eine Einigung kurz bevor.

„Das wäre ein historisches Ereignis in Mecklenburg-Vorpommern. Wir freuen uns, dass nach so vielen Jahren endlich ein Landesrahmenvertrag in greifbarer Nähe ist und die Eckpunkte zwischen der kommunalen Familie und den Leistungsträgern geregelt werden konnten. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Ich danke allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des parlamentarischen Frühstücks, zu dem die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern eingeladen hatte.

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Vorschriften sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.