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Autor: Rügenbote

Stärkung der kommunalen Ebene

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts vorgelegt. Diese soll am Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2024 in Kraft treten und im Januar 2024 in den Landtag eingebracht werden, aktuell befindet sich der Entwurf in der sogenannten Verbandsanhörung.

„In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass die letztmalig vor mehr als zehn Jahren novellierte Kommunalverfassung besonders in der Mitwirkung und Teilhabe weiter verbessert werden kann“, erklärte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Damit wird Ziffer 466 des Koalitionsvertrages umgesetzt.

„Eine Neuerung freut mich besonders: Wir ermöglichen den kommunalen Vertretungen, künftig auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie es die Coronavirus-Pandemie war, Sitzungen unter Anwendungen von Videokonferenztechnik durchzuführen. Damit erleichtern wir vor allem den vielen ehrenamtlich tätigen politischen Vertreterinnen und Vertretern ihre Arbeit.

Wir stärken die kommunale Ebene damit für die Zukunft. Künftig lassen sich so Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren – das macht das Engagement attraktiver und schafft besonders für das Ehrenamt im ländlichen Raum Erleichterungen. Zudem wird die Rechtssicherheit für Videoübertragungen von Sitzungen, sogenannte Live- und On-Demand-Streaming, sowie für elektronische Abstimmungssysteme verbessert“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Ein weiterer wichtiger Schritt stellt die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin, zum hauptamtlichen Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat dar. Damit gehen wir für MV einen neuen Weg.“

Auf Wahlen für die Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien nach jeder geänderten Zusammensetzung der Vertretung, beispielsweise durch Rücktritte oder Nachrücken neuer Mandatsträger aus anderen Gründen, werde zu Gunsten eines Zuteilungs- und Benennungsverfahrens hingegen künftig verzichtet. Des

Weiteren werden die Mitwirkungsrechte von Beiräten am Willensbildungsprozess detaillierter geregelt und künftig in das Ermessen der Kommunen gestellt. So können die kommunalen Hauptsatzungen künftig für Beiräte vorsehen, dass deren Vorsitzende in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag und den Ausschüssen Rederecht erhält und die Beiräte ein Antragsrecht für diese bekommen können.

Außerdem wird die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung zugelassen. Bislang leitete sich die Zusammensetzung der Ortsteilvertretungen aus dem Kommunalwahlergebnis für das gesamte Gemeindegebiet ab – künftig kann alternativ die Ortsteilvertretung parallel zur Kommunalwahl auch direkt gewählt werden, wenn dies vor Ort so entschieden und festgelegt wird.

„Im Koalitionsvertrag hat sich die MV-Koalition die Stärkung der Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen, was durch verschiedene verbesserte Rechte der Gleichstellungsbeauftragten Eingang ins Gesetz gefunden hat, beispielsweise durch eine Stärkung der internen Mitwirkungsrechte bis hin zu Widerspruchsrechten, um eine nochmalige oder erstmalige Befassung der kommunalen Gremien mit gleichstellungsrelevanten Fragen zu erreichen“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Digitalisierungsprojekte des VHS-Verbandes

Oldenburg: Digital gestütztes Lernen an Volkshochschulen ermöglichen

Schwerin – Das Land unterstützt die Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Digitalisierung. Der Volkshochschulverband MV erhält in diesem Jahr 99.989 Euro für das Projekt „Digitale Barrierefreiheit, digitale Chancen – digital transformierte Volkshochschulen“. Ziel ist es, Angebote für Einwohnerinnen und Einwohner zu entwickeln und umzusetzen, die noch an den Anfängen im Umgang mit digitalen Medien stehen. Dieses Angebot richtet sich in hohem Maße an ältere Menschen.

Diesem Vorhaben vorausgegangen ist das Modellprojekt „Initiative Digitale Weiterbildung MV: Entwicklung von digitalen Kompetenzen in den Bereichen der Grundbildung und der nachholenden Schulabschlüsse“. Das Land stellte hierfür dem VHS-Verband in den Jahren 2022 und 2023 eine Förderung in Höhe von 99.720 Euro zur Verfügung. Die Volkshochschule Schwerin konnte dadurch einen Klassensatz von 20 Tablets im Wert von 11.000 Euro anschaffen. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den „Schulabschlusskurs Berufsreife“ der VHS im Campus am Turm besucht, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den digitalen Geräten lernen.

„Wer einen Berufsreife-Kurs oder einen Mittlere-Reife-Kurs an einer Volkshochschule besucht, will einen Schulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg erlangen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Es gibt immer individuelle Gründe, warum die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Ziel bislang nicht erreicht haben oder Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben haben. Ich bewundere sie für diesen Mut und für ihren Ehrgeiz und wünsche viel Erfolg. Die Tablets tragen dazu bei, dass auch an den Volkshochschulen digital gestütztes Lernen und damit neue Lernformen möglich sind“, so Oldenburg.

Die Tablets der Volkhochschule Schwerin wurden mit einer Lernsoftware ausgestattet und ermöglichen den direkten Zugriff auf das Lernmanagementsystem „vhs.cloud“. Die Landeshauptstadt Schwerin übernimmt die Wartungskosten der Geräte in Höhe von 3.000 Euro jährlich.

Der Einsatz von Audio und Videomaterial an den Volkshochschulen trägt damit zu einer abwechslungsreichen Auseinandersetzung mit den Lerninhalten bei. Durch Unterrichtsformate wie „blended learning“ und „hybrid learning“ besteht für die Kursleitenden nunmehr die Möglichkeit, individuell zu fördern. „Blended Learning“ ist dabei die Zusammensetzung der klassischen Präsenzphase und einer begleitenden digitalen Selbstlernphase. „Hybrid Learning“ hingegen vermittelt gleichzeitig Lerninhalte sowohl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Seminarraum als auch an jene, die online zugeschaltet sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, von zu Hause am Unterricht teilzunehmen. Das führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Schulleben. Dies kann insbesondere auf dem Zweiten Bildungsweg wichtig sein.

Bei ihrem Besuch dankte die Ministerin dem VHS-Verband, der das Projekt gemeinsam mit den Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und umsetzt hat. „Ohne ihr Engagement, die Digitalisierung voranzutreiben, wäre dieses gelungene Projekt nicht zu Stande gekommen“, sagte Oldenburg. „Nicht unerwähnt lassen möchte ich das große Interesse der meist nebenberuflichen Kursleitenden an den Volkshochschulen, die sich hinsichtlich der Digitalisierung fortgebildet und kreativ neue Unterrichtskonzeptionen entwickelt haben“, betonte Oldenburg.

Erkältungssaison steht vor der Tür

Ministerin Drese und Ärzteschaft rufen zur Vorsorge auf

Schwerin – Kratzen im Hals, Schüttelfrost, die Nase läuft: mit Beginn der kälteren Jahreszeit haben Atemwegserreger und Viren wieder leichtes Spiel. „Deshalb ist in den nächsten Wochen der richtige Zeitpunkt, Vorsorge zu betreiben, um sich selbst und andere zu schützen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag.

„Auch wenn die Pandemie vorbei ist und sich der Umgang mit Corona verändert hat, gibt es keinen Grund, eine Ansteckung auf die leichte Schulter zu nehmen. Das gilt für das Coronavirus ebenso wie für Influenza und andere Viren“, verdeutlichte Drese

„Impfen ist eine Möglichkeit des Schutzes“, ergänzte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung MV, Dipl.-Med. Angelika von Schütz. „Die Influenzaimpfung in der Praxis des niedergelassenen Arztes ist für viele Bürgerinnen und Bürger längst zur guten jährlichen Routine im Herbst geworden und man kann die Bevölkerung nur ermuntern, die in Mecklenburg-Vorpommern traditionell hohen Impfquoten beizubehalten. Das gleiche gilt auch weiterhin für die Risikogruppen in Bezug auf die Coronaimpfung mit den angepassten Impfstoffen, die nun zur Verfügung stehen. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geben hier eine gute Orientierung dafür, wer sich impfen lassen sollte.“

Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte vor Ort stehen zur Verfügung und bieten sowohl die Impfungen als auch entsprechende Beratungen an. „Wichtig ist, die jeweilige Praxis im Vorfeld zur Abstimmung eines Termins zu kontaktieren. Die Praxen müssen die Impftermine so organisieren, dass der angebrochene Impfstoff auch verbraucht werden kann, für alle Impfwilligen zur Verfügung steht und kein unnötiger Verwurf von Impfstoff erfolgt.“, so der KVMV-Vorstand.

Neben der Impfung als Schutz vor schweren Verläufen gilt es natürlich auch diesen Herbst und Winter wieder, die allgemeinen Regeln zum Infektionsschutz zu beachten. „Mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben, Kontakte meiden bzw. Abstand halten und bei anhaltenden oder zunehmenden Symptomen den Arzt kontaktieren sind weiterhin die wichtigsten Regeln“, sagte Ministerin Drese, die rät, sich hier an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu orientieren. „Auch die Maske bleibt weiterhin ein Mittel der Wahl zum eigenverantwortlichen Umgang mit Erkältungskrankheiten.“, so Drese weiter.

Der KVMV-Vorstand bittet Patientinnen und Patienten mit Symptomen für Atemwegserkrankungen, die Arztpraxis zunächst telefonisch zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch dies diene dem Eigen- und Fremdschutz vor der Verbreitung ansteckender Erkrankungen. Nicht in jedem Fall ist eine sofortige ärztliche Konsultation erforderlich, wenn z. B. nur geringe Bagatellsymptome wie leicht erhöhte Körpertemperaturen vorliegen. In einigen Fällen ist das Besinnen auf die Anwendung sog. „alter Hausmittel‘“ durchaus ausreichend.

Außerhalb der Sprechzeiten der behandelnden Praxen steht bei schweren Krankheitsverläufen der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KVMV zur Verfügung. Insbesondere gibt es hier inzwischen 13 Bereitschaftsdienstpraxen, die sich meistens an Krankenhäusern befinden. Eine Übersicht ist auf der Homepage der KVMV (www.kvmv.de) zu finden. Dort findet man auch die Sprechzeiten und Rufnummern des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Rücksicht im Straßenverkehr

Schwerin – Morgen startet der länderübergreifende Aktionstag von „sicher.mobil.leben“. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Rücksicht im Blick“. Die Polizeien aller Bundesländer beteiligen sich mit Kontrollmaßnahmen an der Aktion.

„Das gemeinsame Ziel dieses Aktionstages ist es, dass sich jede Verkehrsteilnehmerin und jeder -teilnehmer – egal, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad, im Auto oder mit einem anderen motorisierten Verkehrsmittel –vorsichtig und rücksichtsvoll verhält. Nur, wenn wir uns alle gemeinsam an die Verkehrsregeln halten, legen wir das Fundament für die Verkehrssicherheit für uns alle“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der morgen von 7.30 Uhr an den Kontrollmaßnahmen vor dem Weststadtcampus teilnehmen wird und:

„An insgesamt 75 stationären Stellen werden von morgen von 6 Uhr an bis zum 27. September 6 Uhr Polizistinnen und Polizisten Anhaltekontrollen durchführen. Schwerpunkte sind dabei u. a. das Abbiegen, Ablenkung, sichere Schulwege, Verkehrstüchtigkeit oder Einfluss von Alkohol oder anderen be­rauschenden Mitteln, Geschwindigkeit, Radverkehr. Darüber hinaus wird es spezielle Kontrollmaßnahmen in den Fußgängerzonen unserer Städte sowie im Zusammenhang mit Fahrradschutzstreifen geben. Gerade der rücksichtsvolle Umgang mit Fußgängern und Radfahrern soll eine besondere Bedeutung bekommen, daher werden Kreuzungen, die einen Vorrang dieser beiden Gruppen gewähren, genauestens kontrolliert.“

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der getöteten Fußgänger von zwei auf zehn und die der Radfahrer von sechs auf 14 deutlich gestiegen. „Im ersten Halbjahr dieses Jahres musste die Polizei leider schon fünf getötete Fußgänger vermelden. Getötete Radfahrer hat es in den ersten sechs Monaten in M-V zum Glück noch nicht gegeben“, berichtet Innenminister Christian Pegel.

Die Landespolizei M-V plant zudem verschiedene Präventionsmaßnahmen im ganzen Land. Die Polizeiinspektion Schwerin beispielsweise ist vormittags mit einem Stand neben einer stationären Kontrollstelle auf dem Marienplatz vertreten und wird am Nachmittag an einer Schweriner Grundschule die Schulwegsicherung begleiten. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg übt mit der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) an einer Grundschule in Kargow das richtige Verhalten im Bus.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

FASD: Drese warnt eindringlich vor Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

Schwerin – Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich bis zu 10.000 Kinder mit irreversiblen alkoholbedingten Schädigungen geboren. „Damit ist die fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) die häufigste nicht-genetische Behinderung, die tragischerweise zugleich in Gänze vermeidbar wäre“, betonte Gesundheitsministerin Drese heute als Schirmherrin der zweitägigen FASD-Fachtagung des FASD Deutschland e.V.

Häufige Symptome der Störung sind irreversible körperliche Einschränkungen, psychische Probleme und eine herabgesetzte kognitive Leistungsfähigkeit. Nur rund zehn Prozent der Betroffenen können ein vollkommen eigenständiges und unabhängiges Leben führen. Häufig benötigen sie zusätzlich eine langfristige und umfassende medizinische Begleitung.

„Es ist zu tiefst erschreckend, dass Studien zufolge mindestens rund 20 Prozent der Frauen dennoch auch während der Schwangerschaft Alkohol konsumieren. Knapp acht Prozent sogar so viel, dass die Alkoholmenge selbst für nichtschwangere Frauen als riskant gilt“, hob Drese hervor. Teilweise sind Unwissenheit über die Schwangerschaft oder die Folgen des Konsums der Auslöser, zum Teil seien es aber auch bestehende Abhängigkeitserkrankungen.

Dies spiegele sich auch in den Erfahrungen der Suchtberatungsstellen und im kürzlich vorgestellten Suchtberichtes des Landes wider, so die Ministerin. Von den Schwangeren, die im vergangenen Jahr eine Suchtberatung in Anspruch nahmen, erhielten 35 Prozent die Primärdiagnose des Alkoholmissbrauches, rechnete Drese vor.

Drese: „Ich kann deshalb nur appellieren, sich im Suchtfall Hilfe und Unterstützung zum Beispiel bei unseren 25 Suchtberatungsstellen zu suchen – dem Kind zu Liebe. Denn, und das gilt für alle Schwangeren: Es gibt während der Schwangerschaft keine sichere Menge Alkohol. Jeder Schluck, jedes Glas gefährdet das Kleinkind im Mutterleib immens und kann zu lebenslangen Schäden führen.“

75 Jahre Propellerfertigung in M-V

Schulte: Weltmarktführer aus Mecklenburg-Vorpommern

Waren (Müritz) – Heute feierte die Mecklenburger Metallguss GmbH (MMG) die 75-jährige Erfolgsgeschichte der Propellerfertigung am Firmensitz in Waren (Müritz).

„Als Weltmarktführer mit einem Exportanteil von 95 Prozent des Umsatzes sind Ihre Propeller weltweit im Einsatz. Sie können stolz auf die geleisteten 75 Jahre sein. Trotz vieler herausfordernder Veränderungen ist die MMG ein traditionsreiches und zugleich hoch innovatives Unternehmen.

Diese beiden Attribute in Einklang zu bekommen ist keine Selbstverständlichkeit. Eine besondere Bedeutung für die Region hat die MMG ebenso als einer der größten Arbeitgeber. Mit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei Ihnen beschäftigt sind, ist die MMG ein wichtiger Standortfaktor“, so Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte bei der Begrüßung der Feierlichkeiten.

1875 wurde das Unternehmen als Maschinenfabrik und Eisengießerei gegründet. Es belieferte zunächst vor allem den Maschinen- und Anlagenbau. Als nach dem Zweiten Weltkrieg der Schiffbau im Osten Deutschlands wieder aufgebaut wurde, fertigte die Warener Gießerei mehr und mehr Teile für die Werftindustrie und spezialisierte sich auf die Herstellung von Schiffspropellern.

Heute ist MMG eine der modernsten und nachhaltigsten Propellerfabriken der Welt. Seit 1948 prägt MMG mit der Entwicklung und Herstellung von Schiffspropellern die Schifffahrt. Tausende Schiffe mit Propellern der MMG sind auf den Weltmeeren unterwegs, darunter die größten ihrer Klassen.

Zur Herstellung werden uralte Kulturtechniken und innovative Fertigungsmethoden kombiniert. Die Entwicklung effizienter Schiffsantriebe steht dabei genauso im Mittelpunkt wie die Effizienz der Produktion.

„Die MMG repräsentiert unser Land Mecklenburg-Vorpommern und die Region Waren an der Müritz weltweit und ist ein Aushängeschild des Industriestandortes MV. Als einzige Gießerei ihrer Art außerhalb Asiens erfreut es mich umso mehr, dass sie mit ihren Produkten die Effizienzbemühungen der Bestandsschifffahrt bedienen können. Einen wesentlichen Beitrag leistet MMG dabei mit eigener Forschungen – selbstständig und sehr aktiv“, führte Staatssekretär Jochen Schulte weiter aus.

Zum Produktions- und Leistungsprogramm von MMG zählen die Herstellung von Groß- und Spezialguss aus Kupferlegierungen und insbesondere die Konstruktion und die Herstellung von Festpropellern und von Verstellpropellerkomponenten für alle Schiffsklassen und -größen, wie z. B. Containerschiffe, Tankschiffe, Massengutfrachter und Passagierschiffe.

Daneben werden im Schleudergussverfahren Halbzeuge wie Buchsen und Ringe aus Kupferlegierungen hergestellt und Kunden aus allen Industriebereichen maßgeschneiderte Lösungen für Spezialgussbauteile angeboten.

Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren immer breiter aufgestellt und bietet nun auch Propellerlösungen für Tanker, Kreuzfahrtschiffe, Forschungsschiffe, U-Boote und Jachten an. Nach eigenen Angaben setzt MMG mit dem Antriebskonzept „5D-Propulsion“ neue Maßstäbe im Bereich hocheffizienter Propellerantriebe.

50 Millionen Euro zusätzlich für die Bildung

Oldenburg: Jeder Euro, der möglich ist, wird in die Bildung fließen

Schwerin – Die Landesregierung stellt im kommenden Jahr 50 Millionen Euro zusätzlich für den Bildungsbereich zur Verfügung. „Die 50 Millionen Euro sind zusätzlich zum Bildungsetat in Höhe von über 2,3 Milliarden Euro für die kommenden zwei Jahre vorgesehen.

So ist es im Haushaltsentwurf veranschlagt, der noch vom Parlament beschlossen werden muss. Diese Landesregierung investiert damit so viel in den Bereich der Bildung wie niemals zuvor. Jeder Cent, jeder Euro, der möglich ist, wird in die Bildung fließen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg in einer Landtagsdebatte.

„Mit den zusätzlichen Mitteln werden wir weitere Lehrkräfte einstellen. Es wird zusätzlichen Deutsch- und Mathematikunterricht in der Grundschule geben, um die Kernkompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Außerdem sollen mehr unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Alltagshilfen eingestellt werden, die dann die Lehrkräfte entlasten und die Kinder und Jugendlichen individuell unterstützen. Zu den 120 Alltagshelferinnen und Alltagshelfern, die bisher an den Schulen tätig sind, sollen im Jahr 2024 weitere 120 Stellen dazukommen“, erläuterte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren immer weiter in die Bildung investiert: Wurden im Jahr 2013 noch ca. 826 Millionen Euro für ca. 170.000 Schülerinnen und Schüler ausgegeben, so waren es im Jahr 2019 mehr als eine Milliarde Euro für ca. 185.000 Schülerinnen und Schüler. Im Jahr 2023 sind es für ca. 200.000 Schülerinnen und Schüler insgesamt 1,2 Milliarden Euro.