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Autor: Rügenbote

Austausch zu Straßenbauprojekten

Schulte: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert den Erfahrungsaustausch

Löcknitz – Straßenfachleute aus Polen sowie den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nahmen am Donnerstag, den 28.09.2023, in Löcknitz an einer Fachveranstaltung zum Straßenbau teil.

Wirtschafts- und Infrastrukturstaatssekretär Jochen Schulte hob vor der Veranstaltung die Potenziale der länderübergreifenden Zusammenarbeit hervor: „Dieses Treffen ist wichtig und zeigt das besondere Interesse Mecklenburg-Vorpommerns, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen noch weiter auszubauen. Ob Erfahrungsaustausch oder die Abstimmung zu großen und grenzüberschreitenden Projekten – das Treffen hilft, die Kommunikation zu verbessern und vor allem voneinander zu lernen.“

An dem von Mecklenburg-Vorpommern initiierten Wissensaustausch waren beteiligt: das Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern, die Generaldirektion für Autobahnen und Schnellstraßen Stettin, das Straßenbauamt Koszalin, die Stadtverwaltung Swinemünde, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, das Straßenbauamt Neustrelitz und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Neben der Abstimmung und der Vorstellung der aktuellen Projekte diente das Treffen auch dazu, die gemachten Erfahrungen mit den Partnern zu teilen, damit diese davon profitieren können.

„Ziel der mehrstündigen Gespräche ist der gegenseitige Austausch zu laufenden und in der Zukunft geplanten größeren Straßenbauvorhaben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Straßeninfrastruktur im deutsch-polnischen Grenzgebiet und darüber hinaus haben“, erklärt der Leiter des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V, Dr. René Firgt.

Im Anschluss an das Treffen werden die Partner mögliche Projekte zur Fortentwicklung der Infrastruktur besprechen und gegebenenfalls gemeinsam vorantreiben. Es ist vorgesehen, dass der gemeinsame Austausch in einem Zeitraum von circa drei bis fünf Jahren regelmäßig wiederholt wird, um allen Beteiligten das notwendige Wissen bereitzustellen und die gemeinsame Entwicklung der Region zu fördern.

32. Landeserntedankfest

Neu Kaliß lädt am 1. Oktober zum 32. Landeserntedankfest

Neu Kaliß – „Das Landeserntedankfest wird in vielen Teilen der Welt mit unterschiedlichen Bräuchen zelebriert und symbolisiert den hohen Wert der Land- und Ernährungswirtschaft für die Menschen. Die Produktion hochwertiger Lebensmittel ist längst keine Selbstverständlichkeit. Der Welthunger-Index 2022 zeigt eine weltweit dramatische Entwicklung auf: Die Welt steht vor einem schweren Rückschlag bei den Bemühungen den Hunger zu beenden. Wesentliche Hungertreiber sind Konflikte, die Klimakrise und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Umso wichtiger ist es, sich bewusst zu machen, dass wir in einer Gunstregion leben und dankbar zu sein für das, was Landwirte und Veredlungswirtschaft das ganze Jahr über leisten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Vorgriff auf das Landeserntedankfest, das am Sonntag, den 1. Oktober 2023, in Neu Kaliß stattfindet.

In Mecklenburg-Vorpommern findet das Landeserntedankfest jedes Jahr in einer anderen Gemeinde statt: „Das ist nicht nur ein Ausdruck dafür, dass die Landwirtschaft im ganzen Land eine besondere Rolle spielt, es zeigt auch den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Denn die Organisation eines solches Ereignisses verlangt nach vielen freiwilligen Helfern“, sagte Backhaus weiter. In diesem Jahr sei die Herausforderung besonders groß, betonte er: „Nach Absage der Stadt Tessin haben wir mit der Gemeinde Neu Kaliß einen würdigen und erfahrenen Partner gefunden, der sofort bereit war, einzuspringen. Die Gemeinde hat vor bereits gut 10 Jahren ein beeindruckendes Landeserntedankfest auf die Beine gestellt und ist quasi ein Wiederholungstäter im positiven Sinne. Trotz aller Erfahrung war die Aufgabe groß. Statt der üblichen 12 Monate, blieben der Gemeinde für die Organisation des 32. Landeserntedankfestes nur knapp 5 Monate. Diese Leistung und dieses Engagement ist nicht hoch genug einzuschätzen. Vor allem für die Branche freut es mich, dass diese bedeutsame Tradition dadurch lückenlos fortgesetzt werden kann. Das zeigt: Landwirtschaft und ländlicher Raum gehören zusammen“, erläuterte der Minister.

Das Landeserntedankfest und die vielen anderen kleinen und großen Erntefeste in den Gemeinden unseres Landes sind der krönende Abschluss einer sehr arbeitsintensiven Phase, die trotz der großer Anstrengungen auch zu ernüchternden Ergebnissen führen kann: „Der wochenlange Regen hat den Bauern in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Sommer große Probleme bei der Getreideernte beschert und dazu geführt, dass sich die Ernte bis weit in den September hineingezogen hat“, erinnerte Minister Backhaus.

Der aktuelle Stand der Probenauswertung für die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) bestätigt die bisherigen vorläufigen Schätzungen beim Wintergetreide. Demnach wird in MV beim Winterweizen mit 75,5 dt/ha der Durchschnittswert der letzten sechs Jahre erreicht. Die Wintergerste mit 82,8 dt/ha und der Winterraps mit 37,2 dt/ha bleiben deutlich und die Triticale mit 51,4 dt/ha leicht über dem Durchschnitt. Wintergerste (82,8 dt/ha, +8 dt/ha) und Winterraps (37,02 dt/ha, +2,3 dt/ha) verzeichnen ein überdurchschnittliches Ernteergebnis. Der Winterroggen hat sich mit 52,7 dt/ha unterdurchschnittlich (-3 dt/ha) verfestigt.

Dagegen zeichnen sich immer schlechtere Erträge beim Sommergetreide ab, bis zu 30 bis 35 % weniger als im Durchschnitt und sogar 40 bis 45 % weniger als 2022. Nicht zufrieden stellend waren in diesem Jahr die Qualitäten beim Getreide, das mit rel. hohen Feuchtegehalten und hohem Schwarzbesatz geerntet werden musste. Die erforderlichen Trocknungs- und Reinigungsleistungen schlugen sich neben den Qualitätsverlusten insbesondere beim Backweizen zusätzlich negativ auf die Einnahmen aus, denn die Preise für Getreide und Raps liegen weiterhin 25 bis 40 % unter denen des Vorjahres. Bei Kartoffeln werden die Erträge im Durchschnitt liegen. Die Zuckerrüben haben sich trotz der Trockenheit im Massenwachstum gut entwickelt und es werden Erträge im Bereich 778 dt/ha, d.h. über dem Durchschnitt, erwartet.

„Es gibt wohl kaum einen anderen Wirtschaftszweig, der mehr abhängig vom Wetter ist. Daran können auch ein umfangreicher Erfahrungsschatz sowie moderne Technologien nichts ändern. Für mich gehört die Ernährungssicherung, die Antworten auf den Klimawandel hat und in ökologisch verträglichen Stoffkreisläufen wirtschaftet, deshalb zu den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, fasste Minister Backhaus zusammen.

Das Festwochenende anlässlich des Landeserntedankfestes beginnt am Freitag, den 29. September, mit dem Seniorennachmittag. Am Samstag sind alle zum Familien- und Kinderfest eingeladen. Der Ernteball wird am Samstagabend auf dem Festplatz gefeiert. Am Sonntag, den 1. Oktober, finden der Gottesdienst, der Festumzug, der Bauernmarkt, die Festreden und das Rahmenprogramm statt. Die schönste Erntekrone und der schönste Erntewagen werden am Sonntagnachmittag ausgezeichnet. Am gesamten Wochenende erwartet die Besuchenden ein reges Markttreiben mit einem Bauern- und Handwerksmarkt, Gastronomie und allerhand Kinderangebote.

Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtung erhöht

Parchim – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterhält in Parchim einen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, die bislang insbesondere für Infektionslagen in der Corona-Pandemie als Ausweichquartier für infektiöse Flüchtlinge genutzt wurde. Nach Ende der Pandemie wird diese ab der kommenden Woche zur Unterbringung gesunder Geflüchteter genutzt.

„Aufgrund der gestiegenen Zugangszahlen hilft uns dies insgesamt bei der Bewältigung der Unterbringung in unserer Erstaufnahmeeinrichtung. Während der Coronavirus-Pandemie wurde in enger Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Parchim die dortige Ausweichunterkunft für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt.

Nach dem Ende der Pandemie hilft uns diese Unterbringungsmöglichkeit nunmehr, die Aufnahmefähigkeit der Erstaufnahmeeinrichtung an den Hauptstandorten weiterhin zu gewährleisten. Die absehbar für eine Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehenen Bewohner werden nun vorübergehend in Parchim untergebracht.

Für die schon damals gezeigte Bereitschaft bedanke ich mich noch mal ganz herzlich bei der Stadt und den Verantwortlichen des Landkreises Ludwigslust-Parchim“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und: „Mit der Nutzung der Aufnahmekapazität in Parchim können wir dazu beitragen, dass die Geflüchteten mit Blick auf die Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten möglichst erst nach zwölf Wochen in die Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen weitergeleitet werden.“

Die notwendigen Vorbereitungen sind in Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den kommunalen Stellen und den Vertragspartnern des Landes getroffen worden.

Vereinsverbot „Die Artgemeinschaft“

Innenminister Christian Pegel: „Mit heutigem Vereinsverbot schützen wir unsere Kinder“

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund des Verbots des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ durch die Bundesinnenministeriun zu einer Durchsuchung im östlichen Landesteil, um das Vereinsverbot durchzusetzen und mögliches Vereinsvermögen zu beschlagnahmen.

„Der Verein und alle seine Teilorganisationen wurden nach einem einjährigen Sammelprozess mit dem heutigen Tag durch die Bundesinnenministerin verboten und werden aufgelöst. Diese Gruppierungen vereinen Menschen, die ganz klaren rassistischen und antisemitischen Grundbildern folgen.

An dieser Organisation ist besonders, dass sie die Kinder- und Jugenderziehung auf klaren nationalsozialistischen Tugenden aufbaut. Das ist auch einer der wesentlichen Verbotsgründe. Ich bin erleichtert, dass wir diese Strukturen ab heute Einhalt gebieten können und so auch unsere Kinder und Jugendlichen schützen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Etwa 30 Polizeibeamtinnen und –beamte unter anderem vom Landeskriminalamt waren an dem Einsatz beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zunächst mehrere Devotionalien mit Vereinsbezug sowie mit NS-Bezug und digitale Speichermedien beschlagnahmt. Zudem wurde das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute eine Verbotsverfügung für den Verein einschließlich aller Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“ und die Teilorganisation „Familienwerk e. V.“ erlassen.

Zukunftspreis Handwerk 2023

Schulte: Investitionen bilden das Fundament für die Zukunft des Handwerks

Schwerin – Heute wurde in Schwerin der von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin gemeinsam ausgelobte Zukunftspreis Handwerk 2023 verliehen.

Staatssekretär Jochen Schulte würdigte die Leistungen der ausgezeichneten Unternehmen: „Es freut mich sehr, wenn sich unsere Handwerksbetriebe in MV noch zukunftsfähiger aufstellen und dadurch bessere Produkte anbieten können, die dazu auch noch klimaschonender sind. Besonders freue ich mich, dass die Digitalisierung im Handwerk eine immer wichtigere Rolle einnimmt. Prozesse im Handwerk zu digitalisieren ist eine Mammutaufgabe und gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, attraktivere Angebote zu schaffen sowie die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.“

Als Gewinner des mit 10.000 Euro dotierten Zukunftspreises wurde das Unternehmen Kähler Metallbau- und Umwelttechnik GmbH aus Bobzin ausgezeichnet. In dem Unternehmen werden Bleche mittels Laserschneidanlagen bearbeitet, die zum Schneiden Stickstoff benötigen, an dessen Qualität sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Kürzlich wurde die bisherige Stickstofftankanlage durch eine Stickstofferzeugungsanlage ausgetauscht.

Durch diesen Austausch wurde der CO2-Ausstoß reduziert und es kann jetzt bedarfsoptimiert produziert werden. Durch die Anbindung an die Photovoltaik-Anlage wird zudem kosten- und energiesparend produziert. Ein weiterer wichtiger Effekt dieser Erzeugungsanlage ist der Reinheitsgrad des produzierten Stickstoffes von 99,9999 Prozent, die eine gleichbleibend hohe Qualität der Laserergebnisse sicherstellt. Das Unternehmen macht sich unabhängig von externen Lieferproblemen. Durch die Eigenproduktion entfallen zudem die vorherigen Transportwege, was die Umwelt entlastet.

Der mit 1.500 Euro ausgestattete Sonderpreis Digitalisierung ging an das Unternehmen Beglau Wärmepumpen GmbH aus Rampe für die Weiterentwicklung einer Web-App zur zentralen Steuerung privater Heizsysteme. Die Beglau Wärmepumpen GmbH konzipiert und verbaut Wärmepumpen-Heizsysteme und bietet ihren Kunden eine Smart Home Web-App, die eine zentrale Steuerung des Heizsystems über den Browser auf diversen Endgeräten ermöglicht. Die App wurde u.a. in Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar und der Technischen Universität Berlin erheblich optimiert und ausgebaut.

Auch Handwerkskammerpräsident Uwe Lange zeigte sich von den prämierten Betrieben begeistert: „Solche zukunftsgerichteten Innovationen im Handwerk sind umso bemerkenswerter, da sie im laufenden Betriebsalltag entstehen. Im Handwerk sind Innovationen immer von unmittelbarer, praktischer Relevanz. Wir machen keine Grundlagenforschung, sondern finden Lösungen für den eigenen Betrieb und für unsere Kunden.“

Björn Mauch, Stellvertretendes Vorstandsmitglied der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin sagte: „Wir sind wichtiger Partner und Hausbank für den handwerklichen Mittelstand der Region. Dieser bedeutende Kundenkreis lebt Traditionen und ist zugleich als zentrale Säule der mittelständischen Wirtschaft auf innovativen Wegen erfolgreich unterwegs. Das verdient unsere Anerkennung. Deshalb wollen wir diese Innovationskraft mit unserem umfangreichen Engagement für den Zukunftspreis würdigen und sichtbar machen.“

Der Zukunftspreis Handwerk wurde 2021 ins Leben gerufen und wird seitdem alle zwei Jahre gemeinsam von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin ausgelobt. Schirmherr des Preises ist der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Nachwuchs für die Verwaltung

Güstrow – Innenminister Christian Pegel hat heute in Güstrow 93 Absolventen ihre Bachelorurkunden nach Abschluss des Studiums „Öffentliche Verwaltung“ an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes MV überreicht sowie 43 neue Verwaltungswirte in das Berufsleben verabschiedet. Ab Oktober werden 82 Männer und Frauen ihre Arbeit in Behörden des Landes und 54 bei den Kommunen aufnehmen.

„Die öffentliche Verwaltung ist deshalb so spannend, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeit direkten Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben. Sie werden für die Menschen das Gesicht des Staates sein. Das Tätigkeitsspektrum ist unglaublich vielfältig: Sie können künftig den Umwelt- und Naturschutz oder auch die Schulen im Land voranbringen“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Verleihung der Bachelor-Urkunden und Zeugnisse in Güstrow und:

„Während Ihrer Ausbildung bzw. Ihres Studiums hatten Sie die Herausforderungen, die die Coronavirus-Pandemie nach sich gezogen hatte, zu bewältigen. Sie haben sich teilweise nur digital gesehen oder konnten sich nur am Computer auf Prüfungen vorbereiten. Diese besondere Situation haben die jungen Männer und Frauen sehr gut gemeistert.“ Die Erfolgsquote beim Bachelorstudium liegt in diesem Jahrgang zunächst bei 78,6 Prozent, aufgrund von Nachprüfungen kann diese noch auf knapp 90 Prozent steigen. Insgesamt 43 Personen haben die Ausbildung erfolgreich absolviert. Die Erfolgsquote liegt in diesem Jahrgang zunächst bei 76 Prozent, kann aber noch auf 85 Prozent anwachsen.

Der Verwaltungsnachwuchs wird auch direkt die Digitalisierung der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern mitbestimmen: „Mit ihrem frischen Blick werden Sie maßgeblich den digitalen Wandel beeinflussen und voranbringen. Damit werden Sie nicht nur der Verwaltung die Arbeit, sondern vor allem unseren Bürgerinnen und Bürgern den Kontakt zu uns erleichtern. Sie werden ab sofort der Antrieb der Verwaltungsdigitalisierung sein“, so Minister Christian Pegel.

Für ein Verwaltungsstudium oder eine Verwaltungsausbildung beim Land Mecklenburg-Vorpommern ab Oktober 2024 können Sie sich noch bis Oktober 2023 bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Fachhochschule.

Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Antrag noch bis zum 30. September möglich

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich als eines von fünf Bundesländern am Härtefallfonds des Bundes für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Anspruchsberechtigte Betroffene erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro vom Bund, die das Land Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt.

„Nur noch bis zum 30. September ist eine Antragsstellung möglich. Ich möchte deshalb noch einmal mit Nachdruck dazu aufrufen, den eigenen Anspruch zu prüfen und auch das eigene Umfeld zu informieren. Denn bisher bleiben die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück“, betonte Sozialministerin Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, sofern sie mit ihren gesetzlichen Renten weniger als 830 Euro netto beziehen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge sind dann antragsberechtigt, wenn sie ebenfalls eine solch geringe Netto-Rente beziehen, vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre (Spätaussiedelnde) bzw. 40 Jahre (Kontingentflüchtlinge) alt waren.

Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum zu stellen, die benötigten Formulare stehen online zur Verfügung. „Lassen Sie sich bitte nicht von den Voraussetzungen und Antragsformalitäten einschüchtern. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei der Beantragung mit einer eigens eingerichteten kostenlosen Hotline jederzeit beratend zur Seite“, erklärte Drese.

Unter der Rufnummer 0800/7241634 ist die Hotline montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen.  Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene darüber hinaus auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Drese: „Ich weiß, dass mit einer Einmalzahlung trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden. Dennoch hoffe ich sehr, dass alle Betroffenen ihren Anspruch auf diese Mittel zur Abmilderung der Härtefälle auch geltend machen – denn diese Hilfe steht ihnen zu.“