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Autor: Rügenbote

Zeugnisse für angehende Lehrkräfte

Oldenburg: Übernahmegarantie ermöglicht nahtlosen Übergang in den Beruf

Schwerin – 131 Referendarinnen und Referendare haben ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin haben sie ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten.

„Nach Abschluss des Referendariats steht den Absolventinnen und Absolventen eine Tätigkeit im Schuldienst offen. 37 von ihnen haben das Zweite Staatsexamen mit der Note ‚sehr gut‛ bestanden, vier von ihnen sogar mit der Note 1,0. 66 Absolventinnen und Absolventen haben das Prädikat ‚gut‛ erhalten. Insgesamt beträgt der Notendurchschnitt dieses Jahrgangs 1,9. Das sind tolle Ergebnisse. Ich gratuliere herzlich“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde.

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 5
  • Lehramt an Grundschulen: 26
  • Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen: 1
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 13
  • Lehramt an Gymnasien: 79
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 7

103 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. April 2023 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

„Wir freuen uns, dass sich so viele Nachwuchskräfte an unseren Schulen ausbilden lassen und dank der Übernahmegarantie an den Schulen bleiben. Die Übernahmegarantie ist ein wichtiges Instrument für die strategische Personalplanung. Den Referendarinnen und Referendaren ermöglicht sie einen nahtlosen Übergang in den Beruf“, so die Ministerin.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die kommende Ausschreibung läuft vom 15. Mai bis zum 5. Juni mit dem Beginn des Referendariats am 1. Oktober.

Fünf Jahre MVeffizient

Die Kampagne der LEKA MV zeigt Unternehmen in MV seit 2018 beachtliche 100 Gigawatt-stunden Energie- und 30 Millionen Euro Kosteneinsparung auf

Stralsund – Seit fünf Jahren beraten die Mitarbeitenden der Kampagne MVeffizient die Unternehmen in MV in allen Fragen der Energieeffizienz. Die Kampagne der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) startete am 1. April 2018 mit dem Ziel, den rund 55.000 Unternehmen im Land mit technischen Beratungen, Schulungen und Informationsmaterialien Einsparpotenziale aufzuzeigen und Kosten zu senken.

„Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist der effiziente Umgang mit Energie entscheidend, damit die Energiewende gelingt. Das heißt, das gleiche Ziel mit möglichst wenig Energie zu erreichen. Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird.

Im Schnitt lassen sich in jedem Unternehmen 30 Prozent der Kosten für Wärme, Kälte und Strom sparen. Um dieses Potenzial zu heben, berät das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Kampagne MVeffizient seit nunmehr fünf Jahren Unternehmen zum Thema Energieeffizienz. Dabei werden auch Chancen zur langfristigen Reduzierung von Betriebskosten und die Erschließung von Wettbewerbsvorteilen aufgezeigt, die gleichzeitig das Unternehmensimage steigern und das Klima schützen.

Ich danke dem MVeffizient-Team für diese wichtige Arbeit, denn nur gemeinsam erreichen wir das ambitionierte Ziel, MV bis 2040 klimaneutral aufzustellen. Den gesetzlichen Rahmen wird unser Klimaschutzgesetz bilden, das wir Ende des Jahres verabschieden möchten. Zwar haben andere Bundesländer bereits Klimaschutzgesetze erlassen, doch keines formuliert so klare Zielvorgaben in den einzelnen Sektoren wie unseres“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Insbesondere der Klimawandel und die hohen Energiekosten seit dem vergangenen Jahr 2022 führten zu einer steigenden Nachfrage nach unabhängigen Fachberatungen“, ergänzt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Die vier Kampagnenmitglieder von MVeffizient konnten einen enormen Beitrag zur Energiewende in MV leisten und Unternehmen jeder Art und Größe beraten und unterstützen.“

Bei den 445 im Rahmen der Kampagne MVeffizient durchgeführten Beratungen in Unternehmen im Land deckten die Technischen Berater der LEKA MV hohe Einsparpotenziale auf: So könnte der Energieverbrauch für Strom und Wärme um insgesamt 100 Gigawattstunden pro Jahr reduziert und damit knapp 30 Millionen Euro an Kosten pro Jahr eingespart werden. Hinzu käme bei Umsetzung der durch die Berater empfohlenen Maßnahmen eine CO2-Einsparung von 30.000 Tonnen jährlich.

Neben den Beratungen sind auch Weiterbildungs- und Netzwerkmöglichkeiten Bestandteil der Kampagne. In insgesamt 86 Stammtischen, Online-Schulungen und Weiterbildungen für Unternehmer/innen und Energieberater/innen zu Kernthemen der Energieeffizienz und der Energiewende begrüßte MVeffizient rund 1.900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Zusätzlich waren die Experten als Referenten gefragt und hielten über 50 Fachvorträge vor mehr als 2.500 interessierten Gästen. Im Jahr 2021 suchten die Experten von MVeffizient im Rahmen eines landesweiten Wettbewerbes die energieeffizientesten Unternehmen und kürten im November 2021 schließlich bei einer Preisverleihung den Gewinner Haffhus GmbH, gefolgt von der Meck-Schweizer GmbH sowie der Bürgerenergie GmbH & Co. KG Zemmin Tutow.

Anfragen für Erstberatungen zur Energieeffizienz, Fördermitteln und erneuerbaren Energien in Unternehmen nimmt das Kampagnenteam gern per Telefon unter  +49 (0) 385 3031640 sowie per E-Mail an beratung@mv-effizient.de entgegen.

Alle Angebote der LEKA MV, darunter auch MVeffizient, sind für Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenfrei und neutral. Eine Übersicht über die Beratungsmöglichkeiten, Schulungsformate und -termine ist online unter www.leka-mv.de sowie unter www.mv-effizient.de zu finden.

Der Arbeitsmarkt März 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich auch im März insgesamt robust. Die schwache Konjunktur hinterlässt aber Spuren: die Frühjahrsbelebung setzt nur verhalten ein“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -26.000 auf 2.594.000   

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +232.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.594.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 26.000 eher schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 16.000 zugenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 232.000 höher.

Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im März 2023 wie im Februar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im März 2023 bei 3.465.000 Personen. Das waren 357.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 7.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 50.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 140.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt nicht mehr erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 31.000 gestiegen. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 423.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 34.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 395.000 auf 34,57 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,39 Millionen Personen hatten im Januar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,23 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 777.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 62.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2023 um 2 Punkte auf 125 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -11 Punkte.

797.000 Personen erhielten im März 2023 Arbeitslosengeld, 45.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.895.000. Gegenüber März 2022 war dies ein Anstieg um 323.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis März 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 311.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 2.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 187.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 7.000 mehr als vor einem Jahr. 297.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Genesung von psychisch Kranken

Rostock – Im Zuge der laufenden Aktionswoche Gesundheit besuchte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese heute die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie die Klinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock (UMR). Neben baulichen Vorhaben und notwendigen Investitionen informierte sich Drese auch über den Einsatz von sogenannten Genesungsbegleitern.

Drese: „Die Genesungsbegleiter haben selbst Erfahrungen mit einer psychischen Erkrankung gemacht und unterstützen mit Ihrem Erfahrungswissen andere Menschen mit psychischen Krankheiten bei ihrem Genesungsprozess. Damit nehmen sie eine wichtige Rolle im Therapieprozess ein.“

Die Vorbereitung auf die Tätigkeit erfolge über zertifizierte Fortbildungen, so Drese. Voraussetzung hierfür ist die eigene angemessene psychische Stabilität. Die Tendenz bei der Beschäftigung der Genesungsbegleiter ist deutschlandweit steigend. „Schon über 1.000 Genesungsbegleiter wurden bundesweit fortgebildet,“ so Drese.

Besonders hervorzuheben in Mecklenburg-Vorpommern sei der erstmalige Einsatz von Genesungsbegleitern in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs. Drese: „Die Tätigkeiten von Genesungsbegleitenden unterscheiden sich durch ihre Erfahrungen klar von anderen medizinischen und therapeutischen Beschäftigtengruppen. Die persönliche Lebensgeschichte ermöglicht einen wertvollen Zugang zu den Patienten und kann einem Rückfall in die Straffälligkeit entgegenwirken.“

Der Einsatz konnte mit Unterstützung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 30.000 Euro in den Jahren 2019 bis 2021 erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Die Ergebnisse seien sehr positiv ausgefallen, so Drese.

Darüber hinaus unterstützt das Land den grundsätzlichen Einsatz von Genesungsbegleitern in psychiatrischen Einrichtungen bereits seit 2017 mit jährlich rund 60.000 Euro. „Unser Ziel ist es, die Genesungsbegleitung im Land zu stärken und sie als eine neue Beschäftigtengruppe in der Psychiatrie und in der Versorgungslandschaft zu etablieren,“ machte Drese deutlich.

Nachwuchslehrkräfte starten in den Schulalltag

Oldenburg: Attraktive Bedingungen für Referendarinnen und Referendare

Schwerin – Am 1. April 2023 beginnen 97 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Am Donnerstag, 30. März, haben sie bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin ihre Ernennungsurkunden bzw. Arbeitsverträge erhalten. Über 80 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Wir freuen uns, dass sich so viele Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen dazu entschieden haben, ihren weiteren Weg an Schulen bei uns im Land zu gehen. Das zeigt, dass sie gern bei uns im Land leben und als Lehrkraft arbeiten wollen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich des Dienstantritts.

Von den 97 Referendarinnen und Referendaren beginnen 28 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sechs das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und zwei das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 12 treten das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen an und 49 das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien.

Insgesamt leisten ab dem 1. April 633 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.  Für den nächsten Eintrittstermin, den 1. Oktober 2023, können sich angehende Referendarinnen und Referendare vom 15. Mai bis 5. Juni bewerben.

Entscheidung zur A 20

Günther und Schwesig kritisieren Entscheidung zur A 20: Ost-West-Querung muss auf die Liste der Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Bremen – Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig haben Kritik an der Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20 geübt.

„Die A 20 ist von überragenden öffentlichen Interesse und muss so behandelt werden. Alles andere wäre ein herber Schlag für die Infrastrukturentwicklung unseres Landes und Norddeutschlands insgesamt. Der Weiterbau der A 20 ist nicht nur ein wichtiges gesamtdeutsches Projekt, sondern auch ein Projekt von europäischer Dimension.“, sagte Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder in Bremen.

„Uns bewegt gemeinsam mit Schleswig-Holstein die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen. Die A 20 ist die zentrale Lebensader unseres Landes und ein entscheidendes Verkehrsprojekt der deutschen Einheit, das Ost und West miteinander verbindet.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbindung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird und auch hier eine dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung erfolgt. Dazu werden wir auf den Bund noch einmal zugehen. Wir erwarten, dass er hier nachbessert“, sagte Schwesig.

Nach den Worten Günthers sei die Autobahn für Schleswig-Holstein und ganz Norddeutschland von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung des Wohlstandes insgesamt.

„Wir brauchen eine funktionsfähige Ost-West-Querung gerade auch für die Unternehmen, die sich rund um erneuerbare Energien im Norden ansiedeln wollen“, betonte der Ministerpräsident. Auch deswegen sei es absolut unsinnig, die A 20 nicht so schnell wie möglich umzusetzen.

„Das werden Ministerpräsidentin Schwesig und ich in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und uns für die A 20 einsetzen.“

Kein Steuerschutzschirm für die Klimastiftung

Schwerin – Zum heute erschienenen Handelsblatt-Beitrag „Steuer-Schutzschirm für Klimastiftung“ stellt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern klar: Der Vorwurf, die Landesregierung hätte sich um eine nachträgliche Steuerbefreiung der Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ bemüht, ist falsch.

Eine rückwirkende Steuerbefreiung war zu keinem Zeitpunkt ein Ansinnen und ist zudem auch rechtlich gar nicht möglich. Denn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann nicht für zurückliegende, sondern nur für zukünftige Zeiträume erfolgen und zwar frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit (nämlich Satzung und tatsächliches Wirken) erfüllt sind.

Bei der im Handelsblatt-Artikel erwähnten Online-Veranstaltung handelte es sich zudem keineswegs um eine Beratung oder ähnliches, sondern vielmehr um eine reine Informationsveranstaltung des „Frauennetzwerks Energie“, zu der der damalige Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, als Keynote-Speaker geladen war.  Das „Frauennetzwerk Energie“ ist nach eigenen Angaben ein deutschlandweit agierendes Netzwerk, dem sich über 400 Frauen aus der Energiebranche angeschlossen haben. Innerhalb des Netzwerkes finden regelmäßige Informationsveranstaltungen mit wechselnden Referenten aus Politik und Wirtschaft statt.

Dr. Heiko Geue nahm an der Veranstaltung am 30. September 2021 auf Einladung der Netzwerk-Vorsitzenden Barbara Lempp teil. Die Moderation der Veranstaltung wurde von Frau Lempp und der Zweit-Vorsitzenden Frau Freitag übernommen. Die Veranstaltung thematisierte vorwiegend den Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für das Land. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurde laut Erinnerung Frau Lempps nur am Rande thematisiert.

Bei dem im Handelsblatt-Artikel erwähnten Papier, das angeblich Überlegungen zu einer nachträglichen Steuerbefreiung enthalten soll, handelt es sich um eine E-Mail, die auf Arbeitsebene vom Finanzministerium an die Staatskanzlei übersandt wurde. Es ist eine Vorbereitung für einen Fachvermerk, der als Vorbereitung für die oben genannte Veranstaltung diente.

Das Anfertigen von Fachvermerken als Vorbereitung auf derartige Termine ist übliche Praxis in der Landesverwaltung. Die Vermerke dienen als Grundlage für Vorträge, bereiten aber auch auf darüberhinausgehende Nachfragen vor.

Die besagte E-Mail informierte über die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, die eine Stiftung erfüllen muss, um den Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen zu bekommen, und bildete damit einen Teil der damals öffentlichen Diskussion ab. Ein konkretes Konzept oder Papier, das sich speziell auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bezog, lag zu keinem Zeitpunkt vor.

World Backup Day

Minister Pegel erinnert an regelmäßige Datensicherung

Schwerin – Der Bildschirm des Computers wird schwarz und plötzlich sind alle Dateien weg: die liebsten Familienfotos, wichtige Dateien und Korrespondenzen, Abschlussarbeiten oder auch E-Mails. Durch einen technischen Ausfall oder auch einen Cyber-Angriff können Daten schnell verloren gehen und zerstört werden.

„Der morgige World Backup Day ist ein guter Zeitpunkt, um Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und insbesondere auch Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, daran zu erinnern, wichtige und geliebte Dateien doppelt zu sichern. Statt sie alle an einem Ort abzuspeichern wie zum Beispiel auf Ihrem Computer, erstellen Sie einfach eine Kopie der Daten und lagern sie diese an einem anderen sicheren Ort. Und schon haben Sie ein Backup erstellt“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Eine Datensicherung ist für Smartphone, Computer und Co. möglich und sollte regelmäßig erfolgen. „Sie können für eine Sicherung auch eine regelmäßige Programmierung einrichten. Dann würden beispielsweise einmal im Monat die wichtigsten Daten gesichert. Die Regelmäßigkeit der Backups hängt davon ab, wie schmerzhaft eine Rückstufung der jeweiligen Daten auf den Stand von gestern, vorgestern, vor einer Woche oder vor einem halben Jahr ist. Backups können natürlich auch unregelmäßig vorgenommen werden, aber das ist nicht empfehlenswert“, so der Minister. Empfohlen wird die Verwendung einer explizit zu diesem Zweck genutzten externen Festplatte oder die verschlüsselte Speicherung in der Cloud.

Wichtig nach einer Datensicherung ist, dass diese regelmäßig überprüft wird. „Stellen Sie sicher, ob Sie Ihre Daten tatsächlich wiederherstellen können und notieren Sie die Arbeitsschritte, die dafür notwendig sind. Nur so können Sie absichern, dass Sie oder auch eine andere Person in Ihrem Unternehmen im Zweifelsfall ohne große Verluste weiterarbeiten kann“, sagte Digitalisierungsminister Pegel.

Vor allem für Unternehmen gilt: Das Worst Case Szenario der Ausfallsicherheit ruhig mal durchzuspielen und das Backup regelmäßig zu überprüfen. Am besten wird es auf das gleichwertige Austausch-System aufgespielt. So kann auch gleichzeitig die Einsatzbereitschaft der Austausch-Systeme kontrolliert werden.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema Backup finden aus der Seite der IT-Sicherheits-App aus und für M-V: IT-Security App (hochschule-stralsund.de)