Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Landesstiftungsrecht an Bundesrecht angepasst

Am 1.7.2023 tritt die sogenannte Stiftungsrechtsreform in Kraft, wodurch die Praxis der Stiftungsaufsichten in allen Bundesländern vereinheitlicht werden soll

Schwerin – Das Kabinett hat sich mit einem Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesstiftungsrechts an künftige Vorgaben des Bundes befasst. Hintergrund ist die Stiftungsreform, mit der der Bundesgesetzgeber erstmals die Voraussetzungen für die Änderung von Stiftungssatzungen regelt.

Bundesweit einheitlich vorgeben werden am 1. Juli 2023 mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes auch die Möglichkeiten der Stiftungsaufsicht zur Zusammenlegung von Stiftungen und für deren Aufhebung und Auflösung. Verfolgt werden soll mit der Stiftungsreform, dass der sogenannte „Stiftungstourismus“ eingedämmt wird.

Denn bei einheitlichen Regeln in allen Bundesländern können sich Stifterinnen und Stifter künftig nicht mehr das Bundesland heraussuchen, das aus ihrer Sicht die besten Entscheidungen etwa bei den Anerkennungsvoraussetzungen trifft. Das teilt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz als Stiftungsaufsicht des Landes nach der Kabinettsitzung mit.

Alle Bundesländer, auch Mecklenburg-Vorpommern, müssen nun ihre Landesstiftungsgesetze an die neuen BGB-Vorschriften anpassen. Dazu gehört, auf Landesebene die zuständige Stelle für die landesseitig wahrzunehmenden Aufgaben neu festzulegen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung.

In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 180 Stiftungen registriert. Das sind rund 20 Stiftungen mehr als vor zehn Jahren.

Innenministerium: Frühjahrsausstellung eröffnet

Schwerin – Im Innenministerium wurde heute die Frühjahrsausstellung mit dem Titel „Die schwarze Kunst“ mit einer Auswahl von Werken der Schweriner Künstlerin Dorothea Walz eröffnet.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den kommenden Wochen rund 40 Radierungen bestaunen können, die hervorragend zum nationalen UNESCO-Tag der Druckkunst am 15. März passen“, sagte Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich anlässlich der Vernissage im ehemaligen Arsenal am Pfaffenteich in Schwerin.

Seit mehr als 500 Jahren sind gedruckte Text- und Bildmedien Teil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft. In Deutschland stehen Johannes Gutenberg und Albrecht Dürer stellvertretend für die Anfänge dieser Innovation. Am 15. März 2018 wurden die traditionellen Drucktechniken in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Deshalb findet immer am 15. März der Tag der Druckkunst statt.

Der Pflege der Druckkunst, insbesondere der Radierung, widmet sich auch Dorothea Walz, anders als herkömmlich allerdings nicht nur in Schwarz, sondern auch farbig.

„In den ersten Jahrhunderten waren die meisten gedruckten Erzeugnisse, vor allem der Buchdruck, tatsächlich schwarz. Heutzutage ist alles möglich. Gerade das reizt mich an der Radierung, dass sie so vielfältig ist und viele Möglichkeiten zum Experimentieren bietet.“

Dorothea Walz studierte klassische Philologie und Romanistik in Heidelberg, Lille und Perugia und promovierte an der Universität Heidelberg. 2006 begann sie, sich intensiver mit der Malerei zu beschäftigen und absolvierte Kurse an freien Kunstakademien, Kunstschulen und in Privatunterricht bei renommierten Künstlern und Künstlerinnen in Deutschland und Italien. Ihre Schwerpunkte sind Radierungen, (Urban Sketching) und Malerei.

Für das Urban Sketching gibt sie seit 2019 Kurse an der Volkshochschule in Schwerin. Seit 2019 zeigte die Künstlerin, die mancher vielleicht auch als Italienisch-Lehrerin an der Volkshochschule kennt, ihre Werke in mehreren Ausstellungen in Deutschland und Italien. Mehr über sie, ihre Kunst und ihre Kurse erfahren Sie auf ihrer Webseite (www.schwerinkunst.de).

Die Frühjahrsausstellung im ehemaligen Arsenal an der Alexandrinenstraße 1 ist bis 26. April 2023 zu sehen. Besichtigungen sind mittwochs zwischen 13 und 15.30 Uhr möglich oder nach Vereinbarung per E-Mail an (ines.brandt@im.mv-regierung.de) bzw. per Telefon unter 0385/588-12054. Frau Walz bietet auf Wunsch gern Führungen an.

Milch – die Branche trifft sich in M-V

Schwerin – „Die Milchproduktion stellt für Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Wertschöpfungsfaktor dar. Sie erzeugt hochwertige Produkte und gesunde Lebensmittel, sie schafft Arbeit im ländlichen Raum und erhält die Kulturlandschaft“, betont Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Da sich auch hier stets neue Herausforderungen und Entwicklungen ergeben, ist es seit nunmehr gut 30 Jahren Anlass für die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA), gemeinsam mit der RinderAllianz MV und dem Milchkontroll- und Rinderzucht­verband MV einen Milchrindtag durchzuführen, mittlerweile zum 32. Mal.

„Am 14. März 2023 treffen sich Akteure aus verschiedenen Einrichtungen und Betrieben, um aktuelle Ergebnisse zu diskutieren“, sagt der Minister und freut sich über die hohe Resonanz bereits im Vorfeld mit fast 200 Anmeldungen. „Der Milchrindtag ist Aushängeschild für diesen Bereich der Landwirt­schaft, und die LFA kann auf Grundlage ihrer mit den Milchviehhaltern in MV ermittelten Ergebnisse wichtige Empfehlungen für das Management von gesunden, leistungsfähigen Kühen ableiten“, ist Dr. Backhaus überzeugt.

Insgesamt werden 6 Fachvorträge präsentiert. Der Minister zum Eingangsreferat von Prof. Alfons Balmann vom Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien zu Thesen zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland: „Wir müssen im Zuge der Transformation der Landwirtschaft und im Sinne des Kreislaufgedankens nicht vergessen, dass Nutztier­haltung dazu gehört. Hier benötigt es sinnvoller Flankierung durch Politik und Förderpraxis. Dies ist ein wichtiges Thema.“

Dr. Backhaus betont weiterhin, dass für die gesell­schaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung eine weitere Verbesserung der Gesundheit und Langlebigkeit der Milchkühe angestrebt werden muss. „Dies sehe ich auch im Kontext unserer Bemühungen zur Erreichung von Minderungszielen bei Emissionen im Sinne von Klimaschutz“, so der Minister weiter. „Dazu sind sowohl die Zuchtorganisationen mit den neuen Gesundheits-Zuchtwerten als auch die Forschung im Sinne eines optimalen Managements gefragt“ appellierte der Minister.

„Von den besten zu lernen, ist noch immer die effektivste Form, voranzukommen“, weist Dr. Backhaus auf den Praxisbeitrag aus dem Landwirtschaftsbetrieb Griepentrog KG hin. Auch das Projekt „Netzwerk Fokus Tierwohl“, an dem die LFA mitwirkt, ist ein wichtiger Baustein in der zukunftsfähigen Ausrichtung der Milchviehhaltung in MV und in Deutschland. „Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Tierwohl bekannter zu machen und anschaulich vorzustellen, ist ein Ansinnen, das meine volle Unterstützung erhält“, betont Minister Backhaus anerkennend.

Von 2006 bis heute hat sich die Gesundheit der Milchkühe deutlich verbessert – und das bei einer Milchleistungssteigerung um etwa 16 % (1 % je Jahr). Eine gute Gesundheit ist auch mit hoher Milchleistung vereinbar oder besser gesagt, gute Leistungen sind nur bei guter Gesundheit der Kühe zu erreichen. Insbesondere die Betriebe, die im Testherdenprogramm der RinderAllianz mitwirken, können belegen, dass ein verbessertes Gesundheitsmanagement der Kühe Erfolge erbringen kann. Der Anteil Kühe, die pro Jahr nicht ein einziges Mal den (Tier)arzt wegen Euterkrankheiten aufsuchen mussten, erhöhte sich von 54 % im Jahr 2009 auf 76 % im Jahr 2022.

Kindertagesförderung auf Rekordhöhe

Oldenburg: Beitragsfreiheit bleibt unangetastet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, im darauffolgenden Jahr waren es 739 Millionen Euro. 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.

„Obwohl die Finanzierung der Kindertagesförderung für alle Partner eine Kraftanstrengung ist, sind sich alle einig, dass die Beitragsfreiheit unangetastet bleibt, damit allen Kindern gleichermaßen die Förderung und Betreuung – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – offensteht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unser Land hat bei den 0- bis 3-Jährigen die höchste Betreuungsquote bundesweit. Das heißt, in keinem anderen Bundesland besuchen mehr Kinder eine Krippe als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegen wir bei einer Betreuungsquote von über 95 Prozent und damit auch über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Im Ländervergleich haben wir die meisten Einrichtungen mit Öffnungszeiten von mehr als 11 Stunden. Dies alles ist möglich, weil die Erzieherinnen und Erzieher eine hervorragende Arbeit leisten. Die Arbeitsbedingungen gilt es in den kommenden Jahren noch besser auszugestalten“, so Oldenburg.

Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte sie.

Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.

„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres. Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden“, sagte Oldenburg.

Vorgesehen ist eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der sich die Kita-Träger entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis anrechnen. Rein rechnerisch müssen von den Kita-Trägern bei einer Nicht-Anrechnung insgesamt ca. 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden.

Diskussion über Klimaschutz

Schwerin – Im Rahmen eines zweitägigen Programms des Rates für Umwelt und Nachhaltigkeit e.V. (RUN) traf sich Umweltminister Dr. Backhaus heute im Sportvereinshaus in Warsow bei Schwerin mit Vertretern des Vereins zu einer Diskussionsrunde über die Chancen und Herausforderungen des Klimawandels im ländlichen Raum. Geplant war im Anschluss auch die Pflanzung eines neuen Klimawaldes, die aufgrund der Witterung allerdings kurzfristig abgesagt werden musste.

Minister Backhaus betonte vor Ort die Anstrengungen der Landesregierung zur Waldmehrung: „Der neue Klimawald soll auf einer der 860 Hektar Landesflächen entstehen, die wir jährlich für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stellen.

Das ist das größte staatliche Waldmehrungsprogramm bundesweit und ich freue mich ganz besonders über Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die sich uns dabei anschließen und mit uns neue Wälder pflanzen. Besonders begrüße ich es, wenn junge Menschen selbst Projekte für den Klimaschutz in die Hand nehmen. Die Unterstützung der Landesregierung und meines Hauses ist ihnen dabei gewiss.“

RUN wurde im Mai 2019 von engagierten Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern gegründet, um der Jugend eine Stimme in der Klimapolitik zu geben. In der Vergangenheit hat RUN verschiedene Vorhaben durchgeführt, wie etwa Umweltbildungsprojekte, Fahrraddemos und die Aktion „Bäume statt Böller“.

Die 2,5 Hektar große Fläche in der Nähe von Warsow bei Schwerin ist Teil des Waldmehrungsprogramms des Landes MV. Für die Pflanzquartiere ist die Pflanzung von 5.125 Stk. Bergahorn, 2.750 Stk. Vogelkirsche und 650 Stk. Waldrandsträucher vorgesehen. Die Pflanzaktion wird von der Landesforstanstalt und dem Forstamt Radelübbe fachlich unterstützt.

Bau von Windkraftanlagen

Windkraft: „Schutzwürdigkeit von Natur- und Denkmälern muss erhalten bleiben“

Schwerin – Der Denkmalschutz kann die Genehmigung des Baus einer Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen nicht verhindern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Anfang Februar mit Blick auf das mit Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren entschieden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt hat das OVG-Urteil umfassend geprüft, und die Schlussfolgerungen in einem gesonderten Erlass geregelt. Dieser wurde durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Oberste Denkmalschutzbehörde bestätigt  und gestern Unternehmen der Windenergiebranche bei einem Treffen in Schwerin durch Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus vorgestellt.

Laut neuem Erlass sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz künftig gehalten, sich in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald zu berufen.

Das OVG hat in seinem Urteil eine klare Aussage hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität von Stellungnahmen der Denkmalfachbehörde, sowie der Bewertung von Stellungnahmen und Gutachten getroffen. Es hat auch klare Aussagen zu den gesetzlichen Fristen getroffen, die von den StÄLU als Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, bis über eine Genehmigung entschieden wird.

Das Gericht hat bestätigt, dass mit dem neuen „Erneuerbaren Energien Gesetz des Bundes“ (EEG) ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Erzeugung Erneuerbarer Energien besteht. Es hat außerdem bekräftigt, dass die für den Denkmalschutz zuständige Denkmalfachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens innerhalb einer Frist von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben kann.

Diese Stellungnahme bezieht dann die Genehmigungsbehörde in ihren Abwägungsprozess mit ein. Für den Fall, dass keine Stellungnahme fristgerecht eingeht, findet nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage das Denkmalrecht keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Ich werte dieses Urteil als Chance, dem Windkraftausbau und insbesondere ins Stocken geratene Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land zu begegnen. Die Priorität des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist bereits durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes vorgegeben. Das OVG-Urteil unterstreicht diese Rechtssetzung.

Der gestrige Austausch mit den Unternehmen war konstruktiv und lösungsorientiert. Wir alle haben ein Interesse daran, die Ausbauziele des Bundes, auf 2,1 Prozent der Flächen in den Bundesländern Windeignungsgebiete auszuweisen, schnell zu erreichen. Im zweiten Schritt sind diese im Sinne des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung auch mit Windenergieanlagen zu bebauen.

Mit dem OVG-Urteil ist ein weiterer Punkt hin zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gesetzt worden, aber es gibt weitere dicke Bretter zu bohren. Diskutiert haben wir gestern mit der Branche auch die Bedeutung anderer Fachrechte, wie den Naturschutz und die Raumordnung, Personalfragen und die Vereinheitlichung von Bearbeitungsverfahren in den Genehmigungsbehörden. Es wurden viele gute Vorschläge gemacht, die wir wohlwollend prüfen werden.

Ich sage aber auch ganz klar, dass das Urteil für mich kein Freifahrtschein ist, um die Schutzwürdigkeit unser Naturräume und Kulturgüter insgesamt über Bord zu werfen. Am Ende geht es außerdem auch um Sicherheitsfragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen.

Mit anderen Worten: Die Verantwortung der beteiligten Behörden bleibt trotz OVG-Urteil weiter bestehen. In meiner Zuständigkeit liegen dabei der Immissionsschutz und die Genehmigung der Windkraftanlagen, der Natur- und Artenschutz, der Schutz des Grundwassers und der Böden, aber auch die  Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Deshalb ist es mir ein zentrales Anliegen, die Menschen vor Ort mitzunehmen.

Gemeinsam müssen wir Wertschöpfungsketten entwickeln und für Teilhabe der Kommunen, Landkreise und Städte sorgen. Nur so werden wir die Akzeptanz für und das Vertrauen in den Bau weiterer Windkraftanlagen erreichen. Daher werde ich mich auch weiterhin für diese Themen starkmachen und den engen Austausch mit den anderen beteiligten Ressorts fortsetzen.“

Kulturministerin Bettina Martin ergänzte: „Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind für uns kein Gegensatz. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Denkmale und Kulturgüter, die es zu schützen und zu bewahren gilt. Es ist deshalb wichtig, dass in jedem Fall auch die Interessen des Denkmalschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in den Abwägungsprozess bei den StÄLUs mit einbezogen werden können.

Trotz der notwendigen Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des übergeordneten öffentlichen Interesses der Erneuerbaren Energien soll der Denkmalschutz im Abwägungsprozess gehört werden. Darüber besteht Einigkeit und dafür haben wir einen rechtssicheren und transparenten Weg abgestimmt.. Wir haben die Kapazitäten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erheblich aufgestockt und ab April 2023 acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.

Zielstellung ist es, in allen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen die Belange des Denkmalschutzes vorzubringen und damit den Genehmigungsbehörden eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Dies muss nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage innerhalb eines Monats geschehen, da das Verfahren bei den StÄLU unabhängig von der denkmalfachlichen Würdigung voranschreiten muss.“

Vogelgrippe-Ausbruch in wirtschaftlichem Betrieb

Schwerin – In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim musste der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt werden. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus bittet Geflügelhalter, die Bio-Sicherheitsmaßnahmen weiterhin hochzuhalten.

„In dem betroffenen Betrieb mit ca. 16.900 Tieren wurden gestern klinische Auffälligkeiten festgestellt. Die labordiagnostische Abklärung bestätigte das Vorliegen von Aviären Influenza Viren des Subtyps H5. Zwischenzeitlich hat das FLI den Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bestätigt.

Der Betrieb wurde durch das VLA des LK LUP umgehend gesperrt und die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt, erklärt Backhaus und ergänzt: „Wir müssen den mittlerweile 68. Ausbruch der Geflügelpest während des laufenden Seuchenzuges feststellen. Das ist eine traurige Bilanz in Mecklenburg-Vorpommern und es steht zu erwarten, dass die Vogelgrippe-Saison noch nicht zu Ende ist.

Der Vogelzug ist in vollem Gange und ich appelliere an die Geflügelhalter alles zu tun, um einen Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Wirtschaftsbetriebe zu vermeiden. Außerdem rate ich dringend, die Tierbestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden. Das gilt vor allem für Neuanmelder aber natürlich auch für Halter und Halterinnen, die das bisher versäumt haben“, so der Minister abschließend.

Gedenken an Opfer terroristischer Gewalt

Flaggen auf halbmast zum Gedenken an Opfer terroristischer Gewalt am 11. März

Schwerin – Am kommenden Sonnabend werden vor oder über den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Behörden, die der Aufsicht des Landes unterstehen, die Flaggen auf halbmast wehen. Anlass für die Trauerbeflaggung ist der alljährliche „Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ immer am 11. März.

„Häufig stehen extremistische und terroristische Gewalttäter mehr im Fokus der Öffentlichkeit als die Menschen, die ihren brutalen Angriffen zum Opfer fallen – die Toten, die Verletzten, die Hinterbliebenen. Diese stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken, ist das Ziel des neuen Gedenktags und der Trauerbeflaggung an diesem“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern hat den Gedenktag, den die Bundesregierung im Februar 2022 beschlossen hatte, kürzlich in seinen Beflaggungskalender aufgenommen. Es werden deshalb künftig jedes Jahr die Flaggen in M-V anlässlich dieses Tages auf halbmast wehen.

„Der 11. März ist nicht einfach nur ein weiterer Gedenktag. Er erinnert und mahnt uns, über die schrecklichen Taten von Terroristen oder Extremisten und deren Strafverfolgung nicht die Opfer zu vergessen. Er zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass unsere Sicherheitsbehörden weiterhin mit aller Kraft gegen terroristische und extremistische Bedrohungen vorgehen“, so Christian Pegel.

Weiter sagt er: „Dieser Gedenktag erinnert auch daran, wie schnell das eigene Leben und alles, was wir sicher wähnen, zerbrechen kann. Wie schnell und wie umfassend, das sehen wir seit einem Jahr in der Ukraine, in der ein brutaler Angriffskrieg den Menschen alles nimmt, was sie haben.

Ich verstehe diesen Gedenktag auch als ein deutliches Signal für Mitmenschlichkeit. Als Signal auch dafür, dass wir Menschen, die auf der Flucht vor Gewalt alles, was ihnen lieb und teuer ist, hinter sich lassen und bei uns Zuflucht suchen, mit vereinten Kräften unterstützen und ihnen diese Zuflucht gewähren.“