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Autor: Rügenbote

Sanierung der Schweriner Friedensschule

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid des Landes zur Sanierung der Schweriner Friedensschule an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier übergeben.

„Wir investieren hier in die Zukunft unserer Landeshauptstadt und ganz konkret in die Bildung der Kinder. Das ist der Weg, den wir als Land gemeinsam mit der Landeshauptstadt gehen. Die Friedensschule ist mit seiner beinahe 140-jährigen Geschichte ein traditionsreicher Bildungsstandort in Schwerin. Ich freue mich sehr, dass wir die Schule nun endlich umfangreich sanieren können“, sagte Schwesig.

Gute Schulen seien ein entscheidender Faktor für Chancengleichheit, ein Garant dafür, dass jede und jeder seine Talente und Begabungen entfalten kann. „Gute Schulen, das wollen wir überall in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein Schwerpunkt der Landesregierung und Pfeiler unserer Bildungspolitik“, betonte die Ministerpräsidentin.

Seit 2016 hat das Land Fördermittel für 490 Schulbauvorhaben zur Verfügung gestellt – insgesamt mehr als 740 Millionen Euro. „Und auch in herausfordernden Zeiten wie der Energiekrise stehen wir an der Seite der Schulen, indem wir sie mit Geldern aus dem MV-Energiefonds unterstützen“, sagte Schwesig.

Weiter erklärte die Ministerpräsidentin: „Wir schaffen die Voraussetzungen für moderne, vernetzte, barrierefreie Schulen, in denen sich alle wohlfühlen; in denen wir die Schülerinnen und Schüler fit machen für die Zukunft und die Lehrerinnen und Lehrer ebenso tolle Arbeitsbedingungen vorfinden.“

OstseeMesse in Rostock eröffnet

Rostock – In Rostock hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte die OstseeMesse eröffnet. „Endlich kann es wieder losgehen. Die größte Verbraucherschau des Nordens ist wieder mit einem großen Angebot für alle Gäste geöffnet.

Das Schaufenster der regionalen und überregionalen Produktvielfalt zeigt sich dabei von seiner besten Seite. Der Neustart der Messe ist gelungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Mittwoch vor Ort. Schirmherrin ist Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die OstseeMesse hat mit über 30 Jahren eine langjährige Tradition. Auf 10.000 Quadratmetern präsentieren sich etwa 200 regionale, nationale und internationale Aussteller auf dem Gelände der Rostocker Hansemesse. Davon stellen 70 Aussteller auf der Messe neu aus.

Die Besucher bekommen ein umfangreiches Angebot für alle Bereiche des täglichen Lebens geboten. 40.000 Besucher konnte die OstseeMesse in 2020 nur wenige Tage vor dem ersten Corona-bedingten Lockdown verzeichnen. „Die Verbindung aus Regionalität, Innovation und Einkaufserlebnis macht diese Messe zu einer der aussteller- und besucherstärksten Messen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Schulte weiter. Ein besonderer Höhepunkt ist die 1.000 Quadratmeter große Blumenschau.

Neu ist in diesem Jahr der Bereich „Kieken und Köpen“. In diesem werden unter anderem regionale, kleinere Unternehmen und Start-ups mit den Verbrauchern zusammengebracht. Gezielte Marketingmaßnahmen und Möglichkeiten zum Networking komplettieren das Angebot.

Ein buntes Rahmenprogramm mit unterhaltsamen Highlights für alle Altersgruppen auf einer großen Showbühne machen den Besuch der OstseeMesse Rostock darüber hinaus zu einem abwechslungsreichen Erlebnis für Groß und Klein. „Die Messe ist darüber hinaus vor allem auch eine gute Gelegenheit für unsere Unternehmen, die eigene Produktvielfalt und zugehörige Dienstleistungen zu präsentieren.

Eine Messeteilnahme als Aussteller bedeutet für den Anbieter dabei einen direkten Weg zum Kunden. Die Kunden können – im Vergleich zu einer Onlinebestellung – die Ware direkt erleben und ausprobieren. Umso wichtiger ist es für heimische Unternehmen, Messen intensiv zu nutzen, um auf sich und ihre Produkte aufmerksam zu machen. Messen sind dabei ein wichtiges Instrument, um neue Absatzmärkte zu erschließen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Die 31. Auflage der OstseeMesse findet an fünf Tagen von Mittwoch (01. März 2023 bis Sonntag 05. März 2022) in Rostock auf dem Gelände der HanseMesse statt. In den Jahren 2021 und 2022 konnte die OstseeMesse aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

Arbeitsmarkt im Februar 2023

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist erneut gewachsen. Insgesamt zeigte sich der Arbeitsmarkt trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation beständig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.620.000 
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +192.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Februar 2023 ist die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat geringfügig gestiegen, und zwar um 4.000 auf 2.620.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 zugenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 192.000 höher.

Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich nur geringfügig angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im Februar 2023 wie im Januar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird.

Die Unterbeschäftigung lag im Februar 2023 bei 3.486.000 Personen. Das waren 316.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchtete hätte die Unterbeschäftigung um 25.000 unter dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 23. Februar für 61.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 183.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 64.000 gestiegen. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 454.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2022 um 46.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 446.000 auf 34,73 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,47 Millionen Personen hatten im Dezember 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 241.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Im Februar waren 778.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 44.000 weniger als vor einem Jahr. Die Kräftenachfrage hat seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt tendenziell leicht nachgegeben. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber weiter auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Februar 2023 unverändert bei 127 Punkten. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -9 Punkte.

838.000 Personen erhielten im Februar 2023 Arbeitslosengeld, 37.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.886.000. Gegenüber Februar 2022 war dies ein Anstieg um 302.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 haben sich bislang 282.000 Bewerberinnen und Bewerber zur Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle gemeldet, ein Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt mit 424.000 den Vorjahreswert um 2 Prozent. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Ab heute greifen die Energiepreisbremsen

Meyer: Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher – Energiesparen weiter wichtig – Härtefallhilfen für Unternehmen im Land

Schwerin – Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Bezieher von Strom, Gas und Wärme. Diese werden rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar berechnet. Die Preise sind für Strom bei 40 Cent, für Erdgas bei 12 Cent und für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden finanziell entlastet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Der gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Verbraucher brauchen, um von den Entlastungen zu profitieren, in der Regel nicht aktiv werden. Das übernehmen die Versorger, die ihre Kundinnen und Kunden entsprechend informiert haben. Bei direkten Kunden kommen die Entlastungen über niedrigere Abschläge an. Mieter erhalten die Entlastungen in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. „Auch wenn wir bislang gut über den Winter gekommen sind, ist es wichtig weiter Energie zu sparen. Hier geht es nicht um den mahnenden, erhobenen Zeigefinger, sondern um die gemeinsame Unterstützung, Deutschland unabhängiger von Energieimporten zu machen“, so Meyer weiter.

Reinhard Meyer machte auch auf die Unterstützung des Landes für Unternehmen aufmerksam. Seit Mitte Februar können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „Hierbei geht es besonders darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten. Vom Land werden Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte Minister Reinhard Meyer abschließend.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein. Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission für Einzelfälle von besonderer Härte, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden.

Bau weiterer Mobilfunkmasten

Schwerin – Die landeseigene Funkmastengesellschaft bereitet zurzeit sieben weitere Standorte vor, an denen mit Unterstützung des Landes Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

„Aktuell befindet sich ein Standort bei Cantnitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Ausschreibung für den Bau eines Mobilfunkmastes durch das Land. Für weitere mögliche Standorte haben Mobilfunknetzbetreiber bereits eine Nutzung zugesagt beziehungsweise erfolgen aktuell Vertragsabstimmungen mit den Mobilfunknetzbetreibern“, teilte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in seinem Kabinettsbericht zum Stand des Mobilfunkausbaus durch die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (FMI) mit.

Für die in Rede stehenden weiteren Standorte werden Flächen der Landesforstanstalt, in Nationalparks oder Biosphärenreservaten sowie auch Flächen Dritter benötigt. „Dazu werden bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt“, sagte der Minister und führte weiter aus:

„Diese Standorte sind bislang gar nicht versorgt. Da sie sehr dünn besiedelt sind, rechnet es sich für die eigenwirtschaftlich arbeitenden Mobilfunkunternehmen nicht, dort selbst Funkmasten zu bauen. Das Land stellt diese daher – mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Union – zur Verfügung, damit die Mobilfunkunternehmen dann dort nur noch ihre Mobilfunkdienste bereitstellen müssen. Dies ist günstiger als der Bau eines eigenen Funkmasts.“

Die FMI darf in unversorgten Gebieten nur dann einen Funkmast errichten, wenn dort in den folgenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber geplant ist und mindestens ein Netzbetreiber verbindlich die Nutzung eines durch die FMI errichteten Funkmast zugesagt hat.

Dazu war zunächst ein landesweites Markterkundungsverfahren erforderlich, um die mit Mobilfunk unversorgten Gebiete („weiße Flecken“) im Land festzustellen. Diese zum Teil sehr kleinen weißen Flecken wurden zu möglichen Ausbaugebieten zusammengefasst und bei den Mobilfunknetzbetreibern abgefragt. Im Ergebnis haben die Netzbetreiber für 22 Ausbaugebiete ihr Interesse bekundet, die Masten aus dem Landesprogramm künftig nutzen zu wollen. Für 24 Ausbaugebiete haben sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.

„Im September vergangenen Jahres konnten wir den ersten so aus Landesmitteln finanzierten Funkmast bei Göllin-Glambeck im Landkreis Rostock in Betrieb nehmen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr die Baugenehmigung für weitere Masten beantragen können, so Christian Pegel.

Mehr Informationen zum Landesprogramm Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und zur FMI finden Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft.

Corona-Schutzverordnung für M-V endet

Schwerin – Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben.

Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen.

Ministerpräsidentin Schwesig nahm das Ende der Corona-Landesverordnung zum Anlass, um sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich in den letzten drei Jahren an die Corona-Regeln gehalten haben.

„Die Regeln waren zum Teil mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Aber sie waren notwendig, um die Gesundheit und das Leben der Anderen zu schützen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Das verdanken wir vor allem der Vernunft und der Solidarität der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich freue mich, dass die Corona-Verordnungen nach über 1.000 Tagen ein Ende finden und hoffe, dass wir sie in Zukunft nie wieder brauchen“, betonte Schwesig.

„Wir können diesen Schritt gehen, da in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Situation beherrschbar ist durch eine niedrige 7-Tage-Inzidenz, eine geringe Hospitalisierungsrate und ITS-Auslastung in den Krankenhäusern sowie einen hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen“, teilte Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm nach der Sitzung des Kabinetts mit.

„Damit endet nach 1.078 Tagen die landesrechtliche Regelung der Corona-Pandemie“, verdeutlichte Grimm. Am 17. März 2020 trat die erste Verordnung der Landesregierung über „Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft“.

Corona sei allerdings nicht vorbei, so die Staatssekretärin. „An die Stelle des Öffentlichen Gesundheitsschutzes ist der individuelle Gesundheitsschutz getreten. Wichtig sind deshalb weiterhin die Eigenverantwortung und der Schutz vulnerabler Gruppen“, betonte Grimm.

Dazu gehöre vor allem auch die Einhaltung von einrichtungsbezogenen Hygienekonzepten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“, betonte Grimm. Zur Unterstützung habe das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet. Das LAGuS stehe zudem gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte für Rückfragen der Einrichtungen zur Verfügung.

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

sowie

für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

  • Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste.

Es gelten die bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht.

Konsumklima setzt Erholung fort

Nürnberg – Die Verbraucherstimmung in Deutschland bleibt auch im Februar klar auf Erholungskurs. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung legen spürbar zu. Die Anschaffungsneigung setzt dagegen ihr ständiges Auf und Ab fort und gewinnt aktuell nur leicht hinzu.

GfK prognostiziert für das Konsumklima für März -30,5 Punkte und damit 3,3 Punkte mehr als im Februar dieses Jahres (revidiert -33,8 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Februar 2023.

Damit setzt die Konsumstimmung ihre im Herbst 2022 begonnene Verbesserung nach dem Rekordtief weiter fort. Für das Konsumklima ist dies bereits der fünfte Anstieg in Folge.

„Trotz anhaltender Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, einer schwächelnden Weltwirtschaft sowie hohen Inflationsraten, kann das Konsumklima ein weiteres Mal spürbar zulegen. Es bleibt damit klar auf Erholungskurs, wenn das Niveau auch weiterhin niedrig bleibt. Der Pessimismus der Verbraucher, der im Herbst des vergangenen Jahres seinen absoluten Höhepunkt hatte, schwindet zusehends“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte.

„Zuletzt gesunkene Preise für Energie, aber auch Meldungen, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland nach Einschätzung der Experten nun doch vermieden werden kann, lassen den Optimismus ganz langsam zurückkehren.“

Trotz des zuletzt deutlich besseren Konsumklimas bleibt das Niveau des Indikators allerdings niedrig. Dies deutet darauf hin, dass der private Konsum in diesem Jahr keinen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland leisten kann.

Einkommensaussichten bleiben im Aufwind

Die Einkommenserwartungen der deutschen Konsumenten setzen ihren Aufwärtstrend ebenfalls fort. Der Indikator klettert nach einem Plus von 4,9 Punkten auf -27,3 Zähler. Auch hier ist es der fünfte Anstieg in Folge. Bemerkenswert ist zudem, dass die Einkommensstimmung seit ihrem absoluten Tief im September 2022 gut 40 Punkte hinzugewonnen hat.

Neben dem stabilen Arbeitsmarkt sorgen die zuletzt weniger stark gestiegenen Energiepreise für den zunehmenden Optimismus. Dennoch müssen die deutschen Verbraucher von einer negativen Entwicklung ihrer realen verfügbaren Einkommen ausgehen. Schuld daran ist die Preisentwicklung, die nach bisherigen Prognosen in diesem Jahr etwas höher sein wird als der Zuwachs der Einkommen der Haushalte.

Anschaffungsneigung zwischen Hoffen und Bangen

Das ständige Auf und Ab der Anschaffungsneigung, das seit September 2022 zu beobachten ist, setzt sich auch in diesem Monat fort. Nach den leichten Verlusten des Vormonats legt der Indikator nun wieder etwas zu. Mit einem Plus von 1,4 Punkten weist die Konsumneigung nun -17,3 Punkte auf.

Damit kann die Anschaffungsneigung wiederum nicht von der deutlichen Erholung der Einkommenserwartungen profitieren. Dies ist sicherlich Ausdruck der anhaltenden Verunsicherung, die neben den Krisen vor allem durch die hohe Inflation verursacht wird. Wenn auch bei Energie zuletzt der extreme Preisdruck etwas nachgelassen hat, wird die Inflation in diesem Jahr hoch bleiben und die Anschaffungsneigung weiter belasten. Denn wenn deutlich mehr für Energie und Lebensmittel bezahlt werden muss, fehlen finanzielle Mittel für andere Ausgaben beziehungsweise Anschaffungen.

Konjunkturerwartung setzt Aufwärtstrend fort

Im Gleichklang mit den Einkommenserwartungen setzen auch die Konjunkturaussichten ihren klaren Aufwärtstrend in diesem Monat fort. Nach einem Plus von 6,6 Punkten klettert der Indikator auf 6,0 Punkte. Mit dem vierten Anstieg in Folge liegt er erstmals seit Ausbruch des Krieges wieder über seinem langjährigen Durchschnittswert von etwa null.

Offenbar sind die Konsumenten, ebenso wie die überwiegende Mehrheit der Experten, der Meinung, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland – wenn auch knapp – vermieden werden kann. Noch im Herbst des vergangenen Jahres ging man davon aus, dass eine Rezession in diesem Jahr nicht zu verhindern ist. Nach den aktuellen Prognosen der Bundesregierung in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht sowie der Europäischen Kommission wird nun allerdings ein minimales Plus des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 0,2 Prozent prognostiziert.

Keine Ölverschmutzung Südost-Rügen

Insel Rügen – Am 26.02.2023 wurden im Bereich Südost-Rügen Anlandungen von vermeintlich ölhaltigen Stoffen gemeldet. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Wir nehmen Hinweise auf Verschmutzungen sehr ernst und gehen diesen auch unverzüglich nach. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Fall wohl sehr schnell Entwarnung geben können. Wir haben es offensichtlich nicht mit einer Ölverschmutzung zu tun“, so Backhaus,

Bei heutigen Strandbegehungen durch Amtsverwaltung und Wasserschutzpolizei waren nur sehr vereinzelte Funde im Bereich Sellin, Baabe bis Göhren Nordstrand feststellbar. Auch für den Bereich des Göhrener Südstrandes liegen Meldungen zu einzelnen Funden vor. Die Funde deuten nach einer ersten optischen Begutachtung allerdings nicht wie ursprünglich befürchtet auf Schweröl hin.

„Es scheint sich vielmehr um abgestorbene und verwesende Reste von Großalgen mit organischen Anheftungen zu handeln, die mit dem Sturm der letzten Tage an den Strand gespült wurden“, erklärt Backhaus, der sich Ende der Woche selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen wird.

Um eine Verschmutzung mit Schweröl auszuschließen, wurden durch die Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Proben genommen. Diese werden zur Analyse an die Öl-Forensik des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg übermittelt.

Im Bereich Sellin wurden die Anlandungen bereits eingesammelt, für die anderen Bereiche wurde dies durch die örtlichen Behörden veranlasst. Aus den derzeitigen Erkenntnissen lässt sich ein konkreter Zusammenhang mit den Aktivitäten der LNG-Schiffe vor Rügen nicht ableiten.