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Autor: Rügenbote

Zusätzliche Entlastungen für Lehrkräfte

Oldenburg: Entlastungen für Lehrkräfte in Höhe von 17 Millionen Euro

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll es trotz angespannter Lage auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt weiterhin Entlastungen geben. Bildungsministerin Simone Oldenburg erteilt Vorstößen von Bildungsforschern, hier Einschränkungen vorzunehmen, eine klare Absage.

„Wir werden keine Entlastung für Lehrkräfte zurücknehmen. Im Gegenteil, wir werden weitere Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Lehrkräfte weiterhin entlastet werden. Niemand hat etwas davon, wenn wir die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Da vermisse ich von den Bildungsforschern jegliches Verständnis für die berufliche Wirklichkeit“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Statt Teilzeit zu beschränken, weiten wir die Dauer der Altersanrechnungsstunden aus. Mecklenburg-Vorpommern gewährt ab dem 57. Lebensjahr eine Anrechnungsstunde, ab dem 60. Lebensjahr die zweite und ab dem 63. Lebensjahr die dritte und vierte Altersanrechnungsstunde. Diese wurden bisher erst im darauffolgenden Jahr, in dem die Altersgrenze erreicht wurde, gewährt. Das ändern wir, so dass viele Lehrkräfte früher entlastet werden. So unterrichtet z. B. eine 60jährige Lehrkraft nicht mehr 27 Stunden pro Woche, sondern 25 Stunden.

Dadurch werden die Lehrkräfte schon zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres, in dem sie das jeweilige Alter erreichen, in der Unterrichtsverpflichtung entlastet. Die bisherige Regelung sah erst eine Entlastung zum darauffolgenden Jahr, in dem die jeweilige Altersstufe erreicht wurde, vor.

Von der Neuerung profitieren in unserem Land zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte; zirka 1.000 von ihnen werden die Altersanrechnungsstunden bereits zu diesem Zeitpunkt früher gewährt“, sagt die Ministerin.

So hat das Land allein im Schuljahr 2020/2021 Altersanrechnungsstunden in Höhe von 200 Lehrerstellen gewährt. Damit werden knapp 3.200 erfahrene Lehrerinnen und Lehrer ab dem 57. Lebensjahr entlastet. Für diese Maßnahme gewährt das Land jährlich 17 Millionen Euro.

„Wir müssen für weitere attraktive Arbeitsbedingungen sorgen, damit Lehrerinnen und Lehrer gern an unseren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Daher gehen wir mit den Gewerkschaften und Verbänden neue Wege, um den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten. Einige Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt, andere sind geplant“, so die Bildungsministerin.

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) hatte Empfehlungen gegen den Lehrkräftemangel vorgestellt. Um die Lage zu entspannen, schlägt das Beratergremium eine Mehrbelastung für Lehrkräfte vor: unter anderem durch ein höheres Unterrichtspensum und die Begrenzung von Teilzeitarbeit.

Der Jenaer Professor für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung und ehemalige Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Roland Merten, fordert, dass Stundenermäßigungen für Lehrkräfte reduziert werden. Seiner Meinung nach gibt es ohnehin zu viele Anrechnungsstunden.

Solidarität mit der Ukraine

Schwerin – Vor genau einem Jahr überfiel Russland die Ukraine. Der Angriffskrieg hat bis heute vielen Tausend Menschen das Leben gekostet. Seit einem Jahr werden Kinder, Frauen und Männer ermordet, verletzt, verschleppt und vertrieben. Städte, Dörfer und zivile Infrastruktur werden zerstört. Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer sehen sich zur Flucht aus ihrem Heimatland gezwungen.

Mit einem von der Integrationsbeauftragten des Landes, Jana Michael, organisierten Gottesdienst und einer anschließenden Gedenkveranstaltung mit ukrainischen Geflüchteten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstreicht das Land Mecklenburg-Vorpommern am (heutigen) Freitag seine Solidarität mit dem ukrainischen Volk und die Forderung nach einem Ende der russischen Aggression.

„In Mecklenburg-Vorpommern setzte bereits kurz nach Kriegsbeginn eine große Hilfsbereitschaft ein“, betonte die Integrationsbeauftragte zum Jahrestag des russischen Einmarschs. „Zahlreiche Menschen und Initiativen engagieren sich, um die Geflüchteten, die bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Schutz und Zuflucht gefunden haben, zu unterstützen. Auch die Kommunen und Landkreise haben dabei eine enorme Leistung erbracht, etwa bei der Unterbringung und Registrierung oder bei der Integration in Kita und Schule. Ihnen allen gilt mein Dank für das Geleistete in den vergangenen zwölf Monaten“, so Michael.

Dieses Engagement zeige, unsere Stärke sind Solidarität und Empathie, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. „Egal woher wir kommen, egal was wir in den letzten Jahren alles gemacht haben, uns verbindet Solidarität und Hilfsbereitschaft, manchmal auch Hilfslosigkeit. Uns verbindet die Bereitschaft füreinander da zu sein, sich für den anderen einzusetzen“, sagte Michael mit Blick auf die vielen Helferinnen und Helfer. Viele vertriebene Menschen hätten in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Zuhause gefunden, meist in der Hoffnung, schon bald in die Heimat zurückkehren zu können.

Neue Waldbrandeinsatzkarten in M-V

MV ist vorbereitet für die neue Waldbrandsaison

Schwerin – Die Gefahr eines Waldbrandes hat mit den Klimaextremen der vergangenen Sommer immer weiter zugenommen. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Auf der Karte sind unter anderem Informationen über Infrastruktur, Löschwasser­entnahmestellen, Walddaten und Rettungspunkte enthalten.

Die neue Waldbrandeinsatzkarte wurde in den vergangenen Wochen an die Einsatzkräfte für Brand- und Katastrophenschutz im Rahmen von Schulungen verteilt. Damit startet MV gut in die am 1. März beginnende neue Waldbrandsaison.

„Ohne ein gemeinsames Verständnis für das Kartenmaterial wird die Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen im Fall eines Waldbrandes erschwert und verzögert. Ein schnellerer Eingriff stellt eine unmittelbare Verbesserung dar, der die weitere Ausbreitung eines Waldbrandes verhindern kann“, erläutert Forstminister Backhaus bei der Ausgabe der neuen Waldbrandeinsatzkarte. „Hier zeigt sich die große Bedeutung einer guten Zusammenarbeit von Forst und Feuerwehr“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern hat mit dieser aktualisierten Waldbrandeinsatzkarte im Ländervergleich eine Führungsrolle eingenommen. „Nicht alle Bundesländer haben eine Waldbrandeinsatzkarte. Daher werden wir unsere Karten beispielsgebend zur Verfügung stellen. Auch werden im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit auf unserer Arbeitsgrundlage Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten erarbeitet“, berichtet Backhaus.

Fördermittel für Kita-Neubau

Wittenförden – Landrat Stefan Sternberg und Staatssekretärin für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Elisabeth Aßmann, haben heute Vormittag an die Gemeinde Wittenförden  einen Fördermittelbescheid in Höhe von 750.000 Euro überreicht. Damit wird ein Teilneubau der Kita „Zwergenland“ unterstützt.

„Kinder sollen behütet und beschützt aufwachsen. Dazu zählt auch eine Kindertagesstätte. Unsere Kinder verbringen viel Zeit am Vormittag in diesen Einrichtungen. Diese sollten sicher sein. Deshalb freut es mich, dass wir nach einer langen Zeit nun den Fördermittelbescheid überreichen können. Damit steht einem Teilneubau nichts mehr im Wege“, sagte Landrat Stefan Sternberg.

Staatssekretärin Elisabeth Aßmann betonte: „MV tut gut. Das ist für mich viel mehr als nur ein Werbeslogan, ich verstehe das als klaren Auftrag unserer Politik. Der Teilneubau hier in Wittenförden ist dringend nötig und sichert den Lebens- und Lernort für die Kleinsten. Für die Gemeinde wird so eine Grundversorgungseinrichtung erhalten, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt. So wirken wir der Abwanderung junger Familien entgegen.

Das liegt mir persönlich sehr am Herzen und ist ein Punkt für den der Bürgermeister und die Gemeindevertretung sich über Jahre stark gemacht haben. Es verbessern sich die räumlichen und materiellen Bedingungen für die Kinder und die sie betreuenden Erwachsenen nach der langen Übergangsphase im Gemeindehaus erheblich. Das ist entscheidend für eine qualitativ hochwertige, altersgerechte Betreuung.“

Die Kindertagesstätte „Zwergenland“, dessen Träger die Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH ist, musste aufgrund von baulichen Mängeln geräumt werden. Die Kinder wurden in den vergangenen Jahren im Gemeindehaus untergebracht. Die Gemeindevertretung entschied sich in einer ihrer Sitzungen für den Rückbau und Neubau eines Teilbereiches.

In den kommenden Monaten werden das westliche Gebäude, der Verbinder sowie der Eingangsbereich zurückgebaut und anschließend neu errichtet. Der Ersatzneubau des Teilbereiches bietet 36 Krippen- und 30 Kindergartenplätze. Nach Abschluss der Baumaßnahme hat die Kita „Zwergenland“ eine Kapazität von 111 Plätzen.

Insgesamt beläuft sich die Baumaßnahme auf rund 3,2 Millionen Euro. Gefördert wird das Projekt unter Beteiligung des Bundes innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Besteuerung der Klimastiftung

Schwerin – Das Finanzministerium weist jetzt Vorwürfe im Zusammenhang mit der Besteuerung der Klimastiftung zurück.

Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Es hat keine politische Einflussnahme gegeben. Das gilt sowohl für das Finanzministerium als auch die Staatskanzlei und die Ministerpräsidentin.“ Im Rahmen der Fachaufsicht hat es selbstverständlich die erforderlichen Abstimmungen zur Klärung von Rechtsfragen zur Besteuerung der Stiftung Klima und Umweltschutz MV gegeben. Hier hat sich das Finanzamt mit der zuständigen Steuerabteilung im Finanzministerium abgestimmt.

Zwischenzeitlich hat das zuständige Finanzamt den Steuerbescheid über 10 Mio. Euro Schenkungssteuer erlassen. Dagegen klagt die Stiftung vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Die Besonderheit im vorliegenden Fall ist, dass sämtliche Informationen zu dem Verfahren dem Steuergeheimnis (nach §30 Abgabenordnung) unterliegen und eine unbefugte Offenbarung strafbar ist. Anders als in der medialen Darstellung ist es nicht richtig, dass die Stiftung Klima und Umweltschutz MV das Finanzministerium ohne Einschränkung umfassend vom Steuerge-heimnis befreit hat. Richtig ist, dass sich das Finanzministerium zur Schaffung vollständiger Transparenz um eine vollumfängliche Befreiung bemüht hat, die von der Stiftung nicht erteilt wurde.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung bittet das Finanzministerium die Stiftung Klima und Umweltschutz MV nunmehr ein weiteres Mal um die vollumfängliche Befreiung vom Steuergeheimnis.

Dies vorausgestellt kann das Finanzministerium folgendes erklären:

  1. Dem Finanzamt liegen alle benötigten Unterlagen zur Besteuerung der Klimastiftung vor. Die von einer Mitarbeiterin nach eigener Aussage in Panik wegen des medialen Drucks vernichteten Steuererklärungen sind nachgefordert worden.
  2. Dem Land ist dadurch kein materieller Schadenentstanden.
  3. Die Finanzverwaltung hat alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um den Sachverhalt so zügig wie möglich vollständig aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen.
    Der Vorsteher des zuständigen Finanzamtes Ribnitz-Damgarten hat unverzüglich ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund gestellt. Parallel hat die Interne Revision des Finanzministeriums die organisatorischen Abläufeintensiv untersucht und dafür gesorgt, dass die Verfahrensabläufe für die Finanzämter präzisiert wurden.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Stralsund das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dadurch konnte das Disziplinarverfahren fortgesetzt werden. Zum Schutz der Mitarbeiterin und aus personalrechtlichen Gründen kann sich das Finanzministerium zum laufenden Verfahren nicht äußern.

Abschließend erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir haben eine ordentliche und gut funktionierende Steuerverwaltung. Hier handelt es sich um einen Einzelfall.“

Wettbewerb zur politischen Bildung

Oldenburg: eine beeindruckende Leistung

Rostock – Der Hauptpreis des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung der Bundeszentrale für politische Bildung geht in diesem Jahr an Schülerinnen und Schüler des Innerstädtischen Gymnasiums Rostock. Sie können sich über ein Preisgeld von 2.000 Euro freuen.

Die Jugendlichen wählten das Thema „Politik Brandaktuell“. Sie reichten eine illustrierte Dokumentation ein, die sich mit dem Anschlag in Rostock-Lichtenhagen beschäftigt. Die Elftklässlerinnen und Elftklässler befragten unter anderem zwei Zeitzeugen und überzeugten die Jury mit einer differenzierten Aufarbeitung des Anschlags.

„Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ihrer beeindruckenden Leistung.  Ihre Auseinandersetzung ist ein unschätzbarer Beitrag zur Erinnerungskultur und bereichert den Geschichtsunterricht. Die Dokumentation veranschaulicht das verheerende Ausmaß von Fremdenfeindlichkeit“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In diesem Jahr wurden etwa 1.600 Projekte zu 12 politisch aktuellen Themen erarbeitet – in Form von Videos, Wandzeitungen oder mittels Multimediapräsentationen.

Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Anreiz zu schaffen, Bereiche der politischen Bildung auch außerhalb des klassischen Lehrplans kennenzulernen. Beteiligen konnten sich alle Klassen bzw. Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Leistungskurse der Jahrgangsstufen 4 bis 12.

Hausärztin/Hausarzt werden über Landarztquote

Schwerin – Im März startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt ste­hen dafür 31 Studienplätze in den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Ver­fügung.

Ein Studienplatz der Humanmedizin gehört zu den begehrtesten bundesweit. Circa 400 wer­den jährlich an den Universitäten in Rostock und Greifswald angeboten. Andererseits finden immer weniger Hausärzte in M-V eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre insbeson­dere ländlichen Praxen.

Hier setzt die Landarztquote an. In diesem Jahr sind erneut 31 Stu­dienplätze ausschließlich für Studierende vorgesehen, die erfolgreich ein Bewerbungsverfah­ren für die Studienzulassung absolvieren und einwilligen, im Anschluss an ihre Facharztwei­terbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in M-V zu praktizieren.

Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2023 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen.

Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft ist berechtigt, zum Wintersemester 2023/2024 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.

Derzeit sind laut aktueller Bedarfsplanung des Landessausschusses der Ärzte und Kranken­kassen insgesamt 86 Hausarztstellen in M-V nachzubesetzen. „Nicht nur die Patientinnen und Patienten werden älter, sondern auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ist das sogenannte Landarztgesetz. Mit der Landarztquote steuern wir seit 2021 dem Ärztemangel insbesondere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unse­rem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Mi­nisterin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass die Studienzulassung via Landarztquote gut von den potentiellen Nachwuchsärztinnen und -ärzten angenommen werden“, so Drese weiter. Im vergangenen Jahr haben knapp 140 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der KVMV eingereicht.

Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbe­ginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterver­sorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten.

Ist die erste Hürde des schriftlichen Auswahlverfahrens geschafft, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen in die KVMV eingeladen. „Bei einem Assessment-Center, bestehend aus kurzen Interviews und praxisnahen Szenarien, werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber transparent und nachvollziehbar bewertet“, sagt Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV.

„Dabei versuchen die Juroren – alles erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Praxen im ländlichen Bereich in M-V – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes zu würdigen, wie z.B. die Orientierung an den Be­dürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompe­tenz“, beschreibt die KV-Chefin das Auswahlverfahren.

Die KVMV führt als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Auswahlverfahren durch. Auch während ihres Medizin­studiums profitieren die Studierenden bereits von einer Betreuung durch die KVMV. So kön­nen die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte z.B. bei einem Mentoringprogramm sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenlernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2023 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV einge­gangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin).

Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00:00 Uhr, bis 31. März 2023, 24 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studien­orte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2023.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur not­wendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüber hinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Norddeutsche Tourismuskonferenz

Meyer: Krisengebeutelte Branche stellt sich den Herausforderungen – Branche nachhaltig aufstellen

Rostock – Heute hat in Rostock die diesjährige Norddeutsche Tourismuskonferenz der IHK Nord stattgefunden. „Der Tourismus ist eine der krisengebeutelten Branchen der heimischen Wirtschaft. Corona, Ukraine-Krieg, Energiekrise und Fachkräftemangel stellen die Branche durch ihre Folgen vor enorme Herausforderungen, die es seit der Wende in dieser geballten Form so noch nicht gegeben hat.

Kaum klaren sich die Wolken auf, kommt schon ein neues Gewitter am Horizont. Die Branche stellt sich mit enormen Kräfteaufwand auf den fortwährenden Wandel ein. Die Zeichen stehen auf vorsichtige Erholung der Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Wirtschafts- und Tourismusminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig sei, die Branche zukunftssicher und nachhaltig neu aufzustellen und zu stabilisieren. „Wir haben bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, die jetzt mit Leben gefüllt werden müssen.

Mit der Änderung der Kommunalgesetzgebung und des Kurortegesetzes sind bereits die ersten Schritte umgesetzt worden. Zentrale Zukunftsprojekte der Landesregierung sind die Realisierung eines Tourismusgesetzes, das Aufsetzen einer tragfähigen Tourismusfinanzierung und der Aufbau einer Tourismusakademie, um Fachkräfte im Land zu sichern und zu gewinnen“, erläuterte Meyer weiter.

Von Januar bis November 2022 wurden für Mecklenburg-Vorpommern vom Statistischen Amt über sieben Millionen Ankünfte (+34,6 Prozent) und rund 30,6 Millionen Übernachtungen ausgewiesen.

„Das sind 19,5 Prozent mehr Übernachtungen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Übernachtungen im Land nehmen vor allem in den warmen Monaten zu. Die Nebensaison muss weiter gestärkt werden. Es macht sich auch bemerkbar, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen und somit weniger in einen Urlaub investieren. Daher ist es wichtig, mit neuen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Angeboten die Urlauber ins Land zu locken. Wir brauchen auch eine attraktive Infrastruktur“, so Meyer weiter.

 Als ein Beispiel nannte Minister Reinhard Meyer den fast fertiggestellten Skywalk „Königsweg“ auf der Insel Rügen. „Auf dem schwebenden Rundweg wird die einmalige Aussicht vom Königsstuhl weiter ermöglicht und vor allem auch erlebbar gemacht. Das sind Anziehungspunkte, die das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern weiter aufwerten werden“, betonte Tourismusminister Reinhard Meyer weiter.

„Der weitere Ausbau des Qualitätstourismus hat große Bedeutung genauso wie die Schaffung nachhaltiger touristischer Angebote und Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die Grundlage für die Steigerung der Wertschöpfung und für die zukünftige touristische Entwicklung des Landes. Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und unterstützt, um die Herausforderungen bestmöglich gemeinsam zu lösen und die Krisen zu überwinden“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend.