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Autor: Rügenbote

ERASMUS+ Qualitätssiegel

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Nachmittag die „ecolea Internationale Schule Schwerin“ mit dem ERASMUS+ Qualitätssiegel ausgezeichnet.

Damit wird die Schule für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes „Wie werden wir internationaler? Maßnahmen zur Lehrerfortbildung im Rahmen der Schulentwicklung“ geehrt.

Nach Einschätzung der Kultusminister-Konferenz ist das Projekt der „ecolea Internationale Schule Schwerin“ ein Beispiel guter Praxis zum internationalen Lehrkräfteaustausch und für verstärkten Fremdsprachenunterricht. Damit werde die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt.

Lehrkräfte der Schule haben an verschiedenen Fortbildungen in europäischen Ländern teilgenommen.  Im Anschluss tauschten sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Schwerin über die neuen Erkenntnisse in Workshops aus und teilten ihre Erfahrungen auf Dienstberatungen, auf der Hompage und im Jahrbuch der Schule.

Darüber hinaus erprobten sie neue digitale Tools und kreative Methoden für den Unterricht. Insbesondere für den bilingualen Unterricht sollen Kursmaterialien überarbeitet und Ansätze für eine noch bessere methodische und inhaltliche Unterrichtsgestaltung gefunden werden.

„Herzlichen Glückwunsch zu dieser Auszeichnung. Das ist ein tolles Beispiel dafür, wie ein weiter Blick neue Chancen bieten kann, gute Ideen zur Bildung und zur Unterrichtsgestaltung aus dem Ausland aufzugreifen. Es ist eine Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler noch besser zu motivieren und gleichzeitig den internationalen Austausch von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu pflegen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Zeugnissorgentelefon geschaltet

Oldenburg: Bei Zeugnissorgen steht ab sofort professionelle Beratung bereit

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Montag, dem 6. Februar 2023, die erste Verschnaufpause in diesem Jahr. Dann starten in Mecklenburg-Vorpommern die Winterferien. Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bereits jetzt schon das Zeugnissorgentelefon in Bereitschaft. Dort gibt es wieder ein offenes Ohr für alle Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385-588 7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.01.2023, bis Freitag, den 10.01.2023 und auch am Samstag, den 04.02.2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege.

Ein Anruf genügt. Dieser ist selbstverständlich vertraulich.

Tag der Städtebauförderung

Bauminister ruft zur Beteiligung am Tag der Städtebauförderung auf

Schwerin – Bauminister Christian Pegel ruft die Kommunen von Mecklenburg-Vorpommern auf, sich am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 13. Mai 2023 zu beteiligen.

„Städte und Gemeinden sind herzlich eingeladen, ihre Projekte, Planungen und Erfolge vorzustellen. Es gilt zu zeigen, wie sehr diese Förderprogramme die Entwicklung in unserem Land beeinflusst, das Aussehen unserer Städte und Gemeinden verändert und das Zusammenleben in stabilen Nachbarschaften befördert haben.“

Die Veranstaltungen – z. B. Stadtspaziergänge, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tage der offenen Tür oder Ausstellungen, aber auch digitale Formate – sind förderfähig. Anregungen gibt es hier: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/service/veranstaltungen-und-aktionsideen

Die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Seit 1971 – in den ostdeutschen Bundesländern seit 1991 – unterstützt sie Städte und Gemeinden darin, nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen.

Im vergangenen Jahr fand die zentrale Veranstaltung im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel statt; bundesweit hatten sich unter dem Motto „Wir im Quartier“ 565 Städte und Gemeinden beteiligt.

Die Anmeldung für den Tag der Städtebauförderung ist unter folgender Website möglich: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/

Auf der Seite finden sich auch der Projektaufruf, Tipps für die Vorbereitung, Logos, Plakat- und Flyer-Vorlagen, ein Erklärfilm und Textbausteine für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Ansprechpartnerin bei der Begleitagentur „sbca“ ist Sarah Reiche (Telefon: 030 / 69 53 70 814, E-Mail kontakt@tag-der-staedtebaufoerderung.de).

M-V: 10 Millionen Euro für Schulträger

Oldenburg: Schulbetrieb in schwierigen Zeiten sicherstellen

Schwerin – Das Land unterstützt die Schulträger bei den gestiegenen Energiekosten mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.

Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, hat das Bildungsministerium frühzeitig zusätzliche Mittel beim Finanzministerium beantragt. Diese stehen nunmehr im Rahmen des Härtefallfonds zur Verfügung. Daraus können die Schulträger einmalig nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.

„Die aktuelle unvorhersehbare Situation der gestiegenen Energiepreise ist eine Härte, die für die Schulträger nicht zu vertreten ist. Darauf hat die Landesregierung mit dem Härtefallfonds reagiert. Alle Schulträger werden damit von den gestiegenen Preisen für Energie erheblich entlastet. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.

Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.

Arbeitsmarkt Januar in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind derzeit 67.200 Menschen arbeitslos. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5.000 Arbeitslose gestiegen (+8,0 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz des Anstiegs insgesamt weiter robust. Die kalten Monate machen sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Neben den aktuellen Krisen kommt vor allem auch der saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Tragen. Die Unternehmen im Land arbeiten intensiv daran, wetterbedingte saisonale Schwankungen ohne größere Entlassungen auszugleichen. Besonders erfreulich ist, dass Unternehmen weiter versuchen ihr Personal zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.200 (+8,4 Prozent) gestiegen.

Arbeitsminister Meyer machte zugleich deutlich, dass es wichtig sei, Personal auch in saisonal abhängigen Jobs zu halten. „Die Attraktivität der Arbeitgeber wächst, wenn mehr ganzjährige Jobs auf dem Markt zur Verfügung stehen. Das ist beispielsweise im Tourismus wichtig.

Gerade bei saisonabhängiger Beschäftigung könnten die Monate, wo saisonal bedingt weniger los ist, auch für die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Auf diesem Weg bleibt auch wertvolles Fachwissen der Beschäftigten in den eigenen Betrieben erhalten“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus machte Meyer auf die Unterstützung der Integration von Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen in den Arbeitsmarkt durch die Förderung von Integrationsprojekten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufmerksam. Von 2015 bis 2022 wurden durch das Wirtschaftsministerium landesweit 219 Projekte umgesetzt, mit denen insgesamt fast 16.200 Personen erreicht werden konnten.

Von diesen wurden 20,28 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und weitere 7,86 Prozent in eine geringfügige Beschäftigung oder beruflich vollqualifizierende Ausbildung vermittelt (Stand Juni 2022). Auch in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 des ESF Plus wird das Förderinstrument mit 25 Millionen Euro umgesetzt. In Kooperation mit den Jobcentern im Land werden Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen auf dem Weg in die Einmündung auf dem Arbeitsmarkt begleitet“, so Minister Meyer.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie im Juni 2022 wurden bereits 46 Integrationsprojekte mit einem Fördervolumen von circa 6,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit sollen pro Jahr ca. 2.700 Teilnehmer unterstützt werden.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2022 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 658 Beschäftigte in 48 Betrieben in Kurzarbeit. „Die Kurzarbeit hilft weiter, die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt weiter abzufedern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Im Januar hatten 98 Betriebe für 1.278 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt.

Ministerpräsidentin positiv auf Corona getestet

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist positiv auf Corona getestet worden. Die Ministerpräsidentin hatte sich bereits am gestrigen Tag aufgrund von leichten Symptomen in Isolation begeben und von zu Hause aus gearbeitet.

„Nach fast drei Jahren Pandemie hat es nun auch mich erwischt. Der Verlauf ist zum Glück bislang eher mild. Leider muss ich meine Termine für diese Woche absagen und habe die Ministerinnen und Minister gebeten, mich zu vertreten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die heutige Kabinettssitzung wird durch die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg geleitet.

Arbeitsmarkt im Januar 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht.

Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.