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Autor: Rügenbote

Besuch bei der Härtefallkommission M-V

Staatsministerin Alabali-Radovan zu Gast bei der Härtefallkommission M-V

Schwerin – Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, war heute auf Einladung des Vorsitzenden Hans-Joachim Engster zu Gast bei der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern. In einem regen Erfahrungsaustausch informierte sie u.a. über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vollzogen hat.

„Der Besuch der Staatsministerin bei der Härtefallkommission des Landes ist eine besondere Würdigung der sensiblen, engagierten Arbeit in den Härtefallkommissionen in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar und hoffen auf weiterhin gute Kontakte, denn es gibt viele Anknüpfungspunkte für unsere Arbeit“, betonte Hans-Joachim Engster. „Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale konnte so im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine humanitäre Lösung gefunden werden.“

Reem Alabali-Radovan hatte sich vor ihrem Wechsel von der Landes- in die Bundespolitik selbst als Mitglied der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern für die Belange Geflüchteter engagiert.

„In meiner Zeit in der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern habe ich die immens wichtige Arbeit der Kommission selbst kennenlernen dürfen und weiß daher um ihre Bedeutung. Hinter der Vielzahl von Fällen zum Thema Migration und Aufenthaltsrecht verbergen sich immer auch einzelne Menschen und deren Lebenserfahrungen. Die Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen die wichtige Aufgabe, den Betroffenen mit Menschlichkeit und Empathie zu begegnen, zuzuhören, mitzufühlen und gleichzeitig geltendes Recht zu beachten. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, heute im Austausch mit der Härtefallkommission gewesen zu sein“, so die Staatsministerin.

Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Schmülling dankte den Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitäre Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.

Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien deren Kindern hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.

M-V startet in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Halbjahreszeugnisse

Schwerin – Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern geht ein anstrengendes Schulhalbjahr zu Ende. Am Freitag, 3. Februar 2023, starten 160.200 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 35.200 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Winterferien.

„Die Kinder, Jugendlichen und ihre Lehrkräfte haben sich eine Verschnaufpause verdient. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, dass sie den Unterricht fast ausschließlich in Präsenz durchgeführt haben. Denn auch die Krankheitswelle Ende des Jahres musste gemeistert werden.

Dabei hat sich die Erweiterung des Phasenmodells auf weitere krankheitsbedingte Einschränkungen im Schulalltag bewährt. Auf dieser Grundlage konnten die Schulen auch weiterhin selbstbestimmt, individuell und flexibel entscheiden, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort den Unterricht gewährleisten.

Dementsprechend wird das erweiterte Phasenmodell nach den Winterferien verlängert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den zweiwöchigen Winterferien stellen die Schulen den Schülerinnen und Schülern genügend Selbsttests für zu Hause bereit.

Ab heute (2. Februar) benötigen die Kinder und Jugendlichen in MV keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr auf dem Schulweg, wenn sie Busse und Bahnen nutzen.

Nach wie vor gilt, dass an COVID-19 erkrankte Personen nicht die Schule besuchen dürfen. Bis auf weiteres bleibt es auch im zweiten Schuljahr bei anlassbezogenen Tests (zu Hause/in der Häuslichkeit).

Für Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis ist das Zeugnissorgentelefon bereits geschaltet.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385 588-7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.Januar 2023, bis Freitag, den 10.Februar 2023 und auch am Samstag, den 04.Februar 2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege und selbstverständlich vertraulich.

Betreiber eines Campingplatzes gesucht

Schwerin – Das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V (StUN M-V) suchen mit einer öffentlichen Bekanntmachung nach potenziellen Betreibern, die den Campingplatz bei Prerow im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft pachten und nationalparkgerecht entwickeln wollen. Im nächsten Schritt werden ausgewählte Interessenten um die Erstellung eines Konzeptes gebeten.

Die Bekanntmachung wird bis zum 10. März 2023 auf den Internetseiten der StUN M-V und des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft veröffentlicht.

Mit der langfristigen Verpachtung soll ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb gewährleistet werden, der die Schutzziele im Nationalpark und europäischen Vogelschutzgebiet ebenso berücksichtigt, wie die Kriterien der ECOCAMPING-Zertifizierung. Weitere Ziele sind eine wirtschaftlich stabile Situation, Familien­freundlichkeit, der Erhalt von Arbeitsplätzen und eine gesicherte Infrastruktur-, Dienstleistungs- und Servicequalität (BVCD/DTV-Zertifikat).

„Erwartet wird ein Konzept, das in jeder Hinsicht Modellcharakter besitzt. Dabei spielen neben der Verbindung von Tourismus und Naturschutzzielen auch eine klimaneutrale Bauweise und Energieversorgung eine Rolle“, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt:.

„Die Bekanntmachung beschreibt unter anderem die Rahmenbedingungen zur Pachtfläche, zum Rückbau­plan, zur Verkehrslenkung und Sicherheit, zu Umwelt­auflagen sowie zu Schutzmaßnahmen angrenzender Naturbereiche. Die aktuell etwa 20 Hektar verpachtete Campingfläche wird sich zum 1.1.2033 um einen geschützten Dünenbereich (Areal H) auf 17,8 Hektar verringern. Weitere Dünenflächen erfahren bereits  früher mehr Schutz, indem in einem angrenzenden Areal (G) 50% der Stellplätze reduziert werden.

Die Strandfläche wird auch künftig öffentlich nutzbar bleiben und auch der Waldcharakter bleibt erhalten und die Wälder können über die Wege weiterhin erreicht werden“, so Minister Backhaus.

Der bekannte traditionelle Campingplatz am Prerower Nordstrand wurde 1990 Bestandteil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Sein Fortbestand war in der Nationalparkverordnung mit einer Begren­zung der Stellplatzzahl gesichert. Eine nationalpark­gerechte Entwicklung des Campingplatzes und die Einhaltung europäischen Naturschutzrechtes konnten seitdem nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden. Mit Übernahme großer Teile des Gebietes durch das Land M-V und durch die Landesstiftung kommt dieses seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach und wird die Schutz- und Nutzungsinteressen schritt­weise annähern. Das Nationalparkamt Vorpommern hat in Abstimmung mit der StUN M-V die Bekanntmachung herausgegeben und erwartet bis zum 10. März die Interessenbekundungen.

Für Fragen steht das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Start ins Referendariat und Schuldienst

Oldenburg: Attraktiver Vorbereitungsdienst und praktische Übernahmegarantie sorgen für neue Lehrkräfte

Schwerin – Am 31. Januar 2023 haben frisch gebackene Lehrkräfte mit Verwandten und Freunden auf Einladung des Bildungsministeriums ein ganz besonderes Ereignis gefeiert: den erfolgreichen Abschluss des Referendariats, für dessen inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich ist. Bei der Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin überreichte Dr. Uwe Viole, Leiter des IQ MV, die Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung.

Insgesamt haben 64 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst in allen Schularten beendet. Davon haben fünf das Lehramt für Sonderpädagogik, 23 das Lehramt an Grundschulen, 20 das Lehramt an Regionalen Schulen, eine Person das Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen, drei das Lehramt an Gymnasien sowie zwölf das Lehramt an Beruflichen Schulen erworben.

Zum 01. Februar 2023 haben 54 von ihnen im Rahmen der Übernahmegarantie ein Einstellungsangebot ohne zusätzliches Bewerbungsverfahren erhalten.

„Ich gratuliere von ganzem Herzen zu dieser großartigen Leistung und freue mich besonders, dass so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Referendariat bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bleiben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Es ist schön, dass das Übernahmeverfahren so unkompliziert war und so reibungslos geklappt hat. So kann ich an der Schule bleiben, an der ich schon während meines Wirtschaftspädagogik-Studiums ein Praktikum gemacht habe und anschließend mein Referendariat. So kann ich an meiner Ausbildungsschule bleiben,“ sagt Wiebke Swierczynski, die an der Berufsschule Technik in Rostock Lehrerin wird.

Kommilitonen Christina Kielmann pflichtet ihr bei: „Ich habe auch Wirtschaftspädagogik in Rostock studiert, bin für mein Ref dann nach Schwerin gependelt und nun bleibe ich hier am RBB Wirtschaft und Verwaltung, weil mir das tolle Kollegium so gut gefallen und man mich so gut unterstützt hat. Dank der Übernahmegarantie musste ich kein umständliches Bewerbungsverfahren durchlaufen.“

„Die Übernahmegarantie ist eindeutig ein richtiger Schritt gewesen“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Viele weitere gehen wir bereits: Bürokratieabbau, Planungssicherheit, Referendarzuschlag, Entlastung durch Verwaltungsfachkräfte, externe Vertretungskräfte und Alltagshilfen – und vieles mehr.“

Außerdem beginnen heute weitere 80 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen beginnen 19, acht das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und sechs das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. Mit dem Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen starten 19 und mit dem an Gymnasien 28 Referendarinnen und Referendare.

„Ich wünsche allen neuen Lehrkräften und allen Referendarinnen und Referendaren einen guten Start und eine gute Zeit an unseren Schulen im Land“, sagte Oldenburg.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und beginnt in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr: am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April.

Der nächste Eintrittstermin, für den man sich bewerben kann, ist der 1. August 2023. Die Ausschreibung startet am 6. und endet am 23. März 2023.  Mehr Informationen: www.lehrer-in-mv.de/referendariat

Weitere Corona-Maßnahmen entfallen

Keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn

Schwerin – Heute tritt die neue Corona Landesverordnung in Kraft. Wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßte, dass gleichzeitig auch der Bund die Maskenpflicht im Fernverkehr aufhebt: „Für die Fahrgäste sind die einheitlichen Regelungen nun deutlicher nachvollziehbarer.“

Zuvor waren die Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Wochen kontinuierlich zurückgegangen. Drese: „Wir haben uns wöchentlich mit dem Expertenrat verständigt, wann ein Ausstieg aus der Maskenpflicht in Bus und Bahn verantwortungsbewusst möglich ist. Mit Blick auf die aktuellen Zahlen, bedarf es aus Sicht der Landesregierung sowie der Expertinnen und Experten keiner gesetzlichen Vorschrift mehr zum Tragen einer Maske.“

Während die 7-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Januar noch bei 221,5 lag, belief sie sich am gestrigen 31. Januar auf 77,8. Die Zahl der Menschen, die aufgrund ihrer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist ebenfalls deutlich zurückgegangen von 41 auf 15 im Verlauf des Monats.

Drese wies darauf hin, dass die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen bleibe. Ebenso müssten Patientinnen und Patienten in Praxen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. „Wir wollen vulnerable Gruppen weiterhin besonders schützen. Wenn Ältere oder Vorerkrankte sich infizieren, haben sie nach wie vor ein deutlich höheres Risiko, schwer zu erkranken“, so die Ministerin.

Geregelt wird die Maskenpflicht im medizinischen und pflegerischen Bereich im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dort ist die Maskenpflicht bis zum 7. April befristet. Drese: „Das ist meines Erachtens bei weiter abflauender Corona-Entwicklung ein sinnvoller Zeitpunkt für die Aufhebung der Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Für die kommende Kabinettssitzung am 7. Februar hat die Landesregierung die Regelungen zur Isolationspflicht auf die Tagesordnung gesetzt, kündigte Drese an. „Wir werden im nächsten Schritt in Rücksprache mit den Expertinnen und Experten einen Termin für die Aufhebung der Isolation abstimmen.“

ERASMUS+ Qualitätssiegel

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Nachmittag die „ecolea Internationale Schule Schwerin“ mit dem ERASMUS+ Qualitätssiegel ausgezeichnet.

Damit wird die Schule für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes „Wie werden wir internationaler? Maßnahmen zur Lehrerfortbildung im Rahmen der Schulentwicklung“ geehrt.

Nach Einschätzung der Kultusminister-Konferenz ist das Projekt der „ecolea Internationale Schule Schwerin“ ein Beispiel guter Praxis zum internationalen Lehrkräfteaustausch und für verstärkten Fremdsprachenunterricht. Damit werde die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt.

Lehrkräfte der Schule haben an verschiedenen Fortbildungen in europäischen Ländern teilgenommen.  Im Anschluss tauschten sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Schwerin über die neuen Erkenntnisse in Workshops aus und teilten ihre Erfahrungen auf Dienstberatungen, auf der Hompage und im Jahrbuch der Schule.

Darüber hinaus erprobten sie neue digitale Tools und kreative Methoden für den Unterricht. Insbesondere für den bilingualen Unterricht sollen Kursmaterialien überarbeitet und Ansätze für eine noch bessere methodische und inhaltliche Unterrichtsgestaltung gefunden werden.

„Herzlichen Glückwunsch zu dieser Auszeichnung. Das ist ein tolles Beispiel dafür, wie ein weiter Blick neue Chancen bieten kann, gute Ideen zur Bildung und zur Unterrichtsgestaltung aus dem Ausland aufzugreifen. Es ist eine Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler noch besser zu motivieren und gleichzeitig den internationalen Austausch von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu pflegen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Zeugnissorgentelefon geschaltet

Oldenburg: Bei Zeugnissorgen steht ab sofort professionelle Beratung bereit

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Montag, dem 6. Februar 2023, die erste Verschnaufpause in diesem Jahr. Dann starten in Mecklenburg-Vorpommern die Winterferien. Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bereits jetzt schon das Zeugnissorgentelefon in Bereitschaft. Dort gibt es wieder ein offenes Ohr für alle Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385-588 7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.01.2023, bis Freitag, den 10.01.2023 und auch am Samstag, den 04.02.2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege.

Ein Anruf genügt. Dieser ist selbstverständlich vertraulich.