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Autor: Rügenbote

Fördermittel für ÖPNV

Fördermittel für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH bei Eisfahrplan

Schwerin – Das Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) eine Kostenübernahme für Hiddenseer Bürgerinnen und Bürger zugesichert. Die Zuwendung erfolgt als Ausgleich, wenn im Zeitraum vom 18. Dezember 2022 bis zum 27. März 2023 auf Grund zugefrorener Fahrrinnen die Fährlinienverkehre eingestellt werden.

„Auf den Boddengewässern zwischen Rügen und Hiddensee ist es für die Fähre nicht immer ganzjährig möglich, alle Häfen anzufahren. Trotzdem muss natürlich sichergestellt sein, dass die Bürgerinnen und Bürger der Insel Hiddensee ihre Ziele erreichen. Wir unterstützen die Verkehrsgesellschaft, einen Ersatzverkehr auf die Beine zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei einer witterungsbedingten Eislage werden die Häfen Kloster und Neuendorf nicht angelaufen. Die Reederei Hiddensee fährt dann nach dem sogenannten EisfahrpIan. Im Eisverkehr werden zusätzliche Busleistungen nach 17 Uhr und an den Wochenenden angeboten.

Zur Absicherung der Busanschlüsse nach Kloster/Grieben und Neuendorf tritt zeitgleich ein erweiterter Busfahrplan in Kraft. Dadurch können dann Anschlüsse zum Eis-Schiff im Hafen Vitte hergestellt werden. Eine Weiterbeförderung der Fahrgäste von Vitte nach Kloster und umgekehrt wird ermöglicht.

Da die Fahrpreise für die Fährverbindungen Schaprode – Vitte sowie Schaprode – Kloster einheitlich sind, entstehen für Bürgerinnen und Bürger aus Grieben, Kloster und Neuendorf bei Eisverkehr zusätzliche Aufwendungen, da sie zum Erreichen des Hafens Schaprode nicht nur das Schiff, sondern zusätzlich auch den Inselbus als Zubringer zum Hafen nehmen müssen.

„Um sozialverträgliche Tarife für die Fahrgäste zu gewährleisten, werden die zusätzlich entstehenden Kosten anteilig an die Verkehrsgesellschaft erstattet“, sagte Meyer.

Die Zuwendung an die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH beträgt 50 Prozent der zusätzlichen Ausgaben, die Hiddenseer Bürgern auf Grund der in den Wintermonaten veränderten Verkehrsführung bei Eisfahrplan entstehen würden sowie 75 Prozent der Buskosten. Für die anstehende Saison 2022/2023 werden vom Verkehrsministerium knapp 33.000 Euro reserviert. Die Gesamtkosten betragen rund 47.000 Euro.

Erneut weniger jugendliche Rauschtrinker

  • 387 Kinder und Jugendliche kamen 2021 nach Alkoholmissbrauch in die Klinik – 1,5 Prozent weniger als 2020 / Sozialministerin Drese und DAK-Gesundheit starten Alkoholpräventions-Kampagne „bunt statt blau“

Schwerin – Im vergangenen Jahr mussten in Mecklenburg-Vorpommrn 387 Kinder und Jugendliche nach dem Alkoholrausch klinisch behandelt werden – davon 212 Jungen und 175 Mädchen. Das sind 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr (393 Betroffene). Damit setzt sich der rückläufige Trend bei den zehn- bis unter 20-Jährigen während der Pandemie fort: Bereits im ersten Corona-Jahr 2020 gab es im Nordosten einen Rückgang um 24 Prozent im Vergleich zu 2019 (515 Betroffene).

Dies zeigen aktuelle Zahlen* des Statistischen Amtes von Mecklenburg-Vorpommern. Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit setzen ihre Bemühungen in der Alkoholprävention fort und starten unter dem Motto „bunt statt blau“ die Kampagne gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Im 14. Jahr werden die besten Plakatideen von Schülerinnen und Schülern zwischen zwölf und 17 Jahren zum Thema Rauschtrinken gesucht.

Sabine Hansen, Landeschefin der DAK-Landesvertretung in MV sagt: „Wir freuen uns über den anhaltend rückläufigen Trend betroffener Kinder und Jugendlicher. Dennoch ist jede Alkoholvergiftung eines jungen Menschen eine zu viel. Deshalb setzen wir gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese unsere erfolgreiche Alkohol-Präventionskampagne ‚bunt statt blau‘ fort und bringen das wichtige Thema in den Schulalltag.“

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, erklärt: „Ich unterstütze leidenschaftlich diese kreative Auseinandersetzung mit dem Alkoholmissbrauch junger Menschen und bin sehr gern seit vielen Jahren Schirmherrin für diese wichtige Präventionskampagne. Cool ist es, an diesem Wettbewerb teilzunehmen, völlig uncool ist es, sich ins Koma zu trinken. Sehr gut finde ich, dass das Thema Alkoholmissbrauch in den Schulen platziert und damit dort diskutiert wird.“

Die Kampagne richtet sich gegen exzessiven Alkoholkonsum, bei dem Jugendliche binnen weniger Stunden so viel Alkohol trinken, bis sie einen gefährlichen Vollrausch haben. Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Diese können das Thema Alkohol im Unterricht behandeln und ihre Schülerinnen und Schüler Plakate entwerfen lassen. Das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) bietet den Lehrkräften dazu unterstützend umfangreiche Unterrichtsmaterialien und Elterninformationen an, die im Rahmen der Präventionskampagne „Aktion Glasklar“ konzipiert wurden.

Bei dem Plakatwettbewerb warten Geldpreise in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro auf die kreativen Gewinnerinnen und Gewinner. Einsendeschluss ist der 31. März 2023. Danach werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet.

Im Juni wählt die Bundesjury mit DAK-Vorstandschef Andreas Storm, den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, und dem Leiter des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord), Reiner Hanewinkel, aus den 16 besten Landes-Plakaten die Bundessiegerinnen und Bundessieger. Zusätzlich gibt es auch in diesem Jahr auf Landes- und Bundesebene den „Sonderpreis junge Talente“ für die unteren Altersstufen und bundesweit den Sonderpreis „Instagram“ für die besten Bilder, die mit dem Hashtag #dakgesundheit oder #buntstattblau hochgeladen wurden.

Seit 2010 haben bundesweit rund 122.000 Mädchen und Jungen bunte Plakate gegen das Rauschtrinken gestaltet. Alle wichtigen Informationen zur Kampagne „bunt statt blau“ und zum Thema Alkoholprävention gibt es unter www.dak.de/buntstattblau und www.dak.de/aktionglasklar.

*aus deutschen Krankenhäusern entlassene vollstationäre 10- bis unter 20-jährige Patienten mit Wohnort Mecklenburg-Vorpommern, Quelle: Statistisches Amt MV

Ein Buch über Rügens erstes Seebad

Neuauflage einer besonderen Chronik erscheint im Herbst 2022

Insel Rügen – „Gefragt nach dem ältesten Seebad auf der Insel Rügen, denken viele an Binz. Warum auch nicht? Das Ostseebad hat spätestens mit dem nach der Wende von 1989 einsetzenden Bauboom nicht nur den ersten Rang im Bereich der Bettenzahlen, sondern bleibt nach wie vor der Ort, den fast jeder Tourist von heute einmal gesehen haben will, wenn er hier gewesen war. Da kann man sich fast nicht vorstellen, dass es vor 200 Jahren im Süden Rügens einen Ort gab, in dem eigentlich der Badetourismus Rügens begonnen hatte, nämlich in Lauterbach-Neuendorf.“

Mit diesen Worten macht der Autor André Farin auf sein neu aufgelegtes Buch „Lauterbach. Rügens ältestes Seebad. Hafenort. Bootsbautradition“ aufmerksam, mit dem er über ein Thema schreibt, das bislang nur nebenbei oder gar nicht bearbeitet oder gar beachtet worden war. Das 100. Jubiläum des Hafenbaus nahm er zum Anlass, um über einen Ort auf Rügen zu schreiben, der auf eine bemerkenswerte Geschichte verweisen kann.

Im Lauterbach-Buch beleuchtet der Autor die Geschichte des ersten Seebades auf Rügen. Repro: privat
Im Lauterbach-Buch beleuchtet der Autor die Geschichte des ersten Seebades auf Rügen. Repro: privat

Auf 96 Seiten gibt er im vorliegenden Buch einen Überblick über die Entwicklung des Seebades von einem reinen Badeort, angelegt und stets gefördert vom Fürsten Wilhelm Malte zu Putbus, bis zu dem bekannten Hafen, der an der Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert an dem Platz entstand, wo zunächst nur eine fürstliche Landungsbrücke existierte. Der Enkel des Fürsten, Wilhelm zu Putbus trat 1901 als Bauherr des Hafens in Erscheinung und setzte die Tradition seines Großvaters als Investor in der eigenen Herrschaft fort.

Die Veröffentlichung gewährt Einblicke in das Leben von Menschen, die in und mit dem Hafen ihre Existenz aufbauen konnten und erzählt beispielhaft von einigen Fischern, Schiffern und Bootsbauern. Da dürfen natürlich auch Menschen, die wegen ihres Auftretens, ihres ständigen Engagements für andere und ihrer speziellen Eigenheiten zu Originalen geworden sind, nicht fehlen. Auch die Jahre nach 1989 und derzeitige Vorhaben fehlen in der Publikation nicht. Die sich durch das Buch ziehende Chronik gibt einen geschichtlichen Überblick über Lauterbachs Entwicklung von 1809 bis 2002.

Hervorzuheben sind die im Buch enthaltenen Kindheitserinnerungen der geborenen Lauterbacherin Marlene Lübbe, deren Vater vor dem 2. Weltkrieg die dortige Fischkonservenfabrik leitete. Vor allem die 1930-er Jahre sind Gegenstand ihres Berichtes, der mit wertvollen Bildern aus dieser Zeit sehr anschaulich einen Ausschnitt aus der Geschichte des Hafenortes gibt. Ähnlich wie alle anderen schwarz-weißen Fotos, die größtenteils zum ersten Mal mit dieser Publikation veröffentlicht werden.

Die historische Ansicht aus den 1830er Jahren zeigt das Badehaus Goor und die fürstliche Landungsbrücke in Lauterbach. Repro: André Farin
Die historische Ansicht aus den 1830er Jahren zeigt das Badehaus Goor und die fürstliche Landungsbrücke in Lauterbach. Repro: André Farin

André Farin, 1970 auf Rügen geboren, wuchs in Wreechen und Putbus auf, studierte von 1990 bis 1995 Germanistik, Anglistik und Geschichte an der Universität Rostock. Nach seinem Referendariat arbeitet er seit 1997 im Schuldienst der Insel. An der Gingster Schule entwickelte der „Lehrer des Jahres 2013“ zusammen mit Schülern einen Rügenführer für Kinder und leitete über Jahre den Schülerzeitungs-Kurs „Die Gingster Welle“.

Er beschäftigte sich mit der Geschichte von Rügen und veröffentlichte eine Biografie über den Ortsgründer Wilhelm Malte Fürst zu Putbus. Für den im Eigenverlag herausgegebenen Band „Schaurig-schönes Rügen“ schrieb er in 30 Geschichten über historische Themen aus 500 Jahren Rügengeschichte. In seinem Werk „In Schmierstiefeln weit weg von der Zivilisation“ untersucht er Otto von Bismarcks Besuche auf der Insel Rügen. Sein aktuelles Buch „Zur Sommerfrische an die Ostseeküste“ beleuchtet die Geschichte der Seebäder auf Rügen und Hiddensee in der Zeit von 1815 und 1915.

Auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit

Umgestaltung der Haltestelle Schöffenweg in Rostock

Rostock – In der Hansestadt Rostock soll im Ortsteil Gehlsdorf die Haltestelle Schöffenweg beidseitig ausgebaut werden. Die Haltestelle befindet sich in der Pressentinstraße.

„Die Haltestelle entspricht auf beiden Fahrbahnseiten nicht den heutigen Standards. Darüber hinaus befindet sie sich in der Nähe einer Grundschule. Die Umgestaltung der Bushaltestelle macht den Ein- und Ausstieg für Fahrgäste sicherer. Es ist gut, dass die Bedingungen vor Ort insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler mit der Umgestaltung der Haltestellen auf beiden Seiten deutlich verbessert werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse. Die Haltestelle wird im 20-Minutentakt von der Linie 45 der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) angefahren.

Die Haltestelle Schöffenweg in Richtung Warnowblick ist als Haltestelle am Fahrbahnrand ausgebildet. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden. Die Haltestellenausstattung besteht aus einem Haltestellenmast mit einem Papierkorb.

Die Haltestelle entspricht auch auf Grund der Bordhöhe nicht dem behindertengerechten Standard. Bei der Haltestelle Schöffenweg in Richtung Dierkower Kreuz ist der Zustand ähnlich. Beispielsweise ist die Breite der Wartefläche unzureichend. „Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Zum Ausbau der Bushaltestellen Schöffenweg erfolgte eine Variantenuntersuchung. Im Ergebnis soll das Haltestellenpaar nun näher an die Grundschule gerückt werden.

Die Ausführung beider Haltestellen erfolgt als Haltestelle am Fahrbahnrand. Es wird eine Mittelinsel eingerichtet. Hierdurch soll eine sichere Überquerung während eines haltenden Busses ermöglicht werden“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Jesse weiter.

Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 641.200 Euro. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“.

Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind vollständig bewilligt.

M-V sichert Verbraucherzentrale ab

Das Kabinett hat die Verlängerung der Rahmenvereinbarung beschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wichtig für alle.“

Schwerin – Zum 31. Dezember 2022 läuft die zweite Rahmenvereinbarung des Landes mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. aus. Das Landeskabinett hat daher heute beschlossen, mit einer neuen Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit fortzusetzen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit dieser nunmehr dritten Rahmenvereinbarung wird der Verbraucherzentrale ein finanzieller Rahmen in Aussicht gestellt, mit dem sie ihre unabhängige Arbeit mittelfristig kontinuierlich fortführen kann und Planungssicherheit erhält. In den nächsten fünf Jahren geben wir insgesamt rund 4,3 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale.

Damit kann sie ihre Beratungstätigkeit weiterhin absichern. Gerade in Zeiten von Kostensteigerungen auf breiter Ebene sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. Die Verbraucherzentrale informiert über Einsparungsmöglichkeiten und warnt vor Kostenfallen. Somit ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ein wichtiges Signal“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt. Das Geld fließt in die institutionelle Förderung sowie in die Projekte „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Ernährungswirtschaftlicher Verbraucherschutz.“

„Die Verbraucherzentrale ist ein zentrales Angebot für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit ihren engagierten 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den 28 Energiestützpunkten sind sie unverzichtbar. Ich stehe für eine verlässliche Verbraucherschutzpolitik. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gut informiert sein. Wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Und vor allem, wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin.

Die geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wiebke Cornelius zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung: „Dank der getroffenen Vereinbarung kann das bewährte Angebot der Verbraucherzentrale auch in den nächsten fünf Jahren fortgeführt werden.

Gerade die Energiepreiskrise hat uns gezeigt, dass unser Beratungsportfolio gerade für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe ist. Verbraucherschutz ist hochrelevant. Daher möchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesregierung weiter bestärken, mit klaren und mutigen Vorgaben den Verbraucherschutz in allen Bereichen voranzubringen, sozial zu flankieren und es damit den Menschen leichter zu machen, sich nachhaltiger zu verhalten.

Die Verbraucherzentrale ist sich sicher: Ohne starke Verbraucher wird es keine starke Wirtschaft geben. Starke Verbraucherrechte zeigen einen Weg, Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, fairer und nachhaltiger zu gestalten.“

Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit

Meyer: Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll unter vereinfachten Bedingungen weiter möglich bleiben. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor.

„Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit ist ein wichtiger Beitrag auch für die heimische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein wichtiges Zeichen vom Bund – zur richtigen Zeit. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie machen den Betrieben weiter zu schaffen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit der Verlängerung mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Verordnung soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die beispielsweise mindestens ein Kind haben. Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern gegenwärtig zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. „Die geplante erneute Verlängerung sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord haben im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ im Monat August 343 Beschäftigte in 41 Betrieben kurzgearbeitet. 146 Betriebe haben im November für 1.704 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Werte liegen noch etwa auf dem Niveau des Vormonats Oktober. Dass mehr Betriebe Kurzarbeit anzeigen, kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ausbau des Rostocker Seehafens

Jesse: Umfangreiche Investitionen in den Liegeplatz 31 – weitere Geschäftsfelder können erschlossen werden

Rostock – Am Dienstag hat Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse an den ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, Dr. Chris von Wrycz Rekowski, einen Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Liegeplätze 31 und 32 im Rostocker Überseehafen übergeben.

„Der Rostocker Seehafen macht sich mit dem Vorhaben weiter zukunftsfest. Mit der laufenden baulichen Ertüchtigung werden hafenwirtschaftliche Akquisitionsmöglichkeiten für Projekt- und Stückgutladungen verbessert. Es wird weiter in die Infrastruktur investiert. Investitionen in die Verkehrs- und Hafeninfrastruktur sind die wesentlichen Grundlagen für den Erfolg der Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse in Rostock.

Durch die Ertüchtigung der beiden Liegeplätze soll eine multifunktionale Kaianlage auf einer Länge von circa 360 Metern entstehen. Dabei soll die Flächenbelastbarkeit von derzeit 2,0 Tonnen je Quadratmeter auf 5,0 Tonnen je Quadratmeter erhöht werden. Für die Ladungsbereiche Stückgut, Schüttgut und Projektladungen sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die für die künftige Beanspruchung von Kaianlagen und Flächen erforderlich sind.

„Mit der Ertüchtigung soll darüber hinaus der künftigen Schiffsgrößenentwicklung, speziell in Bezug auf den Tiefgang, Rechnung getragen werden. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, weitere Geschäftsfelder an diesen Liegeplätzen zu realisieren“, so Staatssekretärin Jesse weiter.

Die Gesamtinvestitionen für das Vorhaben belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Ausbau mit rund 13,2 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).

„Der Rostocker Seehafen ist mit einer Nutzfläche von 770 Hektar und 40 Schiffsliegeplätzen der größte Universalhafen an der deutschen Ostseeküste. Er ist zudem das größte maritime Industrie- und Gewerbegebiet im Land. Wir werden weiter in die Infrastruktur des Seehafens investieren, um den Ausbau des Rostocker Seehafens sowie das Voranbringen verschiedenster Energievorhaben insbesondere von Wasserstoffprojekten weiter voranzubringen“, sagte Wirtschafts- und Infrastruktur-Staatssekretärin Ines Jesse abschließend.

L 22: Neubau eines Geh- und Radweges

Jesse: Lückenschluss erhöht die Verkehrssicherheit für alle Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich

Rostock – In Rostock (Ortsteil Nienhagen) soll ein Geh- und Radweg als Lückenschluss entlang der Landesstraße 22 (L22) zwischen dem Güterverkehrszentrum (GVZ) und dem Stadtteil Nienhagen neu gebaut werden.

„Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein solcher Lückenschluss für das bereits bestehende Rad- und Fußwegenetz zwingend notwendig. Darüber hinaus erfolgt mit dem Lückenschluss eine verbesserte Anbindung der nordöstlichen Stadtteile sowie des Umlandes an das Stadtzentrum“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Vorhabenträger und Träger der Baulast ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Das Planungsgebiet liegt außerorts im Stadtteil Nienhagen im Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Mit dem vierstreifigen Ausbau der L22 zwischen dem Stadtteil Toitenwinkel und dem Güterverkehrszentrum vor einigen Jahren wurden entlang dieser Trasse auf der östlichen Seite auch Anlagen für den Rad- und Fußverkehr errichtet.

An der Kreuzung Hinrichshäger Straße/Große Rampe/Hinrichsdorf endet derzeit der straßenbegleitende Geh- und Radweg. Radfahrer wie Fußgänger müssen dann auf einer Länge von etwa 600 Metern die Fahrbahn der stark befahrenen L22 nutzen, wenn sie zu den nördlich gelegenen Stadtteilen oder in den Landkreis wollen bzw. von dort kommen. Die Länge des geplanten gemeinsamen Geh- und Radweges parallel zur Landesstraße beträgt ca. 600 Meter auf einer Breite von circa 2,50 Metern zwischen den Straßen Große Rampe und Max-Garthe-Straße.

„Die Radweginfrastruktur wird weiter ausgebaut. Im Ergebnis werden die Bedingungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer vor Ort deutlich verbessert. Das freut Einheimische und auch Gäste gleichermaßen. Die Hansestadt wird auch für Radtouristen noch attraktiver“, so Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Jesse in Rostock.

Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse hat an den ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock Dr. Chris von Wrycz Rekowski einen Zuwendungsbescheid im Rathaus übergeben. Die Unterstützung des Radwegneubaus erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast (Kommunale Radbaurichtlinie – KommRadbauRL M-V). Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von rund 778.000 Euro.