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Autor: Rügenbote

SEK-Untersuchungskommission

Christian Pegel im Innenausschuss: „Empfehlungen der SEK-Untersuchungskommission sind weitgehend umgesetzt“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel berichtete heute im Innenausschuss des Landtags, wie weit die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern (LKA) bislang umgesetzt wurden. Das Fazit: Der größte Teil der Arbeit ist getan.

„Diese Arbeit war dringend erforderlich als Konsequenz auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen einzelne Polizeibeamte der Spezialeinheiten des LKA wegen schwerer Verfehlungen. Die Polizei selbst, allen voran das Spezialeinsatzkommando, kurz SEK, und das LKA, dem es angegliedert ist, haben mit externer Unterstützung in einem teils sehr schmerzhaften Prozess die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet und ihre Arbeit von A bis Z durchleuchtet. Sie haben an vielen Stellen die notwendigen Konsequenzen gezogen, damit es zu solchen Verfehlungen künftig nicht mehr kommen kann. Ihnen gebührt mein Respekt dafür, dass und wie sie diesen anstrengenden, aber letztlich für alle produktiven Prozess durchlaufen haben“, leitete Christian Pegel seinen Bericht ein und schilderte den aktuellen Umsetzungsstand:

„Mit dem Abschlussbericht der letzten Arbeitsgruppe, die für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der damaligen unabhängigen Expertenkommission innerhalb der Landespolizei gebildet worden waren, liegen jetzt die Ergebnisse aller Arbeitsgruppen vor, die die 20 Empfehlungen der Kommission prüfen und Wege zur Umsetzung vorschlagen sollten.“ Der Minister erläuterte anhand einiger Beispiele, wie die Landespolizei M-V die Empfehlungen der Expertenkommission konkret umsetzt (einen Überblick zu allen 20 Empfehlungen finden Sie in der Tabelle in der Anlage):

Neue Struktur

Ein Schwerpunkt war die Neustrukturierung und -organisation der Abteilung des SEK im LKA. Dafür wurde unter anderem die Führungsgruppe mit mehreren neuen Kollegen aufgestockt. „Das trägt entscheidend dazu bei, wie von den Experten empfohlen, die Belastung der Einsatzbeamten zu senken und die Führung zu stärken“, so Pegel.

Blick auf Verfassungstreue bei Personalauswahl geschärft

Wie von der Expertenkommission empfohlen, wurden die Verfahren zur Gewinnung, Verwendung und Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überarbeitet. Konkret führte Christian Pegel auf:

„In den Auswahlverfahren wird künftig nicht nur beim SEK, sondern bei der gesamten Polizei anders hingeguckt, wer eingestellt wird. Es werden standardisiert Fragen zur persönlichen Grundhaltung und des aktiven Einstehens für die freiheitliche demokratische Grundordnung eine noch größere Rolle spielen ­– auch per routinemäßiger Abfrage beim Verfassungsschutz. Zudem werden die Verfahren beim SEK jetzt stets von einem Psychologen begleitet.“

Weiterhin seien Verfahren entwickelt worden, die dazu beitragen, dass die Mitarbeiter im SEK während ihrer Zeit dort nicht den Kontakt zu und das Gefühl für die übrige Polizei verlieren: „Dazu zählen Rotationsverfahren, Lehrgänge und Fortbildungen sowie Maßnahmen, die die Beamten schon während ihres Einsatzes im SEK auf ihre Verwendung danach vorbereiten. Es geht darum, ihren Kontakt in die Polizei zu sichern“, sagte Pegel und fügte hinzu:

Bessere Verfahren nutzen der ganzen Landespolizei

„Das gilt im Übrigen nicht nur für SEK-Beamte. Bei der Entwicklung der Maßnahmen fürs SEK wurde stets geprüft, was davon sich für die gesamte Landespolizei übernehmen lässt. So wurden auch Fortbildungsangebote mit Schwerpunkt auf den Themen Werte, Ethik, Demokratieverständnis und Führungskompetenz nicht nur für die Mitarbeiter des SEK, sondern für die gesamte Polizei weiter- und neuentwickelt.“

Auch der Empfehlung der SEK-Kommission, Mitarbeitende, die durch gravierende Disziplinarverfehlungen oder Straftaten auffällig geworden sind, konsequent aus dem Dienst zu entfernen, folgte die Polizei laut Pegel unverzüglich:

Personelle Konsequenzen

In der Folge der Vorfälle wurden in der gesamten Landespolizei bislang gegen 18 Beamtinnen und Beamte Disziplinarverfahren aufgrund der möglichen Verletzung der politischen Treuepflicht eingeleitet. Neun davon betrafen Mitarbeiter des SEK. Im Ergebnis dieser neun Verfahren sind zwei Beamte aus dem Polizeidienst ausgeschieden bzw. aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Drei Disziplinarverfahren befinden sich gerade in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht M-V, nachdem das Verwaltungsgericht Greifswald weitgehend dem Land Recht gegeben hatte. In einem Fall wird aktuell eine Disziplinarklage vorbereitet. Zwei Beamte wurden in andere Dienststellen versetzt und ein Verfahren eingestellt“, sagte der Minister und fügte hinzu: „Alle übrigen Ermittlungen in diesem Kontext gegen Mitarbeiter der Landespolizei laufen weiter.“

Zudem seien im Zusammenhang mit den Vorgängen im SEK acht staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden: „In einem Verfahren wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung – verhängt. Sechs Verfahren wurden eingestellt, der Ausgang eines weiteren ist noch offen“, so Christian Pegel.

In diesem Zusammenhang wies er erneut darauf hin, dass die rechtlichen Hürden, einen Mitarbeiter aus dem Landesdienst zu entfernen, sehr hoch seien und jeder einzelne Fall deshalb akribisch aufgearbeitet werde.

Neue Dienstanweisung

„Die erneuerte Dienstanweisung ,Aufgaben und Organisation der Spezialeinheiten und -kräfte im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern‘ basiert ebenfalls auf einer Empfehlung der Expertenkommission. Sie regelt verbindlich, welche Aufgaben die Einheit hat – und somit auch, welche nicht“, erläuterte der Minister. Auch diese klare Definition der Aufgaben führe zu einer Entlastung.

Neue Raumschießanlage kommt nach Waldeck

Auch die Empfehlung, ein „Schießfortbildungszentrum schwerpunktmäßig für Sondereinheiten, aber auch für reguläre Polizeikräfte“ einzurichten, wird umgesetzt: „Auf dem Gelände des Polizeipräsidiums Rostock in Waldeck soll eine landeseigene Raumschießanlage errichtet werden. Die konkreten Planungen der Baumaßnahme hat der staatliche Hochbau aufgenommen. Im ersten Halbjahr 2023 werden die Kosten und Terminpläne im Rahmen der Planungen bestimmt worden sein“, so der Minister.

Seinen Bericht im Innenausschuss schloss Christian Pegel mit dem Fazit ab: „Die Empfehlungen der Expertenkommission sind alle mit großem Engagement und erheblichem Arbeitsaufwand geprüft und weitgehend umgesetzt worden. Mein Dank für die umfassende Aufarbeitung gebührt neben der Polizei den externen Helfern in den Arbeitsgruppen, die mit Geheimhaltungsinteresse und großem Sachverstand unterstützt haben.

Neben Mitarbeitern der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow waren dies eine Psychologin aus dem Bereich Personal- und Organisationsentwicklung, ein Verhaltenstrainer vom zentralen psychologischem Dienst der bayrischen Polizei und ein Mitarbeiter des Lehrstuhls für Persönlichkeitspsychologie und psychologische Diagnostik an der Universität Hamburg. Unsere Polizei ist durch diesen Prozess deutlich gestärkt worden. Wir sind jetzt, in Neudeutsch, ,resilienter‘ und haben viele kluge, neue Impulse bekommen.“

Richtfest

Rostock – Heute besuchte Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport das Klinikum Südstadt Rostock. Anlass war das Richtfest für eine neue Zentralküche und eine Erweiterung der Notaufnahme im nordöstlichen Bereich des Haupthauses.

Drese: „Das Klinikum Südstadt ist ein fester und wichtiger Bestandteil in der Krankenhauslandschaft unseres Bundeslandes. Deshalb investieren wir hier in die Zukunft – für die Menschen in dieser Region.“

Beide Neubauvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 20 Millionen Euro werden mit 8 Millionen Euro vom Gesundheitsministerium gefördert. Weitere 12 Millionen finanziert das Haus aus Eigenmitteln. Die baulichen Maßnahmen sollen einerseits eine hygienisch einwandfreie und gesunde und ausgewogene Speisenversorgung für Patient:innen und Personal sichern sowie andererseits mehr Raum für die erheblich gestiegene Zahl von behandelten Notfallpatient:innen schaffen.

„Die Einrichtung einer Aufnahmestation, größere Halteflächen für den Rettungsdienst und die Schaffung einer gemeinsamen Anlaufstelle für Notaufnahme und Notfallambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung MV werden zu einer Verbesserung der Erstversorgung von Patientinnen und Patienten beitragen,“ so Drese.

Zu begrüßen sei zudem die Essensversorgung aus eigener Hand erklärte die Ministerin: „Das ist nicht nur nachhaltiger, sondern durch den Neubau kann noch mehr auf individuelle Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingegangen werden.“

Die Bauvorhaben sollen in drei Jahren abgeschlossen sein.

Bereits im August 2016 hatte das Klinikum Südstadt Rostock (KSR) in der Trägerschaft der Hansestadt Rostock zunächst Fördermittel für die Sanierung der Zentralküche in Höhe von 3.250.000,00 Euro beantragt. Im Jahr 2018 hatte das KSR einen Ergänzungsantrag bzgl. der Förderung für die Erweiterung der Notfallambulanz gestellt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des bundesweiten Krankenhausfinazierungsgesetzes (KHG) über das die Länder Krankenhausinvestitionen fördern.

Qualitätsverbesserung in Kitas

KiföG-Novelle vom Kabinett unterstützt

Schwerin – Das Kabinett hat gestern den Weg für die Einbringung der dritten Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) freigegeben.

Somit kann sich der Landtag in der nächsten Sitzung in erster Lesung mit dieser Änderung befassen.

Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Die Kosten dafür trägt allein das Land.

Damit soll erreicht werden, dass künftig mehr pädagogisches Personal ausgebildet werden kann und das Land bessere Ausbildungsbedingungen schafft.

„Es ist wichtig, dass wir ein großes Augenmerk auf eine verbesserte Ausbildung legen und die Azubis so noch intensiver auf ihrem Weg zur Erzieherin und zum Erzieher begleiten“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In der Übergangsphase von zwei Jahren können sich die Kita-Träger entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis aus dem Fachkräfte-Schlüssel anrechnen.

Platz für Fahrräder

Meyer: Infrastruktur der Altstadt wird weiter verbessert

Wismar – In der Hansestadt Wismar sollen am Bahnhofsvorplatz die Fahrradabstellanlagen erweitert und die Beleuchtung am Radweg Lübsche Straße erneuert werden.

„Die historische Lübsche Straße in Wismar liegt im Zentrum der Altstadt. Viele Einheimische und Gäste nutzen das Fahrrad, um umweltfreundlich und schnell in der Stadt einzukaufen oder das besondere Flair des UNESCO-Welterbes zu genießen. Jetzt plant die Stadt Verbesserungen am Radweg. So wird die Infrastruktur in Wismar weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Am Bahnhof in Wismar wurde bereits im Jahr 2019 eine Fahrradabstellanlage errichtet. Diese wird sehr gut angenommen, so dass eine Erweiterung notwendig geworden ist.

Das Vorhaben umfasst zum einen die Erweiterung der Fahrradabstellanlagen für insgesamt 54 Fahrräder sowie 32 zusätzliche Fahrradbügel in der Altstadt. Zum anderen ist der Neubau einer Radwegebeleuchtung und die Verbesserung der Entwässerung in der Lübschen Straße geplant.

„Derzeit ist der Radweg nicht beleuchtet, das ist vor allem in der dunklen Jahreszeit eine Gefahrenquelle. Nach Ende der geplanten Baumaßnahmen kann der Radweg ganzjährig sicher genutzt werden“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 382.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 286.000 Euro nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL M-V).

Entwicklung der Gesundheitsversorgung in M-V

Drese: Konzept für die Geburtshilfe und Pädiatrie im Land hat höchste Priorität

Schwerin – Die Erarbeitung eines landesweiten Zielbildes zur pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung ist der erste Arbeitsauftrag der von Gesundheitsministerin Stefanie Drese eingesetzten Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Heute fand dazu die 1. Werkstattsitzung der Arbeitsgruppe Geburtshilfe und Pädiatrie statt. Ziel ist die Erarbeitung neuer Konzepte und konkreter Umsetzungsvorschläge im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) im Land.

„Die letzten Monate haben noch einmal gezeigt, wie groß die Herausforderungen im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie in unserem Flächenland sind und dass manches liegengeblieben ist“, betonte Ministerin Drese zum Auftakt mit Blick auf das Finanzierungssystem, die Zahl der Geburten an einem Standort oder die teilweise langen Fahrzeiten im Flächenland MV.

“Ich bin deshalb sehr froh, dass wir sehr schnell in den Arbeitsmodus umgeschaltet haben. Mein Dank gilt allen Beteiligten aus den unterschiedlichen gesundheitlichen Bereichen, die sich hierbei einbringen“, verdeutlichte Drese.

Mit dem Zielbild solle der Handlungsrahmen für die strategische Weiterentwicklung der pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung bis zum Jahr 2030 gesetzt werden, der möglichst landesweit gelten soll.

Dabei gehe es nach Aussage der Ministerin um Patientenorientierung und Bedarfsangemessenheit, Ganzheitlichkeit, Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit.

Drese: „Die herausfordernde Ausgangssituation bietet auch Chancen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung: Wo es sinnvoll ist, können zum Beispiel telemedizinische Ansätze Distanzen überbrücken. Neue Versorgungspfade können in regionale Versorgungsnetzwerke münden und Krankenhausstandorte einbeziehen.“

Mit der Einrichtung der Experten-Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in MV setzte das Gesundheitsministerium eine Empfehlung der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses vom April 2022 um.

Mitglieder der Experten-Kommission sind Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, wie Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Patientenvertretungen, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis sowie des Gesundheitsministeriums.

Beschleunigter Windkraftausbau

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Windkraft erarbeitet. Dieser wurde dem Kabinett heute vom Klimaschutzministerium vorgelegt.

„Derzeit dauern Genehmigungsverfahren einfach noch zu lange. Das müssen wir ändern, wenn wir es mit der Energiewende ernst meinen. Daher freue ich mich über die Unterstützung der Regierungsfraktionen, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich durch das parlamentarische Verfahren zu bringen“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Windenergieanlagen werden in aller Regel durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen erfolgen durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Die Genehmigungsverfahren schließen Verwaltungsentscheidungen aus anderen Rechtsbereichen mit ein, auch wenn hierfür an sich andere Behörden zuständig sind.

„Genau da wollen wir ansetzen. Die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung liegt derzeit in der Zuständigkeit der Landkreise. Diese Aufgabe wollen wir künftig in die StÄLU verlagern. So gewährleisten wir eine stringentere Abarbeitung der Anträge, ohne fachliche Abstriche zu machen. Das Ganze geht aber nicht ohne zusätzliche Manpower. Daher werden wir die StÄLU zunächst mit 15 neuen Personalstellen verstärken. Weitere Stellen sollen im kommenden Jahr folgen“, erklärte Minister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus: „Ich würde mich sehr freuen, wenn der Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen wird und ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.“

Barrierefreie Bushaltestellen

Meyer: Finanzierung über Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“

Rehna – Insgesamt 17 Bushaltestellen werden jetzt im Amtsbereich Rehna (Landkreis Nordwestmecklenburg) barrierefrei umgebaut.

„Wir wollen Mobilität für alle möglich machen – ob Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Reisende mit viel Gepäck. Über das Sonderprogramm ´Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, Umbauten zu unterstützen, so dass alle ohne Schwierigkeiten den Bus benutzen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Dieses Vorhaben umfasst die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen: Gross Molzahn „Wende“ (2 Bushaltestellen), Gross Molzahn „Neubau“ (2), Gross Molzahn „L01“, Demern, Rehna Holzwerk (B104), Rehna Gewerbegebiet, Nesow Dorf, Brützkow, Othensdorf, Vitense, Gletzow (2 Bushaltestellen), Törber, Törberhals und Löwitz Dorf. Je nach bestehender Örtlichkeit werden bei den entsprechenden Haltestellen unter anderem die befestigten Flächen zum Fahrgastunterstand angehoben.

Teilweise sind taktile Flächen mit Kontraststreifen vorgesehen, so dass ein barrierefreier Zugang gewährt wird. Bei einigen vorhandenen Fahrgastunterständen sind die Erweiterung der Seiten sowie Rückwände aus Sicherheitsglas als Wind- und Wetterschutz geplant. Teilweise bestehende, aber abgängige Fahrgastunterstände werden durch neue Unterstände mit Sitzgelegenheit und Papierkorb ersetzt.

„Fahrgäste sollen sich beim Warten auf den Bus sicher fühlen und vor Wetterwidrigkeiten geschützt sein. Nach Abschluss der geplanten Baumaßnahmen wird es in der Region bequemer, mit dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs zu sein“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt 378.500 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 284.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt standen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind bereits vollständig bewilligt.

Auffrischungsimpfungen in MV steigen

Schwerin – Bei der Nachfrage nach Auffrischungs-Impfungen mit den seit September verfügbaren angepassten Impfstoffen zeichnet sich ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ab. In den letzten sechs Wochen hat sich die Zahl der verabreichten Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt. Das teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung oder einer Corona-Infektion schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Damit wird auch das Gesundheitssystem entlastet. Es stehen weiterhin alle Impfstoffe in ausreichender Anzahl bei den niedergelassenen Ärzten und in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.“

In der vergangenen Woche wurde in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 8.776-mal gegen das Corona-Virus geimpft. Zu Beginn der Einführung der angepassten Impfstoffe in der Woche vom 12. bis 18. September lag die Zahl bei 4.369. Ein Großteil der Impfungen (rd. 8.200) entfiel auf die angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna, die nur für Booster-Impfungen genutzt werden. Mehr als jede vierte Impfung wurde über die Impfzentren des Landes durchgeführt.

Drese appellierte erneut für eine Auffrischungsimpfung: „Insbesondere Risikogruppen, wie etwa Menschen ab 60 Jahren, sollten die Impfangebote nutzen. Bei abfallendem Immunschutz wird das Immungedächtnis durch eine Auffrischungsimpfung reaktiviert. Aber auch jüngere Menschen sollten sich beraten lassen, ob und wann eine Auffrischungsimpfung für sie sinnvoll ist.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die 2. Auffrischung für besonders gefährdete Personen mit sechs Monaten Abstand zum letzten Kontakt mit dem Virus (Infektion oder Impfung). Die 1. Auffrischung wird für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen, ebenfalls mit einem Abstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis.