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Autor: Rügenbote

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.

M-V unterstützt Bundesinitiative „Safe Sport“

Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt im organisierten Sport

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Errichtung einer bundesweiten Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Breiten- und Spitzensport. Dies teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Zustimmung des Landeskabinetts zur Mitgliedschaft im Trägerverein „Safe Sport“ am heutigen Dienstag, 1. November, mit.

Im August hatte die Sportministerkonferenz der Länder die Errichtung der Anlaufstelle auf Grundlage eines Bundeskonzepts befürwortet. MV-Sportministerin Stefanie Drese warb für das Vorhaben als wichtige Hilfe für Betroffene: „Gewalt jeglicher Art darf im Sport keinen Platz haben. Umso wichtiger ist es, solchen Vorfällen nicht mit Schweigen zu begegnen, sondern Betroffene mit schneller und vor allem unabhängiger Unterstützung zur Seite zu stehen, um so den Leidensdruck zu vermindern und die Geschehnisse aufzuarbeiten.“

Die Anlaufstelle „Safe Sport“ steht für Menschen aus allen Altersgruppen und allen Tätigkeitsfeldern im Sportbereich offen. Auch Angehörige und Zeugen können die Beratung aufsuchen. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit hat der organisierte Sport selbst keine Einfluss- und Beteiligungsoptionen.

Dass Mecklenburg-Vorpommern sich aktiv an der Initiative beteilige, leiste sowohl im Land als auch bundesweit einen wichtigen Beitrag für einen sicheren und integren Betrieb im organisierten Sport, so Drese.

Die Ansprechstelle soll ihre Arbeit bereits in den kommenden Monaten aufnehmen.

Im Mai dieses Jahres hatten sich Bund, Länder und der organisierte Sport auf die Errichtung der Safe Sport-Anlaufstelle verständigt. Für die Trägerschaft erfolgt die Gründung eines eingetragenen Vereins. Die Hauptgeschäftsstelle soll in Berlin angesiedelt sein. Synergien und eine Vernetzung mit anderen Organisationen zum Schutz und zur Unterstützung von Betroffenen sind geplant. Nach einer Anschubfinanzierung durch den Bund erfolgt die Finanzierung ab dem zweiten Jahr zu gleichen Teilen durch Bund und Länder sowie durch den Verein generierte Mittel (z.B. Spenden).

Kooperatives Beteiligungsmanagement

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist an 70 aktiv tätigen Unternehmen beteiligt. Neben öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen wie der Landesforst oder den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald gehören dazu auch privatrechtlich organisierte Landesbeteiligungen wie die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, die LEKA MV – Landesenergie und Klimaschutzagentur, das Historisch-Technische Museum Peenemünde, die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, die Seehafen Wismar GmbH oder die LMS Agrarberatung GmbH.

„Die Landesbeteiligungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wirtschafts-, Struktur- und Standortpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere in der maritimen Wirtschaft, der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung und in den Bereichen der Digitalisierung, Energie und Landwirtschaft nehmen die Beteiligungen wichtige Landesaufgaben wahr“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

In Umsetzung des Koalitionsvertrags befindet sich derzeit eine kooperative Beteiligungsverwaltung im Finanzministerium im Aufbau, um die Beteiligungsverwaltung effizienter und damit zukunftsfähiger zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2022 wird bereits das Beteiligungscontrolling vom Finanzministerium wahrgenommen.

In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung beschlossen, die Gesellschafterrechte für die privatrechtlich organisierten, unmittelbaren Landesbeteiligungen im Finanzministerium zu bündeln.

„Von der engen, klar strukturierten Zusammenarbeit von Finanzministerium und den fachlich zuständigen Ressorts erwarten wir einen noch größeren Beitrag der Beteiligungen zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das ist ein wichtiger Meilenstein zu einer guten Perspektive 2030 für Mecklenburg-Vorpommern“, so Geue.

M-V will Schülerfirmen weiter stärken

Oldenburg: alle Schülerfirmen sollten steuerbefreit sein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will die Schülerfirmen wieder zum Leben erwecken und unterstützen.

„Infolge der Corona-Pandemie haben viele Schülerfirmen ihren Betrieb einstellen müssen. Um den Neustart und die Weiterführung bestehender Firmen zu unterstützen, wollen wir unter anderem die Stelle eines Landesfachkoordinators schaffen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Außerdem will sie sich dafür einsetzen, dass Schülerfirmen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit werden.

Dafür will sie gemeinsam mit den Schulträgern Regelungen finden.

Simone Oldenburg hat sich wiederholt auch bei der Kultusministerkonferenz eindringlich dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden, die Schülerfirmen von der Besteuerung ausnimmt.

„Auch wenn nach unserer Kenntnis alle Schülerfirmen unter die Kleinunternehmerregelung fallen und damit keine Umsatzsteuer abführen müssen, ist es doch wichtig, grundsätzlich für alle Schülerfirmen Sicherheit und Planbarkeit zu schaffen“, sagt die Bildungsministerin.

„Schülerfirmen können auf vielfältige praktisch-anschauliche Weise Verantwortungsbewusstsein und betriebswirtschaftliches Grundwissen vermitteln. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, so die Ministerin.

Ab Januar könnten durch eine Neuregelung auf Bundesebene bei der Umsatzbesteuerung auch Schülerfirmen betroffen sein. Das wäre dann der Fall, wenn die Umsätze etwa dem öffentlich-rechtlichen Schulträger zuzurechnen wären und über 22.000 Euro im vergangenen sowie über 50.000 Euro im Folgejahr liegen.

Engagement des Vereins Diên Hông gewürdigt

Rostock – Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm hat anlässlich der Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum des Vereins „Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach“ die Integrationsleistung des Vereins gewürdigt.

„Ihre Arbeit richtet sich entschlossen gegen Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus und sorgt für eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes“, sagte Grimm auf der Jubiläumsveranstaltung in Rostock.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wachse der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte stetig. „Davon profitieren wir, denn es macht uns diverser, bunter, weltoffener und vor allem auch jünger“, erklärte Grimm in ihrem Grußwort zum Auftakt der Veranstaltung.

Umso wichtiger seien Strukturen und Angebote im Land, die die Integration und Interkulturalität im Land weiter stärken und Strukturen etablieren, die Toleranz, gegenseitige Verständigung und ein gemeinsames Miteinander stärken, betonte die Staatssekretärin.

Grimm: „Diên Hông setzt als staatlich anerkannter Bildungs- und Integrationskursträger aber nicht nur auf Beratungs- und Sprachangebote, sondern schafft darüber hinaus einen Ort des sozialen und kulturellen Austausches für all diejenigen, die in Rostock ihre neue Heimat gefunden haben.“ Der Verein übernehme zudem die landesweite Vernetzung der vier Sprachmittlerpools in Mecklenburg-Vorpommern und verantworte selbst den Rostocker Pool, so die Staatssekretärin.

Es sei ein mutiger und couragierter Schritt gewesen, den Verein nur wenige Wochen nach den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 zu gründen, um sich dem interkulturellen Austausch zu verschreiben. „Dieses vorbildliche Engagement hat für eine bemerkenswerte Vereinsgeschichte gesorgt, von der heute die gesamte Rostocker Region aber auch Mecklenburg-Vorpommern profitiert“, so Grimm.

Bäume mit Hansa-Jugend gepflanzt

Rostock – Nach der erfolgreichen Pflanzaktion im vergangenen Jahr gab es in den Stäbelower Tannen bei Rostock eine Fortsetzung. Agrarminister Dr. Till Backhaus hat gemeinsam mit derU16- Jugendmannschaft des 1. FC Hansa Rostock ca. 1.000 Bäume gepflanzt.

„Die Pflanzaktion mit dem Nachwuchs des 1. FC Hansa, der Landesforstanstalt und dem Umweltministerium zeigt: jeder kann sich für den Klima- und Umweltschutz engagieren und Spaß dabei haben. Sie ist nicht nur eine teambildende Maßnahme ist, sondern auch ein Beitrag für den Erhalt unseres Planeten und damit für nachfolgende Generationen.

Wälder schützen vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch sind sie wichtig für das Klima, sie filtern die Luft, speichern Kohlenstoff und produzieren den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff. Wald ist der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und deshalb für die Biodiversität besonders wichtig. Auch diesen Sommer hat der Wald abermals unter extremer Dürre und dem damit einhergehenden Borkenkäferbefall gelitten. Die Gelegenheit, ihm etwas zurückzugeben, haben wir heute genutzt“, sagte Minister Backhaus.

Die gesetzten Laubbäume sollen die vorhandene Douglasien-Naturverjüngung ergänzen, damit diese Fläche ein klimaangepasster Mischwald wird. Nach dem Pflanztermin steht für die Fußballer noch eine Trainingseinheit im Ostseestadion an. Morgen treffen sie hier auf den VFL Bergen.

„Bestimmt hat die Pflanzaktion im vergangenen Jahr als teambildende Maßnahme dazu beigetragen, dass am nächsten Tag Energie Cottbus mit 5:2 bezwungen wurde. Ich wünsche euch, dass ihr auch morgen drei Punkte nach Hause holt“, so Backhaus.

Gemeinsam für das Engagement

Erstes Vernetzungstreffen des Ehrenamtes in M-V

Güstrow – Um die Vernetzung des Ehrenamtes im Land weiter voranzutreiben, kamen heute engagementfördernde Akteurinnen und Akteure aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow zusammen.

„Das Ehrenamt spielt in unserem Land eine herausragende Rolle. Ich freue mich, dass wir heute weitere Grundsteine legen, um künftig noch enger und effektiver miteinander arbeiten zu können“, erklärte Sozialministerin Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Ein Anlass für das Treffen ist die Auswertung des Engagementmonitors 2022, der Mitte des Jahres von der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg veröffentlicht wurde. Der Monitor hat die Potentiale und Herausforderungen beleuchtet, mit denen sich die ehrenamtlich engagierten Vereine während der Corona-Pandemie konfrontiert sahen.

„Der Engagementmonitor hat aufgezeigt, wo es noch ungenutzte Potentiale im Bereich des ehrenamtlichen Engagements gibt. Er zeigt, dass die einzelnen Akteure untereinander und regional oft nicht ausreichend vernetzt sind“, so Drese. Zusätzlich würden auch nicht alle Vereine die engagementfördernden Strukturen des Landes kennen und nutzen. „Diese Lücke erschwert es den Akteurinnen und Akteuren, rechtzeitig und unkompliziert Unterstützung zu finden“, betonte die Ministerin.

Drese: „Umso wichtiger ist es, dass wir heute einen bewussten Rahmen geschaffen haben um diese Brücken zu bauen, sich auszutauschen und sich gegenseitig kennenzulernen. Mit der Ehrenamtsstiftung und der Wiederbelebung der MitMachZentralen als regionale Ansprechpartner für das Ehrenamt in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind Strukturen vorhanden, die noch stärker bekannt gemacht werden müssen. Denn uns eint das dasselbe Ziel: Das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern weiter erfolgreich voranzutreiben.“

Risiken bei Steuermehreinnahmen

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat gestern die Ergebnisse seiner Herbst-Steuerschätzung vorgelegt. Demnach kann für alle staatlichen Ebenen mit Mehreinnahmen gerechnet werden. Im Zeitraum 2022 bis 2026 ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden im Vergleich zur letzten Prognose aus dem Mai 2022 Verbesserungen in Höhe von 126 Milliarden Euro.

Auch Mecklenburg-Vorpommern kann nach der aktuellen Schätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen als im Mai erwartet und im Haushalt veranschlagt. Für den Landeshaushalt verbessert sich die Einnahmeprognose für dieses Jahr um rund 488 Millionen Euro.

Hier machen sich die Inflation, insbesondere die Preisentwicklung im Bereich Energie, bemerkbar. Mehreinnahmen in geringerem Umfang werden für 2023 erwartet. Die Entlastungsmaßnahmen bei den Steuern, insbesondere die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme und der Inflationsausgleich über den Einkommensteuertarif, mindern die Einnahmezuwächse für 2023 deutlich auf rund 229 Millionen Euro.

Den gestiegenen Einnahmeerwartungen stehen erhebliche inflationsbedingte Mehrausgaben bei Energiepreisen, Zinsen, Personalkosten und notwendigen Hilfen für Verbraucher und Wirtschaft gegenüber, so dass sich keine zusätzlichen Handlungsspielräume für den Haushalt ergeben.

Auch die Kommunen des Landes können mit Steuermehreinnahmen rechnen. Die Gemeindesteuern 2022 und 2023 steigen um 74 Millionen Euro und 50 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung.

„In normalen Zeiten sind Steuermehreinnahmen ein gutes Zeichen. In der aktuellen Krisenzeit beruhen die Einnahmen jedoch wesentlich auf der hohen Inflation. Das belastet alle, Verbraucher, den Mittelstand und auch die staatlichen Haushalte. Die Risiken sind erheblich. Sie sind größer als die zu erwartenden Steuermehreinnahmen“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.