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Autor: Rügenbote

Energiepreispauschale auch für Beamte

Tarifergebnis und Energiepreispauschale werden auf Landesbeamtinnen und -beamte übertragen

Schwerin – Das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes aus November des letzten Jahres zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden dementsprechend zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

 „Ich freue mich, dass hiermit alle Angehörigen im Bereich des öffentlichen Dienstes gleichbehandelt werden, egal ob sie Angestellte oder Beamte sind“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

 Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch eine Dynamisierung der Stellenzulagen z.B. für die Polizei, Feuerwehr und den Justizvollzug erfasst. Außerdem werden die Anwärterbezüge entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

 Zudem hat das Kabinett heute beschlossen, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die als Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung an Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, auch den pensionierten ehemaligen Beamten, wie z.B. den ehemaligen Polizistinnen und Polizisten, des Landes gewährt wird.

 Der entsprechende Gesetzesentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Baubeginn Wehr Vierrademühle

Neubrandenburg – Wie bereits im Juli bekannt gegeben beabsichtigt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) den Ersatzneubau der Wehranlage Vierrademühle und die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage.

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung hat die Firma Colcrete – von Essen GmbH & Co. KG aus Ueckermünde den Zuschlag für die Bauausführung erhalten. Der Baubeginn ist für die 39. Kalenderwoche geplant.

Bauberatungen finden jeden Donnerstag ab 10:00 Uhr statt. Betroffene Bürger und Anlieger können ihre Probleme und Fragen von 10:00 bis 10:30 Uhr vortragen.

Im Zeitraum vom 26.9. bis 30.9. erfolgt die Baustelleneinrichtung mit Baustellenzufahrt. Für diese Zeit muss der stadteinwärts führende Fahrzeugverkehr im Baustellenbereich in der Rostocker Straße (B104) von 8:00 bis16:00 Uhr auf eine Fahrspur reduziert werden. Im weiteren Maßnahmenverlauf, dessen Ende für Mai 2023 geplant ist, soll es, abgesehen von kurzzeitigen Einschränkungen aufgrund von Materialtransporten auf der Baustelle, keine Behinderungen für den Fahrzeugverkehr geben.

Der stadteinwärts führende Geh- und Radweg wird ab dem kommenden Montag für die gesamte Bauzeit voll gesperrt werden. Radfahrer und Fußgänger, die auf der Rostocker Straße stadteinwärts unterwegs sind und auch Passanten auf der Promenade entlang des Oberbaches in Richtung Innenstadt, müssen die Ampel auf Höhe Oberbachzentrum nutzen, um die Rostocker Straße zu queren. Die Umleitungswege werden ausgeschildert sein.

Auch stadtauswärts sind Einschränkungen für Radfahrer und Fußgänger zu beachten. Vom Friedrich-Engels-Ring kommend ist der Geh-/Radweg der Rostocker Straße bis zur Ampel am Oberbachzentrum nur auf der Seite der Vierrademühle nutzbar.

Das StALU MS bittet diesbezüglich um Rücksichtnahme und Verständnis bei den Bürgern.

Corona-Basisschutzmaßnahmen zum 1. Oktober

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.

„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

Rechtsreferendariat in M-V in Teilzeit

Die Landesregierung beschloss heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Vorbereitungsdienst wird noch familienfreundlicher.“

Schwerin – „Das Versprechen wird eingelöst, das Rechtsreferendariat stetig attraktiver und noch familienfreundlicher zu gestalten. Daher passen wir das Juristenausbildungsgesetz an, damit der juristische Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit abgeleistet werden kann. Die Möglichkeit des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit entlastet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen gewichtigen Gründen nicht in der Lage sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, denn Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land für Familie, Arbeit und Urlaub“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung und dem Beschluss des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes.

Derzeit ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben das Rechtsreferendariat nur in Vollzeit möglich. Sonderurlaub kann bislang eingeschränkt zum Beispiel bei notwendiger Betreuung erkrankter Kinder gewährt werden. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154, 2172) wird ein neuer § 5b Absatz 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG) eingeführt. Danach ist ab dem 1. Januar 2023 auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu ermöglichen. Diese Vorgaben sind in Landesrecht umzusetzen.

Ministerin Bernhardt: „Der Entwurf für ein angepasstes Juristenausbildungsgesetz berücksichtigt auch eine Angleichung des Umfangs des universitären Schwerpunktbereichsstudiums sowie der zugehörigen Prüfungsleistungen. So wollen wir bundesweit möglichst einheitliche Bedingungen schaffen. Das wurde zwischen den Justizministerinnen und Justizministern vereinbart. Im Übrigen enthält der Entwurf sprachliche Änderungen, vor allem zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugestellt. Zurzeit leisten in Mecklenburg-Vorpommern rund 260 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst zur Zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Bis Anfang November können sich bundesweit Frauen und Männer für die Einstellung am 1. Dezember 2022 bewerben.

30 Jahre Abendgymnasien in M-V

Oldenburg: nie zu alt für neue Träume – auf dem zweiten Weg zum Abitur

Schwerin – Ende September feiern die vier Abendgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern ihr 30-jähriges Bestehen: Sie wurden 1992 gegründet, damit Erwachsene auf dem zweiten Bildungsweg ihre Schulabschlüsse nachholen können, die sie für neue Ziele im Berufsleben benötigen. Am Abendgymnasium können Berufstätige in einem Zeitraum von drei Jahren die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder in zwei Jahren den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

„Abendgymnasien als Schulen für Erwachsene, die auf dem zweiten Bildungsweg kostenlos und nebenberuflich Schulabschlüsse nachholen können, sind ein integraler Bestandteil der Bildungslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns und verändern Lebensläufe. Sie sorgen für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich gratuliere unseren vier Einrichtungen, die seit 30 Jahren Menschen neue Chancen und Perspektiven im beruflichen und persönlichen Werdegang geben und mit ihrer pädagogischen Arbeit genau dort ansetzen, wo die Bedarfe sind. Denn man ist nie zu alt, um Träume zu verwirklichen.“

Abendgymnasien bieten die Möglichkeit, Bildung zu erweitern und berufliche Chancen zu verbessern. Das bedeutet für die Studierenden:

  • einen Zuwachs an Wissen in vielen Fachbereichen
  • den Erwerb von Zugangsvoraussetzungen zu Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
  • eine Vielzahl an Erfahrungen und Begegnungen und
  • die Möglichkeit zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit.

Themenpark Holz auf der „RoBau“ 2022

Rostock – Auf dem Messegelände der HanseMesse in Rostock findet vom 23. bis 25. September die 32. Landesbaumesse „RoBau 2022“ statt. Als Informationsplattform für alle Bereiche des Bauwesens ist die RoBau die größte und erfolgreichste Baumesse in Mecklenburg-Vorpommern.

Unter dem Motto „Holz ist mehr“ ist auch wieder der im Landwirtschaftsministerium gegründete Landesbeirat Holz M-V, der in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen gefeiert hat, mit einem Themenpark Holz auf einer Gesamtfläche von ca. 1.000 qm in Rostock vertreten, um gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine wirkungsvolle Anlaufstelle für Fachbesucher und zukünftige Bauherren anzubieten.

Minister Dr. Till Backhaus begrüßt die Aktivitäten des Landesbeirates Holz: „40 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen entstehen im Gebäude- und Bausektor. Holz und nachwachsende Rohstoffe senken diese Emissionen deutlich, da sie Kohlenstoff langfristig binden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für einen nachhaltig angelegten Klimaschutz. Darüber hinaus besitzt Holz hervorragende Baueigenschaften und konstruktive Vorteile. Daraus ergibt sich für uns zweifellos die Notwendigkeit, die Holzverwendung vor allem im Baubereich anzukurbeln. Der Waldbesitz bietet dafür eine zuverlässige Rohstoffbasis. Wir wollen die Potenziale des gesamten Clusters Forst und Holz für den Klimaschutz nutzen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Forst- und Holzwirtschaft in unserem Bundesland zukunftsfähig sind“, so der Minister.

Der Themenpark Holz bietet wieder vielfältige Informationen und Präsentationen zum Thema Bauen mit Holz. Im Werkstoff-Forum erfahren die Messebesucher mehr über bekannte und neue Werkstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen und deren bautechnische Einsatzmöglichkeiten. Eine Wanderausstellung von Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister präsentiert Preisträger des Deutschen Holzbaupreises, zudem werden die Besucher über Berufsbilder in der Forstwirtschaft informiert.

Ein Höhepunkt auf der Ausstellungsfläche wird am 23. September die Live-Baustelle zur Errichtung eines Mobilen Mikro-Hauses in Holzmassivbauweise sein.  Darüber hinaus werden die Besucher mit der Auslage diverser Informationsmaterialien über die Vorteile der Holzverwendung informiert. Partner aus Industrie und Handel beteiligen sich mit Sponsoring, Materialbereitstellungen und Informationen.

Die Ausstellungsfläche wird über die gesamte Messezeit durch Fachpersonal des Landesbeirates Holz betreut. So können Fragen der Besucher kompetent beantwortet werden.

Sonder-Verkehrsministerkonferenz

Meyer: Enttäuschende Vorschläge des Bundes – Regionalisierungsmittel aufstocken

Schwerin – Heute hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden.

„Die Vorschläge des Bundesverkehrsministers sind enttäuschend. Es gab keine Aussagen zu einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um das bestehende Angebot weiter auszubauen und keine Angebote, was die aktuellen Energiepreissteigerungen und die Folgen von Corona weiter abfedert. Einigkeit gab es auf der Konferenz darüber, dass es ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geben muss“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer nach der Konferenz.

Verkehrsminister Meyer machte deutlich, dass eine nachhaltige und abgesicherte Aufstockung der Regionalisierungsmittel zunächst geklärt werden muss, um dann anschließend über eine auskömmliche Finanzierung des 9-Euro-Tickets zu reden.

„Das ist dringend erforderlich. Es darf nicht der zweite Schritt vor dem Ersten gemacht werden. Ansonsten werden die Länder in die Lage versetzt, dass sie ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets finanzieren müssen, gleichzeitig aber ohne eine notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel gezwungen wären, Verkehrsleistungen abzubestellen. Das wäre absurd. Nur mit einem auskömmlichen ÖPNV-Angebot vor Ort kann ein Nachfolgeticket auch ein Erfolg werden“, machte Meyer weiter deutlich. Mit den Regionalisierungsmitteln werden die Länder in die Lage versetzt, Leistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Mitte Oktober findet die nächste Verkehrsministerkonferenz statt.

„Spätestens dann müssen aus den Vorschlägen am Ende auch konkrete Lösungen werden. Die Länder können nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Auch der Bund muss sich zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel durchringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

KREATOPIA – Landesbranchenkonferenz

Schulte: Branche trägt zu Wertschöpfung und Beschäftigung im Land bei

Rostock – Heute hat die Landesbranchenkonferenz der Kultur- und Kreativwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns, die KREATOPIA, zum Thema STADT:LAND:NETZ in Rostock stattgefunden. Die Veranstaltung ist das Jahrestreffen der Kultur- und Kreativwirtschaft des Landes.

„Unternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft tragen zu Wertschöpfung und Beschäftigung im Land bei. Aber: Die Branche benötigt mehr Öffentlichkeit, um die eigenen Leistungen sichtbarer zu machen. Zudem müssen Kooperationen und Zusammenarbeit zwischen der Kreativwirtschaft und Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen angestoßen und verstärkt werden, um so die Marktchancen der daran beteiligten Unternehmen zu verbessern. Die Landesbranchenkonferenz leistet hierfür einen wichtigen Beitrag, um neue Netzwerke zu knüpfen und so das Innovationspotential der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette hervorzuheben“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Aus Landesmitteln stellt das Wirtschaftsministerium jährlich 100.000 Euro für die Kultur- und Kreativwirtschaft bereit. Daraus werden unter anderem Projekte aus dem zweijährlich stattfindenden Ideenwettbewerb und die jährliche Branchenkonferenz unterstützt. Zudem wurden seit 2017 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) knapp 40 Projekte in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro gefördert.

„Auch weitere Instrumente der Wirtschaftsförderung sind für alle Unternehmen offen. Es gibt beispielsweise Gründerförderung, Beratungsförderung und Unterstützung für Investitionen der gewerblich tätigen Unternehmen. Diese Leistungen können auch von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Anspruch genommen werden“, sagte Schulte.

Als Branche Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) werden Unternehmen erfasst, die überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Die KKW umfasst folgende zwölf Teilmärkte: Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Buchmarkt, Architekturmarkt, Darstellende Kunst, Kunstmarkt, Pressemarkt, Software-/Games-Industrie, Filmwirtschaft, Werbemarkt und Sonstiges.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in dem Bereich, rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet.

Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.

Die Jahresbranchenkonferenz findet im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit statt. Sie wird von der Kreative MV – dem Landesnetzwerk für Kultur- und Kreativwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern – durchgeführt und von der IHK zu Rostock unterstützt.