Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

105 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt über 40.300 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 677 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Schrittweise Öffnung der Kitas

Schwerin – Die Landesregierung hat in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, den Einrichtungsträgern und den Gewerkschaften die Umsetzung des MV-Plans 2.0 im Bereich der Kindertagesförderung konkretisiert.

Am 18. Mai wird die schrittweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Land mit dem eingeschränkten Regelbetrieb für die Kinder im Vorschuljahr fortgesetzt. Ab dem 25. Mai wird der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas in einer weiteren Stufe ausgebaut. Die schrittweise Öffnung der Kitas wird durch einen Expertenrat begleitet.

„Wir wollen allen Kindern wieder ermöglichen, ihre Kita zu besuchen und Zugang zu frühkindlicher Bildung zu erhalten“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern. „Das ist mir im Sinne der Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind in unserem Land ein besonderes Anliegen“, so Drese.

Gleichzeitig sei die schrittweise Öffnung der Kindertagesförderung von großer Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so Drese. „Wir wissen, wie groß die Belastung von vielen Eltern ist.“

Die Kinder von voll Berufstätigen sollen deshalb mindestens im Umfang von 6 Stunden die Kitas besuchen können. „Wenn mehr vor Ort möglich ist, begrüße ich das sehr“, so Drese. Ansprüche aus der Notfallbetreuung werden im eingeschränkten Regelbetrieb fortgeführt.

Drese: „Der Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb bedeutet für die Jugendämter und die Träger der Kindertageseinrichtungen eine enorme Kraftanstrengung, weil Gruppengrößen, Raumkonzepte und pädagogische Konzepte sowie die Hygienemaßnahmen anzupassen sind. Deshalb ist eine Übergangswoche vom 25.Mai bis zum 2. Juni vorgesehen.“ Vorrang bei allen Regelungen zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes hat die strikte Trennung der Kindergruppen.

Die landesweit geltenden Hygienehinweise für Kindertageseinrichtungen werden auf dem Weg zum Regelbetrieb hin fortlaufend angepasst. Dazu gehören insbesondere konkrete Regelungen zur Gestaltung des Übergaberituals in der Kindertageseinrichtung.

Ministerin Drese hob ausdrücklich hervor, dass dem Schutz von Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören, auch weiterhin ein besonderes Augenmerk zukommt. Im Hinblick auf das Risikopersonal (ab Vollendung des 60. Lebensjahres und/oder mit Vorerkrankungen) entscheidet der Einrichtungsträger auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt.

Drese: „Mit der Vereinbarung haben wir die nächsten Schritte praktikabel gestaltet. Sie sind für alle Beteiligten auch über einen längeren Zeitraum hinweg umsetzbar. Damit schaffen wir unter den gegebenen Bedingungen ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für Kinder, Familien und Personal. Die Umsetzung des Stufenplanes wird zunächst bis zu den Sommerferien wöchentlich in der Expertengruppe beraten.“

Bundesautobahngesellschaft

Schwerin – Zum 1. Januar 2021 übernimmt die neu gegründete Autobahngesellschaft des Bundes die Verwaltung aller Bundesautobahnen. Wichtig ist dabei, dass die Gesellschaft ausreichend Personal für diese Aufgabe bereitstellen kann. Deshalb ist es Ziel von Bund und Ländern, dass möglichst viele der bislang in den Ländern mit den Autobahnen befassten Beschäftigten zur Autobahn GmbH wechseln, die künftig im Auftrag des Bundes die Autobahnen auf ihrem Territorium betreuen wird.

„In Mecklenburg-Vorpommern gestaltet sich dieser Personalübergang weitgehend unkompliziert: Von den insgesamt 313 Tarifbeschäftigten und Beamten der Autobahnabteilung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr haben bereits 292 ihre Zustimmung zu dem Wechsel gegeben“, konstatiert Infrastrukturminister Christian Pegel zufrieden.

„Das ist ein Spitzenergebnis mit Strahlkraft. Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass wir beim Aufbau der Autobahngesellschaft auf einem guten Weg sind“, sagt deren Vorsitzender der Geschäftsführung, Stephan Krenz, und fügt hinzu: „Der reibungslose Personalübergang ist auch ein Ausweis für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und der neuen Autobahngesellschaft.“

Nur sechs Tarifbeschäftigte haben dem Übergang zunächst widersprochen, können ihre Entscheidung zu wechseln aber bis Ende des Jahres 2021 noch nachholen. Anderenfalls wird ihr Arbeitgeber auch künftig das Land M-V sein.

„Sollten die bislang widersprechenden Kolleginnen und Kollegen nicht doch noch wechseln, werden diese ab 1. Januar 2021 für die Autobahn GmbH im Wege einer sogenannten Gestellung beziehungsweise Zuweisung arbeiten. Das heißt, das Land leiht die Beschäftigten quasi an die Autobahn GmbH aus, welche die dem Land entstehenden Personalkosten erstattet“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Für alle Kollegen gilt: Sie werden weiterhin ihre gewohnten Aufgaben am gewohnten Ort erfüllen. Das war für uns als Land bei allen Gesprächen dazu mit dem Bund in den vergangenen zwei Jahren extrem wichtig. Nur ihr Arbeitsvertrag wird geändert, wenn sie wechseln.“

Aus der bisherigen Abteilung Autobahn des Landesamtes in Güstrow wird ab 1. Januar 2021 die Außenstelle Güstrow der Autobahn GmbH des Bundes. Für die sieben Autobahnmeistereien im Land mit insgesamt 243 Beschäftigten ändert sich nicht mal der Name.

Für Minister Christian Pegel ist das eine gute Ausgangssituation: „Dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus und in M-V sich weiterhin um unsere Autobahnen kümmern, stimmt mich sehr zuversichtlich, weil sich weiterhin Menschen aus unserem Land um unsere Autobahnen kümmern – also dank ihrer Verwurzelung bei uns im Land auch wissen, wo auf unseren Autobahnen der Schuh drückt.“

Bislang verwalten, unterhalten, planen und bauen die Länder die Bundesautobahnen und -straßen für den Bund. Für die Autobahnen war im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Jahr 2016 diese Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern ab 2021 geändert worden. Ab 1. Januar 2021 übernimmt der Bund durch die extra dafür gegründete Autobahn GmbH diese Aufgaben für die Autobahnen in Deutschland selbst. Die Bundesstraßenverwaltung bleibt jedoch weiterhin bei den Ländern – im Auftrag des Bundes.

Fortbestand der deutschen Schiffbauindustrie

Die fünf norddeutschen Wirtschaftsminister wenden sich an die Bundesregierung mit einem Maßnahmenkatalog zum Erhalt der schiffbaulichen Kompetenzen in Deutschland

Schwerin – Die weltweite Corona Pandemie hat die Schiffbaubranche und ihre Zulieferer in einer schwierigen Phase getroffen, die v.a. seit 2015 von einer weltweiten schwachen Nachfrage und von eskalierenden Handelskonflikten geprägt ist. Globale Marktverzerrungen und Überkapazitäten sowie der seit 2014 einbrechende Ölpreis verschärfen zusätzlich die Lage der Branche in Deutschland, in der rd. 100.000 Menschen beschäftigt sind.

Deutsche Schiffbauwerften haben sich bislang trotz strukturellen Herausforderungen erfolgreich auf Nischenmärkte wie Kreuzfahrtschiffbau, Passagierschiff- und Yachtbau spezialisiert. Durch die COVID-19-Pandemie sind nun diese Nischenmärkte eingebrochen. Analysten rechnen mit einem Ausfall in der globalen Schiffbauproduktion von bis zu 70 Prozent in 2021. Von diesen Entwicklungen sind rd. 100.000 Beschäftigte betroffen.

Die fünf norddeutschen Minister*innen setzen sich für den Erhalt der schiffbaulichen Kompetenzen in Deutschland ein und fordern die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen der COVID-19-Pandemie auf die deutsche Schiffbauindustrie umzusetzen. Dazu gehören z.B.:

Über eine verbesserte und vorübergehend beschleunigte öffentliche Beschaffung sollen Bund und Länder direkt Einfluss auf die Wirtschaftskraft der deutschen Schiffbauindustrie nehmen. Entscheidungskriterien bei öffentlichen Vergaben sollen breiter angelegt werden – neben dem Preis sollen zukünftig auch ökoeffiziente Antriebe, Referenzen sowie Wertschöpfungsanteile stärker berücksichtigt werden.

Die fünf norddeutschen Länder begrüßen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung und fordern den Bund auf, von diesem Instrument auch im Schiffbausektor Gebrauch zu machen, um die Werften und maritimen Zulieferer mit ihren zehntausenden Arbeitsplätzen als industrielle Kerne in der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland zu erhalten.

Die Bundesregierung soll sich für die Einrichtung eines möglichst europäischen Förderprogramms zur Flottenerneuerung einsetzen – mit dem Ziel, privatwirtschaftliche Schiffsbestellungen in Europa auszulösen, die unter gegenwärtigen Marktbedingungen nicht vorgenommen werden können und die zur Erreichung der gesetzten Klima- und Umweltschutzziele beitragen.

Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir reden bei der Umsetzung von Schiffbauprojekten nicht über eine norddeutsche Soloveranstaltung. Sondern: Der maritime Anlagenbau ist bis heute ein gesamtdeutsches Gemeinschaftsprojekt. Die maritime Wirtschaft ist nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern ein Wirtschaftsfaktor mit enormer Ausstrahlungskraft – sie ist vor allem auch Wertschöpfung. Die Finanzierung von neuen Aufträgen stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Es müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und auch Versicherer agieren zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind nicht in der Lage, ihre im Schiffbau hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Wir brauchen neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige und intensive Unterstützung des Bundes, um die Umsetzung von Schiffbauprojekten zu gewährleisten. An der Umsetzung solcher Projekte hängen tausende Arbeitsplätze – nicht nur auf den Werften, sondern auch bei den Zulieferern. Hier gibt es auch zukünftig einen enormen Handlungsbedarf“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Der Schiffbau hat in Norddeutschland, so auch in Bremen und Bremerhaven, eine lange und erfolgreiche Tradition. Immer wieder sind hier neue Schiffstypen entwickelt und gebaut worden. In Zukunft kommt es mehr denn je darauf an, den weltweiten Schiffsverkehr auf eine klimaneutrale Basis zu stellen. Die Zusammenarbeit mit den norddeutschen Kollegen ist geprägt von dem Ziel, auch im Schiffbau die klimafreundlichen Technologien nach vorne zu bringen – nur so können wir den internationalen Warenverkehr sinnvoll aufrechterhalten.“

Und weiter: „Da private Banken seit der Finanzkrise wegen erhöhter Ausfallrisiken zunehmend zurückhaltend bei der Schiffbaufinanzierung agieren, kommt dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine besondere Bedeutung für den Schiffbau zu.“

„Die Schiffbauindustrie ist für den Innovationsstandort Hamburg und für Norddeutschland von großer Bedeutung. Sie kann wichtige Beiträge leisten auch zu unseren Zielen, die Antriebs- und Energiesysteme zu dekarbonisieren und den Klimawandel zu bremsen. Unsere Unterstützung der Industrie auf dem Weg aus der Corona-Krise müssen wir deshalb vernünftig verknüpfen mit einer besonderen Fokussierung auf Technologien im Bereich Energieeffizienz und ´grüne Antriebe´, etwa Wasserstoff und E-Fuels. Ich bin froh, dass wir uns in Norddeutschland bei diesen Themen so einig sind“, sagt Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus Hamburg.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann begründete den Appell mit der besonderen Bedeutung des Deutschen Schiffbaus: „Der Überwasserschiffbau wurde durch den Bundestag zur nationalen Schlüsseltechnologie erklärt, hier sollten nationale Ausschreibungen grundsätzlich Vorrang haben. Insbesondere in der aktuellen Situation halte ich es für dringend geboten, dass wir die Wirtschaftskraft der deutschen Schiffbauindustrie stärken, indem nationale Anbieter bei der öffentlichen Beschaffung Vorrang bekommen. Dazu gehört auch, dass wir für einen gewissen Zeitraum Vergabeverfahren beschleunigen und Möglichkeiten der Lockerung im Europäischen Beihilfenrecht nutzen. Dabei sollten wir die besondere Situation der Schiffbauindustrie durch die Corona-Einschränkungen berücksichtigen. Außerdem wäre es hilfreich, wenn der Bund die Kosten des bisher anteilig von Bund und Ländern finanzierten Programms ´Innovativer Schiffbau´ zu 100 Prozent übernehmen sollte. Mit diesem Programm konnten in Niedersachsen bereits zahlreiche Projekte in niedersächsischen Werften realisiert werden.“

Nach den Worten von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sei es gerade vor dem Hintergrund der Pandemie von entscheidender Bedeutung, eine Lösung für das seit Jahren bestehende Finanzierungsproblem im Schiffbau finden. „Gerade aktuell finden viele Werften keine Bank, die bereit ist, sie zu begleiten. Hier muss die Bundesregierung alle zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen und nachschärfen, um zu verhindern, dass Schiffbau in Deutschland aufgrund fehlender Finanzierungen zum Erliegen kommt. Dabei sind unter anderem die personelle Aufstockung der staatlichen Förderbank KfW-IPEX sowie die vollständige Aufnahme des Schiffbaus in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes gewichtige Stützen“, so Buchholz.

Schwesig: Mit Besonnenheit, Zuversicht und Solidarität in eine neue Normalität

Schwerin – In einer Regierungserklärung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Vorgehensweise der Landesregierung in der Corona-Krise erläutert und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes für ihre Geduld gedankt.

„Die Aufgabe, vor der wir in den nächsten Monaten alle gemeinsam stehen, ist klar: Wir müssen uns weiter vor dem Corona-Virus schützen und gleichzeitig das soziale und wirtschaftliche Leben wieder öffnen. Besonnenheit, Zuversicht und Solidarität haben uns durch diese schwierigen letzten Wochen getragen. Besonnenheit, Zuversicht und Solidarität tragen uns auch jetzt auf unserem Weg in eine neue Normalität“, erklärt die Ministerpräsidentin zu Beginn ihrer Rede.

Das Land habe vor rund zwei Monaten aufgrund der auch in Deutschland schnell anwachsenden Zahl an Corona-Erkrankungen umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Das sei der Landesregierung aus guten Gründen nicht leichtgefallen. „Wir arbeiten seit vielen Jahren dafür, dass unser Land wirtschaftlich vorankommt, dass Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass unsere Kinder in Kitas und Schulen beste Bildungschancen haben und dass ihre Eltern Familie und Beruf gut miteinander verbinden können. Jetzt mussten wir plötzlich Einschränkungen in Bereichen vornehmen, die uns besonders am Herzen liegen“, erläuterte Schwesig.

Auch seien die Maßnahmen mit Eingriffen in Grundrechte verbunden. „Aber klar ist, dass die Freiheit, die unser Grundgesetz dem Einzelnen gewährt, dort endet, wo sie auf Kosten anderer geht. Gesundheit ist ein sehr hohes Gut. Wer in diesen Zeiten von der Würde des Menschen redet, muss vor allem das Ziel haben, Gesundheit und Leben zu schützen und zu ermöglichen, dass jede und jeder, die Behandlung bekommt, die nötig ist“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich will ausdrücklich betonen. Es handelt sich um temporäre Einschränkungen. Es geht nicht darum, auf Dauer Freiheiten einzuschränken. Das genaue Gegenteil ist richtig: Wir wollen die Einschränkungen möglichst schnell wieder außer Kraft setzen. Sobald die Lage das möglich macht“, betonte die Ministerpräsidentin.

Gegenwärtig seien die Schutzmaßnahmen aber zumindest noch teilweise weiter nötig. Mecklenburg-Vorpommern sei das Land mit der geringsten Zahl an Infektionen. „Dass wir das geschafft haben, ist ein Erfolg der Vernunft und der Disziplin der Menschen in unserem Land. Ein Abstandsgebot nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im Privatleben kann und will man nicht lückenlos kontrollieren. Das funktioniert nur, wenn die Menschen mitmachen. Ich bin stolz darauf, dass sich fast alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an die Regeln halten. Das rettet Menschenleben“, erklärte Schwesig.

Seit Ostern habe das Land erste vorsichtige Lockerungen vorgenommen – erfreulicherweise ohne dass dies zu einem Anstieg der Infektionszahlen geführt habe. „Jetzt beginnt die nächste Etappe: Wir öffnen wieder wirtschaftliches und soziales Leben. Dafür gilt ein bundesweiter Schutzrahmen mit Abstands- und Hygieneregeln, dem Tragen von Mund- und Nasenschutz in bestimmten Situationen und mit Kontaktbeschränkungen, mindestens bis Anfang Juni. Wobei wir die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert haben: Jetzt können sich auch zwei Familien wieder treffen“, erläuterte Schwesig.

Innerhalb des bundespolitisch gesetzten Rahmens gehe das Land auch eigene Wege bei der Lockerung von Maßnahmen. „Weil sich in Mecklenburg-Vorpommern weniger Menschen angesteckt haben, können wir schneller als andere Bundesländer zum Beispiel Gaststätten wieder öffnen und Tourismus zulassen. Wir haben uns sehr für diesen regionalen Weg eingesetzt. Denn wir müssen die Gesundheit der Menschen in unserem Land schützen. Wir müssen aber auch die Arbeitsplätze in unserem Land schützen und den Kindern Bildungsmöglichkeiten geben“, sagte Schwesig.

Klar sei, dass nur schrittweise vorgegangen werden könne. „Schritt für Schritt in eine neue Normalität und die Infektionszahlen im Blick“ – das sei das Prinzip des MV-Plans, mit dem die Landesregierung das wirtschaftliche und soziale Leben in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder hochfahren will. „Es ist ein Plan in fünf Phasen. Für jeden Bereich haben wir offengelegt, was wir lockern wollen. Das gibt den Betroffenen Perspektive“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Wie schnell das Land die Schutzmaßnahmen weiter lockern kann, hänge immer von der weiteren Entwicklung der Corona-Zahlen ab.

Bei den Kitas und Schulen sei für die Landesregierung entscheidend, dass wieder für alle Kinder ein Angebot gemacht wird. „Liebe Kinder, liebe Jugendliche, wir haben euch nicht vergessen. Im Gegenteil: in der Corona-Zeit an jedem Tag an euch gedacht. Wir wissen, dass euch in dieser Zeit die Kita fehlt, die Schule, die Freundinnen und Freunde. Die Kitas und die Schulen zu schließen, ist uns besonders schwergefallen. Leider ist es jetzt auch besonders schwer, Kitas und Schulen wieder zu öffnen. Denn das sind Orte, wo man nicht gut Abstand halten kann“, sagte Schwesig. Deshalb gehe das Land bei den Kitas und den Schulen vorsichtig und schrittweise vor. Nach den Abschlussklassen kommen weitere Jahrgänge in die Schulen zurück. Auch in den Kitas werde das Angebot ausgeweitet.

„Besonders belastend sind die Einschränkungen für ältere Menschen im Pflegeheim und für ihre Angehörigen. Ältere sind einerseits von Corona besonders gefährdet. Andererseits sind sie auf Besuche besonders angewiesen. Ab dem 15. Mai sind Besuche wieder möglich: zunächst von einer festen Kontaktperson einmal am Tag. Die Voraussetzung ist, dass die Einrichtung ein Schutzkonzept umsetzt“, erläuterte die Ministerpräsidentin weiter. Im Bereich der Alten- und Pflegeheime würden zudem zusätzliche Testungen vorgenommen, um der besonderen Situation gerecht zu werden.

Schwesig begrüßte die Pläne des Bundes, für die Beschäftigten in der Altenpflege einen Pflegebonus in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. „Und wir haben hier in der Koalition im Land, in der Landesregierung und mit den Regierungsfraktionen, beraten, dass wir diesen Pflegebonus für die Altenpflege auf 1.500 Euro aufstocken wollen als Dankeschön und als materielles Zeichen“, kündigte Schwesig an.

Für den Tourismus sei ein 5-Stufen-Plan entwickelt worden. „Unser Ziel ist ein sicherer Tourismus. Sicher für Einheimische, Urlaubsgäste und Beschäftigte“, so die Ministerpräsidentin. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben für Einheimische und Gäste. Ich bin überzeugt: Wenn uns der Weg in den sicheren Tourismus gelingt, ist das eine Chance für uns als beliebtestes Urlaubsland.“

Aber auch viele andere Branchen seien durch die Corona-Krise hart getroffen worden. Deshalb habe das Land den MV-Schutzfonds aufgelegt. „Dafür stehen 1,1 Milliarden Euro bereit. Das ist finanziell ein Riesenkraftakt. Aber er ist nötig, um Unternehmen zu sichern und Arbeitsplätze zu schützen“, sagte die Ministerpräsidentin. Es sei aber absehbar, dass weitere Konjunkturprogramme benötigt werden, um gegen die steigende Arbeitslosigkeit vorzugehen und die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Darüber sei das Land mit dem Bund im Gespräch.

„In einer solchen Krise ist die Regierung gefordert, schnell und verantwortungsbewusst Entscheidungen zu treffen. Das haben wir in den vergangenen Wochen getan“, hob Schwesig hervor. „Aber mir ist wichtig, dass die Landesregierung keine einsamen Entscheidungen trifft. Wir haben in den vergangenen Wochen immer gemeinsam mit den Fraktionen des Landtags, mit den Oberbürgermeistern und Landräten, mit der Wirtschaft, mit den Verantwortlichen im Tourismus diskutiert, was geht und was noch warten muss. In der Krise haben Regierung und Opposition, das Land und die Kommunen zusammengestanden. Das war eine gute Erfahrung: gemeinsam gegen das Virus. Allen Beteiligten danke ich ganz herzlich“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Demokratie bewährt sich, wenn Regierung und Parlament verantwortungsbewusst und schnell Entscheidungen treffen. Demokratie bewährt sich, wenn Entscheidungen diskutiert, im Zweifel auch gerichtlich überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Demokratie bewährt sich, wenn aus vielen einzelnen Interessen ein möglichst breit getragener Weg entsteht, der unserem Land guttut. Unsere Demokratie hat sich auch in der Corona-Krise bewährt. Das ist eine gute Erfahrung“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Zum Abschluss wandte sich Schwesig noch einmal direkt an die Bürgerinnen und Bürger: „Wir müssen lernen, mit dem Corona-Virus zu leben. Wir werden weiter Geduld und Durchhaltevermögen brauchen. Wir können noch nicht alle Einschränkungen aufheben. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen. Ich bin davon überzeugt: Wir werden diese Herausforderung gemeinsam meistern. Wir wollen wieder an die gute Entwicklung unseres Landes vor Corona anknüpfen.“

In den letzten Wochen habe das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität erlebt. „Diese Erfahrung nehmen wir mit in die Zukunft. Auch wenn wir als Menschen gerade Abstand halten: Als Land halten wir zusammen“, so die Ministerpräsidentin.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

104 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Rostock kam es zu einer Häufung bei Erntehelfern. Ein rumänischer Staatsangehöriger, der im Landkreis in der Ernte arbeitet, entwickelte Krankheitssymptome und wurde Corona-positiv getestet. Fünf rumänische Kontaktpersonen wurden daraufhin abgestrichen. Zwei weitere Erntehelfer sind ebenfalls Corona-positiv. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt 39.200 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 676 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

CIRCUS EINS Putbus öffnet wieder

Insel Rügen – Gleich nach der informellen Eröffnung am 14. März, mussten wir unsere Ausstellung aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie für acht Wochen schließen. Nun werden wir ab dem 16. Mai 2020 wieder öffnen.

Um allen ein möglichst sicheres Ausstellungserlebnis zu gewährleisten, tragen Sie bitte einen Mund-Nasenschutz und halten den Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander ein. Unsere Besucher sind gewohnt, eine persönliche Führung zu erhalten – darauf verzichten wir aktuell und geben stattdessen schriftliche Informationen zu den gezeigten Werken.

Die offiziellen Handlungsanweisungen der Landesregierung für Ihren Ausstellungsbesuch im CIRCUS EINS finden Sie hier.

Unsere aktuelle Ausstellungen Freiheit ist ein mega Datenvolumen mit der Künstlergruppe SCHAUM haben wir bis zum 5. Juli 2020 verlängert.

Die Künstlergruppe SCHAUM hinterfragt gesellschaftliche Erscheinungen mit unterschiedlichen Medien, die sich stets aus dem gemeinsam erstellten Konzept zum Thema ergeben. Häufig untersuchen sie Symbole, Marken, Moden und andere Zeichen der Konsumkultur, um zu zeigen, wie traditionelle Werte durch sie verändert oder sogar neu erfunden werden.

SCHAUM greift Erscheinungen und deren Ästhetik auf, um Bedeutungen zu verschieben und den Kontext der Wahrnehmung zu erweitern. Dabei greift das Kollektiv häufig Aspekte der europäischen Kulturgeschichte auf und konfrontiert diese mit Phänomenen globalisierter Wirtschaftskreisläufe.

Ein Schwerpunkt der Ausstellung unter dem Titel „Freiheit ist ein mega Datenvolumen“ ist die Auseinandersetzung mit der Um- und Abwertung traditioneller Werte durch die Werbeindustrie. Das Zitat des Telekommunikationsunternehmen o2 steht beispielhaft für den Umgang damit. Es greift das Bedürfnis des Menschen nach Autonomie auf und trägt dazu bei, diesen universellen Anspruch zu untergraben.

SCHAUM Künstlerkollektiv existiert seit 2009 und agiert in wechselnden Konstellationen, seit 2014 bilden Alexandra Lotz und Tim Kellner das Kernkollektiv. Beide realisierten 2017/2018 das mehrteilige Mahnmal zum 25. Jahrestag des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ihre Schau „Selbstoptimierung“ war u.a. in der Akademie der Künste, Berlin, bei Galerie Ursula Walter, Dresden, in der Kunsthalle Rostock und im Schloss Kummerow zu sehen, in deren Sammlung sich auch ihr Triptychon „Allegorie“ von 2016 befindet.

Elektronische Gerichtsakte

Stralsund – In enger Abstimmung zwischen dem Landgericht Stralsund und dem Justizministerium war der Start der nunmehr zweiten Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich. Justizministerin Hoffmeister und Justizstaatssekretärin Gärtner waren zum Start des Pilotprojektes am Landgericht Stralsund. Ministerin Hoffmeister dankte dem Präsidenten des Landgerichts, Rüdiger Rinnert, für die notwendige Umsetzung des Projektes: „Bis zum 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland abgelöst haben. Es ist ein aufwendiges und umfassendes Vorhaben, das nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Es freut mich zu sehen, dass motivierte Richterinnen und Richter sowie Sachbearbeiterinnen an dem Projekt arbeiten. In Zeiten der Corona-Epidemie ist die Notwenigkeit von Technik auch in der Justiz unbestritten. Das neue Team am Landgericht bekam Schulungen und Einweisungen zum Teil schon virtuell. Seit dieser Woche werden am Landgericht Stralsund in zwei Zivilkammern Akten elektronisch geführt. Später sollen auch die anderen Zivilkammern des Gerichts ausgestattet werden“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Justizstaatssekretärin Gärtner lobt, dass die Digitalisierung voranschreitet: „Seit September 2018 sammeln bereits die Zivilkammern des Landgerichts Rostock Erfahrungen mit neuer Soft- und Hardware. In über 1.600 Verfahren arbeiten die Bediensteten weitgehend medienbruchfrei und digital. Von diesen Erfahrungen kann das Landgericht Stralsund profitieren. Auch hier wurden Arbeitsplätze und Sitzungssäle mit modernster mobiler Technik ausgestattet. Wir planen in diesem Jahr, die Pilotierung an weiteren Standorten auszuweiten und dann die Erfahrungen des Landgerichts Stralsund zu nutzen“, so Justizstaatssekretärin Gärtner.

Der Einsatz einer elektronischen Akte wird durch eine verstärkte Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs begünstigt. Die Beteiligten eines Rechtsstreits und die Justiz können hierdurch medienbruchfrei, effizient und rechtssicher kommunizieren. Dokumente werden in der Regel elektronisch erstellt und können bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch den Empfänger weiterverwendet werden. Dies hat für alle am Prozess Beteiligten enorme Vorteile und entspricht den heutigen Anforderungen an das digitale Zeitalter.

Neues E-Government-Gesetz

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel stellt morgen dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor.

„Mit der umfassenden Überarbeitung des Gesetzes von 2015 werden vor allem Änderungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt und konkretisiert. Dazu zählen unter anderem die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und das Onlinezugangsgesetz des Bundes“, begründet Pegel die Notwendigkeit der Novelle.

Das Gesetz greift die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf, ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die miteinander verknüpft sein müssen.

„Nutzer sollen über eine einzige Plattform auf die verschiedenen Angebote, Anträge bei Behörden online zu stellen, zugreifen können – über alle Ebenen von der Landes- über die Kreis- und Amts- bis hin zur Gemeindeverwaltung hinweg“, erläutert Pegel. Die Landesregierung muss dazu ein Verwaltungsportal bereitstellen, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden Behörden freiwillig beitreten können.

„Wir sind hier gut aufgestellt: Unser MV-Serviceportal ist bereits seit fast einem Jahr online. Darüber können Behörden von Kommunen, Ämtern, Landkreisen und auf Landesebene ihre Leistungen anbieten – und tun das auch“, sagt Pegel und fügt hinzu: „Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. Das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also den sicheren Identitätsnachweis im Internet, zu ersetzen, ist eines der Hauptanliegen dieser Gesetzesüberarbeitung. Die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen wir nun mit dem neuen E-Government-Gesetz.“

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird weiterhin die EU-Richtlinie umgesetzt, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten. „Damit entfällt die Rechnung auf Papier bei Dienstleistungen und Lieferungen an Behörden. Stattdessen werden die Rechnungen nach festgelegten elektronischen Standards zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht. Im Ergebnis sparen Verwaltung und die Unternehmen, die mit ihr zusammenarbeiten, Papier, Zeit und Porto“, fasst der Minister zusammen. Im Ergebnis könnte damit auch die Zeitspanne zwischen Rechnungseingang und Zahlung verkürzt werden – die Unternehmen könnten also künftig schneller ihr Geld erhalten.

Ebenfalls verpflichtet das Gesetz die Landesbehörden, verwaltungsinterne Abläufe elektronisch und ohne Medienbrüche abzuwickeln, wie es das OZG vorsieht. „Auch hier sind wir mit der Umsetzung gut dabei: Bereits seit 2009 haben wir in den Ministerien und der Staatskanzlei das elektronische Aktensystem Domea eingeführt. Es gibt also schon seit Jahren keine riesigen Papieraktenstapel mehr in den Landesministerien. Mit der elektronischen Aktenführung können Akten sehr viel schneller bearbeitet werden und zudem am Computer, was für das mobile Arbeiten in der Verwaltung Voraussetzung ist“, sagt Pegel.

Er erklärt das an einem Beispiel: „Stellt ein Kollege unserer Klimaschutzabteilung einen Förderbescheid aus, müssen Referats- und Abteilungsleiter, Haushalt, Staatssekretärin und ich per Unterschrift beteiligt werden. Dafür reisten die Unterlagen früher ausgedruckt in einer Postmappe von Hand zu Hand – das konnte schon mal Tage dauern. Mit Domea geht das wesentlich schneller und unkomplizierter.“

Künftig sollen alle Landesbehörden mit einer solchen E-Akte arbeiten. „Dafür haben wir einen Nachfolger für Domea ausgeschrieben – das Vergabeverfahren läuft“, so Pegel.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Experimentierklausel. Sie soll es ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.

„Die dauerhafte Änderung oder Streichung solcher Standards erfordert eine sorgfältige – und somit mitunter langwierige ­– Überprüfung. Um solche Änderungen dennoch einfach mal ausprobieren zu können, gestattet die Klausel den Behörden, kurzeitig neue Verfahren zu erproben, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagt Pegel und erläutert: „Kommunen, aber auch Landesbehörden, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung haben, könne diese ausprobieren. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von tradierten Regeln führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird.“

Nachdem sich der Landtag morgen mit der Novelle befasst hat, wird das Gesetz weitere Abstimmungsrunden durchlaufen und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet.

Kunstmuseum Ahrenshoop öffnet wieder

Am 28. Mai startet eingeschränkter Museumsbetrieb / Neue Sonderausstellung zu Walter Libuda zu sehen

Ahrenshoop – Nach einer rund zweimonatigen Pause im Zuge der vorbeugenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus öffnet das Kunstmuseum Ahrenshoop am 28. Mai 2020 um 12.00 Uhr erstmals wieder seine Pforten.

„Wir sind voller Vorfreude auf die ersten Besucher, die wir selbstverständlich unter Einhaltung aller aktuellen Hygienevorschriften wieder in unserem Museum empfangen dürfen“, sagt Marion Schael, Kaufmännische Leiterin des Kunstmuseum Ahrenshoop.

Kunstinteressierte dürfen sich auf die neue Sonderausstellung „Walter Libuda: Drei-Tage-Viertel“ freuen, deren Eröffnung Mitte März verschoben werden musste. Bis zum 27. November 2020 werden rund 90 Malereien, Zeichnungen und Objekte des herausragenden Künstlers aus 35 Jahren von 1985 bis heute gezeigt.

Walter Libuda, der in diesem Jahr 70 Jahre alt wird, war in den 1970er- und frühen 80er-Jahren in der Leipziger Kunstszene aktiv und während seiner Studienzeit mehrfach Gast auf der Insel Hiddensee. Bei dem einflussreichen deutschen Maler Bernhard Heisig absolvierte er einen Meisterkurs und war als sein Assistent tätig. Aber trotz des malerischen Temperaments, das sie teilten, entwickelte Libuda eine gänzlich eigenständige Bildrhetorik.

Im Gegensatz zu Heisigs immer wiederkehrender Thematik der Vernichtung sind seine Werke lebenszugewandt. Er stellt die Existenz als Faktum in den Mittelpunkt, greift heraus, was ihn bewegt, gibt dem durch Form und Farbe psychisches Format und präzisiert dies ständig – ganz so, wie es ihm sein dauernd neu justierter Empfindungshorizont vorgibt. Die Bildsprache von Walter Libuda wurde oft als kryptisch befunden. Da war eine Integrität, auf die nicht zugegriffen werden konnte. Seine freie assoziative Arbeitsweise führt über viele Stufen der Veränderung zu einer Bildgestalt, die hoch verdichtet ist und der man den Prozess des Wachsens ansieht. So erhalten alle Werke des Künstlers eine wahrnehmbare „Biografie“. Im Mittelpunkt des Bildgeschehens steht der Mensch, der – oft maskiert – das Raumgefüge mit sich füllt, während er nach Orientierung sucht und mit Neugier auf das abgründige Konstrukt der Welt blickt.

Die Aufnahme des Museumsbetriebes erfolgt stufenweise. Vom 28. Mai bis zum 1. Juni 2020 hat das Kunstmuseum Ahrenshoop täglich von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. In der darauffolgenden Woche werden vom 4. Juni bis zum 7. Juni täglich zwischen 12.00 und 17.00 Uhr Besucher empfangen. Weitere Öffnungszeiten können unter www.kunstmuseum-ahrenshoop.de eingesehen oder telefonisch unter 038220 66790 erfragt werden.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

104 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gab es einen weiteren Sterbefall eines Bewohners des Pflegeheims in Tutow. Der 82-Jährige hatte schwere Vorerkrankungen und starb im Krankenhaus. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt fast 38.300 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 668 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Drese für bessere Entlohnung der Pflegekräfte

Schwerin – „Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte für unsere Gesellschaft ist. Diese Systemrelevanz muss auch Ausdruck finden in einer schrittweisen Erhöhung der Vergütung.“ Sozialministerin Stefanie Drese würdigt zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai die Arbeit der Pflegerinnen und Pfleger und fordert vor allem für die Altenpflege eine bessere und tarifliche Entlohnung für Pflegekräfte.

„Ein erster wichtiger Schritt für die Beschäftigten in der Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern muss sein, dass Altenpflegerinnen und -pfleger in Ost und West künftig denselben Lohn erhalten“, betont Drese. „Dies kann durch die Aushandlung und Anwendung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages geschehen“, so Drese.

Bisher verdienen Beschäftigte in der Altenpflege im Osten durchschnittlich etwa 500 Euro weniger als im Westen. Drese: „Das ist keinem mehr vermittelbar.“ Das Ende November 2019 verabschiedete Gesetz für bessere Löhne in der Pflege biete die Grundlage zur Schließung der Lohnlücke.

Gleichzeitig erneuert die Ministerin ihre Forderung nach einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung. Drese: „Wer höhere Pflege-Löhne und eine gute und zukunftsfeste Pflege auch in der Zukunft will, muss sagen, wie die Maßnahmen finanziert werden. Deshalb setze ich mich für ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein.“

Die Sozialministerinnen und Sozialminister der Länder haben unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erste Vorschläge vorgelegt und die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefordert. „Hier müssen wir nun zügig weiterkommen“, so Drese.

Faktorhaus: Historischer Anziehungspunkt

Torgelow – Die vorpommersche Stadt Torgelow erhält ein neues Kleinod. Gegenwärtig saniert wird das Faktorhaus am Hüttenwerksplatz inklusive der alten Werksuhr der ersten Eisengießerei in Torgelow. Darüber hinaus werden die Kellerräume des Faktorhauses wiederhergestellt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen stehen diese Kellerräume der Stadt für ein Museum mietfrei zur Verfügung.

Die Gesamtinvestitionen für die Sanierungsarbeiten des Kellergewölbes und der Uhr mit Uhrwerk betragen rund 100.000 Euro. Darüber hinaus entstehen Mietwohnungen. Heute hat der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann einen Fördermittelbescheid aus dem Vorpommern-Fonds in Höhe von 45.000 Euro für dieses Projekt an den Eigentümer des Faktorhauses Sebastian Kelichhaus in Torgelow übergeben. Im Faktorhaus entstehen auch fünf hochwertige Mietwohnungen.

„In Torgelow hat die Eisengießerei seit dem 18. Jahrhundert eine lange Tradition. Es ist für diese Kleistadt ein Glücksfall, die Geschichte dieser wunderbaren Tradition in Zukunft für Einheimische und unsere Gäste nahebringen zu können. Darauf freue ich mich. So wird der Hüttenwerksplatz nach der Sanierung von Faktorhaus und Uhrengaube ein neuer Anziehungspunkt in meiner Heimatstadt“, so Dahlemann.

Der Staatssekretär dankte dem Eigentümer für sein Engagement und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Denkmalschutzes: „Sie alle leisten eine hervorragende Arbeit, auf die sie sehr stolz sein können. Ich freue mich darauf, wenn wir Gaubenuhr und das Ausstellungsraum der Öffentlichkeit übergeben können. Auch dieses Projekt wird dazu beitragen, dass Vorpommern noch attraktiver und bekannter wird und stärkt den Zusammenhalt im östlichen Landesteil.“

Bahnverkehr normalisiert sich weiter

Velgast – Ab 18. Mai fahren auch die Züge auf dem Streckenabschnitt der RB25 Velgast-Barth wieder normal. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die DB Regio den Bahnverkehr auf die Zeit zwischen 6 und 14 Uhr beschränkt und außerhalb dieser Zeiten Busse statt Züge fahren lassen.

„Damit fahren ab kommender Woche alle Regionalzüge der Deutschen Bahn in Mecklenburg-Vorpommern, abgesehen vom grenzüberschreitenden Verkehr nach Polen, wieder wie vor der Pandemie. Ich freue mich sehr über diesen weiteren Schritt hin in Richtung Normalität“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und betont: „Vor allem für viele Berufspendler ist ein kontinuierliches Bahn-Angebot innerhalb unseres Bundeslands und auch über seine Grenzen hinaus sehr wichtig. Und mir als Klimaschutzminister liegt sehr am Herzen, dass sie im Sinne des Klimaschutzes lieber die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen anstatt das Auto.“

Weiter sagt er: „Fahren mit Bus und Bahn ist dank strenger Hygienevorschriften sowie strikter Abstands- und Kontaktbestimmungen ohne Sorge um die eigene Gesundheit möglich. Es steht dem also nichts im Wege, den Öffentlichen Personennahverkehr wieder zu nutzen.“

Der Bahnverkehr in Richtung Polen endet wegen der nach wie vor geschlossenen Grenze zur Republik Polen vor dieser: Die Züge der RE4 Lübeck-Ueckermünde/Stettin fahren bis/ab Löcknitz. Die Züge der RB23 Züssow-Swinemünde starten und enden in Seebad Ahlbeck. Zwischen Seebad Ahlbeck und Ahlbeck Grenze fährt von 9 bis 17 Uhr Schienenersatzverkehr.

Unterstützung für Nordkirche

Mecklenburg-Vorpommern sagt der Nordkirche bis zum Jahr 2024 stabile Unterstützung zu

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt unterzeichneten heute die Patronatsvereinbarung über rund 3,6 Millionen Euro.

„Seit nunmehr über 25 Jahren sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und die evangelischen Kirchen Partner im Güstrower Vertrag. Die Landesregierung weiß das Engagement der Nordkirche im Land sehr zu schätzen. Die Nordkirche ist in vielen Bereichen der Gesellschaft eine große Stütze, zum Beispiel auf dem Gebiet der Justiz in der Gefängnisseelsorge oder im Sozial,- Bildungs- und Kulturbereich und auch bei der Polizeiseelsorge. Ich freue mich sehr, dass wir als Land die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland mit rund 3,6 Millionen Euro Patronatsmitteln jährlich weiterhin beim Denkmalschutz unterstützen. Bis zum Jahr 2024 besteht für die Nordkirche nun Planungssicherheit. Patronatsmittel sorgen dafür, dass die Kirche sprichwörtlich im Dorf bleibt und auch in Städten als Teil unseres Kulturerbes erhalten bleibt“, sagt Justizministerin Hoffmeister bei der Unterzeichnung in Schwerin. Sie ist zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten.

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in nicht einfacher Situation verlässlich zum Güstrower Vertrag. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns gerade jetzt über die Patronatsleistungen für die Jahre 2020 bis 2024 verständigt haben. Denn die vielen Dorf- und Stadtkirchen in Mecklenburg-Vorpommern sind wichtige Orte für erlebte Gemeinschaft, für Gottesdienste ebenso wie für Kultur, Kunst und Gespräch – und das weit über den Kreis von Kirchenmitgliedern hinaus. Das war gerade in den letzten Wochen, in denen wir nicht in Kirchen zusammenkommen konnten, deutlich zu spüren. Der Erhalt dieser Kirchen stellt uns als Landeskirche vor große finanzielle Herausforderungen, bei denen uns die Patronatsleistungen auch in den nächsten Jahren in guter Weise unterstützen.“

Am 20. Januar 1994 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die damalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs sowie die Pommersche Evangelische Kirche den Güstrower Vertrag geschlossen. Bis heute sind darin die Beziehungen zwischen dem Land und der Nordkirche, die seit ihrer Gründung 2012 in die Rechtsnachfolge eingetreten ist, rechtlich geordnet. Das betrifft unter anderem die hälftige Beteiligung des Landes an den Baulasten solcher kirchlichen Gebäude, die bislang dem Patronat unterstanden.