Unterstützung für Nordkirche

Mecklenburg-Vorpommern sagt der Nordkirche bis zum Jahr 2024 stabile Unterstützung zu

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt unterzeichneten heute die Patronatsvereinbarung über rund 3,6 Millionen Euro.

„Seit nunmehr über 25 Jahren sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und die evangelischen Kirchen Partner im Güstrower Vertrag. Die Landesregierung weiß das Engagement der Nordkirche im Land sehr zu schätzen. Die Nordkirche ist in vielen Bereichen der Gesellschaft eine große Stütze, zum Beispiel auf dem Gebiet der Justiz in der Gefängnisseelsorge oder im Sozial,- Bildungs- und Kulturbereich und auch bei der Polizeiseelsorge. Ich freue mich sehr, dass wir als Land die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland mit rund 3,6 Millionen Euro Patronatsmitteln jährlich weiterhin beim Denkmalschutz unterstützen. Bis zum Jahr 2024 besteht für die Nordkirche nun Planungssicherheit. Patronatsmittel sorgen dafür, dass die Kirche sprichwörtlich im Dorf bleibt und auch in Städten als Teil unseres Kulturerbes erhalten bleibt“, sagt Justizministerin Hoffmeister bei der Unterzeichnung in Schwerin. Sie ist zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten.

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in nicht einfacher Situation verlässlich zum Güstrower Vertrag. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns gerade jetzt über die Patronatsleistungen für die Jahre 2020 bis 2024 verständigt haben. Denn die vielen Dorf- und Stadtkirchen in Mecklenburg-Vorpommern sind wichtige Orte für erlebte Gemeinschaft, für Gottesdienste ebenso wie für Kultur, Kunst und Gespräch – und das weit über den Kreis von Kirchenmitgliedern hinaus. Das war gerade in den letzten Wochen, in denen wir nicht in Kirchen zusammenkommen konnten, deutlich zu spüren. Der Erhalt dieser Kirchen stellt uns als Landeskirche vor große finanzielle Herausforderungen, bei denen uns die Patronatsleistungen auch in den nächsten Jahren in guter Weise unterstützen.“

Am 20. Januar 1994 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die damalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs sowie die Pommersche Evangelische Kirche den Güstrower Vertrag geschlossen. Bis heute sind darin die Beziehungen zwischen dem Land und der Nordkirche, die seit ihrer Gründung 2012 in die Rechtsnachfolge eingetreten ist, rechtlich geordnet. Das betrifft unter anderem die hälftige Beteiligung des Landes an den Baulasten solcher kirchlichen Gebäude, die bislang dem Patronat unterstanden.

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