Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Juniortrainer-Ausbildung für den Vereinssport

Stefanie Drese besucht Nachwuchs-Programm in Balow

Balow – Seit mehreren Jahren fördert die Sportjugend Ludwigslust-Parchim die Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt in Sportvereinen. Sportministerin Stefanie Drese besuchte am heute  den Auftakt eines zweiten mehrtägigen Camps für eine “Juniortrainer“-Ausbildung in der Begegnungsstätte Balow.

Die Ministerin sprach den Organisatoren und den Teilnehmenden während ihres Besuchs ihre Anerkennung aus: „Die Juniortrainer-Ausbildung ist ein tolles Beispiel dafür, wie junge Menschen über den Sport und das Ehrenamt zusammengebracht werden können. Dies stärkt nicht nur die Zukunft im Vereinssport vor Ort, sondern trägt auch zum sozialen Zusammenhalt bei. Es ist ein großer Erfolg, dass nach den vielen Anmeldungen sogar ein weiterer Kurs in den Ferien geplant werden konnte,“ so Drese.

Die Ausbildung dauert fünf Tage und wird während der Sommerferien durchgeführt. Aufgrund der hohen Nachfrage findet nach dem ersten Kurs in der ersten Ferienwoche mit 16 Teilnehmenden in dieser Woche ein zweiter Kurs mit 13 Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren statt.

Die Teilnehmenden lernen in dem Kurs, Verantwortung und Führungsaufgaben im Vereinssport zu übernehmen. Nach Abschluss der Ausbildung können die Teilnehmenden unter anderem eigene Trainingseinheiten planen und Übungen anleiten. Darüber hinaus erlernen sie interkulturelle Kompetenzen und werden mit dem Jugendschutzgesetz vertraut gemacht.

„Sport im Verein funktioniert nicht ohne großes ehrenamtliches Engagement. Die Sportjugend in Ludwigslust-Parchim zeigt ganz praktisch, wie es funktionieren kann, auch in ländlichen Regionen Nachwuchs für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Sportvereinen zu gewinnen“, betonte Drese.

Fischerei: Ab heute Beihilfen beantragen

Schwerin – Wegen der stark gestiegenen Betriebskosten für ihre Schiffe, sind die ohnehin angeschlagenen Fischerei­betriebe im Land weiter unter Druck geraten. Ab heute stehen den Betrieben 10 Mio. Euro für sogenannte Kleinbeihilfen zur Verfügung. Die Hilfe sei auch auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zustande gekommen, so der für Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Der Bundestag hat auf die extrem schwierige Situation des Fischereisektors, darunter besonders in der Küstenfischerei an der Ostsee, reagiert, die bereits seit längerer Zeit vorliegt und durch die vom Ukraine-Krieg ausgehende schwere politische und wirtschaftliche Krise massiv verschärft wurde. Es sind bis zu 10 Mio. EUR an Bundesmitteln bereitgestellt worden, um die hochangespannte Lage der Betriebe zumindest für dieses Jahr abzufedern. Das wird von Mecklenburg-Vorpommern als besonders betroffenes Küstenland außerordentlich begrüßt. Auch Bundestagsabgeordnete aus MV haben hieran aktiv mitgewirkt“, so der Minister.

„Je nach Größe und Anzahl der Fischereifahrzeuge im jeweiligen Betrieb werden pauschalisierte Zuschuss­beträge bereitgestellt, die sich an Berechnungen des Thünen-Instituts zu den veränderten Ausgaben durchschnittlicher Betriebe der jeweiligen Flotten­segmente orientieren. Damit sollen bis zu 80 Prozent der aktuellen Kostenzuwächse ausgeglichen werden können. Ich begrüße es im Übrigen sehr, dass die Anträge sehr einfach gehalten sind, was eine zügige Abwicklung und Bereitstellung der Beihilfen ermöglicht, die dringend benötigt werden.

Zusätzlich werden der Bund und die Länder ab Mitte August 2022 eine Stilllegungsmaßnahme zur Schonung des Herings als Vorgriff auf den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds auflegen, bei der Prämien für die zeitweilige Stilllegung der Betriebe für bis zu 30 Tage ausgereicht werden. Stilllegung ist sicherlich nicht das, was ein Fischer eigentlich will, aber sie hilft, angesichts extrem kleiner Quoten eine Balance zwischen Ökonomie und Nachhaltigkeit im Fischerei­betrieb herzustellen.

Hier werden die Länder 70 Prozent der Zuschüsse aus EU-Mitteln bereitstellen. Es können sich daran fast alle Unternehmen im Haupterwerb beteiligen, die über Quoten für Hering und Sprotte in der westliche Ostsee verfügen. Die Antragsunterlagen und Hinweise dazu werden in den nächsten Tagen über das LALLF und die Fischereiaufsichtsstationen an der Küste bereitgestellt. Eine vergleichbare Maßnahme zur Schonung des ebenfalls stark unter Druck befindlichen Dorschbestandes der westlichen Ostsee ist für die letzten beiden Monate des Jahres vorgesehen.“

Die Beihilfe können alle Fischereibetriebe der Seefischerei mit Sitz in DEU und unter deutscher Flagge erhalten, d.h. vom kleinsten Einzelbetrieb der kleinen Küstenfischerei bis zu den Unternehmen der Großen Hochseefischerei. Wesentliche Voraussetzungen sind: Unternehmen im Haupterwerb gemäß Regelung der Richtlinie MAF-BMEL; Aktivitäten als Fischereiunternehmen in 2021 und 2022; das Unternehmen ist nicht wegen eines schweren Verstoßes nach EU-Fischereirecht sanktioniert worden.

Die Beihilfe wird in Form einer Pauschale ausgereicht, die sich an der Zugehörigkeit der Fahrzeuge eines Unternehmens zu einem fischereilichen Flottensegment orientiert. Entsprechend erreicht die Beihilfe zwischen 450 EUR (Fahrzeuge unter 10 m LüA mit passivem Fanggerät) und 35 000 EUR (bestimmte Flottensegmente großer Fahrzeuge; hier erfolgt eine Kappung gemäß Vorgabe des EU-Beihilfenrechts für sog. nationale Kleinbeihilfen). Wird die Fischerei mit mehr als nur einem Fischereifahrzeug betrieben, werden die Pauschalsätze für jedes Fahrzeug ermittelt und für das jeweilige Unternehmen aufaddiert (auch hier kann es dann zu einer Kappung bei 35 000 EUR kommen).

Anträge müssen in vollständiger Form bis 31. Oktober 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 531, Haubachstraße 86, 22765 Hamburg gestellt werden.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der BLE (www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei) zu finden. Hierbei ist das Antragsformular bisher lediglich als Muster veröffentlicht.

Des Weiteren hat die BLE eine Hotline (0228/6845-3133) und eine E-Mail-(kleinbeihilfe-fischerei@ble.de)  eingerichtet, über die Fragen rund um diese Unterstützungsmaßnahme beantwortet werden.

Ferienstart der Lehrerwerbekampagne

Oldenburg: Gemeinsames großes Ziel der Fachkräftegewinnung

Boltenhagen – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Kampagne zur Lehrergewinnung am Vormittag gemeinsam mit dem Welcome Service Center Nordwestmecklenburg und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg gestartet. An der Seebrücke in Boltenhagen kam die Ministerin mit Urlaubern und Einheimischen ins Gespräch.

„Gemeinsam wollen wir zu den Urlauberaktionstagen an unseren bundesweit bekannten und beliebten Küsten um gut ausgebildete Lehrkräfte für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werben. Die Fachkräfte von morgen brauchen tolle Lehrerinnen und Lehrer. Mit den Welcome Service Centern im Land verbindet uns das große Ziel der Fachkräftegewinnung. Sie tragen dazu bei, dass Lehrerinnen und Lehrer schneller in ihre Heimatregion zurückkommen“, sagt Simone Oldenburg.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises. Geschäftsführer Martin Kopp sagt: „Wir gehen erneut an den touristischen Hochburgen auf die Suche nach Fachkräften für die heimischen Unternehmen – diesmal gemeinsam mit dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern.“

Weitere Termine der 4. Urlauberaktionstage in Nordwestmecklenburg:

  • 12. Juli 2022: Boltenhagen
  • 13. Juli 2022: Insel Poel, Schwarzer Busch
  • 14. und 15. Juli 2022: Wismar Hafen

Jeweils von 10 – 16 Uhr gibt es Gewinnspiele, Kinderangebote und Informationen zum Leben und Arbeiten in Nordwestmecklenburg mit Stellenangeboten an Schulen im Landkreis NWM sowie Materialien der Lehrerwerbekampagne.

Mehr Informationen zu den Angeboten für Lehrkräfte: www.lehrer-in-mv.de

Mehr Informationen zum Welcome Service Center Nordwestmecklenburg: www.wfg-nwm.de/welcome-service-center/

Preisträgertour „Unternehmer des Jahres in MV“

Schulte: Unternehmen behaupten sich mit Produkten am Markt – bedeutende Arbeitgeber in ihrer Region

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Montag drei Preisträger des Wettbewerbs „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ besucht. Eingeladen und organisiert wurde die Preisträgertour von der IHK zu Schwerin.

„Mit der Preisträgertour wollen wir auf die Vorteile und Stärken unserer heimischen Wirtschaft aufmerksam machen. Mecklenburg-Vorpommern hat viele spannende Unternehmen. Teilweise besetzen die Unternehmen eine Nische, mit der sie in dem jeweiligen Segment sehr erfolgreich sind“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Montag.

Konkret hat Staatssekretär Schulte sich über die MALIE – Mecklenburgisches Matratzenwerk GmbH in Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg) informiert. Das Unternehmen ist Ende Juni im Rahmen des Wettbewerbs „Unternehmer des Jahres in MV“ als Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“ geehrt geworden. Die WEMAG AG in Schwerin wurde in der neuen Kategorie „Nachhaltigkeit“ geehrt. Die Mecklenburger Landpute GmbH in Severin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist im vergangenen Jahr Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“ gewesen.

„Alle drei Unternehmen spiegeln exemplarisch die Vielfalt der mittelständischen Wirtschaft wieder. Die Unternehmen sind allmählich gewachsen. Sie behaupten sich erfolgreich mit ihren Angeboten und Produkten im Wettbewerb. Darüber hinaus sind alle Unternehmen bedeutende Arbeitgeber, die Jobs sichern und neue Arbeitsplätze schaffen. Das zeichnet sie aus“, so Schulte weiter.

MALIE – Mecklenburgisches Matratzenwerk GmbH – Warin (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“ (2022)

Die Mecklenburgische Matratzenwerk GmbH kann auf eine 80-jährige Firmenhistorie zurückblicken. Nach der Gründung in den 30er Jahren in Wismar verlegte das Unternehmen seinen Firmensitz im Jahr 1952 nach Warin. 1991 wurde die Malie GmbH aus einem Treuhandbetrieb heraus gegründet.

Im Jahr 2011 erfolgte eine Investition von rund drei Millionen Euro unter anderem für die Erweiterung des Fertig- und Rohwarenlagers. Jetzt produzieren über 100 Mitarbeitende zwischen 400 und 600 Matratzen täglich, die auch in den Export unter anderem nach China, Australien, Dänemark, Bulgarien und Taiwan gehen. Zum Produktportfolio gehören Federkern-, Schaumstoff- und Boxspringmatratzen in verschiedenen Ausführungen, die unter anderem von Hotels und Möbelhäusern gekauft werden. Im Jahr 2020 entschied sich der seit 26 Jahren im Unternehmen angestellte Geschäftsführer Bernd Kessler, die Unternehmensnachfolge anzutreten. Auf über 17.000 Quadratmetern produziert die Mecklenburgische Matratzenwerk GmbH. „Wir brauchen mehr solcher erfolgreicher Unternehmen, die den Schritt über die Landesgrenze wagen und neue Märkte erschließen“, machte Schulte vor Ort deutlich.

WEMAG AG – Schwerin

Preisträger in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (2022)

Die WEMAG Gruppe ist ein bundesweit tätiger Energieversorger mit eigenem Stromverteilnetz. In Mecklenburg-Vorpommern wird zudem unter anderem ein Glasfasernetz errichtet und betrieben sowie Abrechnung, Messwesen und Kundenservice angeboten. Das Unternehmen ist bereits seit einigen Jahren in einem Transformationsprozess und hat auf ressourcenschonende Produktion, innovative Konzepte und ökonomisches Handeln gesetzt. Dabei geht es beispielsweise um die Entwicklung und den Betrieb von Windparkprojekten sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Solarparks. Auch innerhalb der WEMAG Gruppe wurden Maßnahmen zur CO2-Reduktion umgesetzt, unter anderem durch die Bereitstellung von Elektroautos. Das Unternehmen hat eine Nachhaltigkeits- und Kompensationsstrategie, in der die Nachhaltigkeitsziele festgelegt sind. Der Strom- und Wärmeversorger beschäftigt rund 800 Mitarbeiter in der Unternehmensgruppe.

Bis 2026 wird ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement aufgebaut. Aus dem Projekt „WEMAG Ökogas Natur“ fließen umfangreiche Mittel in naturnahe Projekte und die Umweltbildung. „Die WEMAG AG  ist bereit oft innovative Wege zu gehen und stellt sich flexibel auf Markterfordernisse ein. Gerade in diesen turbulenten Zeiten wird die Bedeutung der regionalen Energieversorgung einmal mehr deutlich“, betonte Staatssekretär Jochen Schulte in Schwerin

Mecklenburger Landpute GmbH aus Severin (Landkreis Ludwigslust-Parchim),

Preisträger in der Kategorie Unternehmensentwicklung“ (2021)

1990 gegründet, arbeiten heute bei der Mecklenburger Landpute GmbH 250 Mitarbeiter, die Puten- und Hähnchenprodukte verkaufen. Seit Unternehmensstart wurde kontinuierlich in den Standort investiert, beispielsweise über die Erweiterung der Verpackungshalle, den Umbau und die Modernisierung der Filialen sowie neue Wohnungen für die Mitarbeiter. Auch der Umweltschutz und eine nachhaltige Produktion werden beachtet – so besitzt die Firma seit 2012 ein Blockheizwerk und eine Photovoltaikanlage. „Mit seiner über 30-jährigen Unternehmensgeschichte zählt das Unternehmen heute mit zu den erfolgreichsten Geflügelverarbeitungsstätten im Land. Hierzu trägt auch bei, dass die Produktion und Veredlung aus einer Hand kommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Wettbewerb: Unternehmer des Jahres in MV

Der Preis „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ wird seit 2008 jährlich ausgelobt und verliehen. Mit ihm werden herausragende unternehmerische Leistungen gewürdigt und gleichzeitig Werbung für die Wirtschaft, die Unternehmen und das Unternehmertum gemacht. Im Jahr 2022 wurden 120 Nominierungen eingereicht. Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung Familienfreundlichkeit und Fachkräftesicherung, Nachhaltigkeit (Neue Kategorie, 2022 erstmals verleihen). Darüber hinaus wird ein Sonderpreis vergeben.

Träger des Preises sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Ostdeutscher Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, Landesarbeitsgemeinschaft der IHK`s im Land, Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern.

Gründerstipendien

Meyer: Konkrete Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Gründungen auf den Weg gebracht – Elternzeit wird berücksichtigt

Schwerin – Vom Wirtschaftsministerium ist die neue Richtlinie  zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt – das so genannte Gründungstipendium – auf den Weg gebracht worden.

„Gründungen, die auf neuartige Produkten oder auch Dienstleistungen basieren, sind oft mit mehr Risiko behaftet als herkömmliche Geschäftsfelder. Die Förderung unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer von innovativen Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft. Dabei geht es konkret um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Bei Banken und privaten Geldgebern besteht teilweise Zurückhaltung bei der Unterstützung junger Unternehmen. Das Gründerstipendium setzt hier an, um den Start zu erleichtern. Wir brauchen mehr nachhaltige und innovative Existenzgründungen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Die Richtlinie ist am Montag (11. Juli) im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Form einer personengebundenen Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Monat zuzüglich eines monatlichen Zuschusses je unterhaltpflichtigem Kind gewährt.

„Erstmalig berücksichtigt das Förderinstrument die Möglichkeit der Wahrnehmung von Elternzeit. Für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit wird die Zahlung des monatlichen Gründungsstipendiums ausgesetzt“, erläuterte Meyer weiter.

Im Anschluss an die Elternzeit kann mit dem Ziel der Ausschöpfung des Bewilligungszeitraums von 18 Monaten eine verlängerte Restlaufzeit gewährt werden. Die Mittel für die Gründerstipendien stammen aus dem ESF Plus-Programm für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Vorgesehen ist ein Programmvolumen von zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Des Weiteren gibt es künftig die Möglichkeit der Gewährung eines Gründungstipendiums für gründungswillige Studierende, die während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters gründen. Gefördert werden können Gründungsvorhaben mit einem hohem Innovationsgehalt. Das Gründungsstipendium wird ab dem Zeitpunkt der Gründung und für die Monate gezahlt, in denen der Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht.

Im Falle der Nichtwiederaufnahme des Studiums nach der erfolgten Gründung, kann das Gründungsstipendium für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Teilnahme der Gründungswilligen an Veranstaltungen zum Thema Gründungen sowie zur Gründungslehre an der jeweiligen Hochschule während des Urlaubssemesters bleibt unbenommen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist, dass eine Projektidee eingereicht wird. Eine Fachjury, die unter anderem aus einer Vertretung des fachlich zuständigen Ministeriums, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Bewilligungsbehörde) und der Technologie- Beratungs-Institut GmbH besteht, erteilt ein Votum hinsichtlich der Zuwendungswürdigkeit der eingereichten Projektidee.

Danach kann ein formgebundener Antrag bei der GSA, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Die Antragsformulare werden von der Bewilligungsbehörde auf deren Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung kann im Kontext einer Unternehmensgründung oder innerhalb von 12 Monaten nach der Unternehmensgründung erfolgen. Die Maßnahme richtet sich an natürliche Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz und den zukünftigen Betriebssitz haben.

Bei der Existenzgründung muss es sich um eine wirtschaftlich tragfähige Vollerwerbsgründung handeln. Die Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen sein. Der Innovationscharakter ist durch die fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zu bestätigen.

Sommertour unter dem Motto „Gegen Gewalt“

Rostock – Zum Auftakt Ihrer Sommertour ist die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Rostock und der Landeskoordinierungsstelle CORA zu Besuch gewesen.

„Mir ist es wichtig als Ministerin, Betroffene von Gewalt stärker zu unterstützen. Daher möchte ich mir vor Ort selbst ein Bild machen und mich mit den engagierten Helferinnen und Helfern des Beratungs- und Hilfenetzwerkes im Land austauschen. Dazu gehört die Landeskoordinierungsstelle CORA in Rostock, aber auch die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking ebenfalls in Rostock, wo ich meine Sommertour zum Thema ‚Gegen Gewalt‘ gestartet habe.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade heute der Bundesrat über die Position der Bundesländer zur vorgeschlagenen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt spricht“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt in Rostock. Die Richtlinie beleuchtet Straftatbestände wie Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, unbefugtes Verwenden von intimen Bildern, Cyberstalking sowie das Aufstacheln im Netz zu Hass oder Gewalt. Es werden weitreichende Vorgaben zum Opferschutz und zur Unterstützung Betroffener, beispielsweise mit Hilfetelefonen und Krisenzentren gemacht.

Das EU-weite Ziel soll es sein, den Zugang zur Justiz und zu Unterstützungsleistungen zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet auch Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung von Personen, die beruflich mit Betroffenen in Kontakt kommen. „Das ist sehr bedeutend, denn wir müssen den Opferschutz und die Gewaltprävention weiter stärken. Jedes Opfer von Gewalt, egal ob Frau, Kind oder Mann, ist ein Opfer zu viel. Wichtig ist auch, die Beratungsstellen im Land bekannter zu machen, damit Betroffene von Gewalt wissen, wo es Hilfe gibt“, so die Gleichstellungsministerin.

„Mit der Beauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam sind wir gemeinsam dabei, das Beratungs- und Hilfenetz häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu optimieren. Denn die Vorgaben der Istanbul-Konvention gilt es auch für Mecklenburg-Vorpommern rechtlich bindend umzusetzen. Wir wollen derzeit die Handlungsbedarfe ermitteln und Synergien erschließen. Diese Schritte zur Umsetzung werden wir in den nächsten Wochen mit den Akteurinnen und Akteuren des Hilfenetzes besprechen, denn wir bauen auf ihre Unterstützung“, warb die Ministerin.

„Auf meiner Sommertour werde ich neben dem Beratungs- und Hilfenetzwerk auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit besuchen. Die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht sind wichtige Bestandteile für die Gewalt -Prävention. Denn die Arbeit mit den Probandinnen und Probanden nach Verbüßung ihrer Strafen ist mit dem Ziel eines Lebens ohne neue Straftaten ist Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Neubukow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese nahm heute an der feierlichen Eröffnung des Gesundheits- und Begegnungszentrums in Neubukow (Landkreis Rostock) teil.

Das Gesundheits- und Begegnungszentrum im Zentrum des Ortes hat eine Nutzfläche von rund 1.400 Quadratmetern. Neben einer Hausarztpraxis mit dem Schwerpunkt Altersmedizin sind im dreistöckigen Gebäude mehrere therapeutische Einrichtungen vorhanden, darunter eine Ergotherapie, eine Logopädie, eine Physiotherapie sowie eine psychologische Praxis. Abgerundet wird das umfangreiche Angebot durch einen Pflegedienst, ein Sanitätshaus und ein Bistro, das gleichzeitig als Begegnungsstätte fungieren soll.

„Das ist ein riesiger Gewinn für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Hier finden die Menschen alles unter einem Dach: eine qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung, tolle Gesundheits- und Fitnesssport-Angebote und soziale Kontakte“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Jahren für das Projekt eingesetzt. Insgesamt wurde das Gesundheits- und Begegnungszentrum bei einer Gesamtinvestition von etwa 4,2 Millionen Euro mit rund 1,25 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Dabei kamen 750.000 Euro aus dem LEADER-Landeswettbewerb für Ärztehäuser im ländlichen Raum.

Drese: „Die Initiatoren des Projektes zeigen eindrucksvoll, wie auch im ländlichen Raum wohnortnahe, ambulante Versorgungsstrukturen geschaffen werden können, die für die Bürgerinnen und Bürger in Neubukow und Umgebung eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung bringen.“

Bundesrat macht Weg frei für EEG-Novelle 2023

Berlin – Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das vom Bundestag am 7. Juli 2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Es kann daher – ebenso wie die anderen Teile des so genannten Osterpakets der Bundesregierung – dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Die Novelle richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus und überarbeitet dazu das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend und umfassend, ändert flankierend zahlreiche andere Gesetze. Ziel ist es, im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien: Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 Gigawatt pro Jahr vor – im Jahr 2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein.

Das Gesetz schafft die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem sie durch eine kürzliche Änderung bereits auf Null abgesenkt worden war.

Gesetzlich wird klargestellt, dass alle erneuerbaren Energien – auch die Wasserkraft – im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen bzw. Monaten in Kraft, das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.