Menü Schließen

Autor: Rügenbote

57. Sundschwimmen eröffnet

Stralsund – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat heute das 57. Sundschwimmen eröffnet.

„Herzlich willkommen allen rund 1.100 Schwimmerinnen und Schwimmern hier in Stralsund zu diesem besonderen Wettkampf. Ich habe größten Respekt vor allen, die sich dieser Herausforderung stellen. 2.315 Meter von Rügen nach Stralsund schwimmen! Das ist kein Pappenstiel für die Aktiven – egal, ob jung oder alt.“

Bereits zum 57. Mal findet das traditionelle Sundschwimmen statt. Es ist der älteste Wettkampf Deutschlands dieser Art. Es zieht Aktive, ihre Familien und andere Interessierte gleichermaßen an, weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus.

„Ich kann mir vorstellen, wie viel Kraft und Fleiß die Vorbereitungen auf ein solches Ereignis fordern. Aber ich weiß auch, wie viel Spaß es allen Schwimmerinnen und Schwimmern macht, mit dabei zu sein“, sagte Miraß.

Die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung erfordere besonderes Engagement, Präzision und große Umsicht.

„Dafür gebührt allen Organisatorinnen und Organisatoren, insbesondere der DLRG-Ortsgruppe Stralsund, ein großes Dankeschön. Macht ihr und machen Sie weiter so. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt und darüber hinaus. Ich wünsche allen Schwimmerinnen und Schwimmern viel Erfolg beim Wettkampf und den Zuschauerinnen und Zuschauern gute Unterhaltung!“

Neue Reinraumfertigung eröffnet

Schulte: Wertvoller Beitrag des Unternehmens während Corona-Pandemie

Parchim – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat die neue Reinraumfertigung der RoweMed AG – Medical 4 Life in Parchim offiziell eingeweiht. Das kunststoffverarbeitende Medizintechnik-Unternehmen entwickelt, produziert und vermarktet innovative Medizinprodukte für die Bereiche Injektions-, Infusions- und Transfusionstechnik.

„Die RoweMed AG ist vom Standort Parchim aus als Entwickler und Hersteller von medizinischen Spezialprodukten weltweit aktiv. Und vor allem während der Corona-Pandemie hat das Unternehmen einen wertvollen Beitrag geleistet. Es war zu diesen Zeiten besonders wichtig, dass Einmalartikel für Infusions-, Injektions- und Transfusionstechnik verfügbar waren – und dazu hat das Parchimer Unternehmen beigetragen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Freitag vor Ort.

Die RoweMed AG entwickelt und produziert zudem kundenspezifische medizinische Einmalartikel für die Bereiche Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie. Zum Produktionsprogramm gehören das klassische Infusionszubehör (Medical disposables) wie Injektions- und Infusions-Filter, komplexe Schlauchsysteme sowie Entnahme-Spikes.

Anwendungsgebiete sind spezielle medizinische Bereiche, wie beispielsweise Zell- und Gentherapie, Nuklear- und Intensivmedizin, Onkologie und Anästhesie. In Parchim mussten die Fertigungskapazitäten erweitert werden. Jetzt sind für die Montage von Produkten 400 Quadratmeter Reinraumfläche entstanden, in denen medizin-technische Apparate und Materialien hergestellt werden.

Der Neubau und der bestehende Altbau sind mit einer Schleuse verbunden. Zudem wurde in den Maschinenpark investiert und unter anderem eine Spritzgussmaschine, eine Verpackungsmaschine sowie Schweißmaschinen, Klebevorrichtungen und Hochregallager gekauft. „Mit der Erweiterung werden 122 Arbeitsplätze gesichert und 13 neue Jobs geschaffen“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt rund 5,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 962.500 Euro.

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

Nationales Bildungs-Monitoring

Schwächen bei Kernkompetenzen der Kinder

Schwerin – Auf die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 reagiert Bildungsministerin Simone Oldenburg besorgt. Gleichzeitig sieht sie sich im Vorhaben bestätigt, die Kernkompetenzen der Kinder an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken. „Auch wenn die Studie für MV nicht repräsentativ ist, da nur 36 Schulen aus unserem Bundesland teilgenommen haben, haben auch die Grundschülerinnen und Grundschüler unseres Bundeslandes Defizite, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch“, sagt die Ministerin.

Ergebnisse sind:

Kompetenzbereich Lesen: um 22 Punkte gesunken von 493 auf 471 Punkte

Kompetenzbereich Zuhören: um 28 Punkte gesunken von 484 auf 456 Punkte

Kompetenzbereich Orthografie: um 27 Punkte gesunken von 500 auf 473  Punkte

Mathematik: um 21 Punkte gesunken von 483 auf 462 Punkte

Im Kompetenzbereich “Zuhören“ sind die Defizite am gravierendsten. In allen Bereichen befinden sich die Leistungen der Kinder auf der 3. von insgesamt 5 Kompetenzstufen.

„Wir arbeiten intensiv an einer Verbesserung der Kernkompetenzen in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen. Die Defizite im mathematischen Bereich sowie im Fach Deutsch fallen nicht vom Himmel. Wir müssen dringend die Förderung der Kinder in der Grundschule erhöhen, um weniger Lücken entstehen zu lassen und ihnen mehr Zeit zum Üben in der Schule zu geben. Deshalb planen wir eine verbesserte Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch auch in der Grundschule“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Fakt ist, dass sich bei den Viertklässlern während der Pandemie und der daraus resultierenden Schulschließungen sowie des erhöhten Unterrichtsausfalls die Kenntnisse verringert haben.Diese Studie belegt eindeutig, dass Kinder dringend Schulen brauchen: für Unterricht, für Struktur und das soziale Miteinander. Deshalb planen wir:

  • Schulschließungen zu vermeiden durch das Phasenmodell
  • zusätzliche Förderangebote an den Grundschulen zu schaffen, um frühzeitig Wissen zu erwerben und zu festigen
  • vor allem die Grundschulen mit mehr als 100 Schulassistenzkräften auszustatten
  • das Programm „Aufholen nach Corona“ fortzuführen
  • Angebote des ganztägigen Lernens zu nutzen, um die mathematischen Kenntnisse sowie die in der deutschen Sprache zu stärken.“ 

Im Rahmen ihrer Gesamtstrategie zum Bildungs-Monitoring hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, dass regelmäßig überprüft werden soll, inwieweit die in den Bildungsstandards geschriebenen Kompetenzziele in den einzelnen Bundesländern erreicht werden.

F e r i e n j o b s

Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

Schwerin – Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten.

Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen.

„Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten.

Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.

Kein Tierschutz durch Schaufensteranträge

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns über alternative Methoden zu Tierversuchen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Tierversuche stehen seit Jahren in der Kritik und das verwundert kaum. Dem Bundesamt für Risikobe­wertung zufolge lag die Zahl der Tierversuche im Jahr 2020 bei knapp 1,9 Mio.. Der überwiegende Anteil wurde in der Grundlagenforschung benötigt – nämlich 58 Prozent. 19 Prozent der Tiere wurde für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitstests von Chemikalien oder neuen Medikamenten eingesetzt, zum Beispiel gegen Volkskrankheiten wie Diabetes, Krebs, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Infektionen und Immunerkrankungen.

Diese Gesamtzahl beinhaltet auch Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere für Alternativmethoden zu verwenden.

Mäuse und Ratten machen mit fast 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere den Hauptanteil aus.

Zu den „Hochburgen für Tierversuche“ gehören München (301 Datenbankeinträge), Berlin (289), Göttigen (234) und Hannover 209) – Quelle: Ärtze gegen Tierversuche e.V.. Die Standorte aus MV – Rostock (42), Riems (32), Greifswald (15) –  bewegen sich im unteren Mittelfeld.

Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit von Tierversuchen: Für jeden, der Tiere mag oder der selbst Tiere zu Hause hält, sind diese Zahl unvorstellbar und nicht zu akzeptieren.

Sie können sicher sein: Auch ich würde Tierversuche lieber heute als morgen abschaffen – aber ganz so einfach ist das nicht – so lange es keine verlässlichen Alternativen gibt. Wir bewegen uns aber auch jetzt nicht im luftleeren Raum. Tierversuche unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Dafür gibt es ein umfassendes Antrags- und Genehmigungsprozedere.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dafür das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock zuständig. Gemeinsam mit der Tierversuchskommission, in der Wissenschaftler und Vertreter des Tierschutzes vertreten sind, wird jeder einzelne Antrag dort gründlich geprüft.

Denn Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind. Aus diesem Grund sind beispielsweise Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetik und Hygieneprodukten in Deutschland bereits verboten. Untersagt ist auch der Import solcher Produkte, wenn sie an Tieren getestet wurden. In anderen Bereichen kommen wir jedoch noch nicht ohne Tierversuche aus.

Das gilt vor allem für die Grundlagenforschung oder in der Medizin.

Neue Wirkstoffe müssen in Tierversuchen auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen getestet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem sind Tierversuche mitunter für die Erkennung von umweltgefährdenden Einflüssen erforderlich. Auch die Giftigkeit von Chemikalien wird mittels Tierversuchen überprüft. Hierfür werden zwar mittlerweile vermehrt Zellkulturen, künstliche Gewebe und Organe eingesetzt.

Damit lassen sich aber Tests an einem kompletten Organismus nicht gänzlich ersetzen.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, das zu ändern.

Es muss uns gelingen, Tierversuche durch alternative Forschungsmethoden entbehrlich zu machen. Deshalb unterstütze ich die Verbesserung und Stärkung alternativer Forschungsmethoden inhaltlich voll und ganz. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Und vor allem ist das Ganze nicht zum Nulltarif zu haben.

Diese Tatsachen blendet die AfD in ihrem heute gestellten Antrag völlig aus. Außerdem lässt sie unerwähnt, welche Bemühungen auf dem Gebiet bereits unternommen werden:

So wurde 2021 das Tierschutzgesetz geändert und strengere Regeln für Tierversuche eingeführt, um den Schutz der Versuchstiere zu erhöhen. Beispielsweise wurde die Genehmigungspflicht ausgeweitet auf Tierversuche, die zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen. Außerdem wurden die Kontrollregelungen detaillierter ausgestaltet.

Es sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass sich die AfD bei der Abstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren (Drucksache 19/27629) enthalten hat.

Die Fraktion DIE LINKE und andere Abgeordnete brachten dazu ebenfalls einen Antrag ein („Tierversuchsfreie Forschungsmethoden fördern – Den verbindlichen Ausstieg aus dem Tierversuch schaffen“ – Drs. 19/29275).

Dieser Antrag forderte die Bundesregierung insbesondere auf, einen verbindlichen Zeitplan für den schnellstmöglichen und vollständigen Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung zu erarbeiten und dabei Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen entsprechend einzubinden. Der Antrag wurde von der AfD abgelehnt.

So wichtig scheint ihr der Tierschutz denn doch nicht zu sein. Uns hingegen schon.“

Gartenabfälle verbrennen – schlechte Idee

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe jedoch regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus:

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.