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Autor: Rügenbote

Arbeitsmarkt März 2022 in M-V

Meyer: Frühjahrsbelebung stützt den Arbeitsmarkt – Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9.600 Arbeitslose gesunken (-13,8 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-3,1 Prozent) gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 60.100 Menschen arbeitslos.

„Die Frühjahrsbelebung ist deutlich spürbar. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen, weiter Personal zu halten. Sorgen bereitet uns aber weiterhin der mögliche Abbau von Arbeitsplätzen bei größeren Industrieunternehmen, die von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind. Dies betrifft den wirtschaftlichen Kern des Landes. Die Fachkräfte werden dringend benötigt, auch für die Bewältigung des anstehenden Strukturwandels im Land. Das Land unterstützt die Findung von Lösungen für die betroffenen Beschäftigten und die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Januar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.200 (+1,1 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.900.

„Der Anstieg in der Wintersaison ist erfreulich und verdeutlicht die große Nachfrage nach Fachkräften im Land“, so Meyer. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.100) und im Handel (+800) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten übersteigt auch den Wert aus dem Januar 2020, dem Vor-Corona-Vergleichsmonat.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hat das Kabinett in seiner Sitzung am 30. März 2022 ein 9-Punkte-Programm zur Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge und zur Entlastung bei den Energiepreisen beschlossen. Dabei geht es auch um die Integration geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt.

Zur Unterstützung von Schutz und Integration über Beschäftigung will das Land über die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit hinaus fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Finanziert wird daraus ein Paket zur fairen Arbeitsmarktintegration, insbesondere durch gezielte Beratung, Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Geflüchteten.

Überall im Land sind Fachkräfte gefragt und viele der geflüchteten Frauen wollen arbeiten. Die Möglichkeiten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration sind gut, wenn Arbeitsmarkt, Schule und Kita integriert organisiert werden. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses zu ermöglichen und von vornherein präventiv Ausbeutung und unterwertiger Beschäftigung entgegenzuwirken.

Hilfe in der Flüchtlingskrise

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute mit Vertretern der polnischen Botschaft über die Flüchtlingssituation in Polen und Mecklenburg-Vorpommern ausgetauscht.

Bei einem Treffen in der Staatskanzlei mit dem amtierenden Geschäftsträger der Botschaft, Paweł Gronow, betonte die Ministerpräsidentin, sie habe größten Respekt vor den Leistungen des Nachbarlandes. Polen hat bislang über 2 Millionen Menschen aufgenommen, welche vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind.

Die Ministerpräsidentin kündigte konkrete Hilfen für die Partnerregionen Pommern und Westpommern an. Westpommern hat nach Schätzungen des dortigen Marschallamtes zwischen 60.000 und 100.000 Menschen aufgenommen, 30.000 davon sind allein in Stettin. Pommern spricht von 45.000 offiziell registrierten Flüchtlingen. „Angesichts dieser Zahlen möchten wir fest an der Seite unserer polnischen Partner stehen“, so die Ministerpräsidentin. „Beide Regionen wollen uns ihre konkreten Bedarfe an Hilfsleistungen übermitteln. Dabei geht es besonders um Hygieneartikel und Lebensmittel.“

Mecklenburg-Vorpommern pflegt traditionell gute Kontakte nach Polen. Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin ist seit Jahren strategisches Ziel der Landesregierung. Seit 2019 betreibt sie gemeinsam mit Brandenburg die Geschäftsstelle Metropolregion Stettin in Anklam. Die Regionalpartnerschaft mit Westpommern besteht seit 22 Jahren. Zweimal jährlich finden im Rahmen gegenseitiger Besuche politische Treffen der Ministerpräsidentin mit dem Marschall der Wojewodschaft Westpommern statt. Das nächste Treffen ist für den 5. Mai 2022 in Stettin geplant.

Der durch Landesregierung und Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern am 22. September 2022 geplante „Baltic Sea Business Day – Unternehmertag“ soll unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin ebenfalls einen Beitrag zu Festigung und Ausbau, insbesondere der wirtschaftlichen Verbindungen mit Polen und im Ostseeraum leisten.

135 junge Lehrkräfte bleiben in M-V

Oldenburg: Übernahmegarantie vom Referendariat in den Schuldienst wirkt

Schwerin – Heute haben 102 Referendarinnen und 62 Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet. Ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung erhalten sie auf dem Postweg. Aufgrund der Corona-Pandemie hat eine feierliche Verabschiedung bereits in dieser Woche per Videokonferenz stattgefunden. Nach der Gratulation durch Bildungsministerin Simone Oldenburg haben die Absolventinnen und Absolventen auch aktuelle Informationen zur Digitalen Landesschule sowie zum Padlet mit Unterrichtsmaterialien über den Krieg gegen die Ukraine erhalten.

Insgesamt haben 164 Nachwuchskräfte ihren Vorbereitungsdienst beendet. Davon haben 13 das Lehramt für Sonderpädagogik, 30 das Lehramt an Grundschulen, 16 das Lehramt an Regionalen Schulen, 100 das Lehramt an Gymnasien und fünf das Lehramt an Beruflichen Schulen erworben.

135 der Absolventinnen und Absolventen werden ohne ein Bewerbungsverfahren nahtlos zum 1. April 2022 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 13 Lehrkräfte starten an beruflichen Schulen und 122 an allgemein bildenden Schulen (davon 25 an einer Grundschule, 27 an einer Regionalen Schule, 33 an einer Gesamtschule, 29 an einem Gymnasium und acht an einer Förderschule).

„Ich freue mich, dass so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Referendariat an unseren Schulen entschieden haben, in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt nicht nur, dass die Übernahmegarantie ein richtiges Programm ist. Für die Referendarinnen und Referendare bedeutet es einen nahtlosen Übergang in den Beruf, für die Schulen zählen Bürokratieabbau und erhöhte Planungssicherheit. Die hohe Übernahmequote zeigt auch, dass das Land mit seinen Schulen ein attraktiver Arbeitgeber ist. Ich wünsche allen jungen Lehrkräften einen guten Start“, sagte Oldenburg.

Aktuell können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen mit der Ersten Staatsprüfung noch für den Vorbereitungsdienst bewerben. Mit der Doppelqualifikation bietet er eine weitere attraktive Möglichkeit an: mehr Flexibilität im Einsatz für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien. Das Referendariat beginnt am 1. August 2022. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022. Zeugnisse können bis 20. Juli nachgereicht werden.

Neuer Löschwasserbrunnen

Rom – Die Gemeinde Rom im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält per Sonderbedarfszuweisung 98.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an Bürgermeister Volker Toparkus versandt.

Aufgrund der fehlenden Niederschläge in den extrem trockenen Sommermonaten der letzten vier Jahre, sind im Landkreis mehrere Löschwasserteiche versiegt und führen größtenteils kein Wasser mehr. Deshalb hat sich die Gemeinde Rom für den Bau von mehreren Löschwasserbrunnen entschieden, um den Brandschutz großflächig gewährleisten und sicherstellen zu können.

Bei Gesamtkosten von rund 131.000 Euro verringert sich mit dieser Zuwendung der Eigenanteil der Gemeinde erheblich.

Arbeitsmarkt im März weiter günstig

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -66.000 auf 2.362.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -465.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen ist im März 2022 im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 66.000 auf 2.362.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 18.000 abgenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist sie um 465.000 geringer. Im Vergleich zum März 2020 liegt sie nur noch um 27.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Februar auf März um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent und liegt damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gesunken. Sie lag im März 2022 bei 3.110.000 Personen. Das waren 479.000 weniger als vor einem Jahr und 138.000 weniger als im März 2020.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 113.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Allerdings sind diese Daten aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Sonderregelungen erheblich untererfasst.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 654.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 678.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember auf Januar 2022 um 71.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 656.000 auf 34,17 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Januar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 235.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,07 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im März weiter auf hohem Niveau. So waren 839.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 229.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 erhöht. Die neu gemeldeten Stellen haben dagegen saisonbereinigt um 12.000 abgenommen. Dies könnte wirtschaftliche Unsicherheiten vor allem in Folge des Ukraine-Kriegs widerspiegeln. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

744.000 Personen erhielten im März 2022 Arbeitslosengeld, 282.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.579.000. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 355.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis März 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 313.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 188.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 443.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 28.000 mehr als vor einem Jahr. 298.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Interviewerinnen und Interviewer gesucht

Schwerin – Mehr als 300 000 Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns werden in diesem Jahr für den Zensus 2022 – Deutschlands größte statistische amtliche Erhebung – befragt. Dafür werden etwa 2000 Erhebungsbeauftrage benötigt. Die 19 Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land suchen für diese Aufgabe interessierte Frauen und Männer als Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte.

„Bisher konnten wir 1162 Bürgerinnen und Bürger als Interviewende für Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Während die kreisfreien Städte schon gut aufgestellt sind, brauchen wir noch weitere Unterstützung in den Landkreisen“, appelliert Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Vor allem in unseren großflächigen Landkreisen brauchen wir noch Freiwillige, die auch in den ländlichen Regionen die Befragungen vornehmen.“ So konnten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bisher nur 22 Prozent der notwenigen Interviewenden gewonnen werden, gefolgt von Nordwestmecklenburg (27 Prozent), Ludwigslust-Parchim (39 Prozent), dem Landkreis Rostock (53 Prozent), Vorpommern-Greifswald (55 Prozent) sowie Vorpommern-Rügen (81 Prozent).

Die Kommunen sind wichtige Partner für das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern, da sie für die Organisation und Koordination der Befragungen der Bürgerinnen und Bürger zuständig sind. Die örtlichen Erhebungsstellen sind während der Vorbereitung und Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften tätig. Für die persönlichen Interviews, die bei Haushalten und in Wohnheimen durchzuführen sind, werden sogenannte Erhebungsbeauftragte gesucht. Die Befragungen beginnen am 16. Mai 2022.

Die Interviewerinnen und Interviewer können sich ihre Termine mit den zu Befragenden unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben der Erhebungsstelle selbstständig einteilen und organisieren. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Je nach Anzahl der befragten Personen sowie dem Befragungsergebnis sind zirka 1 000 bis 1 500 Euro möglich.

Der Zensus 2022, eine bedeutende Datengrundlage für die Gesellschaft

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche
Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) sowie des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus).

Bei Interesse, als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2022 in Mecklenburg-Vorpommern die Erhebungsstellen zu unterstützen, melden Sie sich unter folgendem Link an: https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/

Weitere Auskünfte erteilt Dr. Henry Lewerentz, Telefon 0385 588-56423.

Corona-Auffrischimpfung

Zweiter Booster schützt ältere Menschen vor schweren Krankheitsverläufen

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet die bundesweit höchsten Inzidenzen an Neuinfektionen. Ältere Menschen haben das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Sie sind nun besonders gefährdet“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Daher wirbt die Ministerin für eine zweite Auffrischimpfung, die einen besseren Schutz bedeuten würde.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen über 70 Jahren oder Menschen mit schwerer Immunschwäche eine zweite Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Drese: „Der Impfschutz nimmt mit zunehmendem Abstand zur Auffrischung ab. Daher kann für Menschen ab 70 Jahren nach drei Monaten eine zweite Auffrischungsimpfung erfolgen.“

In einem aktuellen Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales an Menschen über 70 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern wird über das Impf-Angebot umfassend informiert. So können Impf-Termine bei den persönlichen Haus- und FachärztInnen sowie in einem Impfstützpunkt vereinbart werden.

„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die schon die Chance genutzt und sich mit der zweiten Auffrischung haben impfen lassen“, erklärte Drese und sagte weiter: „Jede oder jeder, der bisher unvollständig oder ungeimpft ist, möchte ich nochmals dazu einladen, Ihr Covid-19-Impfangebot wahrzunehmen.“

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus eine zweite Booster-Impfung für BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen, für medizinisches Fachpersonal mit Patientenkontakt sowie für besondere Risikogruppen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die mobilen Impf-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz und führen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durch.

Neue Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse vom 24. März hat die Landesregierung heute eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöst.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – in Teilen zu einer Überlastung.

Drese: „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Folgende Schutzmaßnahmen sollen zur Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  1. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  1. Die Fortschreibung der 3-G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  1. Die Fortschreibung der 2-G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften
  1. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, betonte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass das Kabinett die Corona-Entwicklung kontinuierlich beobachtet und analysiert. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, z.B. bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, so Drese.

Dieser Pressemitteilung ist eine Tabelle beigefügt, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/ oder die Maskenpflicht besteht.