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Autor: Rügenbote

Unrecht aus DDR-Zeiten aufarbeiten

Schwerin – Jeden zweiten Tag wird ein Antrag auf SED-Opferrente gestellt. Insgesamt waren es knapp 200 Anträge im Jahr 2021. Gebilligt wurden vom Ministerium 215 Anträge.

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „Den Menschen in unserem Land, denen zu DDR-Zeiten Unrecht geschehen ist, möchte ich ganz klar sagen, dass ich ihr Schicksal zutiefst bedaure. In einem diktatorisch regierten Staat, wie es die DDR war, sind Biografien gebrochen worden. Das ist durch nichts zu entschuldigen und gehört weiterhin, auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, akribisch aufgearbeitet. Aus Gesprächen weiß ich, wie schwer es Opfern von damals fällt, über ihr Schicksal zu sprechen. Es ist gut, dass auch im letzten Jahr viele Menschen die Kraft gefunden haben, sich ihrer Vergangenheit und dem damit verbundenen Leid zu stellen. So waren es allein 197 Menschen, die eine SED-Opferrente beantragt haben“, so Justizministerin Bernhardt. Das Ministerium ist u. a. zuständig für die Entscheidung über Anträge auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Das Ministerium hat im Jahr 2021 insgesamt 215 Anträgen stattgegeben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2021 etwa 13,8 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 14,5 Mio. Euro.

„In der DDR ist großes Unrecht geschehen. Niemand sollte das bestreiten. Das Leid der SED-Opfer kann nicht ungeschehen gemacht werden. Die 330 Euro Opferrente monatlich können allerdings ein symbolisch wichtiger Akt des Ausgleichs sein“, so Justizministerin Bernhardt.

Corona-Landesverordnung geändert

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute Änderungen an der Corona Landesverordnung vorgenommen, die nach der Bund-Länder-Konferenz letzte Woche und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald vom 7. Januar notwendig waren.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen eingeführt, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Deshalb war der Regelungsbedarf relativ gering“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Klar sei aber angesichts der Omikron-Welle, dass die Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Durch das frühzeitige entschlossene Handeln hier bei uns im Land haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist. So haben wir wertvolle Zeit gewonnen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten und Vorbereitungen für die fünfte Welle zu treffen“, so Drese.

Im Einzelnen hat die Landesregierung eine Test-Erleichterung für geboosterte Personen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 12. Januar entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen. „Eine Person, die geboostert ist, kann damit sofort ohne Test ein Restaurant oder Fitnessstudio besuchen“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit der neuen Corona-Landesverfolgung erfolgt in der Risikogewichteten Stufenkarte des LAGuS die Rückkehr zur bis zum 8.12.2021 geltenden Fassung hinsichtlich des Kriteriums der ITS-Auslastung. Bezugsgröße sind ab dem 12. Januar wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Bettenauslastung ist ein Nebenkriterium des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Das OVG hatte die seit dem 9.12.2021 gültige Fassung beanstandet.

Drese: „Künftig ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der ITS-Betten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt. Durch Corona stehen aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser sind also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

Das Landeskabinett hat zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden. Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt.

„Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

Ursache für Fischsterben auf Rügen noch unklar

Insel Rügen – Die Untersuchungen von Fischkadavern aus dem Kleinen Jasmunder Boden auf Rügen beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock sowie der Universität in Hannover haben keine Hinweise geliefert, die Rückschlüsse auf die Todesursache zulassen, teilt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mit.

„Die Kadaver sind auf alle infrage kommenden Viruskrankheiten untersucht worden, ebenso auf bakterielle Erkrankungen. Auch Kiemen, Muskulatur und Leber wurden untersucht. Die Untersuchungen blieben jedoch ohne Befund. Die Experten gehen davon aus, dass wir es auch nicht mit einer Fischseuche zu tun haben. Daher wird sich die weitere Ursachenforschung auf das Wasser konzentrieren. Leider ist eine solche Untersuchung ohne ersten Anhaltspunkt sehr schwierig. Es gilt buchstäblich, die Stecknadel im Heuhaufen zu finden. Mit Bordmitteln kommen wir da nicht weiter. Wir werden also ein Labor beauftragen, dass auf solche Untersuchungen spezialisiert ist“, so der Minister.

Unterdessen ging auch heute die Beräumung der Uferstreifen des Jasmunder Boddens und des Gewässers weiter. Erneut unterstützten Angler ehrenamtlich die Mitarbeiter der Behörden und des THW bei der kräftezehrenden Arbeit. Allein gestern wurden rund 10 Tonnen Fischkadaver eingesammelt. Die Beräumung wird auch in den kommenden Tagen fortgesetzt.  Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Fischereiaufsicht empfehlen, bis auf weiteres auf das Angeln und Fischen im Bereich des Kleinen und Großen Jasmunder Boddens sowie auf die Verwertung und den Verzehr von Fisch aus den Gewässern zu verzichten.

MV Werften stellen Insolvenzantrag

Meyer: Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten – konstruktive Lösungen vor Ort erarbeiten

Schwerin – Die MV Werften-Gruppe hat am Montag beim Amtsgericht Schwerin einen Insolvenzantrag gestellt. „Das ist ein trauriger Tag für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der Insolvenzantrag ist eine Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten in Wismar, Rostock und Stralsund und auch für zahlreiche Zulieferer im Land. Der Insolvenzantrag ist ein herber Rückschlag für den Schiffbaustandort Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um den industriellen Kern des Landes MV und um die Zukunft von ca. 2.000 direkt beim Unternehmen Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und der Bund haben in den vergangenen Monaten gemeinsam versucht, eine Verhandlungslösung im Sinne der Beschäftigten und der Zukunft der MV Werften zu erreichen. „Die Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie alles tun wird, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, um die Zukunft der MV Werften zu sichern. Dazu stehen wir nach wie vor“, so Meyer weiter.

Es muss nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt werden. „Die Insolvenzverwaltung ist gefordert, die Situation bei den MV-Werften zu ordnen. Das Land steht dabei mit Blick auf Fortführungslösungen und die Zukunft der Beschäftigten bereit, entsprechend zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer.

Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Standortkommunen, den Akteuren vor Ort, den Gewerkschaften, dem Bund und Experten den erforderlichen Strukturwandel einleiten und gestalten. „Wichtig ist, dass auch in den kommenden Tagen an den anstehenden Herausforderungen gemeinsam gearbeitet wird. Es geht nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen. Wir sind an konstruktiven Lösungen im Interesse der Beschäftigten vor Ort interessiert“, verdeutlichte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Warnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag (den 10. Januar) die Corona-Ampelstufe Rot. Am Sonnabend lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen laut der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von 9.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 10. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1f Absätze 4 und 5, § 1g Absätze 4 und 4a Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Stufe 4 (Rot) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

Die Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen. In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe.

Ab dem 10. Januar sind in Mecklenburg-Vorpommern für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)
  • Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen (Verbot bestand bereits in Ampelstufe Orange)

Weiterhin bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen

Zwei Jahre beitragsfreie Kita

Land investiert jährlich über 350 Millionen Euro in Kindertagesförderung

Schwerin – Im Jahr 2020 hat die Koalition von SPD und CDU die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Seit zwei Jahren sind Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Das Land investiert seit 1. Januar 2020 pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg zieht eine positive Bilanz. „Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung der Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland“, betonte Oldenburg.

Im Jahr 2021 haben 15.045 Mädchen und Jungen eine Kindertageseinrichtung und eine Tagespflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

In keinem anderen Bundesland gilt die Beitragsfreiheit für alle Förderarten, also in der Krippe, im Kindergarten, für die Tagesbetreuung und im Hort in vollem Förderumfang. Das heißt, bis zu 10 Stunden täglich.

„Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst“, sagte die Ministerin.

Die Bildungsministerin kündigte außerdem weitere Verbesserungen in der Kindertagesförderung an, die schrittweise umgesetzt werden sollen. „Wir wollen mehr Menschen für den Beruf in der Kindertagesförderung begeistern. Dazu wird die Zahl der Plätze für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erhöht und die Ausbildung an zusätzlichen Standorten angeboten werden.

Fischsterben auf Rügen

Insel Rügen – Seit dem 24.12.2021 werden zahlreiche tote Fische auf dem Kleinen Jasmunder Bodden und dessen Uferbereich gesichtet. Auch auf dem Großen Jasmunder Bodden wurden tote Fische entdeckt. Angesichts des Ausmaßes des Fischsterbens zeigt sich Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus besorgt:

„Unmittelbar nach Bekanntwerden des Fischsterbens wurden Wasserproben genommen und Untersuchungen angestellt. Auch einzelne Fische wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) untersucht – alles bisher ohne Befund. Es gibt keine Auffälligkeiten beim pH-, Sauerstoff- oder Salzgehalt. Daher können wir im Moment auch nicht sagen, ob das Sterben voranschreitet. Das bereitet mir große Sorge.“

Das wasserbehördlich zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund hat sich unterdessen mit Vertretern des Landkreises und des Landesanglerverbandes beraten, wie mit den Fischkadavern umgegangen werden soll. Die Beteiligten waren sich einig, dass die toten Tiere kurzfristig sowohl vom Ufer als auch aus dem Gewässer, sofern sie abfischbar sind, entfernt und entsorgt werden sollen. Um diese umfangreiche Aktion zu organisieren kommen morgen Kräfte des THW, Mitarbeiter des Veterinäramtes sowie eines Entsorgungsunternehmens vor Ort zusammen. Der Plan ist es, von Montag an mit Booten, Absammlern an Land und geeigneten Containern den größtmöglichen Anteil der Kadaver zu beseitigen. Erst dann ließe sich auch einigermaßen abschätzen, wie umfangreich das Fischsterben auf Rügen ist, so Minister Backhaus.

Spenden an Sternsinger

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute vor der Staatskanzlei an Sternsinger aus der Grundschule Don Bosco in Rostock eine Spende für die diesjährige Aktion der Sternsinger übergeben. Das Dreikönigssingen ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder – und das weltweit. In diesem Jahr steht das Thema „Gesund werden – gesund bleiben. Ein Kinderrecht weltweit“ im Mittelpunkt.

„Leider können wir auch 2022 die Sternsinger wegen der Corona-Pandemie nicht so empfangen, wie wir es gern tun würden. Umso bewundernswerter ist es, dass sich die Mädchen und Jungen nicht davon abhalten lassen, auch in einem kleineren Rahmen Spenden für Kinderprojekte in der ganzen Welt zu sammeln und dabei den Segen an die Häuser zu bringen, so wie bei uns in der Staatskanzlei. Ich danke den Kindern und ihren Begeleiterinnen und Begleitern für ihren Einsatz für diese gute Sache“, betonte die Ministerpräsidentin bei der Übergabe der Spenden, die in der Staatskanzlei gesammelt wurden. Füreinander da zu sein, sich für das Wohl und die Gesundheit anderer einzusetzen, „ist ein ganz wichtiges Zeichen für Hilfsbereitschaft und Mitmenschlichkeit. Das wollen wir in unserer demokratischen Gesellschaft weiter in den Mittelpunkt stellen und fördern.“

Neben den direkt gesammelten Spenden ist es auch möglich, unter der Adresse http://www.sternsinger.de/spenden/spendenaktionen/spendenaktion-anzeigen/?tw_e=A5FA5 online zu spenden. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit 38,2 Millionen Euro zusammen.