Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Fischsterben auf Rügen

Insel Rügen – Seit dem 24.12.2021 werden zahlreiche tote Fische auf dem Kleinen Jasmunder Bodden und dessen Uferbereich gesichtet. Auch auf dem Großen Jasmunder Bodden wurden tote Fische entdeckt. Angesichts des Ausmaßes des Fischsterbens zeigt sich Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus besorgt:

„Unmittelbar nach Bekanntwerden des Fischsterbens wurden Wasserproben genommen und Untersuchungen angestellt. Auch einzelne Fische wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) untersucht – alles bisher ohne Befund. Es gibt keine Auffälligkeiten beim pH-, Sauerstoff- oder Salzgehalt. Daher können wir im Moment auch nicht sagen, ob das Sterben voranschreitet. Das bereitet mir große Sorge.“

Das wasserbehördlich zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund hat sich unterdessen mit Vertretern des Landkreises und des Landesanglerverbandes beraten, wie mit den Fischkadavern umgegangen werden soll. Die Beteiligten waren sich einig, dass die toten Tiere kurzfristig sowohl vom Ufer als auch aus dem Gewässer, sofern sie abfischbar sind, entfernt und entsorgt werden sollen. Um diese umfangreiche Aktion zu organisieren kommen morgen Kräfte des THW, Mitarbeiter des Veterinäramtes sowie eines Entsorgungsunternehmens vor Ort zusammen. Der Plan ist es, von Montag an mit Booten, Absammlern an Land und geeigneten Containern den größtmöglichen Anteil der Kadaver zu beseitigen. Erst dann ließe sich auch einigermaßen abschätzen, wie umfangreich das Fischsterben auf Rügen ist, so Minister Backhaus.

Spenden an Sternsinger

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute vor der Staatskanzlei an Sternsinger aus der Grundschule Don Bosco in Rostock eine Spende für die diesjährige Aktion der Sternsinger übergeben. Das Dreikönigssingen ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder – und das weltweit. In diesem Jahr steht das Thema „Gesund werden – gesund bleiben. Ein Kinderrecht weltweit“ im Mittelpunkt.

„Leider können wir auch 2022 die Sternsinger wegen der Corona-Pandemie nicht so empfangen, wie wir es gern tun würden. Umso bewundernswerter ist es, dass sich die Mädchen und Jungen nicht davon abhalten lassen, auch in einem kleineren Rahmen Spenden für Kinderprojekte in der ganzen Welt zu sammeln und dabei den Segen an die Häuser zu bringen, so wie bei uns in der Staatskanzlei. Ich danke den Kindern und ihren Begeleiterinnen und Begleitern für ihren Einsatz für diese gute Sache“, betonte die Ministerpräsidentin bei der Übergabe der Spenden, die in der Staatskanzlei gesammelt wurden. Füreinander da zu sein, sich für das Wohl und die Gesundheit anderer einzusetzen, „ist ein ganz wichtiges Zeichen für Hilfsbereitschaft und Mitmenschlichkeit. Das wollen wir in unserer demokratischen Gesellschaft weiter in den Mittelpunkt stellen und fördern.“

Neben den direkt gesammelten Spenden ist es auch möglich, unter der Adresse http://www.sternsinger.de/spenden/spendenaktionen/spendenaktion-anzeigen/?tw_e=A5FA5 online zu spenden. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit 38,2 Millionen Euro zusammen.

Anschaffung mobiler Luftreiniger

Anträge können noch bis zum 20.02.2022 gestellt werden

Schwerin – Die Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern können weiterhin vom gemeinsamen Förderprogramm des Bundes und des Landes „Mobile Luftreiniger 2021“ profitieren. Ursprünglich sollte die Frist zur Beantragung der Mittel zum 31. 12. 2021 auslaufen. Nach Verhandlungen des Landes mit dem Bund wurde die Frist nun um drei Monate bis zum 31. 03. 2022 verlängert.“

„Somit haben noch mehr Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen die Möglichkeit, mobile Luftfilter für ihre Einrichtungen anzuschaffen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Insgesamt umfasst das Förderprogramm für mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertageseinrichtungen rund 6 Millionen Euro. Circa 4 Millionen Euro stammen vom Bund und ca. 2 Millionen Euro vom Land.

Förderfähig ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen, die schlecht belüftet werden können. Die Förderung beschränkt sich auf allgemein bildende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Auf die Forderung des Landes zur Öffnung des Programms für alle Bildungseinrichtungen und die Abschaffung der Beschränkung auf schlecht belüftbare Räume hat der Bund noch nicht reagiert.

Schulträger können bis zum 20.02.2022 beim Landesförderinstitut M-V einen entsprechenden Antrag stellen. Für die Kitas wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen der Landkreise und kreisfreien Städte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. 03. 2022 verlängert. Eine Auszahlung erfolgt dann spätestens bis zum 31.07.2022.

Zudem wurde Ende vergangenen Jahres auch das landeseigene Förderprogramm zur Verbesserung der Luftqualität an Schulen um 500.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro aufgestockt und die Frist zur Auftragsvergabe bis zum 28. 02. 2022 verlängert.

Im Rahmen dieses Programms wird die Anschaffung von CO²-Ampeln und Luftreinigungsgeräten in allen Unterrichtsräumen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land unterstützt.

Für die Anschaffung von mehr als 6.600 CO²-Ampeln und 670 Luftreinigungsgeräten wurden bis Ende vergangenen Jahres Anträge in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Euro eingereicht. Eine Vielzahl der Geräte ist bereits im Einsatz. Darüber hinaus wurden Ende des Jahres 2021 allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Land Mecklenburg-Vorpommern CO²-Ampeln zur Verfügung gestellt.

„Ich rufe noch einmal alle Schulträger, Träger von Kindertagesreinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen im Land auf, diese Option zu nutzen. Damit können sie für bessere Bedingungen in den Klassenräumen und in den Räumen der Kindertageeinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sorgen“, so Oldenburg.

Vorbereitung auf Omikron-Ausbreitung in M-V

Schwerin – Bei der zweiten Sitzung des Krisenstabs am 5. Januar 2022 im hybriden Format haben sich seine Mitglieder – u. a. Vertreter der Landesministerien, Kommunen, Hilfsorganisationen und Betreiber kritischer Infrastrukturen – über den aktuellen Stand hinsichtlich der Ausbreitung der Omikron-Variante wie auch der Vorbereitung von Maßnahmen ausgetauscht, einem eventuellen Personalmangel in den Bereichen der kritischen Infrastruktur zu begegnen.

„Klar ist: Auch bei uns im Land ist Omikron auf dem Vormarsch. Hier zitiere ich den Rostocker Infektiologen Prof. Emil Reisinger, der uns berichtete, dass 62 Prozent der Laborproben an der Rostocker Universitätsmedizin von heute positiv auf Omikron getestet wurden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin nach der Sitzung.

Zuversichtlich stimmten ihn die Neuigkeiten aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU): „Laut einer Umfrage unter dessen Mitgliedsunternehmen halten die Energie-, Wasser- und weiteren Netzversorger bei uns im Land die Situation aktuell für unproblematisch. Bei allen arbeiten die Krisenstäbe. Für alle haben Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Tests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unverzichtbar sind, oberste Priorität und sie sind auch darauf vorbereitet, diese Kollegen im Notfall zu ,kasernieren‘, also vollständig im Unternehmen zu lassen und dort mit Betten, Nahrung et cetera zu versorgen. Keines der Unternehmen sieht die Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme in Gefahr.“ Sollte es allerdings zu zusätzlichen unvorhersehbaren Ereignissen wie zum Beispiel einer besonderen Wetterlage mit Beschädigungen von Stromleitungen kommen, müsse bei Ausfall größerer Teile der Mitarbeiterschaft durch Omikron-Infektionen oder Quarantäne-Maßnahmen damit gerechnet werden, dass deren Reparatur länger dauern könnte als gewohnt.

Der Landesbrandmeister habe berichtet, dass die Feuerwehr aufgrund ihrer dezentralen Organisation punktuelle Ausfälle gut kompensieren könne und großflächige Ausfälle nicht erwarte.

„In der Summe habe ich den Eindruck, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei uns im Land gut vorbereitet sind beziehungsweise sich gerade gut vorbereiten für den Fall der Fälle. Unsere zweite Sitzung heute zeigt mir auch, wie sinnvoll es ist, über diesen Krisenstab und seine Arbeitsstäbe, die die einzelnen Ministerien mit den verschiedenen Betreibern kritischer Infrastrukturen als dem Krisenstab nachgelagerte Struktur aufbauen, regelmäßig akute Themen zu besprechen. Wir werden jetzt wöchentlich zusammenkommen und, sollte dies erforderlich werden, auch mehrmals pro Woche, um uns koordiniert über den Stand dieser Bereiche in unserem ganzen Land zu informieren und bei Bedarf unterstützend einzugreifen“, so Pegel.

Dazu solle auch ein einheitliches Erfassungssystem beitragen, welches das Innenministerium ausgearbeitet hat: „Alle Betreiber von kritischer Infrastruktur erhalten von uns eine Handreichung, mit deren Hilfe sie einheitlich ihre personelle und materielle Situation erfassen und wöchentlich dem Krisenstab melden können und auch sollen. Diese Meldungen resultieren dann in einem leicht verständlichen Ampelsystem, das uns hilft zu erkennen: „Alles im grünen Bereich oder gelb – Achtung, hier müssen wir aufpassen und bei Rot: akuter Handlungsbedarf. Ich hoffe, zu Rot wird es dank unserer aller Vorbereitung nicht kommen.“

„Re-Start Lebendige Innenstadt“

Schwerin – Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bewerben. In einem zweiten Aufruf werden die etwa zwei Millionen Euro vergeben, die nach dem ersten Aufruf für das insgesamt fünf Millionen umfassende Programm noch übrig sind.

„Auf den ersten Aufruf im Herbst hin konnten wir drei Millionen Euro für 14 zentrale Orte bewilligen, die sich mit Vorhaben zur Revitalisierung ihrer Innenstädte beworben haben. Sie wollen mit dem Geld zum Beispiel ein Gutscheinsystem einführen, Sitzbänke erneuern oder kostenloses WLAN in ihrer Innenstadt bereitstellen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel (siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 205 vom 21. Dezember 2021). Weiter führt er aus:

„Mit unserem zweiten Aufruf geben wir den Kommunen Zeit bis zum 28. Februar, um sich für die Fördermittel zu bewerben. Wir unterstützen damit Maßnahmen, die die Anziehungskraft der Zentren stärken und wieder mehr Publikum in die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Innenstädte locken.“

Die Förderung kann bis zu 100.000 Euro in Grundzentren, 250.000 Euro in Mittelzentren und 500.000 Euro in Oberzentren betragen. Je Kommune kann nur ein Förderantrag gestellt werden – von der Gemeinde selbst oder auch von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften wie Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen in diesen Orten. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 20 Prozent. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften müssen nur fünf Prozent Eigenanteil beisteuern. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, treffen die Vertreter des Dialogforum Einzelhandel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung hatte im August 2021 beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Die Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, die andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.

Umfragen der Handelsverbände zeigen infolge der Corona-Pandemie enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Die Befragten konstatieren zudem, dass verglichen mit Vor-Corona-Zeiten deutlich weniger Kunden  zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs sind.

Lern- und Förderprogramm 2020/21

66.000 Förderstunden für fast 3.000 Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Fast 3.000 Schülerinnen und Schüler haben am Lern- und Förderprogramm 2020/21 teilgenommen. Sie konnten Lernrückstände ausgleichen, die auch durch die Coronapandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen entstanden sind.

„Mehr als 66.000 Förderstunden haben die Kinder und Jugendlichen bei den außerschulischen Lerninstituten absolviert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Programm ein gutes Zusatzangebot zum regulären Unterricht war. Es ist aber klar, dass es lediglich eine Ergänzung sein kann.“

Schülerinnen und Schüler konnten zwischen dem 10.05.2021 und dem 30.07.2021 jeweils bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten bei einem privaten Lerninstitut in Anspruch nehmen. Die Institute haben anschließend die Kosten über das Landesförderinstitut (LFI) abgerechnet.

Vor allem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 haben das Angebot angenommen. Dabei wurde am häufigsten Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgefragt. Die abgerechneten Gesamtkosten des Programms beliefen sich auf rund 830.000 Euro und werden aus dem MV-Schutzfonds beglichen.

Vergleicht man die einzelnen Regionen des Landes, so haben die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vorpommern-Greifswald (694) das Zusatzangebot in Anspruch genommen, im Landkreis Nordwestmecklenburg war der Zuspruch am geringsten (182).

Seit dem 1. September 2021 gibt es das Lern- und Förderprogramm 2021/22. Dafür stehen bis zu 5 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“. Es können zum Beispiel auch Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und andere externe Vertretungskräfte in den Schulen tätig werden. Dafür steht den einzelnen Schulen ein zusätzliches Budget zur Verfügung. Dabei können Schulen je nach Schüleranzahl zwischen 2.500 und 5.000 Euro einsetzen, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Zahlreiche Schulen haben davon in den vergangenen Monaten Gebrauch gemacht. 86 Schulen haben Mittel in Höhe von mehr als 172.000 Euro in Anspruch genommen.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms waren an den Schulen unseres Landes bis zum 30. November 2021 insgesamt 231 Lehramtsstudierende im Einsatz, 27 ehemalige Lehrkräfte und 23 weitere externe Vertretungskräfte.

„Ich danke allen, die die Lehrkräfte in den vergangenen Wochen und Monaten in den Schulen unterstützt haben und so den Schülerinnen und Schülern dabei geholfen haben, Lernrückstände aufzuholen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die hohe Zahl der Lehramtsstudierenden, die in dieser Zeit an den Schulen mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben, zeigt auch, dass das Angebot für sie attraktiv war, um erste Erfahrungen in ihrem künftigen Beruf zu sammeln.“

Zusätzliche Kinderkrankentage auch 2022

Schwerin – Auch für das laufende Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Neues Löschfahrzeug für Tützpatz

Tützpatz – Für ein neues Löschfahrzeug erhält die Gemeinde Tützpatz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Sonderbedarfszuweisung 108.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Ein entsprechender Bescheid wurde an Bürgermeister Roland Schulz versandt.

Die Freiwillige Feuerwehr in Tützpatz benötigt das neue Löschgruppenfahrzeug als Ersatz für ein 35 Jahre altes Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16. In der Feuerwehr gewährleisten 25 aktive Kameradinnen und Kameraden die Tagesbereitschaft.

Das geplante Neufahrzeug vom Typ LF 20 wird über einen 2.000-Liter-Löschwassertank verfügen.  Über die dreiteilige Schiebeleiter sind Rettungen aus bis zu zwölf Meter hohen Gebäuden möglich. Das neue Löschfahrzeug kostet ca. 470.000 Euro. Der Landkreis beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von rund 134.000 Euro.  Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt rund 228.000 Euro.