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Autor: Rügenbote

Rund 650 Millionen Euro für den Schulbau

Oldenburg: Gute Schulen sind Voraussetzung für gutes Lernen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2016 mehr als 650 Millionen Euro für den Schulbau bereitgestellt. Rund 400 Schulbauvorhaben wurden und werden mit diesen Geldern unterstützt. Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro sind bereits umgesetzt. Die Maßnahmen aus den verschiedenen Programmen laufen noch bis in das Jahr 2025.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin modernisiert, um Schülerinnen und Schülern ein gutes Umfeld zum Lernen zu bieten und den Lehrkräften einen modernen Arbeitsplatz. Gute Schulen sind eine Voraussetzung, um Bildung erfolgreich zu gestalten.“

Im Rahmen eines Sonderprogramms des Landes werden seit 2017 insbesondere bauliche Maßnahmen an Schulen mit spezifischer Kompetenz gefördert. Das sind Schulen, die sich besonders auf das inklusive Lernen spezialisiert haben. 110 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro für freie Träger, stehen in dem Programm bereit. 34 Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen, beispielsweise die fertig gestellten Neubauten der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald und der Grundschule „John Brinckman“ in Schwerin.

Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden im aktuellen Landeshaushalt zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen 40 Mio. Euro Landesfinanzhilfen für den Schulbau im Land aus dem Schulbaupaket bereitgestellt. Damit konnten elf Projekte in Grundzentren und dem ländlichen Bereich unterstützt werden.

Weitere rund 5 Millionen Euro Bundes- und Landemittel flossen unter anderem in die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in 50 Schulen.

Mit der Förderung des Schulbaus in Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Ministerien befasst. Das ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Um den Schulbau zu koordinieren und die Förderung von Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen so effizient wie möglich zu gestalten, besteht seit Anfang 2018 unter Leitung durch das Bildungsministerium eine Koordinierungsarbeitsgruppe, in der alle beteiligten Ministerien sowie das Finanzministerium vertreten sind.

Ministerpräsidentin zum neuen Jahr

Schwesig: Die Corona-Pandemie bekämpfen, das Land voranbringen

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein glückliches und gesundes Jahr 2022“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zum Jahresbeginn.

Für die Landesregierung werde auch in den kommenden Monaten die Bekämpfung der Corona-Pandemie im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen. „Seit beinahe zwei Jahren hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Wir werden weiter alles tun, um unser Land so gut und sicher wie möglich durch die Krise zu bringen. Das heißt: Wir werden die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger schützen, Arbeitsplätze sichern und den sozialen Zusammenhalt erhalten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Die Omikron-Variante wird uns in den nächsten Wochen noch einmal vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Sie ist hoch ansteckend. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, achtsam zu sein und die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Impfung und zur Auffrischungsimpfung. Impfung und Boostern sind die wichtigsten Mittel, um die Pandemie einzudämmen. Ich bin sehr dankbar, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung sich an die Corona-Schutzmaßnahmen hält. Ich bin sicher: Gemeinsam werden wir diese Herausforderung meistern“, sagte Schwesig weiter.

Außerdem werde die Landesregierung ihr Programm für die kommenden Jahre in Angriff nehmen. „Das Ziel ist klar: Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich stärker, sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger machen“, so die Ministerpräsidentin. Gemeinsam wolle die Landesregierung die Standortwerbung für Mecklenburg-Vorpommern verstärken. „Weitere wichtige Themen für 2022 seien die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Kitas und Schulen und die Erarbeitung des nächsten Doppelhaushalts“, kündigte Schwesig an. Außerdem sollen in einem breiten Dialogprozess Eckpunkte für das neue Klimaschutzgesetz des Landes erarbeitet werden.

 „Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 9,82 Euro. Das reicht aber nicht. Bei uns im Land liegt der Vergabemindestlohn schon bei 10,55 Euro. Und die Landesregierung unterstützt die Pläne der neuen Bundesregierung, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Wir wünschen uns, dass diese Änderung so schnell wie möglich kommt. Außerdem müssen Branchen, die unter Corona leiden, auch in Zukunft unterstützt werden. Der Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe sollte dauerhaft abgesenkt werden. Erfreulich ist, dass zum Jahreswechsel auch das Wohngeld steigt. Davon werden auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern viele Bürgerinnen und Bürger profitieren“, erklärte die Ministerpräsidentin mit Blick auf die wichtigsten Themen auf Bundesebene.

Wohngeld steigt 2022

Schwerin – Mit Beginn des neuen Jahres erhalten Wohngeldempfänger monatlich im Schnitt rund 13 Euro mehr. Es ist die dritte Wohngelderhöhung innerhalb von drei Jahren und die erste Dynamisierung, die das Wohngeldstärkungsgesetz von 2020 vorsieht.

„Dass das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, war eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren. Zuvor hatte die die Höhe des Wohngelds über viele Jahre stagniert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und fügt hinzu:

„Das Wohngeld spielt eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden. Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Zusätzlich können sich dem Minister zufolge zahlreiche Rentner im Land auf mehr Wohngeld freuen: „Mit der Grundrente wurde im Januar 2021 ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt für Rentner, die 33 Jahre so genannte ,Grundrentenzeiten‘ erreicht haben. Die Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger über diese Grundrentenzeiten gehen seit Herbst in den Wohngeldbehörden bei uns im Land ein. Ihre Mitarbeiter werden Rentnern, die Anspruch auf den Freibetrag haben, in den kommenden Monaten die rückwirkend zum 1. Januar 2021 aktualisierten Wohngeldscheide zusenden. Das geht in der Praxis mit zum Teil erheblichen Nachzahlungen einher.“ Mit diesem Freibetrag werde die Lebensleistung der Rentner anerkannt und zudem sichergestellt, dass die Grundrente nicht das Wohngeld mindert.

Christian Pegel hebt auch die Wichtigkeit des Wohngelds in der aktuellen Pandemie hervor: „Dies war bei der Erarbeitung des Wohngeldstärkungsgesetzes nicht absehbar, aber das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen müssen, Einkommenseinbußen abfedern.“

Im zu Ende gehenden Jahr haben knapp 21.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – rund 1.500 weniger als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie etwa 36 Millionen Euro. Das ist eine Million Euro weniger als 2020. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

„Die Landesregierung wird sich beim Bund für weitere Nachbesserungen beim Wohngeld einsetzen“, kündigt Christian Pegel an und begründet: „Der Anstieg der Energiekosten, der sich voraussichtlich fortsetzen wird, trifft gerade Menschen mit geringem Einkommen in besonderem Maße. Auch hier ermöglicht das Wohngeld einen Ausgleich.“ Er begrüße, dass die neue Bundesregierung diese Notwendigkeit erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag einen einmaligen erhöhten Heizkostenzuschuss vorgesehen habe, der an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden soll.

„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite www.em.regierung-mv.de/wohngeld.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Präsenzunterricht an den Schulen

Schwerin – In einer Sondersitzung haben sich heute die Kultusministerinnen und Kultusminister der sogenannten A-Länder (die Länder, die mit SPD-Mehrheit in Koalition unter anderem mit den LINKEN regieren) über die gegenwärtige Lage verständigt und einmütig festgestellt: „Es gibt derzeit keinen Grund, von den Beschlüssen der KMK zum Präsenzunterricht an den Schulen abzuweichen.“

Alle mit SPD-Mehrheit geführten Bundesländer, die in der kommenden Woche wieder mit dem Unterricht beginnen, starten im Präsenzunterricht.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um den Schulstart nach den Weihnachtsferien in MV betont Bildungsministerin Simone Oldenburg, dass keinerlei Unklarheiten bestehen und die Schulleitungen auf alle möglichen Szenarien im Zusammenhang mit der Pandemie vorbereitet sind.

„Der § 7a der aktuell geltenden Schul-Corona-Verordnung legt eindeutig fest, wie ein Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen erfolgt. Damit wissen die Schulleitungen seit mehr als einem Jahr, wie Schule auch bei steigenden Infektionszahlen organisiert wird.“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Regional entscheiden die Gesundheitsämter je nach Infektionslage, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen –  und die Schulen setzen diese nach § 7a der Schul-Corona-Verordnung um.

„Diese Praxis ist seit über einem Jahr bekannt und wird gut von den Schulleitungen umgesetzt. Es ist alles geregelt, vom Präsenz- über den Wechsel- und Distanzunterricht, bis hin zur Pausengestaltung sowie der Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten und Klausuren und der zu erteilenden Noten.“, so Oldenburg.

Die Schul-Corona-Verordnung, die auf der Webseite des Bildungsministeriums einzusehen ist, legt u. a. fest, welche Jahrgangsstufen in Präsenzunterricht verbleiben und welche in Distanz wechseln, wenn dieses an einzelnen Schulen notwendig wird. Damit ist Planungssicherheit für den Schulstart am 3. Januar vorhanden.

Online-Impfportal wird rege genutzt

Schwerin – Seit dem 3. Dezember können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Impftermine wieder online buchen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zieht nach knapp vier Wochen eine positive Bilanz.

„Unser Landes-Impfportal www.corona-impftermin-mv.de wird sehr gut genutzt. Bis zum 29. Dezember wurden 42.639 Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte über das Onlineportal vergeben“, verwies Ministerin Drese auf die aktuellen Zahlen.

Auffrischimpfungen machten dabei mit knapp 36.500 Terminen den Großteil der Impfungen aus. Diese so genannten Booster-Impfungen sind inzwischen bereits ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung (in der Regel nach der Zweitimpfung) bzw. Infektion möglich.

Daneben steht auch weiterhin die telefonische Anmeldung unter 0385 2027 1115 zur Verfügung. Hierüber sind seit Wiedereinführung der Hotline am 22. November rund 78.000 Terminbuchungen für Impfungen erfolgt. Zudem bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an. Termine für Impfungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim können auf Wunsch des Landeskreises weiterhin nur per Telefon vergeben werden.

Für 1.314 Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren konnten sowohl per Telefon als auch online Impftermine vergeben werden. Derzeit werden entsprechende Impfungen in den Impfstützpunkten Greifswald, Rostock-Laage, Schwerin (Schlossparkcenter) sowie im Stralsunder Strelapark angeboten. Angebote in weiteren Landkreisen folgen im Januar. Hauptsächlich sollen Kinder in dieser Altersklasse über die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte geimpft werden.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen bis 30 Jahren eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Ministerin Drese: „Die Omikron-Variante ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell. Impfungen schützen vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen. Ich bitte deshalb die Menschen in unserem Land, die Möglichkeiten der Auffrischungs- aber auch Erst- und Zweitimpfung weiter zu nutzen.“

Verwaltungsfachkräfte an Schulen

Oldenburg: Verwaltungsfachkräfte sind wertvolle Unterstützung für Schulleitungen

Schwerin – Das Land entlastet Schulleitungen an ausgewählten Schulen von Verwaltungstätigkeiten. An 17 beruflichen Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern und an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Herausforderungen arbeiten Verwaltungsfachkräfte.

Hierfür stellt das Land pro Jahr 2,9 Millionen Euro bereit. Von den 17 Stellen an beruflichen Schulen sind mit Beginn des Jahres 13 Stellen besetzt, vier weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen noch.

„Die Verwaltungsfachkräfte sind eine wertvolle Unterstützung für Schulleitungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Verwaltungstätigkeiten sind wichtig, damit der Schulbetrieb läuft. Aber sie müssen nicht immer von der Schulleitung selbst bearbeitet werden. Sie können auf mehrere Schultern verteilt werden.“, erläuterte die Ministerin. „Nach der Evaluation dieser Maßnahme werden wir entscheiden, ob wir erfolgreiche Maßnahmen, wie die unterstützenden Verwaltungsfachkräfte für Schulleitungen, ausbauen können“, kündigte Oldenburg an.

Von den 32 Stellen an allgemein bildenden Schulen sind bereits 23 mit Beginn des Jahres 2022 besetzt. Neun weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen. „Es lohnt sich immer noch, sich zu bewerben“, sagte die Bildungsministerin. Freie Stellen für Verwaltungsfachkräfte sind im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.karriere-in-mv.de ausgeschrieben.

Der Aufgabenbereich der Verwaltungsfachkräfte umfasst die statistische Datenerfassung, Datenpflege und Unterstützung der Schulleitungen beim Datenschutz. Zudem betreuen die Verwaltungsfachkräfte Einstellungsverfahren und unterstützen die Schulleitungen in Haushaltsangelegenheiten. Dazu zählen das Führen von Schulgirokonten und Vertragsangelegenheiten mit externen Kooperationspartnern. Die Koordination von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit, wie die Pflege der Homepage, die Aktualisierung des Schulprofils, die Organisation von Schulfesten und Messeauftritten, runden das Aufgabenfeld ab.

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Soforthilfen zu verlängern.

„Wir setzen diese Regelung umgehend um. Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten. Unser Land steht vor einer möglichen 5. Corona-Welle. Es muss zuallererst darum gehen, die Liquidität der Betriebe weiter zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Der Bund und das Land haben im März 2020 die Soforthilfe auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe wurde auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben beantragt und bewilligt. Sind die Einnahmen tatsächlich höher und/oder die Ausgaben tatsächlich geringer ausgefallen, als bei Antragstellung geschätzt (Überkompensation), sind zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung war im Bescheid geregelt. Zurückgefordert wird grundsätzlich der zu viel gezahlte Betrag ohne Verzinsung.

„Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst“, so Meier weiter. Vom Aufschub unbenommen bleibt es dabei, dass vorfristige Rückzahlungen jederzeit möglich sind.

Mit der Soforthilfe hatten Bund und Land unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie Einmalzahlungen für drei Monate ausgereicht, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an circa 36.400 Antragsteller ausgereicht. Infolge der Lockerungen ab Mai 2020 hat sich gezeigt, dass im Drei-Monats-Zeitraum in vielen Fällen mehr Einnahmen erzielt wurden als bei der Antragstellung erwartet.

Bisher sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Stand 27. Dezember 2021) 7.352 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Rund 58,69 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt und damit 6.703 Rückforderungen teilweise oder vollständig beglichen.