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Autor: Rügenbote

Digitrans-Förderung

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel überreicht am 15. September an Guido Müller, Vorstandsvorsitzender der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 17.500 Euro für Erleichterungen des Wohnens im Alter mit Hilfe der Digitalisierung.

Die Fördermittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung digitaler Transformation, kurz Digitrans. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 50.000 Euro.

Die Wohnungsgenossenschaft will ihr Angebot „Wohnen mit Service im Alter – betreutes Wohnen“ mit Hilfe der Digitalisierung zukunftsfähig aufstellen. Dazu führt sie in einer ersten Pilotierungsphase in zehn ausgewählten Wohneinheiten sowie einer Musterwohnung ein „Ambient Assisted Living-System“ ein.

Dieses Unterstützungssystem kann Bewegungen, Helligkeit und Temperaturen erkennen, den Herd automatisch abschalten und Haus-Notrufe absetzen. Insbesondere ältere und hilfsbedürftige Menschen sollen von diesem System profitieren, mit dessen Hilfe die Wohnung „mitdenkt“, Gefahren erkennt und Angehörige informiert.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zahlungserinnerung durch Finanzämter

Schwerin – Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Zahlungshinweise umgestellt. Bislang erhielten die Steuerpflichtigen vierteljährlich eine Zahlungserinnerung. Mit der Quartalszahlung im September entfällt dieser Hinweis. Die Finanzämter empfehlen den Steuerpflichtigen, auf das Lastschriftverfahren umzustellen, um die pünktliche Zahlung sicherzustellen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld und ist schlecht für Klima und Umwelt. Mit dem zweiten Fälligkeitstermin am 10. Juni 2021 sind die Zahlungserinnerungen daher letztmalig verschickt worden.

„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Ein entsprechendes Formular ist mit letzten Zahlungserinnerung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt worden.

Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Förderung: Wasserstoff-Regionen in M-V

Schwerin – In der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ hat der Bund die Hansestadt Wismar und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum „HyStarter“gekürt, die Hansestadt Stralsund zum „HyExpert.“ Sie zählen damit zu den bundesweit 30 Regionen, die im Rahmen von „HyLand 2“ beim Aufbau einer lokalen Wasserstoffwirtschaft unterstützt werden („Hy“ für engl. Hydrogen – Wasserstoff).

„Ich gratuliere den drei Gewinnern zu diesem großartigen Erfolg. Ich freue mich sehr, dass ihr jahrelanges Engagement im Bereich Wasserstoff und unser ebenso langes Netzwerken auf verschiedenen Ebenen nun solch‘ erfreuliche Früchte trägt“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel zu dieser Nachricht heute aus Berlin.

Die insgesamt 15 Gewinner der Kategorie „HyStarter“ werden jeweils ein Jahr lang fachlich und organisatorisch bei der Entwicklung eines regional zugeschnittenen Wasserstoffkonzepts und der Bildung eines Netzwerks für lokale Wasserstoffakteure begleitet. Branchenspezialisten unterstützen die regionalen Netzwerke aus Politik, kommunalen Betrieben, Industrie, Gewerbe und Gesellschaft beim Entwickeln von Konzepten und Projekten.

Die „HyExperts“, darunter Stralsund, erhalten jeweils bis zu 400.000 Euro, mit denen sie Beratungs-, Planungs- sowie Dienstleistungen beauftragen können für ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft.

In der ersten Phase des „HyLand“-Programms war die Region Rügen-Stralsund bereits als „HyStarter“ in die Regionenförderung aufgenommen worden. Der „HyLand“-Wettbewerb ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie.Sie soll dazu beitragen, Wasserstoff als Energieträger im Verkehrssektor wettbewerbsfähiger zu machen – insbesondere durch die Nutzung von Synergien vor Ort. Weitere Information zu dem Wettbewerb „HyLand“ erhalten Sie unter www.hy.land.

Bestenehrung

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag in Schwerin Zeugnisse an die besten Absolventen der IHK-Sommerprüfungen 2021 überreicht. Insgesamt hatten sich fast 1.100 Auszubildende den Facharbeiterprüfungen gestellt; 51 Absolventen erhielten eine Ehrung.

„Die Absolventen der diesjährigen Abschlussprüfungen hatten neben den hohen Prüfungsanforderungen eine weitere Herausforderung zu bewältigen. Ein Teil der Ausbildung und die Prüfungen wurden unter Pandemiebedingungen absolviert. Das hat von Unternehmen und Mitarbeitern viel gefordert. Umso höher sind die herausragenden Leistungen zu werten. Zugleich zeigt dies den Arbeitgebern, dass sie auf leistungsbereite, engagierte junge Menschen treffen, die die Zukunft der Unternehmen mitbestimmen. Qualifizierte Mitarbeiter werden dringend gebraucht, da der Fachkräfteengpass im Land sich in den nächsten Jahren verschärfen wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Absolventen kamen aus den Berufen Anlagenmechaniker, Biologielaborant, Elektroniker für Betriebstechnik, Fachinformatiker Systemintegration, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fertigungsmechaniker, Hotelfachfrau, Industriekaufmann, Industriemechaniker, Kaufmann für Büromanagement, Kaufmann für Marketingkommunikation, Kaufmann im Einzelhandel, Kaufmann im Gesundheitswesen, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Mediengestalter Digital und Print, Medienkauffrau Digital und Print, Medientechnologe Druck, Mechatroniker, Veranstaltungskaufmann sowie Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuk.

„Der Wandel der Arbeitswelt, vor allem die steigende Digitalisierung zieht Veränderungen nach sich. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, lohnt es sich, sich auch zukünftig weiterzubilden oder Zusatzqualifikationen zu erwerben. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Das Wirtschaftsministerium fördert das mit Bildungschecks oder über das Meister-Extra“, sagte Glawe.

Die Förderung berufsbegleitender Qualifizierungsmaßnahmen wird über die Qualifizierungsrichtlinie mit zwei Maßnahmenbereiche umgesetzt, über Bildungsschecks und unternehmensspezifische Weiterbildungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2015 wurden insgesamt 3.027 Förderanträge auf Bildungsschecks in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro bewilligt.

Bei den unternehmensspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen werden Unternehmen unterstützt bei der Durchführung speziell auf sie zugeschnittener Weiterbildungsprojekte. Förderfähig sind Analysen des Qualifizierungsbedarfs im Zusammenhang mit Kompetenzfeststellungen der Beschäftigten (Beratung) bzw. nur Kompetenzfeststellungen (Beratung) als auch konkrete Schulungsmaßnahmen. Zudem kann jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Im Jahr 2020 erhielten 215 Meister die Unterstützung.

„Die kontinuierliche Ausbildung zeitgemäßer Kompetenzen ist ein wesentlicher Aspekt der Fachkräftesicherung in Unternehmen. So kann es Unternehmen gelingen, notwendige Veränderungsprozesse gemeinsam mit den eigenen Mitarbeitern zukunftssicher zu gestalten“, sagte Glawe.

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vertritt für etwa 25.000 Mitgliedsunternehmen die Interessen der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie in der Landeshauptstadt Schwerin. Zum 31.08.2021 wurden nach Angaben der IHK 1.151 neue Ausbildungsverträge eingetragen, davon 326 in gewerblichen Berufe und 825 in kaufmännischen Berufen.

Forschung: Internationale Zusammenarbeit

Schwerin – Die Landesregierung investiert zukünftig stärker in die europäische Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Forscherinnen, Forscher, Künstlerinnen und Künstler, aber auch Studierende und Promovierende können künftig ein Stipendium von 1.500 Euro erhalten. Bislang lag der Betrag bei 1.000 Euro. Das ist eine Anhebung um 50 Prozent.

„Die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Ausland wird dadurch gestärkt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir ermöglichen es damit qualifizierten Nachwuchskräften aus unserem Land, in noch engeren Kontakt zu ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen zu treten. Gleichzeitig werden auch Studierende, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler europäischer und nicht-europäischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, wenn sie auf Vorschlag unserer Professorinnen und Professoren in Projekten und in Arbeitsprogrammen an unseren Hochschulen und in unseren Forschungseinrichtungen mitwirken.“

Zentrale Punkte der Förderung sind die Stärkung wissenschaftlicher Kontakte. Insbesondere um die Vorphase für Anträge nach europäischen Forschungsprogrammen vorzubereiten. Ebenso kann Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe von maximal 1.500 Euro in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Studierende und Promovierende können während des Studiums und während ihrer Promotionsphase gefördert werden.

Studierenden kann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe des maximalen BAföG-Höchstsatzes in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Auch Reisekosten werden bezuschusst.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn keine Mittel anderer Wissenschaftsorganisationen oder Dritter für den Aufenthalt bzw. die Reisekosten in Anspruch genommen werden.

Ortskräfte aus Afghanistan

Humanitäre Hilfe für Schutzbedürftige aus Afghanistan / Behörden schauen bei Ausgeflogenen genau hin

Schwerin – Die Aufnahme und Verteilung der aus Afghanistan evakuierten Ortskräfte und deren Familien sowie weiterer nach der Machtübernahme der Taliban schutzbedürftiger Personen (afghanische Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Mitarbeitende von NGOs) wird nach ihrer Ankunft in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesteuert.

Mecklenburg-Vorpommern hatte in der Zeit vor der militärischen Evakuierung durch die Bundeswehr bereits 33 Personen einschließlich der engsten Familienangehörigen aufgenommen. Im Rahmen der Evakuierungsflüge aus Kabul kamen bis heute weitere 27 Personen einschließlich Familienangehörige nach Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den Personen, die das reguläre Ortskräfteverfahren durchlaufen haben, wurde die Sicherheitsüberprüfung noch in Afghanistan durchgeführt. Die Zustände am Kabuler Flughafen ließen später ein Regelverfahren nicht mehr zu. Daher wurden alle afghanischen Staatsangehörige, die mit Evakuierungsflügen nach Deutschland eingereist sind, bei Ankunft an einem deutschen Flughafen im Rahmen des Einreiseverfahrens sicherheitsüberprüft.

Hierbei wurden zwei afghanische Staatsangehörige festgestellt, die einen Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern haben.

Eine Person trat mehrfach allgemeinpolizeilich in Erscheinung, erhielt 2020 einen Strafbefehl wegen eines begangenen Hausfriedensbruches und wurde im Februar 2021 nach Afghanistan abgeschoben. Aktuell liegt strafrechtlich gegen diese Person nichts vor.

Eine zweite Person, die einen fortbestehenden Aufenthaltstitel für Deutschland hat, trat ebenfalls allgemeinpolizeilich in Erscheinung. Nach hiesiger Erkenntnislage sind zwei Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen die Person noch anhängig. In einem Fall handelt es sich um ein Betrugsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin. In einem weiteren Fall handelt es sich um ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, das in einem anderen Bundesland geführt wird.

Erkenntnisse zu politisch motivierten bzw. religiös motivierten Straftaten liegen in beiden Fällen nicht vor.

Waldstiftung M-V arbeitsbereit

Jatznick – Bestandteil der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ ist die Gründung einer Waldstiftung mit einem Stiftungsvermögen von 2 Mio. Euro. Nachdem am 13.08.2021 die Waldstiftung Mecklenburg-Vorpommern ihre Rechtsfähigkeit erlangt hat, hat heute in Jatznick das Kuratorium die Gründung der neuen Stiftung vollzogen.

Satzungsgemäß gehören dem Kuratorium Forstminister Dr. Till Backhaus und Bildungs­ministerin Bettina Martin an. Als drittes Mitglied wurde der Geschäftsführer der Fachagentur für nachwachsende Roh­stoffe (FNR), Dr. Andreas Schütte, berufen.

Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung ist der Flächen­erwerb für Neuaufforstungen und Bildungsangebote zu Wald- und Klimaschutz. Um entsprechende Synergien nutzen zu können, ist eine enge Anbindung an die Landesforstanstalt vorgesehen. So wird laut Stiftungssatzung der jeweilige Vorstand der Landesforstanstalt gleichzeitig der Geschäftsführer der Waldstiftung Mecklenburg-Vorpommern sein.

„Damit die Stiftung ihre Arbeit noch in diesem Jahr auf­nehmen kann, hat das Kuratorium heute die Geschäfts­führung beauftragt, die Arbeitsfähigkeit der Stiftung her­zustellen und für den Herbst die erste ordentliche Sitzung des Kuratoriums vorzubereiten“, nannte Backhaus als Ergebnis der Gründungssitzung.

Als erste Projekte sind vorgesehen, Neuaufforstungen von Schulwäldern und die Begleitung deren ökologischen Entwicklung im Schulunterricht zu ermöglichen sowie ein landesweites Angebot für Ganztagsschulen zur Ausbildung von Juniorförstern nach dem Vorbild eines erfolgreichen Pilotprojekts auf Rügen zu entwickeln.

Polder Eisenhammer

Streit um Renaturierung beigelegt

Greifswald – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der BUND MV haben bislang strittige Punkte bei der derzeit laufenden Renaturierung des Polders Eisenhammer geklärt und wesentliche Punkte in einer Vereinbarung festgeschrieben. Diese wurde heute am Sperrwerk in Greifwald von Umweltminister Dr. Backhaus und von der Vorstandsvorsitzenden des Landesverbandes des BUND MV, Frau Baier unterzeichnet. Damit ist der Weg für eine zwischen Land und BUND abgestimmte Renaturierung des etwa 62 Hektar großen Gebietes mit Salzwiesen nördlich des Rycks nun geebnet.

Entsprechend den Planunterlagen werden der am Kohlgraben sowie am Ryck gelegene Sommerdeich sowie der östliche Teil des Rosentaldeichs zurückgebaut und die umliegenden Gräben mit dem Ryck verbunden. Somit ist das Ein- bzw. Ausströmen von Wasser in die Fläche des derzeitigen Polders Eisenhammer wieder möglich.

Der westliche Teil des Rosentaldeiches bleibt, wie in den Planunterlagen vorgesehen, erhalten. Allerdings wird nach Hinweisen des BUND auf die Schlitzung des Rosentaldeiches verzichtet. Grund dafür ist, dass sich der Deich in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Lebensraum von geschützten Biotopen und Lebensraumtypen entwickelt hat. Das hat eine umfassende Kartierung des Umweltverbandes ergeben.

Umweltminister Dr. Backhaus begrüßt das Übereinkommen im Interesse des Artenschutzes: „Ich bin froh, dass sich meine Fachleute mit dem BUND konstruktiv ausgetauscht und eine Lösung erarbeitet haben, die Artenschutz und Hochwasservorsorge gleichermaßen berücksichtigen. Auch wenn die Verhandlungen sicher nicht immer einfach waren, am Ende zählt das Ergebnis.“

Auch haben sich das Land und der Umweltverband darauf verständigt, im Rahmen der Baumaßnahme abgetragenen Oberboden nicht mit gebietsfremden Pflanzen zu bestücken, sondern der natürlichen Selbstbegrünung zu überlassen. Spätestens bis Ende Februar 2022 wird einmalig ein Teil der vorhandenen standortuntypischen Bäume wie z.B. Hybridpappeln entnommen. Mittelfristiges Ziel ist eine für Salzwiesen typische Öffnung der Landschaft. Dazu wird es noch gemeinsame Abstimmungen vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde geben.

Der BUND hat zur Verbesserung wertvoller Lebensraumtypen eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgeschlagen, die jedoch nicht Teil der aktuell laufenden Maßnahmen des Landes sind. Sie sollen mit Begleitung des Ministeriums zu einem späteren Zeitpunkt in enger Abstimmung mit der Hansestadt Greifswald, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern und privaten Dritten diskutiert werden.

Die Bewirtschaftung des Polders Eisenhammer wird zukünftig in Verantwortung der Hansestadt Greifswald neu geregelt. Zu den Details der künftigen Bewirtschaftung soll es noch Abstimmungen zwischen der Hansestadt und dem Land M-V unter Einbeziehung des BUND geben.

Nach Ende der Diskussionen zum Renaturierungsvorhaben des Landes verfolgen nun alle Beteiligten gemeinsam das Ziel, die Lebensgrundlagen für gefährdete und geschützte Arten im Polder Eisenhammer und seiner Umgebung zu verbessern.