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Autor: Rügenbote

Klosterregister und Klosterbuch für Pommern

Arbeitsstelle in Greifswald nimmt Arbeit auf

Greifswald – In dem neuen Klosterregister und Klosterbuch für Pommern sollen Klöster, Stifte, Konvente sowie weitere religiöse Institutionen im historischen Pommern, also beiderseits der Oder, von den Anfängen im 11. Jahrhundert bis zur Aufhebung im Zuge der Reformation nachgezeichnet und wissenschaftlich aufbereitet werden. Hierzu wird neben der bereits bestehenden Dienst- und Arbeitsstelle in Kiel eine Arbeitsstelle in Greifswald eingerichtet.

Das Forschungs- und Vermittlungsvorhaben „Klosterregister und Klosterbuch für Pommern“ ist auf sieben Jahre angelegt und soll als Kooperationsprojekt des Lehrstuhls für Regionalgeschichte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Historischen Kommission für Pommern, der Universität Greifswald, dem Staatsarchiv Szczecin/Stettin, dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Partnern aus dem Ostseeraum umgesetzt werden. Hierzu zählen Forschungseinrichtungen in Polen, Dänemark und Schweden.

„Die Entstehung und Entwicklung der Klöster ist nur als europäisches Phänomen zu verstehen. Die überregionale Zusammenarbeit mit Ankerpunkten in Greifswald, Kiel und Stettin/ Szczecin steht genau dafür“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit dem Klosterbuch für Pommern wird es nicht nur ein Geschichtskompendium für den östlichen Landesteil geben, sondern auch ein Werk, das zwei direkte Nachbarn im Ostseeraum – Polen und Deutschland – verbindet. Neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung soll die Klostergeschichte auch kulturtouristisch aufbereitet werden und eine breitere Zielgruppe ansprechen. Das freut mich sehr.“

„Ich freue mich sehr, dass nach der Erarbeitung des Mecklenburgischen Klosterbuchs auch endlich das Pommersche Klosterbuch entstehen wird. Damit wird ein besonderer Blick auf die Klostergeschichte gelenkt, die auch für viele ein besonderer Anziehungspunkt ist“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann. „Das Projekt ist ein Aushängeschild für die deutsch-polnische Geschichtsforschung. Deshalb ist es auch zu Recht mit 100.000 Euro eine der größten Einzelförderungen aus dem Vorpommern-Fonds. Das ist gut angelegtes Geld zur Stärkung der regionalen Identität. Ich danke explizit Prof. Porada für diese so wertvolle Initiative.“

„Mit dem Klosterregister und Klosterbuch für Pommern wird eine bisher nicht da gewesene, umfassende Retrospektive zur Geschichte des mittelalterlichen Klosterwesens in Pommern entstehen“, sagte Projektleiter Prof. Dr. Oliver Auge. „Das Endprodukt wird verdeutlichen, wie stark und nachhaltig Pommern mit seinen Nachbarn entlang der Ostseeküste vernetzt war. Noch mehr wird die europäische Dimension der pommerschen Geschichte klarwerden, wenn man an die Beziehungen der Landesklöster und ihrer Insassen bis nach Rom, Paris, Bologna und darüber hinaus denkt. Ein so ambitioniertes mehrjähriges Projekt kann nicht allein geschultert werden, und so sind wir unseren vielen jetzigen und künftigen Kooperationspartnern im In- und Ausland auf Seiten der Wissenschaft, Museen, Archive, Denkmalpflege sowie kompetenter Laienforschung ebenso dankbar wie den generösen und verlässlichen Förderern. Mit dem Klosterbuch werden wir ein Standardwerk vorlegen, von dem die Wissenschaft dauerhaft profitieren wird, das aber auch unsere dritte akademische Mission erfüllen wird: den nachhaltigen Wissenstransfer in die Gesellschaft, zumal wir nicht nur an ein klassisches Buch denken, sondern auch an die weitreichende Vermittlung über neue Medien.

„Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Vertiefung der Kenntnis der pommerschen Geschichte. Es ist zugleich ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen“, betonte Prof. Dr. Paweł Gut, Leiter des Staatsarchivs Stettin/Szczecin, Inhaber des Lehrstuhls für Archivwissenschaft und Regionalgeschichte der Universität Szczecin/Stettin und Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes polnischer Archivare.

„Seit ihrer Gründung vor 110 Jahren hat die Historische Kommission für Pommern zahlreiche Großvorhaben im Bereich der Landesgeschichte angeregt und umgesetzt“, so Prof. Dr. Haik Thomas Porada, Vorsitzender der Historischen Kommission für Pommern. „Das Pommersche Klosterbuch ist dabei seit dem Mauerfall das mit Abstand aufwendigste Projekt, dessen Umsetzung unter Leitung unseres Mitglieds Prof. Dr. Oliver Auge nur dank der Kooperation mit unseren polnischen Partnern möglich ist. Der Staatskanzlei und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur danken wir für die künftige Unterstützung über das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sowie die große Hilfe bei der anspruchsvollen Einwerbung der Finanzierung. Neben dem Land und dem Bund hat sich hier vor allem auch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung engagiert. Auf Anregung mit Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung wird es außerdem einen gedruckten Kulturtouristischen Führer zu den Klöstern sowie eine moderne und nutzerfreundliche Internetseite mit interaktiver Karte für das gesamte Bearbeitungsgebiet geben, was uns noch weitere Vermittlungswege eröffnet.“

„Im Projektteil, der in Kooperation von Universitätsarchiv Greifswald und Staatsarchiv Stettin/Archiwum Państwowe w Szczecinie realisiert wird, werden wir die ausführlichen Beschreibungen (Regesten) von etwa 7.000 Urkunden aus pommerschen Klöstern digital für die Forschung verfügbar machen – und zwar nicht nur als Bild, sondern auch als durchsuchbaren Volltext“, erläuterte Dr. Dirk Alvermann, Leiter des Universitätsarchivs Greifswald. „Ein so leicht zu handhabendes digitales „Nachschlagewerk“ zu den pommerschen Klosterurkunden vom 12. bis zum 16. Jahrhundert gab es bisher nicht. Es wird den Bearbeitern des Pommerschen Klosterbuches gute Dienste bei der Quellenrecherche leisten.“

Nachdem 2016 das Mecklenburgische Klosterbuch erschienen ist, soll nunmehr das Projekt für den östlichen Landesteil umgesetzt werden. Vorbilder sind die Klosterbücher, die in den vergangenen Jahren z. B. Westfalen, Brandenburg und zuletzt für Schleswig-Holstein und Hamburg (ebenfalls unter der Leitung von Prof. Dr. Auge) im interdisziplinären Zusammenwirken zwischen der Archäologie, der Architektur- und Kunstgeschichte, der Kirchen- und Landesgeschichte sowie der Historischen Geographie erarbeitet wurden.

Das Forschungs- und Vermittlungsvorhaben wird durch Bund, Land und durch Drittmittel finanziert. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit 100.000 Euro aus dem Vorpommernfonds an dem Projekt. Ab 2022 stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 50.000 Euro als anteiligen Zuschuss der Druckkosten für die Publikationen zur Verfügung.

Schulbetrieb nach den Winterferien

MV-Gipfel verständigt sich auf Stufenplan für den Schulbetrieb

Schwerin – Mit einem Stufenplan für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern liegen Regelungen für die schrittweise Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht nach den Winterferien vor. Schrittweise können wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen. Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden auf die Regelungen verständigt. Zuvor hatte der Landtag einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Bei möglichen Lockerungen war mir immer wichtig, dass Kinder und Jugendliche die Ersten sein müssen, die davon profitieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Gerade für die Kleinen in der Grundschule, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen müssen, ist der Präsenzunterricht in der Schule unverzichtbar. Mit dem Stufenplan zeigen wir für alle eine Perspektive auf und schaffen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern eine wichtige Orientierung“, so Martin.

„Die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie allen Beschäftigten in den Schulen hat weiterhin höchste Priorität. Insofern ist die Einigung auf den Stufenplan ein sehr gutes Ergebnis, wie wir trotz eines Infektionsrisikos mit dem Coronavirus wieder zu mehr Präsenzunterricht in der Schule kommen können“, sagte die Bildungsministerin.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden.

Den Schulen stehen somit zwei Übergangstage für die Vorbereitung zur Verfügung. Am Montag, 22. Februar, und Dienstag, 23. Februar, gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien.

An den beruflichen Schulen, an denen das zweite Schulhalbjahr bereits am Montag, 15. Februar, beginnt, bleiben zunächst die Regelungen wie vor den Winterferien bestehen.

Stufenplan – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Schule

Inzidenz unter 50

Bei einer Inzidenz von unter 50 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Abschlussklassen

Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert.

Inzidenz 50 – 150

Bei einer Inzidenz von 50 – 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Inzidenz über 150

Bei einer Inzidenz über 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

Die Grundschulen sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

  1. Klassen 5 und 6

Für die Klassen 5 und 6 gibt es ebenfalls das Angebot einer Notbetreuung.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

MV-Gipfel beschließt Kita-Stufenplan

Schwerin – Ab dem 22. Februar findet in Regionen mit einem Inzidenzwert von bis zu 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen Wochenfrist ein Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese hat der MV-Gipfel am (heutigen) Freitag einen Stufenplan zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Land beschlossen.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen hat für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität“, betonte Drese nach dem MV-Gipfel. „Das geschieht mit der Erkenntnis, dass Kitas einen unverzichtbaren Beitrag zum Kindeswohl und zum Kinderschutz leisten, der auch unter den besonderen Bedingungen der Pandemie zu gewährleisten ist“, so Drese.

Mit dem Kita-Stufenplan wird nach Ansicht von Ministerin Drese dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens sowie der Vorsicht vor einem diffusen Infektionsgeschehen mit Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung getragen.

Drese: „Der bestmögliche Schutz aller Beschäftigten bleibt dabei weiterhin essentiell für die Aufrechterhaltung bzw. Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesförderung. Wir wollen mehr testen, wir setzen uns dafür ein, dass Kita-Beschäftigte auf der Impf-Prioritätenliste vorrücken und setzen weiter auf die Hygiene- und Schutzkonzepte, die unser Expertengremium ständig evaluiert und weiterentwickelt.“

Der Kita-Stufenplan im Einzelnen:

In allen Regionen mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50 findet ab dem 22. Februar ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen statt. Drese: „Das heißt, alle Kinder können wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.“

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die KiTas betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 finden ebenfalls die strengen Hygienehinweise Anwendung. Es gilt zudem aber der Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen (Schutzphase).

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der KiTas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

Im Kita-Stufenplan sind zudem Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen“, so Drese.

Härtefallregelung für Fahrschulen und Piloten

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute beschlossen, dass Frauen und Männer, die auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung angewiesen sind, die Fahrschulausbildung wieder absolvieren und die Fahrprüfung ablegen dürfen. Dies gilt auch für die Erteilung oder Verlängerung der Fluglizenz und der Flugberechtigung. Dabei gelten strenge Hygieneauflagen.

Verkehrsminister Christian Pegel: „Die Folgen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Uns haben viele Schreiben von Bürgern erreicht, die in einer Notlage stecken, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – zum Beispiel von angehenden Pflegedienstmitarbeitern, Polizistinnen oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns dabei auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Wir haben deshalb eine Härtefallregelung in die Corona-Landesverordnung aufgenommen“, so Pegel.

Um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wird jedoch kein Antragsverfahren durchgeführt. Ziel ist es, den Personen schnellstmöglich zu helfen. Deshalb reicht eine Bescheinigung aus, die vom Arbeitgeber oder von der Ausbildungsstätte auszustellen ist. Darin sind die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen. Diese Bescheinigung legt die Person dann der Fahr- oder der Flugschule vor, die die Ausbildung durchführt.

Nach § 2 Absatz 25 der Corona-Landesverordnung sind Fahrschulen seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Seit dem 26. Januar 2021 können Fahrschulen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

Ortsumgehung Wolgast

Ab Montag Planfeststellungsbeschluss einsehbar

Wolgast – Das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Ortumgehung Wolgast nähert sich dem Ende. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Umfahrung südöstlich von Wolgast fertiggestellt. Ab Montag liegt er für zwei Wochen öffentlich aus und ist im Internet einsehbar.

„Die Ortumgehung Wolgast wird die Verbindung zwischen der A 20 und der Insel Usedom sowie dem Hafen- und Industriestandort Wolgast deutlich verbessern. Auch die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen werden mit der Abnahme des innerstädtischen Verkehrs verringert“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel die Notwendigkeit des Vorhabens. „Der Planfeststellungsbeschluss bildet das Ende eines langjährigen Planungsverfahrens und wenn bis Ende April keine Klagen erhoben werden, wird er bestandskräftig und wir können bauen“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt vom 15. bis zum 26. Februar 2021 in folgenden Amtsverwaltungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten aus: Amt Am Peenestrom in Wolgast, Amt Usedom-Nord in Zinnowitz, Amt Usedom-Süd in Usedom und Amt Anklam-Land in Ducherow. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen online unter http://www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/planfeststellung/ eingesehen werden.

Gerade in der Urlaubszeit ist die Strecke durch Wolgast hoch frequentiert. Auch ein hoher Anteil an Schwerlast-verkehr und die regelmäßigen Verkehrsbehinderungen durch die Öffnung der Klappbrücke Wolgast führen regelmäßig zu Staus. Die Ortsumgehung Wolgast soll auf rund 6,8 Kilometern Länge den Verkehr um die Stadt herumführen. Neben dem Neubau der Ortsumgehung sind auch die Radwegneugestaltung an der Kreisstraße 26 inselseitig und der Bau der „Neuen Bahnhofstraße“ in der Stadt Wolgast Teil der Gesamtplanung.

Neue Impfverordnung des Bundes

Schwerin – Ab dieser Woche steht im Land Mecklenburg-Vorpommern auch der dritte zugelassene Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zur Verfügung. „Hierdurch kann eine schnellere Impfung der Personen in den höchsten Risikogruppen ermöglicht werden. Der Impfstoff von AstraZeneca wird zunächst an Personen zwischen 18 und 64 Jahren verimpft. Hierdurch profitiert indirekt auch die Altersgruppe der Hochaltrigen über 80 Jahren, da für die Impfung dieser Gruppe mehr Impfstoff von BionTech und Moderna zur Verfügung gestellt werden kann“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Durch die in diesem Zuge vorgenommene Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung sind nun auch weitere Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen der höchsten Priorität zuzuordnen. „Neu hinzugekommen sind Personen, die regelmäßig Alten- und Pflegeeinrichtungen aufsuchen, um zu behandeln, betreuen oder zu pflegen, wie z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Hausärzte“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). „Der neu hinzugekommene Personenkreis kann sich zur Vergabe eines Impftermins über die Impfhotline des Landes anmelden. Zur Anmeldung ist dabei ein Nachweis der Impfberechtigung von der Einrichtung, in welcher die Tätigkeiten ausgeübt werden, nötig. Dieser wird von den Alten- und Pflegeeinrichtungen ausgestellt“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe. Mit dem Nachweis der Impfberechtigung können die betreffenden Personen dann einen Impftermin über die Hotline des Landes M-V unter 0385/20 27 11 15 vereinbaren.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 92.448 Impfungen durchgeführt. Das entspricht 60.805 Erstimpfungen und 31.643 Zweitimpfungen (bis einschließlich 11. Februar 2021).

In dieser Woche wurde mit den Impfungen des Herstellers AstraZeneca begonnen. Mecklenburg-Vorpommern hat 7.200 Dosen des Herstellers erhalten. „Die Lieferung für die kommende Woche vom Bund – erneut 7.200 Dosen des Herstellers – sind im Land bereits eingetroffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Land wird bis zum 02. März voraussichtlich 62.400 Impfdosen erhalten, d.h. es können 32.200 Personen geimpft werden (Rücklage für die 2. Impfung).

Kurbädern drohen Steuernachzahlungen

Schwerin – Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte bei uns im Land teure Folgen haben. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.

Das Urteil des BFH geht zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.

Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“

Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“

Verlängerung der Einreichungsfrist für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR + MEER“ der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 hat sich die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern für die Festlegung eines neuen Abgabetermins am 26. November 2021 für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“ entschieden.

„Aus Rücksichtnahme vor der gegenwärtigen herausfordernden Situation, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, wird die Abgabe der Schülerarbeiten auf Freitag, den 26. November 2021, verlegt. Noch im Dezember dieses Jahres werden die Jurysitzung sowie die Preisverleihung stattfinden“, weist Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, auf die neue Abgabefrist des ersten Schülerwettbewerbs hin. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit geben, an unserem Schülerwettbewerb teilzunehmen. Die Verlängerung der Abgabefrist gibt hoffentlich noch mehr Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Chance, sich mit eigenen kreativen Arbeiten zu beteiligen“, führt Kammerpräsident Christoph Meyn weiter aus.

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Architektur + Schule“ lobte die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 ihren 1. Schülerwettbewerb zum Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ für die Schulklassen 1 bis 6, 7 bis 10 sowie 11 und 12 aus. Dieser Schülerwettbewerb soll Lehrer*innen und Schüler*innen für die gebaute Umwelt sensibilisieren, aber auch den gestalterischen Ideen der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Plattform bieten.

Das Thema des Wettbewerbs „ARCHITEKTUR+ MEER“ wird in einer Handreichung erläutert und in den Aufgabenstellungen für die jeweiligen Klassenstufen thematisch und methodisch angeleitet. So dürfen sich die Klassenstufen 1 bis 6 auf dem Schulgelände dem Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ nähern, die Klassenstufen 7 bis 10 können eine freie Fläche ihrer Wahl zur Umsetzung einer Projektidee wählen und die Klassen 11 und 12 sind aufgerufen, an einem konkreten Ort in Rostock, ihre Ideen für ein Wassersport-Schulzentrum für die Bundesgartenschau 2025 darzustellen.

„Der Schülerwettbewerb ermöglicht Perspektivwechsel – auch für uns Planer ist es interessant zu wissen, was Kinder und Jugendliche sich wünschen und wie sie ihr direktes Umfeld, den Schulhof, den Sportplatz oder ihren Wohnort wahrnehmen und was sie daran verbessern würden, um sich wohlzufühlen“, erläutert die Greifswalder Architektin Aline Raether, die zusammen mit Doreen Edelmann und weiteren engagierten Architekt*innen aller Fachrichtungen das Konzept sowie entsprechende Aufgabenstellungen für die Schulklassen erstellt hat. „Über eine rege Beteiligung vieler Schulen in unserem Bundesland würden wir uns sehr freuen, denn es werden einige Geldpreise an die kreativsten und innovativsten Projektideen zur Preisverleihung Anfang Dezember 2021 überreicht“, wirbt die Initiatorin Aline Raether.

Eingereicht werden können Plakate, Poster, Zeichnungen und Collagen, aber auch Modelle und Video-Beiträge. Einsendeschluss ist der 26. November 2021. Um eine Voranmeldung der Projekt-Idee per E-Mail für die Vergabe einer Teilnahmenummer bis zum 31. August 2021 wird gebeten, an info@ak-mv.de.