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Autor: Rügenbote

Integrationsfonds unterstützt 47 Projekte

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat im Jahr 2020 nach Angaben der Landesintegrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan landesweit 47 Integrationsvorhaben aus dem Integrationsfonds unterstützt. Die geförderten vielfältigen Projekte haben ein Volumen von rund einer Million Euro.

Zu den Themenschwerpunkten zählen Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte, Gemeinwesenarbeit, Ehrenamtskoordination sowie interkulturelle Sport-, Musik- und Kulturangebote. Ein Großteil der Vorhaben wurde in enger Kooperation mit der jeweiligen Kommune gestaltet.

„Die breite Palette belegt eindrucksvoll, welche wichtige Rolle die Projekte für das Zusammenleben vor Ort spielen, egal ob sich die Angebote vorrangig an Kinder, Jugendliche, Frauen oder Männer richten“, betonte Alabali-Radovan. „Mein Dank gilt allen Akteuren, die sich engagieren. Jede einzelne Initiative kommt dabei nicht nur der Integration, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt zugute,“ so die Landesintegrationsbeauftragte.

Der Integrationsfonds wurde 2016 mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro zur Initiierung von Projekten eingerichtet, die der Integration von Geflüchteten und dem Zusammenleben in den Kommunen des Landes dienen. Seitdem wurden über 250 Einzelprojekte mit insgesamt fünf Millionen Euro in allen Regionen des Landes gefördert – in großer Bandbreite von Wohnprojekten bis hin zu Sprachcafés, Freizeit- oder Schulprojekten.

Auch im Jahr 2021 werden Integrationsvorhaben mit Mitteln aus dem Integrationsfonds unterstützt. Neben der Fortsetzung bewährter Projekte sollen dabei vor allem auch verstärkt neue Initiativen und Ideen zum Zuge kommen.

Alabali-Radovan: „Das Interesse am Integrationsfonds ist unvermindert hoch. Integration ist eine langfristige Aufgabe und findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Deshalb setze ich mich für eine Fortführung des Integrationsfonds über 2021 hinaus ein.“

Informationen zum Antragsverfahren und zu Ansprechpersonen gibt es unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/Integrationsfonds/.

Unterschutzstellung des Peenetals

Schwerin – Es ist vorgesehen, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Ein Großteil der Kernzone zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt.

Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene mit etwa 7000 Hektar Größe, welcher die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt. Die oberste Naturschutz­behörde hat am 5. Februar 2021 die vierwöchige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht eröffnet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie eine Verbandsbeteiligung werden voraussichtlich im II. Halbjahr 2021 folgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Hinweise und Einwendungen sowie der Anzahl und Dauer der Erörterungs- und Abstimmungstermine wird das Verfahren ca.3 Jahre in Anspruch nehmen.

Mit der Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Peenetal von Anklam bis zum Peenestrom und Haff“ kann ein durchgehender Schutz des überregional bedeutsamen Flusstalmoores der Peene als Hotspot der Biodiversität, als Natura 2000 Gebiet sowie ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch Moorschutz erreicht werden.

Insektenschutz überlebenswichtig

Stralsund – In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutz­mitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.

Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangs­bedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.

Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.

Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“

Impfstoff von AstraZeneca erreicht M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 7.200 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. „Damit kann der Schutz vor dem Corona-Virus mit dem Impfstoff eines weiteren Herstellers bei uns erfolgen. Mit der Belieferung durch den AstraZeneca-Impfstoff stehen insgesamt mehr Impfdosen im Land zur Verfügung, das kann das Impftempo erhöhen. Durch andere Anforderungen an Kühlung und Lagerung beim AstraZeneca-Impfstoff ist ein flexiblerer Ansatz des Impfens möglich. Der Fokus liegt beim Durchimpfen weiterhin in der Priorität 1. Je mehr Impfstoff wir bekommen, umso schneller können wir auch andere Gruppen impfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Am Montag erfolgte die erste Lieferung des Impfstoffes nach Mecklenburg-Vorpommern. „Nach den Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Moderna ist der Impfstoff von AstraZeneca der dritte, der in Mecklenburg-Vorpommern verimpft wird. Weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Lieferpläne werden weiter angepasst. Es geht bei den Impfungen weiter voran“, so Glawe. In der kommenden Woche (7. Kalenderwoche) werden 7.200 Impfdosen, in der 8. Kalenderwoche 19.200 Impfdosen und in der 9. Kalenderwoche 28.800 Impfdosen erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 82.514 Menschen geimpft – davon 21.115 Zweitimpfungen (bis einschließlich 07. Februar 2021).

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Laut Verordnung des Bundes sollen Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die der höchsten Prioritätsstufe (Priorität 1) zuzuordnen sind, mit AstraZeneca geimpft werden. „Beschäftigten in Pflegeheimen oder Intensivstationen in dieser Altersgruppe erhalten nun vorrangig den AstraZeneca-Impfstoff. Hier fehlen aktuell noch die entsprechenden Daten, um die Wirkung bei Älteren festzustellen. Alle Personen mit höherem Alter (Ü65) erhalten die für höhere Altersgruppen zugelassenen Impfstoffe von BionTech/Pfizer beziehungsweise Moderna“, so Glawe weiter.

Zur höchsten Priorität bei Schutzimpfungen zählen Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. „Des Weiteren gehören Personen dazu, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. Auch Personal, welches einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, beispielsweise auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder auch in der Onkologie und Transplantationsmedizin gehört dazu“, erläuterte der Gesundheitsminister Glawe weiter.

In der Gruppe (Priorität 2) sind weiter Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. „Bei den Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Priorität 2) sind die Angaben der Personen für eine Schutzimpfung präzisiert worden. Hier sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Erkrankungen aufgenommen worden, die zuvor in der dritten Prioritätsgruppe (erhöhte Priorität) waren“, sagte Glawe.

Neu hinzugekommen sind in dieser Gruppe Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel bipolare Störung oder Depression. Weiter gehören Personen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD, Mukoviszidose oder einer ähnlich schweren Lungenerkrankung, der Priorität 2 an. Ebenso zählen Menschen, die schwer an Krebs, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung erkrankt sind, dazu. Auch Diabetes mellitus-Erkrankte (sogenannter HbA1c-Wert beträgt mindestens 7,5 Prozent), Adipositas-Patienten mit einem Body-Maß-Index über 40 fallen in die Gruppe mit hoher Priorität.

Menschen mit Trisomie 21, geistiger Behinderung, einer Demenz und nach einer Organtransplantation waren bisher in dieser Gruppe und sind es auch weiterhin. „Neu ist auch, dass statt einer engen Kontaktperson nun zwei enge Kontaktpersonen von einer pflegebedürftigen Person oder einer schwangeren Person benannt werden können, die mit hoher Priorität geimpft werden“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Tests für Pflege-Personal

Verschärfte Schutzmaßnahmen für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Schwerin – Am Montag (08. Februar) ist die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Auf Grund des hohen Infektionsgeschehens insbesondere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen muss das Personal spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land nunmehr mindestens dreimal wöchentlich getestet werden. Bisher waren wöchentlich zwei Tests vorgeschrieben.

„Durch die Analyse von Ausbruchsgeschehen in unserem Sachverständigengremium Pflege ist deutlich geworden, dass der wesentliche Viruseintrag durch Personal und aufsuchende Dritte erfolgt“, begründet Sozialministerin Stefanie Drese die nochmalige Erhöhung der Testungen. „Die aktuelle Corona-Pflegeverordnung schärft daher zudem nochmals die Regelungen für das Personal, zum Beispiel durch eine dauerhafte Maskenpflicht auch in den Pausen.“

Darüber hinaus sind nach Auskunft von Drese Besuchende und Dritte wie Therapeuten oder Ärzte weiterhin stets vor Zutritt zu testen, oder sie bringen ein gültiges Testergebnis mit. Bei einem Inzidenzwert über 150 ist maximal ein Besuch pro Woche erlaubt durch eine (zuvor festzulegende) Besuchsperson.

„Für die verstärkten Testungen stehen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als unterstützende Kräfte zur Verfügung. Außerdem hat das Sozialministerium gemeinsam mit Verbänden und Institutionen des sozialen Bereichs mobile Test-Teams für die Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Angebote der Eingliederungshilfe aufgebaut, die seit dem 1. Februar im Einsatz sind“, so die Ministerin.

Drese: „Wir appellieren an alle Einrichtungen sowie an die Landkreise und kreisfreien Städte diese Hilfen auch anzufordern und in Anspruch zu nehmen.“

Ministerin Drese betonte zudem wie wichtig die strikte und konsequente Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie des verpflichtenden Testkonzepts ist. Hierbei solle die zuständige Heimaufsicht der Landkreise bzw. kreisfreien Städte beratend und kontrollierend noch stärker zum Einsatz kommen.

Kontrollen im grenznahen Raum

Schwerin – Die Landespolizei M-V hat die Kontrollen im grenznahen Raum zu Polen weiter intensiviert. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald, der direkt an Polen grenzt, liegt der Inzidenzwert derzeit bei mehr als 211,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner(Stand 07.02.2021).

Innenminister Torsten Renz: „Die Landespolizei wird die Landkreise weiterhin bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie unterstützen. Polen ist Risikogebiet und wer zum Einkaufen über die Grenze fährt, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Durch die Kontrollen wollen wir das Bewusstsein der Menschen für die notwendigen Corona-Maßnahmen weiter schärfen.“

Seit dem 16.12.2020 führt die Landespolizei M-V täglich Kontrollen an der Grenze und im grenznahen Raum zur Republik Polen durch. Während der Kontrolle des Reiseverkehrs von und nach Polen wurden bis zum 07.02.2021 insgesamt 13.737 Fahrzeuge kontrolliert. 1.597 Fahrzeuge kehrten freiwillig nach erfolgter Belehrung über eine mögliche Quarantäne um. Von 343 Einreisenden wurden die Personalien an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet, um die erforderliche Quarantäne durchzusetzen.

Allein in den letzten drei Wochen (18.01. – 07.02.2021) wurden insgesamt 4.893 Fahrzeuge kontrolliert. 328 Fahrzeuge kehrten freiwillig nach erfolgter Belehrung um. Von 111 Einreisenden wurden die Personalien an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet.

Gute kommunale Steuereinnahmen

Schwerin – Bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Steuern im vergangenen Jahr überraschend positiv entwickelt. Finanzminister Meyer appelliert an die Gemeinden, die zusätzlichen Spielräume zu nutzen, um Rücklagen aufzubauen.

Allein die Einnahmen aus der Gewerbesteuer betragen nach Abzug der Umlagen 486 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das zwar ein Rückgang um knapp 39 Mio. Euro, allerdings liegt das Ergebnis um 81 Mio. Euro über dem der Schätzung vom September. Die Septembersteuerschätzung war Grundlage für die finanziellen Zusagen des Landes im Rahmen des Kommunalgipfels. Für die erwarteten Gewerbesteuerausfälle in 2020 hatten Land und Bund 120 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt.

Nach ersten Berechnungen lagen die Gemeindesteuern im Jahr 2020 insgesamt bei mehr als 1,3 Mrd. Euro und damit in etwa auf dem Vorjahresniveau. Das wären mehr als 110 Mio. Euro gegenüber den Annahmen im Kommunalgipfel.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Es ist eine gute Nachricht, dass Corona die Gemeindesteuern bislang weitgehend verschont. Die Einnahmen sind deutlich höher als erwartet. Für das vergangene Jahr allein wären die im Kommunalgipfel zugesagten Hilfsgelder nicht in diesem Umfang notwendig gewesen. Es ist allerdings absehbar, dass die Herausforderungen in den nächsten Jahren wachsen. Ich bitte die Gemeinden dringend, die aktuellen finanziellen Spielräume zu nutzen, um Rücklagen aufzubauen. Noch einmal wird das Land sich vergleichbare Hilfen nicht leisten können.“

Bessere Mobilfunkversorgung

Berlin – Der Bundesrat berät am kommenden Freitag über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei werden zwei Anträge beraten, die Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren anderen Bundesländern eingereicht hat mit dem Ziel, die Mobilfunkversorgung in Deutschland flächendeckend zu verbessern.

„Zum einen geht es um die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen. Aus der Zeit, als Mobilfunk noch als Luxusgut galt, stammt das Vorgehen, die Frequenzen meistbietend zu versteigern. Das heißt, die Mobilfunkanbieter bezahlen Millionenbeträge für diese Frequenzen, die sie dann zurück erwirtschaften müssen. Diese Versteigerungen sind also nicht darauf angelegt, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, die heute quasi wie eine Daseinsvorsorge zu sehen ist“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Der Entwurf zur TKG-Novelle sieht weiterhin diese Versteigerung vor. Das wollen wir ändern.“

Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben deshalb beantragt, dass neben der Auktion auch Ausschreibungen oder andere Verfahren anzuwenden sind, wie sie auch anderen europäischen Staaten bereits erfolgreich anwenden. Das Verfahren müsse abhängig davon getroffen werden, wie die Versorgungserfordernis in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten aussieht, die dazu anzuhören sind.

„Wir wollen erreichen, dass die Frequenzen nicht an den vergeben werden, der am meisten bezahlt, sondern an den, der am besten beweist, dass er schnell die flächendeckende Versorgung gewährleisten kann. Das heißt, gegebenenfalls kann die Frequenz auch kostenlos vergeben werden, wenn dafür schnelle und flächendeckende Versorgung angeboten wird“, erläutert Christian Pegel.

Der zweite Antrag, den M-V mit Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingereicht hat, soll greifen für den Fall, dass es doch wieder zur Versteigerung von Frequenzen kommen sollte: „Dann soll wenigsten geregelt werden, dass die Gebühren nicht bei Erwerb der Frequenz fällig werden, sondern erst dann, wenn die gekauften Frequenzen tatsächlich frei werden“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bislang bezahlen die Mobilfunkanbieter riesige Summen für eine Frequenz, die sie in der Regel erst einige Jahre später nutzen können. Das heißt, dieses Geld ist für mehrere Jahre gebunden und kann nicht investiert werden.“

Die Novelle des TKG ist erforderlich, um eine EU-Richtlinie umzusetzen, die u. a. folgende Ziele hat: Ausbau und Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, Gewährleistung eines nachhaltigen und wirksamen Wettbewerbs sowie Interoperabilität der Telekommunikationsdienste und zugleich Gewährleistung der Zugänglichkeit und Sicherheit von Netzen und Diensten sowie die Wahrung der Interessen der Endnutzer.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat den Anträgen bereits zugestimmt. „Ich bin optimistisch, dass wir – mit den aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl einflussreichen Bundesländern an unserer Seite – den Antrag durchbekommen“, so Christian Pegel. Gelingt dies, übernimmt der Bundesrat den Inhalt in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf, bevor er diesen an die Bundesregierung und diese dann an den Bundestag weiterleitet. Der zweite Antrag zur Entkopplung von Versteigerung und Gebührenzahlung wird bei Zustimmung als Bitte weitergeleitet zu prüfen, ob diese Änderung umsetzbar ist.