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Autor: Rügenbote

„bunt statt blau“ 2021

Schwerin – Kunst gegen Komasaufen: Unter diesem Motto starten Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit die Kampagne „bunt statt blau“ 2021 zur Alkoholprävention in Mecklenburg-Vorpommern. Der erfolgreiche Plakatwettbewerb für Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren findet zum zwölften Mal statt.

Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Hintergrund: Laut neuester Zahlen aus 2018 kamen fast 20.500 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, davon 537 in Mecklenburg-Vorpommern. Experten fordern deshalb weiter eine verstärkte Aufklärung über die Risiken des Rauschtrinkens.

Alle Informationen zur Kampagne unter

www.dak.de/buntstattblau

 „Die erneut gestiegenen Zahlen sind alarmierend – das Thema ist nach wie vor brisant. Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Alkoholvergiftung ist einer zu viel“, erklärt Sabine Hansen, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in MV. „Schüler sollen offen und ehrlich über das Thema Alkoholmissbrauch aufgeklärt werden. Bei ‚bunt statt blau‘ werden junge Künstler selbst zu glaubwürdigen Botschaftern gegen das Rauschtrinken.“

Seit 2010 haben bundesweit mehr als 110.000 Teilnehmer Plakate zum Thema eingereicht. Zahlreiche Landesregierungen, Suchtexperten und Künstler unterstützen die mehrfach ausgezeichnete Aktion.

Sozialministerin Stefanie Drese betont: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern weiter entschieden gegen das Problem vorgehen und vor allem unsere Präventionsanstrengungen fortsetzen. Mit der Kampagne ‚bunt statt blau‘ wollen wir auch in diesem Jahr plakativ deutlich machen, dass es überhaupt nicht cool ist, sich bewusstlos zu trinken. Mit dem Wettbewerb gelingt es auf effektvolle Weise, Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren. Daher habe ich wieder sehr gerne die Schirmherrschaft übernommen.“  

Nach einer Studie des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) erklärt die Mehrheit der jungen Künstler, sie hätten durch den Wettbewerb „bunt statt blau“ etwas über die Gefahren von Alkohol gelernt. Nach ihrer Einschätzung trägt die Kampagne auch dazu bei, dass junge Leute vernünftiger mit Alkohol umgehen.

Einsendeschluss für den Wettbewerb 2021 ist der 30. April. Anschließend werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet. Im September wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig und DAK-Vorstand Andreas Storm sowie dem Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) aus den 16 Landessiegern die Bundessieger.

Der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung lobt „bunt statt blau“ seit Jahren als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen. Die erfolgreiche Gesundheitskampagne wurde mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem renommierten „Internationalen Deutschen PR-Preis 2014“. Die Kampagne ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, die seit zwölf Jahren Schüler, Lehrer und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt.

Zahlung von SED-Opferrente

2020 so viele Anträge auf SED-Opferrente bewilligt wie seit zehn Jahren nicht

Schwerin -Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass mehr als 3.400 Menschen eine monatliche Wiedergutmachung in Form der SED-Opferrente erhalten. Die Aufarbeitung der Diktatur sei damit aber nicht abgeschlossen.

„Die vergangenen drei Jahrzehnte in Demokratie und Freiheit sind für mehr als 3.400 Menschen in unserem Land ein ganz besonderer Lebensabschnitt. Sie haben die SED-Diktatur überstanden, zur Wiedergutmachung beziehen sie SED-Opferrente. Es sind monatlich 330 Euro, die vernichtete Lebensplanungen, zerstörte Familien und psychische Erkrankungen nicht rückgängig machen können, aber das ertragene Leid zumindest ein Stück anerkennen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Das Ministerium ist u.a. zuständig für die Anerkennung von Anträgen auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Im vergangenen Jahr wurden knapp 270 Anträge bewilligt, das waren so viele wie seit dem Jahr 2010 nicht mehr.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Gesetzesanpassung im November 2019 ist der Kreis derer, die einen Anspruch auf SED-Opferrente haben, ausgeweitet worden. Ein weiterer Grund der noch immer hohen Zahl neuer Anträge ist aber auch, dass viele Opfer erst heute bereit und in der Lage sind, die Zeit der SED-Diktatur zu verarbeiten und ihren Anspruch auf Wiedergutmachung wahrzunehmen. Es zeigt sich aber auch, dass das SED-Regime und seine Willkür noch immer ein Thema sind. Die Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2020 an insgesamt 3.419 anerkannte Opfer des DDR-Regimes rund 14,5 Mio. Euro SED-Opferrente. Im Jahr davor waren es rund drei Mio. Euro weniger.

Theatersanierung in Greifswald gesichert

Schwerin – Gute Nachrichten für die Theaterkultur in Greifswald: In einer gemeinsamen Anstrengung ist es Bauminister Christian Pegel, Finanzstaatssekretär Heiko Miraß und Kulturministerin Bettina Martin gelungen, die Sanierung des Theaters Vorpommern in Greifswald sicherzustellen. Das Land stockt die Unterstützung für die Theatersanierung noch einmal deutlich auf.

Nachdem die Kosten des städtischen Bauvorhabens sich von etwa 20 Mio. Euro auf über 40 Mio. Euro erhöht hatten, tat sich trotz der bereits zugesagten 10 Mio. Euro aus der Städtebauförderung eine beträchtliche Lücke auf, durch die das gesamte Vorhaben zu scheitern drohte. In den letzten Wochen hat das Land dafür gemeinsam mit Oberbürgermeister Stefan Fassbinder nach einer tragfähigen Lösung gesucht.

Das Land wird nun auch zur höheren Summe die Hälfte dazugeben. Eine Kraftanstrengung für den Landeshaushalt,  aber gut investiertes Geld in einen kulturellen Leuchtturm.

„Der Theaterpakt wirkt“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit einem nächsten wichtigen Schritt sichern wir unsere wertvolle Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und geben den Theatern Planungssicherheit. Das Theater in Greifswald ist ein Schatz, den wir nun mit der Sanierung sichern können. Jetzt kann es losgehen.“

„Jeder Euro, den wir für Kunst und Kultur in die Hand nehmen, ist eine Investition in die Attraktivität unseres Landes“, sagte Finanzstaatssekretär Heiko Miraß. „Greifswald, den zentralen Standort für Bildung, Kultur und Wissenschaft in Vorpommern, wollen wir mit dieser Unterstützung stärken.“

Bauminister Christian Pegel sagte: „Ich freue mich sehr, dass das stadtbildprägende Theatergebäude und Denkmal jetzt seine lang herbeigesehnte Sanierung erhalten kann.“

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert.

„Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen

Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Wochenpendler

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Wochenpendlern

Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Planungssicherheit für das 2. Schulhalbjahr

Schwerin – Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am Freitag mit einem Hinweisschreiben an alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen, Waldorfschulen, sowie Abend- und Fachgymnasien im Land die Bedingungen definiert, nach denen im zweiten Schulhalbjahr Noten vergeben werden sollen. Zudem werden die Prüfungsordnungen zur Abiturprüfung und zur Mittleren-Reife-Prüfung angepasst, um Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen die bestmögliche Unterstützung und Vorbereitung zukommen zu lassen.

„Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen und Monaten wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen im Unterricht hinnehmen müssen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit den konkreten Regelungen entlasten wir nicht nur die Lehrkräfte, sondern begegnen auch den nachvollziehbaren Besorgnissen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die anstehenden Prüfungen.“

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, so Martin.

Im Einzelnen regelt die „Dritte Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ unter anderem:

  • Abiturprüfungsverordnung:
    Neben einer weiteren Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klausuren und sonstigen Leistungen werden unter anderem besondere Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen.
  • Leistungsbewertungsverordnung:
    Es erfolgt eine weitere Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen.
  • Kontingentstundentafelverordnung:
    Es werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Umsetzung der Stundentafel eröffnet.
  • Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung:
    Die Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen betreffen insbesondere die praktischen Prüfungsteile und den Einsatz der Lehrkräfte im Prüfungsverfahren.
  • Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen:
    Auch hier werden Anpassungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese betreffen die praktischen Prüfungsteile.
  • Arbeit an den Musikgymnasien, Sportgymnasien und die Beschulung hochbegabter Schülerinnen und Schüler:
    Für das Aufnahmeverfahren an genannten Spezialgymnasien werden Flexibilisierungen vorgenommen.
  • Einschulungsuntersuchungen:
    Kann eine schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ohne Verschulden der Erziehungsberechtigten nicht stattfinden, wird das Kind trotzdem eingeschult. Die Untersuchung wird dann sobald wie möglich nachgeholt.

 Die Regelungen gelten ab den Winterferien.

Weitere Fälle von Geflügelpest

Dömitz – In einem Putenmastbetrieb bei Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein neuer Fall der Geflügelpest vor. Die Ergebnisse des Referenzlabors haben den Verdacht bestätigt. In dem betroffenen Betrieb befinden sich etwa 20.000 Puten. Zur Eindämmung des für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckenden Geflügelpest-Virus müssen alle dort gehaltenen Puten getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt anlässlich des Falls erneut zur Aufmerksamkeit: „Die erneut auftretenden Fälle der Geflügelpest zeigen uns sehr deutlich, dass diese Seuche noch nicht gebannt ist! Und deshalb dürfen wir das Geschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen. Ich weiß, das ist für Tier und Mensch schwer, aber anders geht es leider nicht. Und seine Tiere im Falle des Eintrags töten zu müssen, wünsche ich auch niemandem. Jeder Fall ist für einen Halter eine kleine Tragödie und sowas wollen wir verhindern.“

Der Minister stellt zudem noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig, und daran hat sich nichts geändert: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

In sogenannten Risikogebieten des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf Geflügel bereits seit November vergangenen Jahres nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in Risikogebieten hat der Landkreis erlassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Auswertung des 30. Wertholztermins

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 28.01.2021 durchgeführten Wertholzsubmission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte eine Traubeneiche aus dem Forstamt Mirow mit 1.469 Euro pro Festmeter. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Bayern.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 30. Wertholztermin unseres Landes, 801 Festmeter Laubwertholz von 11 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (494 fm) beteiligten sich auch 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes (307 fm, Anteil 38 %). Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 628 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 18 Bietern eingegangen. 15 Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie ein Bieter aus Dänemark erhielten Zuschläge. Unter den Käufern waren auch zwei einheimische Unternehmen. 98 % der Angebotsmenge konnte verkauft werden, lediglich 17 Festmeter erhielten keinen Zuschlag. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro und damit etwa 5 % mehr als im Vorjahr (440.000 Euro).

Sehr gut beboten wurde auf dem diesjährigen Wertholztermin erneut die Eiche. Viele Einzel-stämme erzielten hervorragende Preise. Der Durchschnittspreis der Eiche lag mit 696 Euro pro Festmeter fast 50 Euro über dem Vorjahr (648 €/ fm).

Die Esche wurde ebenfalls wieder gut beboten. Auch hier ist der Durchschnittspreis im Vergleich zum Vorjahr (215 €/fm) um 6 % auf 228 Euro pro Festmeter gestiegen. Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbieter. So wurden zum Beispiel ein Bergahorn für 718 und eine Kirsche für 579 Euro pro Festmeter verkauft. Der Durchschnittspreis über alle angebotenen Baumarten, darunter Buche, Roterle, Ulme und Birke ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 592 Euro pro Festmeter gestiegen.

„Die Ergebnisse unserer Wertholzsubmission zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt“, so Minister Dr. Till Backhaus. Auch die Landesforst M-V als Ausrichter und Hauptanbieter zeigte sich mit den Ergebnissen und der Beteiligung sehr zufrieden.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Neues Format: Digitalisierungskongress M-V

Schwerin – Vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 findet der zweite Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt – in neuem Format. Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel erklärt, warum: „Wir haben uns bewusst dafür entschieden die zweite Auflage des Kongresses digital abzuhalten. Vielleicht wäre eine Durchführung mit begrenzter Teilnehmerzahl im Juni denkbar. Aber wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, teilzunehmen. Darüber hinaus haben uns die vergangenen Monate gezeigt, dass digitale Formate immer besser angenommen werden.“

Geplant sind tägliche Veranstaltungen zu insgesamt zehn Themen. „Die NØRD 2021 ist gleichzeitig Bestandsaufnahme und Fenster in die Zukunft. Durch die Vielzahl der Themen, Veranstaltungen und Speaker wollen wir zeigen, wieviel Innovation schon heute in unserem Land steckt und auch einen Ausblick darauf geben, was künftig alles möglich sein wird“, so Pegel weiter.

Organisiert und durchgeführt wird die zweite Auflage der „NØRD“ durch Akteure aus dem „Digitalen Innovationsraum MV“. Involviert sind die Ministerien ebenso wie die digitalen Innovationszentren und die Hochschulen des Landes.

„Das digitale MV ist mit dem Ziel gestartet, den digitalen Innovationsraum mit einem gemeinsamen Netzwerkgedanken zu gestalten. Die erste NØRD sowie viele andere Projekte in den vergangenen Monaten und Jahren haben gezeigt, dass diese Bemühungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind“, lobte der Minister das Engagement aller Netzwerkpartner.

Auf dem Portal www.digitalesmv.de/noerd werden fortlaufend aktuelle Termine und Veranstaltungen eingestellt. Auch der sogenannte „Call for Speakers“ ist dort zu finden. Was ist das? Christian Pegel erläutert: „Jeder ist herzlich eingeladen, sich auch aktiv mit Beiträgen zu beteiligen. Die fachlichen Impulse sind der Grundstock von Entwicklungen und werden im Anschluss an jede Veranstaltung von der Community diskutiert – immer im Zusammenspiel mit Vertretern aus Verwaltung, Forschung und Wirtschaft.“