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Autor: Rügenbote

Sportplatz-Neubau in Gadebusch

Gadebusch – Die Stadt Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg möchte mit dem Umbau des Sportplatzes „Am Stadtwald“ der Anlage ein völlig neues Gesicht geben. Mit Hilfe von Fördermitteln wird die Stadt eine zukunftssichere Infrastruktur schaffen und die Bedingungen für den Schulsport, die Angebote im Rahmen der Ganztagsschule, die Bewegungsangebote für die Kitas, die Sportvereine sowie Jugendfeuerwehr und THW verbessern.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 1,5 Mio. EUR ist das Sozialministerium über die Sportstättenbaurichtlinie mit einer Zuwendung i.H.v. 375.000 EUR der Hauptzuwendungsgeber. Zusätzlich erfolgt eine Unterstützung des Vorhabens durch den Strategiefonds i.H.v. 150.000 EUR.

Das Innenministerium hilft der Stadt bei der Finanzierung dieser Maßnahme mit Fördermitteln aus dem Kofinanzierungsprogramm i.H.v. 350.000 EUR. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid übersandte das Innenministerium in dieser Woche an den Bürgermeister, Herrn Arne Schlien.

Für den Schul- und Vereinssport werden das Rasenspielfeld, die Laufbahn, die Tribüne, das Kleinsportfeld, die Beleuchtung, die Hangsicherung und die Zaunanlage erneuert und ein Kunstrasenplatz neu gebaut. Des Weiteren wird im Rahmen der Baumaßnahmen eine erforderliche Lärmschutzwand errichtet.

Innenminister Torsten Renz: “Sport hält körperlich und geistig fit und entwickelt vor allem auch soziale Kompetenzen. Das ist eine besonders wichtige Aufgabe, die Sport in Schule und Verein leistet. Ich bin mir sicher, dass der neue Sportplatz den verschiedenen Bedürfnissen gerecht wird und alle davon profitieren können“.

Corona: Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese ruft angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen in den Pflegeheimen zu äußerster Vorsicht und die strenge Einhaltung der Hygiene- und Testregelungen in den Einrichtungen auf.

„Wir wissen, dass die Belastung in den Pflegeheimen sehr groß ist“, sagte Drese. „Viele Beschäftigte leisten seit Monaten Außergewöhnliches.“ Oberste Priorität müsse der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner haben, die aufgrund ihres Alters und oftmals vielfacher Vorerkrankungen besonders anfällig für Ansteckungen sind.

Drese: „Das vom Sozialministerium eingesetzte Expertengremium Pflege hat ein gutes und strenges Rahmenschutzkonzept entwickelt mit strikten Vorschriften zu Testungen, Besuchen und Hygiene.“

Diese Vorgaben müssen konsequent eingehalten werden, auch wenn damit wichtige Kontakt- und Kommunikationseinschränkungen verbunden sind. „Sie sind notwendig, um die Ausbreitung des Virus in den Einrichtungen zu bekämpfen“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass zur Unterstützung der Einrichtungen die Bundeswehr zur Verfügung steht. Zurzeit seien 180 Soldatinnen und Soldaten speziell in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz, etwa bei der Durchführung und Organisation von Schnelltests . „Weitere Hilfe ist möglich, wenn sie von den Krisenstäben der Landkreise und kreisfreien Städten angefordert wird“, betonte Drese.

Ein wesentlicher Schritt für mehr Sicherheit ist nach Ansicht von Ministerin Drese zudem die fortschreitende Impfquote in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier sei Mecklenburg-Vorpommern bundesweit führend. „In rund 90 Prozent der Pflegeeinrichtungen im Land fanden bisher Erstimpfungen statt. In etwa 40 Prozent der Heime ist bereits die Zweitimpfung erfolgt“, sagte Drese.

Zielvereinbarungen mit Hochschulen zugestimmt

Schwerin – Grünes Licht für die strategische Ausrichtung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern: Der Landtag hat den Zielvereinbarungen der Hochschulen 2021 bis 2025 zugestimmt. In den Zielvereinbarungen haben die Hochschulen gemeinsam mit dem Land ihre Schwerpunkte und Ziele für fünf Jahre festgelegt. Mit der Zustimmung des Parlaments treten die Zielvereinbarungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

„Mit den Zielvereinbarungen setzen wir einen Rahmen für eine innovative und leistungsstarke Entwicklung der Hochschulen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Dafür investiert das Land von 2021 bis 2025 rund zwei Milliarden Euro in die Hochschulen. Sie haben damit Planungssicherheit für fünf Jahre und können darüber hinaus neue zukunftsweisende Vorhaben umsetzen. Für die Zukunft des Landes sind unter anderem die Lehrerbildung und die Einrichtung von neuen Studiengängen in den Gesundheitsberufen besonders wichtig“, so Martin.

In den Zielvereinbarungen sind neben den Entwicklungs- und Leistungszielen auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätsmedizinen, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ (Nachfolge Hochschulpakt) und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den gesamten Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit, voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag ‚Studium und Lehre‛. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

„Die Hochschulen sind das Herz des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und unerlässlich für die Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften“, betonte die Wissenschaftsministerin. „Mit den Zielvereinbarungen sind sie in der neuen Planungsperiode gut aufgestellt. Dabei unterstützen wir sie auch bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich“, sagte Martin.

Die Ministerin dankte in ihrer Rede den Rektorinnen und Rektoren sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für die konstruktiven Verhandlungen und den intensiven Abstimmungsprozess, der durch die Corona-Pandemie länger gedauert hatte als ursprünglich geplant.

Schwerpunkte der Zielvereinbarungen im Überblick

Schwerpunkte „Lehrerbildung und Gesundheitsberufe“:

  • An der Universität Greifswald ging zum Wintersemester 2020/2021 der innovative und praxisnahe Lehramtsstudiengang Grundschule an den Start. An der Universität Rostock wurde zum Wintersemester 2020/2021 die Zahl der Studienplätze in der Grundschulpädagogik erhöht. Hinzu kommen in Rostock die fachliche Erweiterung der Grundschulpädagogik sowie die Erweiterungen im Bereich der beruflichen Pädagogik und der Schulsozialarbeit. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren mehr Absolventinnen und Absolventen auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Einrichtung der Studiengänge Hebammenwissenschaft und Intensivpflege an der Universität Rostock, eines primärqualifizierenden Bachelor-Studienganges Pflegewissenschaften an der Universität Greifswald und eines Bachelor-Studiengangs Pflege an der Hochschule Neubrandenburg zählen zu den wichtigen hochschulpolitischen Schwerpunktsetzungen.

Weitere wichtige Schwerpunkte:

  • In Mecklenburg-Vorpommern soll eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt geschaffen werden (BLU-Konzept). Beteiligt sind die Universität Rostock, die Hochschule Neubrandenburg und die Hochschule Wismar.
  • An der Universität Greifswald soll ein Master-Studiengang Psychotherapie eingerichtet werden, die Förderung des Teilzeitstudiums soll verstärkt und Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs sollen auf den Weg gebracht werden. Dies gilt zudem für Studiengänge, bei denen die Studienerfolgsquote hinter den Erwartungen zurückbleibt. Hierzu zählt auch die Rechtswissenschaft an den beiden Universitäten des Landes. Eine engere Kooperation der Universität Greifswald und der Universität Rostock ist vorgesehen.
  • Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft soll gestärkt werden und das bestehende Kaskadenmodell weiterentwickelt werden. Es dienst zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Der Fokus wird künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren gelegt, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Das Land honoriert erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen mit insgesamt bis zu eine Millionen Euro. An der Universität Greifswald wird erstmals im Land eine Professur für Genderforschung eingerichtet.
  • Alle Hochschulen wollen die Internationalisierung durch die Einrichtung weiterer internationaler Studiengänge mit Doppel-Abschluss, die Erhöhung des Anteils internationaler Studierender, die internationale Ausschreibung der Professuren und Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie durch die Einbindung der Hochschulen in europäische Hochschulnetzwerke vorantreiben.
  • Die Hochschulen werden ihre Mitwirkung im Landesverbund „Inklusive Hochschule“ fortsetzen. Ziel ist es, Studierende, Mitglieder und Angehörige der Hochschulen mit Beeinträchtigungen zu fördern und die Barrierefreiheit auf allen Ebenen zu steigern.
  • Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock verstärken ihre Kooperation in den Bereichen Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Verwaltung auf der Grundlage des im April 2020 beschlossenen Kooperationsvertrages.
  • An der Universität Greifswald sollen die Ukrainistik und die Moorforschung verstetigt werden.
  • In Rostock soll die Entwicklung des Ocean Technology Campus vorangetrieben sowie ein Zentrum für Regional- und Kulturgeschichte errichtet werden.
  • Die Professur für Filmschauspiel an der Hochschule für Musik und Theater Rostock soll verstetigt und die Hochschulverwaltung soll gestärkt werden.
  • Die Kooperation zwischen der HochschuleNeubrandenburg und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Bereich der Gartendenkmalpflege soll verstetigt werden.
  • Die Hochschule Stralsund wird die Profilierung des Schwerpunktes Tourismus die Internationalisierung vorantreiben.
  • Die Hochschule Wismar will ihre europäischeAusrichtung verstärken und die Kontakte nach Osteuropa, insbesondere nach Russland, intensivieren.

Tierhalter unterstützen und Wolf schützen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus widersprach im Landtag einem Antrag auf Einführung einer Bestandsobergrenze für Wölfe. Statt einer Obergrenze unterstützt das Land betroffene Tierhalter und Halterinnen.

Nicht zum ersten Mal beschäftigte sich der Landtag am Mittwochabend mit der Problematik Wolf. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus erteilte dem Antrag in seiner Rede eine Absage und verwies auf das geltende Artenschutzrecht:

„Der Wolf entwickelt sich solide, ist aber noch immer eine streng geschützte Tierart. Erst Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa spürbar an Fahrt aufgenommen. Seit 2000 ist der Wolf wieder zurück in Deutschland. Heute haben wir in MV wieder 15 Rudel und ein Paar und jährlich kommen etwa 30% hinzu. Das sehe ich – bei allen damit verbundenen Problemen – auch heute noch als einen großen Erfolg des europäischen und nationalen Artenschutzes an. Das schürt natürlich die Diskussion darüber, ob der gute Erhaltungszustand nicht längst erreicht ist. Für ganz Deutschland betrachtet muss man das im Moment verneinen. Das ist jedenfalls die klare Aussage der Experten. Die geforderte bundeseinheitliche Festlegung einer Bestandsobergrenze kann daher aus meiner Sicht aktuell auch gar nicht zur Diskussion stehen.“

Gleichwohl sei der Landesregierung und ihm als Minister die Problematik für die betroffenen Halterinnen und Halter von Weidetieren bewusst: „Wir haben frühzeitig ein eigenes Wolfsmonitoring aufgelegt. Und wir setzen von Beginn an auf eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Element für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist für uns die Prävention.“, so Dr. Backhaus.

„Wir beraten und unterstützen die Tierhalter bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzvorkehrungen. Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Wolf im Jahre 2013 wurden Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen mit insgesamt fast 1,3 Mio. Euro unterstützt. Außerdem entschädigen wir Rissvorfälle, die auf den Wolf zurückzuführen sind und zwar zu 100 Prozent!“

Um Klarheit zu bekommen, wie man die Entwicklung der Wolfsbestände trotzdem besser steuern kann, bemühe sich das Land MV zudem auf Bundesebene um eine gemeinsame Strategie: „Ich darf daran erinnern, dass das Land MV die Änderung und Konkretisierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Sachen Wolf maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben hat. Unser Ziel ist es, bis zur kommenden Umweltministerkonferenz im April 2021 eine bundeseinheitlich anerkannte und praxisorientierte Verfahrensweise zu entwickeln.“

Zum Abschluss seines Redebeitrages verteidigte der Minister noch einmal die bisherige Praxis: „Ich lasse mir hier von Ihnen also weder Untätigkeit vorwerfen – noch, dass ich mich hinter EU- und Bundesrecht verstecke. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir nicht im Wilden Westen leben. Auch als Landwirtschafts- und Umweltminister habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten. Ich habe zu akzeptieren, dass der Wolf in Deutschland aktuell eine nach europäischem und nationalem Recht streng und besonders geschützte Art ist. Wir werden weiter auf Prävention setzen und unsere Bemühungen um Aufklärung und Akzeptanzsteigerung fortsetzen. Und ich versichere Ihnen, wir werden in Problemfällen auch zukünftig alle bestehenden Handlungsoptionen nutzen – natürlich immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“

Deutschlandweit wurden 2018/19 noch 105 Rudel, 40 Paare und 12 territoriale Einzeltiere gezählt. 2019/2020 waren es insgesamt 128 Rudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere (DBBW, Stand 02.11.2020) – Tendenz weiter steigend.

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

Schwerin – Die Landesregierung bringt jetzt einen Entwurf zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes in den Landtag ein. Das Gesetz soll nach 30 Jahren angepasst werden.

„Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Jahr 1990. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Anpassung eingebracht. So werden zum Beispiel die Vertretungsmöglichkeiten der Schiedspersonen ausgeweitet. Es soll möglich werden, dass die Schiedsstellen der Gemeinden sich untereinander vertreten können, auch wenn die Gemeinden unterschiedlichen Ämtern angehören. Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, um das Schiedswesen auch in Zeiten personellen Engpasses aufrecht zu erhalten“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

„Geändert werden auch die Höhen von Gebühren und Ordnungsgeld. Hier liegt M-V im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Die Gebühren werden aber nur sehr maßvoll erhöht. Die Anhebung soll helfen, den Aufwand besser auszugleichen, der mit einem Schlichtungsverfahren verbundenen ist. Pro Verfahren werden anstatt 11 Euro künftig 15 Euro erhoben. Bei besonderem Umfang und erhöhter Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr anstatt auf maximal 40 Euro steigen, bislang liegt die Höchstgrenze bei 36 Euro. Deutlicher erhöht wird das Ordnungsgeld, wenn die Parteien zum Schlichtungstermin nicht erscheinen oder sich vorzeitig unentschuldigt entfernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisherigen 26 Euro Ordnungsgeld einige nicht abgeschreckt hat. Wir wollen das Ordnungsgeld auf 70 Euro erhöhen, um gegebenenfalls den Druck zum persönlichen Erscheinen erhöhen zu können. Denn Schlichtungsverfahren sind oftmals einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. An dieser Stelle möchte ich auch allen engagierten Schiedsleuten für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit danken“, sagt Ministerin Hoffmeister.

Neues Lehrerbildungsgesetz im Landtag

Martin: Gesetz ist wichtiger Baustein bei der Gewinnung neuer Lehrkräfte

Schwerin – Der Landtag hat in erster Lesung über die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beraten. Mit der Änderung des Gesetzes wird künftig Lehrkräften im Seiteneinstieg eine zuverlässige Perspektive und eine bessere Qualifizierung geboten.

„Wir werden die Qualifizierungsmaßnahmen ausbauen, um so die inhaltliche und pädagogische Befähigung kontinuierlich weiterzuentwickeln“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit den erforderlichen Abschlüssen machen inzwischen rund elf Prozent der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern aus. „Unsere Aufgabe ist es, diese Menschen in ihrer neuen Berufswahl gut zu begleiten und im Lehrberuf zu halten“, so Martin weiter. „Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben. Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren.

Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.

„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die Lehrerausbildung neu aufzustellen. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger ist es, dass sie gut für die Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Innenminister Renz: Demokratische Willensbildung trotz Pandemie gewährleistet

Schwerin -Der Landtag hat heute mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften in der Corona-Pandemie neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Innenminister Torsten Renz: „Mit dem Gesetz erleichtern wir die Arbeit der Kommunalvertretungen soweit es geht und tragen dafür Sorge, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.“

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wird spätestens in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Um diesen Beschluss herbeizuführen, muss keine Präsenzsitzung einberufen werden, sondern dies kann im Umlaufverfahren beschlossen werden.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, wird das Innenministerium M-V Hinweise herausgeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

MV durch die Krise bringen

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt aktuell wirtschaftspolitisch zwei zentrale Ziele. Das Hauptaugenmerk liege darauf, das Land auch wirtschaftlich möglichst gut durch die Corona-Krise zu bringen. „Wir kämpfen in der Corona-Krise um jedes Unternehmen und jeden Arbeitsplatz“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtags. Zugleich gelte es, die Weichen für die weitere wirtschaftliche Zukunft des Landes richtig zu stellen. „Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Corona-Pandemie habe die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Das oberste Ziel sei der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. „Vor allem dank des Kurzarbeitergeldes konnten viele Unternehmen ihre Arbeitskräfte halten. Auch mit Landesprogrammen schützen wir Arbeitsplätze und unterstützen mit der Neustart-Prämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Rückkehr aus der Kurzarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land helfe Unternehmen mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Bisher seien Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro von Bund und Land für Mecklenburg-Vorpommern bewilligt worden.

Unzufrieden sei die Landesregierung mit der verspäteten Auszahlung der November- und Dezemberhilfen sowie der Hilfen für den Einzelhandel durch den Bund. „Für viele Unternehmen kommt die Hilfe aus dem Bund zu spät. Wir werden deswegen seitens des Landes für die Unternehmen in unserem Land eine anteilige Brückenhilfe von maximal bis zu 200.000 Euro für betroffene Unternehmen wie Einzelhändler, Friseure oder Fahrschulen zahlen.“

Gleichzeitig investiere das Land in die wirtschaftliche Zukunft, zum Beispiel in den Aufbau digitaler Infrastruktur. „In Gesprächen mit Unternehmen und Investoren zeigt sich immer wieder: Unternehmen, die eine Standortentscheidung treffen, brauchen eine gute digitale Infrastruktur“, betonte Schwesig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik sei die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Das Land sei schon heute einer der Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Der nächste Schritt soll in der Entwicklung der Wasserstofftechnologie liegen. „Wir fördern die Gewinnung von Energie aus sauberem Wasserstoff, der wiederum aus erneuerbaren Energien gewonnen wird“, sagte Schwesig. Es sei deshalb ein gutes Zeichen, dass das Unternehmen Apex Energie aus Laage, das Schwesig im vergangenen Sommer gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Heil besucht hatte, nun mit der Produktion von Wasserstoff in einer Demonstrationsanlage beginnen könne.

„Zukunftsbranchen bringen produktive, gut bezahlte Jobs in unser Land. Das ist der Weg, den wir gehen“, sagte Schwesig. Gleichzeitig stärke das Land die traditionellen Branchen. „Der Tourismus ist das Aushängeschild unseres Landes und wichtige Stütze unserer Wirtschaft“, sagte Schwesig. Im vergangenen Sommer hätten Gäste aus ganz

Deutschland das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern neu für sich entdeckt. „Ich bin deshalb zuversichtlich, dass gerade der Tourismus wieder an die gute Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann.“