Rückführungen im Jahr 2023

Schwerin – Innenminister Christian Pegel dankt den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen. „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten und in unserer Zentralen Ausländerbehörde ist es in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 gelungen, genauso viele Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen wie im gesamten Zeitraum des Jahres 2023“, so Pegel.

Im Jahr 2024 seien bisher 191 Rückführungen erfolgreich umgesetzt worden. Es seien allerdings auch 141 Rückführungsbemühungen nicht zum Abschluss gekommen. „Bislang ist dieses Verhältnis 2024 deutlich besser als 2023“, resümiert der Innenminister. 2023 seien von 474 angeordneten Abschiebungen rund 40 Prozent, konkret 191, erfolgreich abgeschlossen worden, 283 konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

„2024 sind bisher von 332 organisierten Rückführungsmaßnahmen 191 zum erfolgreichen Abschluss geführt worden – gut zwei Drittel der organisierten Maßnahmen konnten damit erfolgreich abgeschlossen werden“, zieht der Innenminister eine positive Bilanz für das bisherige Jahr 2024.

Ausgangsbasis für die Rückführungsbemühungen im Jahr 2024 waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 folgende Ausgangszahlen: Es hielten sich zum Stichtag in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3.894 ausreisepflichtige Personen auf; davon waren 3.409 Personen im Besitz einer Duldung.

Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen scheitern im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Renitenz, Einlegen von Rechtsmitteln, Untertauchen, Kirchenasyl, Vorbringen medizinischer Gründe, Unvollständigkeit des Familienverbandes, Flugausfälle.

Ferner hatten in den zurückliegenden Jahren insbesondere folgende Gründe Einfluss auf die Erfolgsaussichten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen:

  • Flugausfälle, Grenzschließungen und strikte Infektionsschutzmaßnahmen bedingt durch die Corona-
    virus-Pandemie
  • Einschränkungen im Luftverkehr durch Sperrungen des Luftraums durch den Krieg in der Ukraine
  • Aufnahmestopp einzelner EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Fluchtbewegungen durch den Krieg in der Ukraine
  • lange Dauer von Verfahren zur Passersatzpapierbeschaffung
  • mangelnde Kooperation von Herkunftsländern sowohl bei der Passersatzpapierbeschaffung als auch grundsätzlich bei der Aufnahme eigener Staatsangehöriger

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass in bestimmte Herkunftsländer gegenwärtig vor allem aufgrund der Menschenrechtslage dort entweder überhaupt nicht (z. B. Syrien oder Afghanistan) oder nur unter erschwerten Voraussetzungen abgeschoben werden kann (z. B. Irak). Zu berücksichtigen ist zudem, dass Deutschland rechtlich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus verpflichtet ist.

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