Schwerin – Zur Debatte um den künftigen Kurs in der Finanzpolitik erklärte Regierungssprecher Andreas Timm heute: „Die Landesregierung wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klima- und Transformationsfonds des Bundes und die Konsequenzen der Bundesregierung sorgfältig aus. Über das Ergebnis wird das Kabinett voraussichtlich in der kommenden Woche beraten.“
Anders als der Bund habe Mecklenburg-Vorpommern keine freien Mittel aus dem Corona-Schutzfonds für andere Aufgaben umgewidmet. „Im Gegenteil. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht eine Sondertilgung im Jahr 2024 vor. Danach soll der damals aufgenommene Kredit planmäßig getilgt werden“, so der Regierungssprecher
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe vor allem für den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Diese könnten sich jedoch auf die Finanzierung gemeinsamer Projekte auswirken. „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es trotz der schwierigen Haushaltssituation des Bundes bei wichtigen Investitionen bleiben muss. Wir müssen weiter in Wirtschaft, Arbeitsplätze und Infrastruktur investieren können“
Einigkeit gebe es auch in der Debatte um eine Neufassung der Schuldenregel. „Die Landesregierung steht seit vielen Jahren für eine solide Finanzpolitik. Das bedeutet Konzentration auf die wichtigsten Aufgaben, Aufgabenkritik und Bürokratieabbau.
Zugleich vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass darüber hinaus die heutige Schuldenbremse des Grundgesetzes zu einer Schuldenregel weiterentwickelt werden sollte, die kreditfinanzierte Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz oder Schulbau ermöglicht.
Eine solche Debatte muss zuerst auf Bundesebene geführt werden, da die Schuldenbremse des Grundgesetzes den Rahmen auch für die Länder setzt. In diese Debatte wird sich Mecklenburg-Vorpommern weiter einbringen“, erklärte der Regierungssprecher.