Sozialer Wohnungsbau

Insel Usedom – Für zwei Bauvorhaben im Seebad Ahlbeck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält die Wohnungsgesellschaft „Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf“ zwei Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 660.000 Euro vom Landesbauministerium. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Zum einen handelt es sich um den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit zehn Wohnungen (zwei barrierefreie und acht barrierearme Wohnungen) an der Wiesenstraße 8 in Ahlbeck. Davon werden fünf Wohnungen im ersten und fünf im zweiten Förderweg gefördert. Der Zuschuss des Landes beträgt 517.100 Euro. Das zweite Vorhaben ist der Bau von drei barrierefreien Wohnungen an der Ahlbecker Wiesenstraße 9. Das Land bezuschusst diese Maßnahme mit 142.800 Euro. Zwei Wohnungen werden im ersten Förderweg und eine im zweiten Förderweg gefördert.

Damit stehen in absehbarer Zeit 13 neue Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit dem Zweck, für die Menschen, die in der beliebten Ferienregion arbeiten, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.

Das Modellprojekt in der touristischen Region Heringsdorf ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung von verschiedenen, auch sozialen Wohnangeboten in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen der Bereiche Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung von Segregation beizutragen.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

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One comment

  1. Anja Jung sagt:

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