Wiedereinführung der Meisterpflicht

Schwerin – Im Landtag ist die „Stärkung des Handwerks – Wiedereinführung der Meisterpflicht“ diskutiert worden. „Die Meisterqualifikation stärkt den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern. Der Meisterbrief ist auch unter dem Blickwinkel wichtig, die berufliche Bildung auch in kleinstrukturierten Betrieben zu fördern. Ebenso sind hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz wertvolle Gründe für einen Meisterbrief. Für Kunden der Handwerksfirmen ist der Brief ein wichtiges Qualitätskriterium“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Im Landtag hat Innenminister Lorenz Caffier die Rede von Minister Glawe vorgetragen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Meisterbrief zu erhalten sowie zu prüfen, inwiefern eine EU-konforme Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufsbilder möglich erscheint. „Es muss weiter darum gehen, den hohen Stellenwert der deutschen Meisterqualifikation in Europa zu sichern, zu stärken und zu verteidigen. Gegenüber der Europäischen Union ist es weiter wichtig darauf zu drängen, den Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform einzuführen“, so Glawe. In 2004 wurde die Handwerksordnung novelliert. Hierdurch entfiel die Meisterpflicht für 53 Gewerke, zum Beispiel für Fliesenleger, Uhrmacher, Klavierbauer. Ziel war es damals, Existenzgründungen zu erleichtern und somit zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Berufe wurden von der Anlage A (Meisterpflicht) in die Anlage B (freiwillige Meisterprüfung) „verschoben“.

Nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle konnte bei den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B HwO) teilweise ein starker Rückgang der Ausbildungsleistung in Deutschland festgestellt werden. „Dies zeigt, dass der mit der fachlichen Ausbildungseignung verbundene Meisterbrief die Ausbildung im Handwerk entscheidend beeinflusst. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden zunehmenden Fachkräftebedarfs soll eine Stärkung des Meisterbriefs den rückläufigen Auszubildendenzahlen bei den zulassungsfreien Gewerken entgegenwirken und darüber hinaus die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Betriebe und den Verbraucherschutz erhöhen“, so Glawe.

Der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat wird sich Ende Januar mit dem Antrag des Freistaates Bayern zur „Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken“ beschäftigen. „Mecklenburg-Vorpommern wird diesem Entschließungsantrag Bayerns zustimmen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe abschließend.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert