Zahl der Schulschwänzer leicht zurückgegangen

Ministerin Hesse: Schulschwänzen bereits in den Anfängen erkennen

Schwerin – Bildungsministerin Birgit Hesse hat an Eltern appelliert, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen. Im Landtag haben die Abgeordneten über Schulschwänzer debattiert. „Unsere Schülerinnen und Schüler gehen zum großen Teil gern und regelmäßig zur Schule und die meisten Eltern haben im Blick, dass ihre Kinder den Unterricht besuchen. Das spricht für die gute Arbeit unserer Lehrkräfte und die gute Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule. Allerdings gibt es Fälle von Schulschwänzen in verschiedenen Ausprägungsformen“, betonte Hesse. Die Ursachen seien sehr vielfältig.

„Mir ist wichtig, Schulschwänzen bereits in den Anfängen zu erkennen“, so die Bildungsministerin. „Wer nicht regelmäßig in die Schule geht, läuft Gefahr, den Abschluss nicht zu schaffen, keinen Ausbildungsplatz zu erhalten und hat wenig Aussicht auf Erfolg. Wir setzen deswegen auf Prävention. Im Mittelpunkt steht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen, Lehrern und den Erziehungsberechtigten. Eltern sind unsere wichtigsten Partner für einen erfolgreichen Schulbesuch ihrer Kinder. Gemeinsam können wir erste Anzeichen für Schulschwänzen erkennen und gegensteuern“, erklärte Hesse.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Schuljahr 2017/2018 weniger Kinder und Jugendliche die Schule geschwänzt als im Jahr davor. Diese Zahlen hat das Bildungsministerium bereits im November 2018 veröffentlicht. Im vergangenen Schuljahr waren es 5.468 Schülerinnen und Schüler, die unentschuldigt gefehlt haben. Bei 129.814 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen entspricht dies einem Anteil von 4,2 Prozent. Im Schuljahr 2016/2017 waren es insgesamt 5.596 Schülerinnen und Schüler. Bei 128.161 Schülerinnen und Schülern entspricht dies einem Anteil von 4,4 Prozent.

Mit einem 7-Punkte-Programm will das Land die Zahl der Schulschwänzer verringern. Das Nichterfüllen der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die laut Schulgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Leicht gesunken ist im vergangenen Schuljahr auch der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die mehr als fünf Tage gefehlt haben. Im Schuljahr 2017/2018 waren es 1,35 Prozent. Im Schuljahr 2016/2017 lag der Anteil bei 1,52 Prozent. Wenn Schülerinnen oder Schüler mehr als fünf Tage unentschuldigt fehlen, gilt dies als schulaversives Verhalten.

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