Schwerin – Die Herbst-Justiz-Minister-Konferenz unterstützt Bestrebungen in Europa, die Verkehrsdatenspeicherung wiederzubeleben. Ministerin Hoffmeister fordert daher EU-weite Vorgaben zu schaffen.
„Der Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten ist gerade in unserer digitalen Zeit von gewichtiger Bedeutung. Denn nur mit ihrer Hilfe ist eine effektive Strafverfolgung möglich. Doch noch immer fehlt es an EU-weiter Rechtssicherheit. Daher schloss sich Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit anderen Ländern auf der Justizministerkonferenz einem Beschlussvorschlag aus Bayern an“, so Justizministerin Katy Hoffmeister in Berlin. Die Justizministerkonferenz hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, sich weiterhin nachdrücklich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass gültige europarechtliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung zeitnah geschaffen werden. Diese Vorgaben sollen als Grundlage für wirksame nationale Ermittlungen dienen.
Anbieter öffentlich zugänglicher Dienste für Telefon- und Internetzugang sind zwar dazu gesetzlich verpflichtet, Verkehrsdaten zu speichern. Doch ist diese Verpflichtung u.a. nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahre 2017 nicht bindend, da die entsprechende Regelung nicht im Einklang mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs stehe. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage stehen noch aus.
„Damit läuft die bestehende Regelung zur Verkehrsdatenspeicherung weiter ins Leere. Der Appell der Justizministerkonferenz ist umso wichtiger“, sagte die Ministerin nach der Herbst-JuMiKo. „Für eine effektive Strafverfolgung ist der Zugriff bedeutend. Beim Mobilfunk kann zum Beispiel nachvollzogen werden, von welcher Funkzelle aus über einen Anschluss telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Mit anderen Verbindungsdaten können sich so Anhaltspunkte ergeben, die auf Tatzeitpunkt, Aufenthalt und Verhalten von Verdächtigen schließen lassen“, so Ministerin Hoffmeister.