Saisonverkehr „Südbahn“ ab dem 25. Mai 2022

Meyer: Touristische Ausflugsziele über den öffentlichen Personennahverkehr besser miteinander vernetzt

Schwerin – Attraktive Ziele entlang der Elde und der Mecklenburger Seenplatte mit Bus und Bahn entdecken  – zwischen dem 25. Mai (Mittwoch) und dem 11. September 2022 bietet der Saisonverkehr auf der „Südbahn“ zusätzliche Angebote.

„Mit dem Saisonangebot werden touristische Ausflugsziele in Mecklenburg-Vorpommern über den öffentlichen Personennahverkehr besser miteinander vernetzt. Gleichzeitig wird die Anreise für Urlauber, Tages- und Fahrradtouristen aus den Metropolregionen erleichtert. Davon profitieren alle, die in der Region wohnen und auch Gäste des Landes, die Mecklenburg-Vorpommern entdecken wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die erweiterten Angebote beziehen sich auf die Regionalbahnlinien 15 (Waren (Müritz) – Inselstadt Malchow – Karow (Meckl) – Plau am See), die Regionalbahn 19 (Parchim – Lübz – Karow (Meckl) – Plau am See) sowie den Bus der Linie 77 (Parchim – Lübz – Plau am See – Karow (Meckl) – Malchow).

Über den Südbahn-Saisonverkehr bedient die RB15 an Samstagen und Sonntagen im Zwei-Stunden-Takt in dieser Saison zusätzlich die Stationen in Alt Schwerin, Karow (Meckl) und Plau am See. Für Reisende aus westlicher Richtung verkehrt die RB 19 dieses Jahr ebenfalls erstmalig im Zwei-Stunden-Takt – und damit mit fast doppelt so vielen Fahrten im Vergleich zum letzten Jahr – mit Halt an den Stationen Parchim, Lübz, Passow (Meckl), Gallin, Karow (Meckl) und Plau am See. Eine Weiterreise ist ohne Umstieg in Parchim von/nach Ludwigslust und Hagenow möglich. Die Züge wechseln zwischen Parchim und Hagenow lediglich ihre Linienbezeichnung.

In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben. Der Zwei-Stunden-Takt der Regionalzüge wird durch das Busangebot der Linie 77 (VLP – Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim) ergänzt. Zusätzlich haben Reisende die Möglichkeit, an den Bahnhöfen in Parchim, Lübz und Plau Rufbusangebote in weitere Orte der Region zu bestellen (Rufbus VLP). „Das Saisonangebot auf der Südbahn ist wichtig für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und stärkt die Destinationen im Binnenland.

Mit wenigen und passenden Umstiegen gelangen Urlauber beispielsweise aus Berlin oder Hamburg mit Bus und Bahn in die Seenplattenregion. Im Juni, Juli und August gilt das 9-Euro-Ticket natürlich auch auf den Linien der Südbahn“, sagte Meyer.

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 hat die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) im Auftrag des Landes die Verantwortung für die Müritzbahn (RB15) vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen. Das ermöglicht nunmehr die Bestellung des Saisonverkehrs auf der gesamten Südbahn aus einer Hand. Weitere Informationen unter https://suedbahn-saisonverkehr.de/.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Justizministerin Bernhardt: „Psychosoziale Prozessbegleitung muss jetzt gestärkt werden“

Schwerin – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bringt jetzt einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die nächste Justizministerkonferenz ein.

„Es muss von der Justizministerkonferenz im Juni ein klares Signal zur weiteren Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung ausgehen. Die aktuelle Bundesregierung muss dieses wichtige Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dringend auf die Agenda nehmen.  Im rot-roten Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema verankert. Im Bund darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht vergessen werden. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz das Thema für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und –minister in Bayern angemeldet“, so Justizministerin Bernhardt.

„Es liegen dem Bundesministerium der Justiz mehrere Bitten der Justizministerkonferenzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es sollte aber zeitnah und in enger Abstimmung mit den Ländern die vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen geprüft und erarbeitet werden.

Wenn die Politik zögert, ist das den Opfern schwerer Straftaten und auch ihren Angehörigen nicht zu erklären. Ich setze mich dafür ein, weitere, besonders schutzbedürftige Personen in den Blick zu nehmen. So sollten die Angehörigen eines Opfers eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes ebenfalls in den Kreis der Beiordnungsberechtigten aufgenommen werden. Denn unter Umständen benötigen auch diese Personen psychosoziale Prozessbegleitung.

Auch geht es darum, dass minderjährigen Verletzten von Amts wegen, also nicht erst nach Antrag, eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wird. In gravierenden Fällen häuslicher Gewalt sollte den Verletzten ebenfalls ein Anspruch auf Beiordnung zustehen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Darüber hinaus ist ein weiterer Beschluss zu diesem Thema vom Bundesministerium der Justiz noch nicht abschließend geprüft worden. Vor einem Jahr hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem einstimmig vorgeschlagen, eine Anhebung der Gebührentatbestände in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn all diese Punkte aufgegriffen und umgesetzt werden, wird aus meiner Sicht auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass die Anzahl der Beiordnungen steigen kann“, ist sich die Ministerin sicher.

Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird am 1./2. Juni 2022 in Bayern stattfinden.

M-V: Kulturland mit internationalem Ruf

Insel Usedom – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begrüßte in Peenemünde im Rahmen des Usedomer Musikfestivals das New York Philharmonic Orchestra und hob dabei die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns als Kulturland hervor.

„Es ist uns eine große Ehre, dass New York Philharmonic, dieses weltberühmte Orchester, bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu empfangen. Mit ihren Konzerten meldet sich unser Land nach Corona auf der großen Bühne zurück. Ich bin froh, dass wir als Land mit unserer Förderung dazu beitragen konnten“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefin betonte: „Wir sind nicht nur Urlaubsland Nummer eins in Deutschland. Wir sind auch Kulturland mit internationalem Ruf. Ich denke an den bevorstehenden Festspielsommer und die Konzerte, Lesungen und Theateraufführungen im ganzen Land. Auch der Einsatz vieler Ehrenamtlicher in Mecklenburg-Vorpommern trägt zu einer vielfältigen Kulturlandschaft bei.“

Angesichts des russischen Angriffskrieges sei es wichtig, ein Zeichen für Frieden, Freiheit und Willkommenskultur zu setzen. Gerade an einem historischen Ort wie Peenemünde, der von den Gräueln der Nationalsozialisten und deren Aufarbeitung erzählt.

„Mecklenburg-Vorpommern freut sich auf Gäste aus Deutschland und aus der gesamten Welt. Die Sonderkonzerte des New York Philharmonic sind eine besondere Gelegenheit, um unsere Gastfreundschaft zu zeigen und uns mit Ländern auszutauschen und zu verbinden – gerade in diesen bewegten Zeiten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bericht der WELT am Sonntag zurückgewiesen

Schwerin – Regierungssprecher Andreas Timm hat heute den Medienbericht der WELT am Sonntag „Plötzlich will Schwesig schon viel früher von der Klimastiftung gewusst haben“ als falsch zurückgewiesen.

„Die WELT am Sonntag verkürzt und verdreht Fragen und Antworten so, dass hier ein scheinbarer Widerspruch entsteht. Die Staatskanzlei hat nicht behauptet, dass die Ministerpräsidentin erstmals im November 2020 von der Idee zur Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz erfahren hat. Insofern müssen auch keine Angaben korrigiert werden“, erklärte der Regierungssprecher.

Die an uns gerichtete Frage der WELT am Sonntag bzw. der von ihr beauftragten Berliner Rechtsanwaltskanzlei lautete wörtlich: „Wann (genaues Datum) hat die Staatskanzlei seit 2017 oder die Ministerpräsidentin seit Amtsantritt persönlich in welcher Form (schriftlich, telefonisch, per Twitter etc.) gegenüber der Nord Stream AG oder Nord Stream 2 AG Stellung genommen zur Gestaltung der Stiftung?“

„Die Frage der WELT am Sonntag zielt also erkennbar darauf ab, wann sich die Ministerpräsidentin mit Nord Stream über die Gestaltung der Stiftung ausgetauscht hat und dazu Stellung genommen hat. Das war erst am 5.11. der Fall, da erst in diesem Gespräch ein konkreter Austausch stattfand“, stellte der Regierungssprecher fest.

Die Staatskanzlei hat die Frage der WELT am Sonntag deshalb am 8. April 2022 deshalb/wie folgt beantwortet: „Die Gestaltung der Stiftung ist im Vorfeld der Entscheidung Thema der regelmäßigen Gespräche zwischen Landesregierung und Nord Stream gewesen. Die Gespräche wurden überwiegend von Energieminister Pegel geführt. Ministerpräsidentin Schwesig ist am 5.11.2020 und am 16.12.2020 in gemeinsamen Gesprächen über den Vorschlag zur Gründung der Stiftung informiert worden. Dabei war von Anfang an klar, dass eine abschließende Entscheidung nur die Landesregierung und der Landtag treffen können.“

Der Regierungssprecher weiter: „Frau Schwesig hat am Donnerstag die Abläufe transparent dargestellt. Wenn Frau Schwesig darüber berichtet hat, dass der damalige Energieminister Christian Pegel sie erstmals am Rande eines Termins am 15. September 2020 darauf angesprochen hat, dass er die Möglichkeit einer Stiftung prüft, steht das nicht im Widerspruch zu unserer damaligen Antwort. Dass die Ministerpräsidentin am 15. Oktober 2020 die Anlandestation von Nord Stream besucht und dabei auch kurz auf Vertreter von Nord Stream getroffen ist, ist lange bekannt. Ausführliche Gespräche über die Gestaltung der Stiftung gab es mit der Ministerpräsidentin erst ab Anfang November. Die Vorwürfe sind also bösartig konstruiert und falsch“, so der Regierungssprecher.

Im Übrigen seien die Angaben ohne Gerichtsurteil an die WELT am Sonntag übermittelt worden. Fragen zu vermeintlichen Widersprüchen gab es nicht. „Die Landesregierung hat transparent informiert. Daraus konstruierte Widersprüche weisen wir zurück“, so der Regierungssprecher.

Tag der Artenvielfalt

Rostock – Am Sonntag findet der landesweite Zootag der Biodiversität statt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt besucht den Rostocker Zoo und informiert sich über laufende Programme zum Artenschutz.

„Die Tiergärten, Zoos und Aquarien in Mecklenburg-Vorpommern haben sich den Artenschutz stark auf ihre Fahnen geschrieben. Sie sind geradezu prädestiniert, diesen an authentischen Orten einer breiten Öffentlichkeit und allen Altersgruppen auf lebendige Art und Weise nahe zu bringen. Insofern ist ein jährlicher landesweiter Zootag der Biodiversität der richtige Ansatz, diese Aktivitäten zu bündeln und schrittweise weiter auszubauen. Auf die Unterstützung des Landes können die Einrichtungen bei ihren Vorhaben weiterhin zählen“, betont „Landeszoominister“ Dr. Till Backhaus.

Seit 2007 stellt das Land M-V aus Landes- und EU-Mitteln über 79 Millionen Euro für Projekte in den zoologischen Einrichtungen bereit, davon in vielen Fällen für Artenschutzmaßnahmen. Darunter waren Projekte wie der Neubau des Darwineums und des Polariums in Rostock, die Umgestaltung der Parkanlagen im Tierpark Grimmen, die Neugestaltung des Tierparks in Wolgast oder der Neubau der Löwenanlage in Schwerin. Zudem erhielt der Zoo Rostock im vergangenen Jahr vom Land die Zusage über rund 5,5 Millionen Euro für den Neubau der Robbenanlage.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Halbzeitbilanz des Konzepts „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ betont der Minister die Verantwortung der Gesamtgesellschaft für den Artenschutz:

„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine gesellschaftliche Kernaufgabe und wir wissen, dass es auch für Mecklenburg-Vorpommern noch erheblicher Anstrengungen bedarf, die Zielstellung des Biodiversitätskonzepts zu erreichen. Den stärksten Handlungsbedarf sehen wir für die Lebensgemeinschaften der Agrarlandschaft und der Küsten und Meere.

Der Erfolg der Biodiversitätsstrategie wird deshalb stark davon abhängen, welche Anreize durch die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zukünftig gesetzt werden und inwieweit es gelingt, den Erhalt der Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Denn maßgeblich dafür, ob wir unsere Ziele einhalten können, ist auch ein Überdenken unseres Konsumverhaltens. Ich selbst bin starker Verfechter für ein nachhaltiges Ernährungs- und Landnutzungssystem.

Nachhaltig bedeutet hier „vom Acker bis zum Teller“. Hierzu gehört für mich auch die Verwendung regionaler Produkte im Sinne einer regionalen Kreislaufwirtschaft anstatt Importe z.B. von Äpfeln aus Chile,“ so Backhaus

Im Zuge des Projektes „Mehr Respekt vor dem Insekt“ des Landes MV erfolgte die Mitarbeit an Abstimmungen mit den Bundesländern, dem Bundesamt für Naturschutz und einer Forschungsgruppe zur Erstellung des Einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“. Die Untersuchung erster Monitoringflächen wird in diesem Jahr erfolgen.

Im Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) wurden unter anderem durch Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern qualifizierte Maßnahmen des Naturschutzes der Bundesländer für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entwickelt, um aus dem Sonderrahmenplan Insektenschutz über Agrarumweltmaßnahmen den Insektenschutz in der Landwirtschaft zu fördern. Mecklenburg-Vorpommern nimmt darüber hinaus am länderübergreifenden Projekt „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“ teil.

Das sechs Jahre dauernde Projekt des WWF Deutschland, das in 5 deutschen Biosphärenreservaten durchgeführt wird, ist im Jahr 2020 gestartet. Das Bundesamt für Naturschutz fördert das Projekt mit ca. 6,5 Mio. €, die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt 240.000 €. Im Rahmen des Projektes werden Verfahren und Strukturen zum Insektenschutz auf land-wirtschaftlich genutzten Flächen in der Pflege- und Entwicklungszone der Biosphärenreservate erdacht, überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.

In Zusammenarbeit mit interessierten Landwirten, Institutionen und Bürgern werden standort- und betriebsspezifische Maßnahmen für den Schutz der Insektenfauna geplant und umgesetzt.

Erste Klimaschutzhecke entsteht

Grambow – Passend zum zweiten Bienentag in Grambow am 21.05.2022, gibt die Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Frau Elisabeth Aßmann, am Samstag bekannt, in Grambow eine Fläche und einen Partner für die Umsetzung des ersten Pilotprojekts des HeckenSchecks gefunden zu haben.

„Ich freue mich sehr über das Projekt. Die insgesamt 700 Meter lange Hecke wird entlang des Naturparkwanderweges verlaufen und damit ideal für interessierte Besucherinnen und Besucher. Noch in diesem Herbst wird der erste Abschnitt der Hecke gepflanzt und zum nächsten Grambower Bienentag kann man die jungen Pflanzen ergrünen sehen“, erläutert Staatssekretärin Aßmann.

Weiter erklärt sie: „Hecken sind wichtige Strukturen zur Vernetzung von Biotopen. Sie sind artenreiche Lebensräume in der Agrarlandschaft. So finden Vögel, Reptilien, Niederwild und Insekten darin einen wichtigen Rückzugsraum. Darüber hinaus erbringen Hecken vielfältige Ökosystemleistungen. Feldhecken speichern jährlich 40 kg CO2 je Quadratmeter. Außerdem können sie Bodenerosion vermindern und und damit auch zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Auf der historischen Fläche des alten Postwegs in Grambow soll deshalb im Herbst die erste Pflanzung über das Ökowertpapier HeckenScheck umgesetzt werden“, so Aßmann.

Die vor den Toren Schwerins gelegene Gemeinde mit dem Titel „bienenfreundlichste Gemeinde des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ macht sich stark für die Insektenvielfalt. Der Grambower Bürgermeister Sven Baltrusch freut sich, dass in Grambow das erste HeckenScheck Projekt des Landes geplant wird:

„Unsere gemeindeeigenen Konzepte und Bemühungen zum Schutz der Insekten können aufgegriffen werden und mit Unterstützung durch den HeckenScheck in den landwirtschaftlichen Bereich ausstrahlen, so dass hier auch Potentialbereiche für die Insekten geschaffen werden können. Aufgrund der vorhandenen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den ortsansässigen Landwirten gibt es ein gemeinsames Verständnis für den Erhalt und Schutz, welcher insbesondere auch für die Landwirtschaft erforderlich ist“, so Baltrusch

Dem Beispiel in Grambow sollen weitere Projekte folgen: „Mit dem Ökowertpapier HeckenScheck wollen wir engagierten Gemeinden, Landwirten und anderen Initiativen ein Instrument zur Finanzierung ihrer Heckenprojekte anbieten. Interessierte Investoren sind jederzeit willkommen!“, ergänzt Staatsekretärin Aßmann.

Mit dem 2. Bienentag knüpft die Gemeinde an den Erfolg der im letzten Jahr erstmalig durchgeführten Veranstaltung an. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder. Weiter Informationen: www.unser-grambow.de

Der HeckenScheck ist ein Ökowertpapier des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen. Nach der Waldaktie (Wald), den MoorFutures (Moor) und dem Streuobstgenussschein (Streuobstwiesen) sollen nun auch die Ökosystemleistungen der Hecken erlebbar und investierbar werden. Ziel aller Ökowertpapiere ist es, die gesellschaftliche Relevanz von Ökosystemleistungen auch außerhalb von Expertenkreisen zu verdeutlichen. Sie sind damit Bestandteil einer Nachhaltigkeitsökonomie.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat am 01.10.2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere eingerichtet, um die bestehenden Wertpapiere weiter zu entwickeln und neue zu entwickeln.

Landesregierung steht zur BUGA 2025

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Sitzung über die in Rostock geplante Bundesgartenschau debattiert. Hintergrund sind die finanziellen und terminlichen Unsicherheiten die Veranstaltung betreffend, deren Umfang erst von wenigen Wochen bekannt geworden sind. Minister Dr. Till Backhaus erneuerte die Zusage der Landesregierung, die BUGA mit 60,04 Mio. Euro zu unterstützen.

„Es geht um nicht weniger, als sich regional, deutschlandweit, im gesamten Ostseeraum und bis in andere EU-Länder hinein als leistungsstarker und zukunftsorientierter Standort für Städtebau, Wirtschaft und Tourismus zu präsentieren. Es ist auch der Wettbewerb der Garten und Landschaftsbaubetriebe in Deutschland auf die ich sehr stolz bin.

Am 10.09.2018 erhielt die Hansestadt Rostock offiziell den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahr 2025. Das Land hat diese Entscheidung begrüßt und der Stadt Rostock von Anfang an ihre Unterstützung zugesagt.

Das Konzept der Stadt war äußerst ambitioniert, vor allem mit Blick auf die knappe Vorbereitungszeit von nicht einmal 7 Jahren. Aber das Konzept hat letztlich überzeugt, denn die damit verbundenen Investitionen von rund 140 Mio. Euro würden die Wirtschaftsregion Rostock in städtebaulicher, touristischer und wirtschaftlicher Sicht nochmal enorm puschen.

Die Landesregierung steht nach wie vor zur BUGA in Rostock.

Das setzt allerdings voraus, dass die BUGA wie vorgesehen auch 2025 stattfindet und alle dazu notwendigen Investitionen termingemäß umgesetzt werden. Weil uns ansonsten nämlich wesentliche Finanzierungsinstrumente – damit meine ich insbesondere die Mittel des Wirtschaftsministeriums aus dem EFRE – nicht mehr bzw. nicht mehr in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Wer meint, man könne die BUGA einfach nach hinten schieben und damit wären alle aktuellen Probleme gelöst, der irrt gewaltig.

Sich jetzt in Schuldzuweisungen zu ergehen, wer dafür verantwortlich ist, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr umsetzbar ist, ist müßig. Dass bei der Vorbereitung eines so großen Vorhabens nicht immer alles glatt läuft und auch unerwartete Probleme auftreten, das ist ganz normal.

Was ich der Stadt vorwerfen muss, ist, dass darüber nicht frühzeitig offen und ehrlich kommuniziert wurde.

Schon jetzt ist absehbar, dass wesentliche Bauvorhaben wie die Greifenbrücke, der Stadthafen und der BUGA-relevante Teil des Warnowquartiers nicht rechtzeitig bzw. nur unter großen Anstrengungen zur BUGA fertig werden können.

Am 03.05.2022 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der Landesregierung und den BUGA-Vertretern unter meiner Führung statt.

In diesem Gespräch haben wir die Möglichkeiten zur Sicherung der BUGA 2025 abgestimmt.

Die Landesregierung hat sich klar positioniert.

Wir stehen zu der Zusage der Unterstützung der BUGA in Rostock in 2025 und zur Bereitstellung der zugesagten rund 60 Mio. Euro für förderfähige Investitionsmaßnahmen mit Bezug zur BUGA. Kostensteigerungen sind durch die Stadt selbst zu tragen.

Im Ergebnis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass umgehend ein neues, abgespecktes Konzept erarbeitet werden muss, ein Konzept für eine „kleine BUGA“ im Rostocker Oval. Dieses Konzept soll bis zur Sommerpause das Kabinett passieren. Dabei ist die Stadtvertretung mitzunehmen und zu beteiligen, um ein Klima des Aufbruchs zu erzeugen.

Außerdem muss die Hansestadt Rostock dringend dafür sorgen, dass die BUGA GmbH personell so ausgestattet wird, dass die großen Herausforderungen bewältigt werden können.

Ich plädiere dafür, der Stadt Rostock noch diese Chance zu geben und die Erarbeitung des neuen Konzeptes unbedingt abzuwarten. Erst auf dieser Grundlage kann und muss entschieden werden, wie eine BUGA in Rostock mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten ausgerichtet werden kann.“

Grundschule wird saniert

Insel Usedom – Für die energetische Sanierung erhält die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ in der Gemeinde Ahlbeck am Stettiner Haff im Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 65.000 Euro. Der Bewilligungsbescheid wurde Josef Schnellhammer, Bürgermeister der Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald, übersandt.

Die Schule soll für insgesamt rund 1,1 Millionen Euro saniert und umgebaut werden. Einen wichtigen Teil der Arbeiten macht die energetische Sanierung aus, gefördert vom Innenministerium: Die Schule und das Schulnebengebäude werden jeweils mit neuen Heizungs-, Elektro- sowie mit neuen Sanitäranlagen ausgestattet.

Das Gesamtvorhaben umfasst das Umbauen und Umgestalten der Schule und des Schulnebengebäudes. Vorhandene Schwellen in den beiden Gebäuden werden entfernt und im Erdgeschoss ein barrierefreies WC eingebaut. Im Dachgeschoss werden die Räume für Ganztagsschulangebote umgestaltet, ein Lehrer-WC und ein Raum für den Sozialarbeiter eingebaut.

Teile der vorhandenen Treppe im Schulnebengebäude bleiben erhalten und Treppenläufe entsprechend den Anforderungen hergerichtet. Über einen Aufzug soll das Dachgeschoss barrierefrei erreichbar sein.

Backhaus eröffnet Fishing Masters

Rostock – Am Sonnabend eröffnet Minister Dr. Till Backhaus auf dem IGA-Gelände in Rostock die Fishing Masters Show. Die Messe mit Volksfestcharakter zählt zu den größten Angel-Events Deutschlands.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Anglerland Nummer 1 in Deutschland. Von den rund 1,7 Millionen Einwohnern sind 46.000 im Landesanglerverband (LAV) organisiert, davon fast 3000 Kinder unter 14 Jahren. Weitere 50.000 Angler besitzen einen Fischereischein. Es gibt ca. 400 Vereine, davon 27 Regionalverbände und 114 kreisfreie Vereine. Unser Landesanglerverband ist damit der größte, gesetzlich anerkannte Naturschutz­verband Mecklenburg-Vorpommerns. Nicht zuletzt bin auch ich seit meiner Kindheit leidenschaftlicher Angler, wenn auch berufsbedingt nicht mehr so viel Zeit für dieses wunderbare Hobby bleibt. Deswegen nehme ich diesen Termin heute mit besonderer Freude wahr“, sagt Backhaus.

MV ist ein absolutes Eldorado für Angler mit besten Bedingungen: Der Nordosten hat eine 1.700 Kilometer lange Küste, davon sind mehr als 350 Kilometer der offenen See zugewandt. Es gibt rund 40.000 Kilometer Fließgewässer und mehr als 2.000 Seen. Davon sind ca. 29.000 Hektar beangelbare Gewässer. Das zieht auch viele Touristenangler an. Es gibt ca. 387.000 Angler in MV, davon stammt weniger als die Hälfte – 153.000 – aus MV. Die Mehrzahl der Angler sind also Touristen.

„Das Ziel der Fishing Masters Show ist es, möglichst viele Menschen für ein aktives Leben in und mit der Natur zu begeistern und das Hobby Angeln in der Mitte der Gesellschaft zu etablieren. Es ist ein Ort der Begegnung mit Rahmenprogramm für Kinder, einer international geprägten Food-Truck-Meile und Vorführungen auf der Showbühne. Besonders der weidgerechte Umgang mit Fischen und die Würdigung als hochwertiges Nahrungsmittel gehören zu den Grundsätzen der Show“, so der Minister.

Ein Großteil der Erlöse kommt traditionell der Royal Fishing Kinderhilfe zugute, welche die Finanzierung von Angelgeräten und -Ausflügen sowie den Erwerb des Fischereischeins für sozial benachteiligte Kinder unterstützt. Der LAV führt neben dem regulären Programm am 21. und 22.Mai 2022 seinen Jugendtag durch.

Angeln hat nicht nur eine soziale und ökologische, sondern auch eine ökonomische Komponente. Deutschlandweit gibt es rund 3 bis 4 Millionen Angler und Anglerinnen, Tendenz steigend. Sie kreieren jährlich einen Gesamtumsatz von rund 5,2 Milliarden Euro. Davon profitieren rund 52.000 Arbeitsplätze.

Deutschlandweit generieren Meeresangler jährlich einen Gesamtproduktionswert von 472 Millionen Euro, das betrifft etwa 4500 Arbeitsplätze. In MV werden pro Jahr durch das Küstenangeln 210 Millionen Euro generiert und zirka 2000 Arbeitsplätze unterhalten.

Sowohl der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. als auch der LAV beteiligen sich an der Messe mit eigenen Veranstaltungen. Aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes wurden dem Tourismusverband dafür 10.000 Euro und dem LAV 59.500 Euro zur Verfügung gestellt.

Die aktuellen Küstenangelkarten in MV sind abnehmend. Das ist den Tagesfangbegrenzungen bei Dorsch und Lachs sowie dem rückläufigen Bestand der Boddenfische geschuldet.

Für das Jahr 2022 wurde per EU-Verordnung festgelegt, dass Freizeitfischer in der westlichen Ostsee in den Untergebieten 22, 23, 24 innerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien nur einen Dorsch pro Tag behalten dürfen.

In den Untergebieten 24 außerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien und in den Untergebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch verboten. Zuviel oder unzulässig gefangene Dorsche sind zurückzusetzen.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass die Freizeitfischerei auf Lachs in der gesamten Ostsee verboten ist.

 

Fischbesatzmaßnahmen

Aal

Im Zeitraum 2009 bis 2021 wurden insgesamt rund 10,9 Millionen vorgestreckte Aale in die Gewässer des Landes MV ausgebracht. Mit der Anpassung des Besatzprogramms wurden seit 2018 – 2021 zudem 7,5 Millionen Glasaale ausgebracht.

Der LAV hat im Jahr 2021 für Aalbesatz rund 73.000 Euro ausgegeben. Dieser Besatz wurde mit 58.400 Euro aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie Landesmitteln gefördert.

Ostseeschnäpel

Seit dem Jahr 2000 wurden bisher ca. 7.500.000 Stück vorgestreckte Ostseeschnäpel ausgesetzt, das sind ca. 360.000 Stück pro Jahr. Der Besatz erfolgte in diversen Fließgewässern: im Salzhaff, in der Peene, in der Darßer Boddenkette und im Kleinen Haff.

Meerforelle

Seit dem Jahr 2000 wurden bisher ca. 11.200.000 Stück Meerforellen (Brut) ausgesetzt, das sind ca. 530.000 Stück pro Jahr. Der Besatz erfolgte in diversen Fließgewässern, im Salzhaff, in der Peene, in der Darßer Boddenkette und im Kleinen Haff.

Wasserschaden an der Baltic-Schule

Für Schülerinnen und Schüler steht Distanzlernen auf dem Stundenplan

Rostock – Nach einem massiven Wasserschaden an der Baltic-Schule Rostock konnte dort heute kein Präsenzunterricht stattfinden. Weil unter den aktuellen Bedingungen ein Schulbetrieb nicht möglich ist, hat die Regionale Schule alle Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben versorgt und nach Hause entlassen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6, bei denen keine Betreuung zu Hause möglich ist, hat die Schule nach Angaben des Staatlichen Schulamtes Rostock eine Notbetreuung eingerichtet. Alle Eltern wurden über die Situation informiert.

Der kommunale Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE) prüft, inwieweit der Unterrichtsbetrieb am Montag, 23. Mai 2022, teilweise oder vollständig wiederaufgenommen werden kann. Der Distanzunterricht über die Lernplattform „itslearning“ ist bereits heute möglich und wird genutzt.

Der Starkregen in der vergangenen Nacht hatte einen massiven Wasserschaden an der Schule verursacht. Über eine undichte Stelle im Dach hat es so stark hereingeregnet, dass sämtliche Toiletten übergelaufen sind und nicht genutzt werden können. Außerdem ist durch einen Kurzschluss die Elektrik in einem Teil der Schule ausgefallen.

Senkung der Energiesteuern

Berlin – Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß.

Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann.

9-Euro-Ticket kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für die Einführung des ermäßigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.

Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.

Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.

Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.

Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten.

Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden. Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Berlin – Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm.

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 1. Juli 2022.

Service für Anwohner und Gäste

„Haus des Gastes“ auf der Insel Poel offiziell eingeweiht

Insel Poel – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Kirchdorf auf der Insel Poel das neue „Haus des Gastes“ am Freitag offiziell eröffnet.

„Die regionalen Häuser des Gastes mit ihren vielfältigen Angeboten sind bei der Urlaubsplanung und während des Ferienaufenthaltes für den Gast oft die wichtigsten Anlaufstellen. Die Einrichtungen nehmen in der touristischen Dienstleistungskette eine entscheidende Rolle ein. Ziel ist es, den Gast auf die Erlebnisse in der Region aufmerksam zu machen. Mit dem Neubau in Kirchdorf auf der Insel Poel ist es gelungen, ein vollausgestattetes Center zu errichten, das Urlauber und Anwohner umfassenden Service bietet“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Vor Ort ist ein rund 768 Quadratmeter großer Neubau als zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss in Holzständerbauweise entstanden. Das Servicecenter umfasst neben der Tourist-Information auch einen Kursaal für Veranstaltungen von mehr als 200 Personen, einen kleinen Multifunktionsraum, eine Bibliothek sowie einen Kommunikationsbereich (Online Info Center) zur Internetnutzung.

„Vor allem der neue Veranstaltungsraum im Haus des Gastes ist ein großer Mehrwert für Gäste und Anwohner gleichermaßen. Hier können jetzt attraktive kulturelle Veranstaltungen angeboten werden“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro.

Parken mit dem Smartphone in Sassnitz

Insel Rügen – Autofahrer in Sassnitz können ihre Parkscheine auf allen kommunalen gebührenpflichtigen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone lösen.

„Die Entscheidung für Parkster ist uns leichtgefallen, weil wir gerne mit dem Stadthafen im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gäste zusammenarbeiten möchten.  Mit der bargeldlosen Zahlmöglichkeit schaffen wir mehr Komfort und tragen außerdem der Digitalisierung in unserer Stadt Rechnung“, betont Frank Kracht, Bürgermeister in Sassnitz.

„Mit dem neuen Angebot des Handyparkens bieten wir eine praktische Alternative zum Bezahlen am Parkautomaten“, sagt Thomas Langlotz, Geschäftsführer am Stadthafen in Sassnitz. „Wer seinen Parkschein mit dem Smartphone löst, erledigt dies kontaktlos, muss am Automaten nicht anstehen und spart sich die Suche nach Kleingeld im Geldbeutel und schont nebenbei auch noch die Umwelt.“

Neben Sassnitz gibt es den digitalen Parkschein mit Parkster auf der Insel Rügen auch auf vielen Parkplätzen der Gemeinden Dranske, Wiek, Breege, Glowe, Lohme, Baabe, Mönchgut und Göhren. Auch in der Hansestadt Stralsund können Parkscheine mit der Parkster App gelöst werden.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.