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Monat: Dezember 2023

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Bilanz Energie und Landesentwicklung

Meyer: Landesentwicklung als strukturellen Prozess betrachten – Energieversorgung bleibt Kernthema

Schwerin – Wie wird die Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft aussehen? Wie kann die Landesentwicklung gestaltet werden, um die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit zukunftsfähig aufzustellen? Zu diesen Bereichen hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Jahresende Bilanz gezogen. „Landesentwicklung ist ein Thema, dass uns alle täglich betrifft – sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden. Um ein einheitliches Ganzes zu entwickeln, bedarf es einer strukturierten Landesentwicklung. Daneben bleibt auch die Energieversorgung ein Kernthema für uns. Aufgrund der insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise und einer drohenden Mangellage mussten innerhalb kürzester Zeit Alternativen zu bisherigen Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Hervorzuheben sind hier zum einen die Sicherstellung der Ölversorgung PCK-Raffinerie Schwedt über den Rostocker Hafen und die Ölpipeline, zum anderen die Inbetriebnahme des LNG-Terminals Lubmin im Januar 2023 sowie die Planung und das Genehmigungsverfahren für die Pipeline sowie die LNG-Terminals in Mukran“, sagte Meyer.

Netzentgelte – höhere Entlastung für MV erwartet

Am 01. Dezember 2023 legte die nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zuständige Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für eine Reform der Verteilnetzentgeltsystematik vor. Wirtschaftsminister Meyer äußerte bereits schon damals seine Bedenken, dass die ausgewiesene Entlastung für Mecklenburg-Vorpommern zu gering sei. Am 22. Dezember 2023 informierte die Bundesnetzagentur, dass mittlerweile aktuellere Daten zur Verfügung stehen, mit denen die zu verteilenden Netzausbaukosten erneut abgeschätzt wurden. Demnach erhöht sich die Entlastung in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal um bis zu 70 Prozent gegenüber der ersten Abschätzung. Nach eigenen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird davon ausgegangen, dass die Netzentgelte im Land in Summe um bis zu 180 Millionen Euro pro Jahr sinken werden. Die von der Bundesnetzagentur ausgewiesenen Entlastungsbeträge für Brandenburg entfallen auch anteilig auf Mecklenburg-Vorpommern, da der Netzbetreiber E.DIS Netz GmbH auch in unserem Land zu den größten Verteilnetzbetreibern gehört. „Die aktualisierten Daten werden wir nun gemeinsam mit der Bundesnetzagentur besprechen und das Modell auf seine Zukunftsfähigkeit prüfen“, sagte Meyer.

Planungserlass Wind-an-Land

Zu Beginn des Jahres wurde der Planungserlass Wind-an-Land vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Es sind nun klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Planungsprozesse beschleunigt werden. Festgelegt wird darin auch, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt. Eine weitere Grundsatzentscheidung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. Zudem sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden wie beispielsweise Siedlungsabstände sowie Kriterien für den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, für den Gewässer- und Trinkwasserschutz und zur Vermeidung von Störungen wichtiger Infrastrukturen. Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten. Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

LNG-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

„Die Herausforderungen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern durch den kurzfristigen Aufbau einer LNG-Infrastruktur ergeben haben, waren und sind sehr groß. Die komplexen Interessensabwägungen erfolgten dabei stets mit dem Ziel, Entscheidungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Landes zu treffen. Dabei war zugleich klar: Wir tragen Verantwortung nicht nur für die Energieversorgungssicherheit im Land, sondern als Teil einer solidarischen Gemeinschaft auch für die Bundesrepublik und Europa. Dass für eine stabile und verlässliche Energieversorgung der Auf- und Ausbau einer LNG-Infrastruktur erforderlich ist, haben die zuständige Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium mehrfach dargelegt. Für uns ist aber auch klar, dass die Energie der Zukunft grün sein muss und wir mit der Dekarbonisierung der Sektoren schnellstmöglich vorankommen müssen. Bei alldem muss Energie jedoch auch bezahlbar bleiben. Das ist für Bürgerinnen und Bürger genau wie für die Unternehmen im Land von zentraler Bedeutung. Auch dafür setzen wir uns weiter ein“, sagte Meyer.

Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben

„Mecklenburg-Vorpommern bietet ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Für die Erzeugung von grünem Wasserstoff sind wir dank der großen Potentiale der Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, sowie viel Expertise und Engagement bei den Beteiligten im Land optimal aufgestellt. Zugleich ist Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Infrastruktur prädestiniert als Drehkreuz für Wasserstoffimporte im Ostseeraum. Deshalb unterstützen wir konsequent Projekte im Land, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen – etwa gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der IPCEI-Förderung. So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Dass der Bund sich angesichts der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf den Bundeshaushalt nun so deutlich zu den IPCEI-Projekten bekannt hat, ist ein sehr wichtiges Signal für alle Beteiligten im Land und gibt uns Rückenwind“, sagte Meyer.

Das Land und der Bund unterstützen mit der IPCEI-Förderung zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. IPCEI ist die Abkürzung für „Important Projectrs of Common European Interest“. Diese Projekte umfassen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant, mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung ab Rostock bis nach Berlin, Brandenburg und Sachsen zu bauen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).
  • „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in die Wasserstoff-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer Wasserstoff-Tankstelle geplant.

Mecklenburg-Vorpommern will die vielfältigen Potentiale im Bereich Wasserstoff aber auch für mehr Wertschöpfung im Land und zur weiteren Steigerung der Standortattraktivität für industrielle und gewerbliche Ansiedlungen nutzen. Hierzu dienen unter anderem folgende Vorhaben:

  • Das Wirtschaftsministerium entwickelt gemeinsam mit neun Partnern aus dem Ostseeraum die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Das Wirtschaftsministerium ist Lead-Partner dieses EU-geförderten Projektes mit einem Budget von insgesamt 2,6 Millionen Euro.
  • Im Rahmen des INTERREG-Projektes „GreenIndustrialAreas“ wird für das Jahr 2024 der Abschluss der Arbeiten an dem Handlungsleitfaden zur einheitlichen und anerkannten Zertifizierung entsprechender „grüner“ Gewerbegebiete im Ostseeraum erwartet. Es soll sechs Pilotprojekte geben, zwei davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“

Mit der Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“ (NDM) werden stationäre und mobile Dorfläden unterstützt. Ziel der Initiative ist es, die Nahversorgung in zentrenfernen Räumen aufrechtzuerhalten, Dorfmittelpunkte zu stärken und somit die Lebensqualität zu erhöhen. Im Jahr 2023 erhielten vier Dorfläden Fördermittelbescheide über insgesamt 350.000 Euro; durch die Förderung wurden Investitionen in Höhe von 515.000 Euro ausgelöst. In Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde beispielsweise mit 64.000 Euro die Erneuerung des Minimarkts von Sylvia Illgen gefördert. Der Dorfladen von Angela Matthies in Glewitz (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhielt 71.000 Euro für eine Neuausstattung. Ein Schwerpunkt im Jahr 2024 soll neben der nachhaltigen Sicherung der rund 50 Standorte sein, das Konzept weiterzuentwickeln. Dazu ist vorgesehen, modellhafte innovative NDM-Varianten zu initiieren.

Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume M-V (LGR)

Seit dem Inkrafttreten der Fördergrundsätze zum Fonds zur Unterstützung der LGR (LGR-Fonds) im Jahr 2019 konnten rund 12 Millionen Euro für über 30 Vorhaben in den strukturschwachen ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns gebunden werden. Fünf Vorhaben sind erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Anklamer Schützenhauses, die Revitalisierung der Altstadt von Tribsees, die filmische Langzeitdokumentation Goldberg-Mildenitz, die interaktive Website für den Amtsbereich Goldberg-Mildenitz und das Projekt „Vorpommersche Dorfstraße – Elektromobile Ferienstraße“ zwischen Loitz und Anklam.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Ökowertpapiere statt Böller

Schwerin – Auch in 2024 und darüber hinaus wird die Bekämpfung der Klimakrise eine zentrale Herausforderung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sein. Die gute Nachricht: jeder kann einen Beitrag leisten und das das ganze Jahr über. „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.

„Mir ist bekannt, dass Böller und Raketen für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu gehören. Nach Schätzungen der pyrotechnischen Industrie haben die Bundesbürger allein 2022 rund 180 Mio. € für Böller und Raketen ausgegeben. Bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern sind das rund 3,5 Millionen Euro.

Das ist eine unfassbar hohe Summe! Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land M-V bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen.

Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen.“

Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

Seit 2022 ergänzt der Heckenscheck das Portfolio. Darüber können Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.

Umtauschfrist für Führerscheine

Landkreis Vorpommern-Rügen verlängert Frist / Meyer: Ausnahmeregelung nach Cyberangriff für Betroffene erlassen

Stralsund – Das Wirtschaftsministerium hat am 27.12.2023 eine Allgemeinverfügung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen. Mit der Allgemeinverfügung wird vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises und den damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich eines fristgerechten Pflichtumtauschs von Führerscheinen die Frist zum Umtausch von Führerscheinen bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Dies betrifft den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind und gilt für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Führerscheine mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben.

„Wir haben diese Regelung geschaffen, um die betroffenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber vor einem Ordnungsgeld zu bewahren, das sie nicht selbst verschuldet haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gemäß den einschlägigen EU- und bundesrechtlichen Vorschriften müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 verläuft der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren des Fahrerlaubnisinhabers.

Für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2024 ab. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen und des dadurch bedingten Ausfalls der IT-Infrastruktur in der Fahrerlaubnisbehörde ist aktuell aber nicht gewährleistet, dass Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein fristgerecht umtauschen können.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

15 Podestplatzierungen bei „Jugend trainiert“

Oldenburg lobt Leistungsbereitschaft, Teamgeist und Fairness der Schulmannschaften

Schwerin – Handball, Volleyball, Leichtathletik, Triathlon, Skilanglauf, Goalball, Schwimmen, Beachvolleyball, Rudern und Tennis – in diesen Sportarten haben Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern bei Wettkämpfen in diesem Jahr insgesamt 15 Podestplatzierungen auf Bundesebene erzielt. Besonders beeindruckend waren die Bundessiege des Sportgymnasiums Schwerin im Rudern, des Sportgymnasiums Neubrandenburg im Triathlon sowie der Christophorusschule Rostock in der Leichtathletik. Erstmals in der Geschichte der Teilnahme von Mecklenburg-Vorpommern bei „Jugend trainiert“ hat die Schulmannschaft der Christophorusschule Rostock eine Medaille im Tennis errungen.

„Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Leistungsbereitschaft, Disziplin, Teamgeist und Fairness bewiesen“, lobte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dies sind Charaktereigenschaften, die die Schülerinnen und Schüler nicht nur im Sport weiterbringen, sondern die im ganzen Leben hilfreich sind. Es ist schön, dass nach der veranstaltungslosen Zeit während der Corona-Pandemie viele Schulen dem Ruf des Wettbewerbs wieder gefolgt sind. Die Beteiligung bei ‚Jugend trainiert‛ war 2023 besonders groß. Insgesamt blicken wir auf ein sportlich erfolgreiches Jahr zurück“, sagte Oldenburg.

Unter den insgesamt über 8.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den diesjährigen Bundesfinals in Schonach (Winterfinale) und Berlin (Frühjahrs- und Herbstfinale) waren aus Mecklenburg-Vorpommern 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 51 Schulmannschaften, die sich über die Kreis-, Regional- und Landesebene für den größten Schulsportwettbewerb der Welt qualifiziert hatten, an den Start gegangen.

Bei den paralympischen Wettbewerben haben die Schülerinnen und Schüler vom Mecklenburgischen Förderzentrum für Körperbehinderte die Goldmedaille im Rollstuhlbasketball, den Bundessieg in der Leichtathletik und eine Silbermedaille im Schwimmen erreicht. Im Rahmen der Bundesfinals findet ein gemeinsamer Wettbewerb der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Handicap in der sogenannten Inklusionsstaffel im Schwimmen statt.

Die Landesstaffel konnte den 1. Platz erzielen. Beim Winterfinale in Schonach im Schwarzwald haben das Überregionale Förderzentrum Sehen aus Neukloster und die Schule an der Bleiche Ludwigslust mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung jeweils eine Goldmedaille im Skilanglauf gewonnen.

„Beim Thema Inklusion im Sport ist ‚Jugend trainiert‛ Vorreiter. Seit zehn Jahren nehmen junge Menschen mit und ohne Behinderung zur selben Zeit und am selben Ort an Bundesfinalveranstaltungen teil. Dies ist ein Vorbild für Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen“, unterstrich die Ministerin.

Zudem gab es im Jahr 2023 wieder viele schulsportliche Vergleichswettkämpfe in allen Teilen des Landes. Dazu gehörten die Hallensportfeste in Rostock und Schwerin, die Wettbewerbe der Förderschulen in der Leichtathletik in Güstrow oder die Wettkämpfe im Fußball und Zweifelderball in Anklam.

Auch der Grundschulwettbewerb „Jugend trainiert“ wurde in diesem Jahr an vielen Schulen ausgetragen. Er ist ein Teamwettbewerb und – anders als ‚Jugend trainiert‛ für die älteren Schülerinnen und Schüler – kein Qualifikationswettbewerb mit Folgevergleichen auf Landes- und Bundesebene. Er findet zwischen einzelnen Mannschaften einer Schulklasse, zwischen Klassen einer Schule oder auch zwischen Teams der ganzen Schule statt. Jede Schule kann sich einen eigenen, individuellen Wettbewerb aus über 50 spielerischen Bewegungseinheiten zusammenstellen.

Innenminister Christian Pegel bilanziert

„Diensthunde und Polizeihubschrauber retten Menschenleben“

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einige spezielle Einsatzmittel, die die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Aufgaben unterstützen. Sei es aufgrund des fehlenden Blickwinkels oder einer nicht vorhandenen Spürnase. Diese speziellen Einsatzmittel helfen den Beamtinnen und Beamten dabei, Spuren zu finden, die sonst nur schwer zu entdecken gewesen wären und sie kommen bei Vermisstenfällen zum Einsatz: die Diensthunde und die Polizeihubschrauber.

„Unsere beiden Hubschrauber ,Merlin 1‘ und ,Merlin 2‘ kamen allein in diesem Jahr bei 147 Vermisstensuchen zum Einsatz. Dabei konnten die Besatzungen in 17 Fällen die Vermissten direkt auffinden. Das sind auch immer die Momente, in denen unseren Polizeikräften eine Last von den Schultern fällt, wenn man Familien wieder vereinen kann“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die 20 Hunde im Land, die u. a. speziell zur Suche von Fährten und Personen ausgebildet wurden, verfolgen aber nicht nur Vermisste, sondern auch flüchtige Personen. „Unsere vierbeinigen Schnüffler kamen bisher landesweit in 1.295 Fällen zum Einsatz. Doch nicht nur die Suche nach Personen bestimmt den Dienstalltag der Diensthundführer und ihrer Partner. Auch der Einsatz bei der Suche nach Rauschgift, Sprengstoff und Datenträgern gehört dazu. In diesen Bereichen kam es über das Jahr zu insgesamt 543 Einsätzen“, ergänzt der Minister. Dabei wurden neben Betäubungsmitteln, Datenträgern sowie Waffen und Munition auch Bargeldbeträge gefunden.

Für Innenminister Christian Pegel ist diese Bilanz Beleg dafür, dass die Modernisierung der Landespolizei der richtige Weg sei: „Um Menschenleben zu retten, Flüchtige zu fassen, den Rauschgifthandel zu unterbinden und verbotenes Datenmaterial zu finden, brauchen wir die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Einsätze der Datenträgerspürhunde und der Polizeihubschrauber zeigen, wie wichtig der weitere technische Fortschritt der Einsatzmittel für die Polizei ist und die neuen Polizeihubschrauber werden die Polizeiarbeit noch effizienter machen.“