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Monat: Dezember 2023

Neues Öffnungszeitengesetz in M-V

Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wird gestärkt

Schwerin – In der heutigen zweiten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wurde das neue Öffnungszeitengesetz der MV-Koalition beschlossen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christian Winter, erklärte dazu: „Mit dem neuen Öffnungszeitengesetz stärkt die MV-Koalition den Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ohne dabei die verfassungsmäßige Sonntagsruhe für Arbeitnehmer aufzuweichen.

Wir schaffen für Unternehmer:innen mehr Planungssicherheit und stärken ihre Position im Wettbewerb mit angrenzenden Bundesländern. Das erreichen wir, indem bestehende Sonderregelungen in der kommenden Rechtsverordnung an die Sonderöffnungszeiten in Schleswig-Holstein angeglichen werden.

Zusätzlich wird der Antragsprozess für Gemeinden zu den kommenden Sonderöffnungszeiten transparenter und offener gestaltet.

Gleichzeitig stärken wir auch Arbeitnehmerrechte, indem Sonderregelungen in Grenzregionen gestrichen und Oster-, Pfingstsonntage, sowie der Tag der Arbeit von Sonderöffnungszeiten künftig ausgenommen werden.

Das neue Gesetz verbindet also die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Arbeitnehmer im Land gemeinsam mit einem zuverlässigen Schutz der Sonntagsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Aktuelle Stunde im Landtag

Erhöhung des Bürgergeldes ist sozialpolitisch richtig und verfassungsrechtlich geboten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in der Aktuellen Stunde des Landtags Bestrebungen der CDU kritisiert, Einsparungen beim Bürgergeld vorzunehmen. „Es ist unanständig und politisch falsch zu Lasten der Ärmsten und Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen“, sagte Drese.

Drese hob hervor, dass erst in der vergangenen Woche die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) mit nur einer Gegenstimme sich dafür ausgesprochen habe, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 wie geplant umgesetzt wird. „Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellte sich die ASMK ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze und Instrumente. Gemeinsam sind die Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin zeigte wenig Verständnis, dass die CDU-Fraktion eine politische Debatte in den Landtag trage, die zum Ziel habe, „den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug nochmal ein bisschen unangenehmer zu gestalten“. „Und das ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern. Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden?“, fragte die Ministerin in Richtung der CDU-Fraktion, die die Aktuelle Stunde zum Thema Bürgergeld beantragt hatte.

Drese betonte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 108.500 Regelleistungsberechtigte gibt. Dies entspreche einen Anteil von 6,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Davon seien etwa 82.700 erwerbsfähig. „Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – der überwiegende Teil befindet sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Schule, Studium oder Ausbildung oder pflegt bzw. erzieht gerade“, so Drese. „Es ist völlig falsch und schäbig, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen.

Die Ministerin verteidigte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2024. „Angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, sind deutlich stärker gestiegen als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen“, sagte Drese.

Zum Lohnabstandsgebot verdeutlichte Drese, dass sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz IV) im Verhältnis kaum auseinanderentwickelt haben. „Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent“, so Drese.

Die Lösung für zu geringe Löhne sei doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass in Niedriglohnbranchen besser bezahlt wird, sagte Drese. „Hier vermisse ich den Einsatz der CDU: Statt nach unten zu treten, sollte der Blick nach oben gerichtet werden“, so die Ministerin.

Drese: „Mit der Erhöhung der Regelsätze und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir ganz klar, dass wir keinen Menschen in unserem Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen und dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.“

Optimierte Strukturen im Justizvollzug in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir stärken die vier JVA-Standorte. Die Nachwuchsgewinnung wird intensiviert.“

Schwerin – „Der demografische Wandel zwingt uns zu neuen Lösungen auch im Justizvollzug. Oberstes Ziel ist der Erhalt aller Justizvollzugsanstalten mit der vollumfänglichen Aufgabe, die Inhaftierten auf die Wiedereingliederung nach der Haftentlassung in die Gesellschaft vorzubereiten. Das geht nur mit einem weiterhin starken und motivierten Personal. Die Ausgangslage ist jedoch wie nahezu überall in der Gesellschaft, wonach immer häufiger nicht alle Stellen mit Nachwuchskräften besetzt werden können. Diesem Szenario wollen wir vorbeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Vollzugs- und Straffälligenkonzeptes 2030. Es ist eine Spezifizierung des bereits präsentierten Konzeptes „DIE Justiz 2030“ für den Bereich der Straffälligenarbeit.

„Schon jetzt sehen wir, dass im Jahr 2027 die Welle der Altersabgänge in voller Fahrt sein wird. Ebenso sehen wir derzeit Krankheitsausfälle. Beides wird nun im Konzept genau beachtet. Die seit Jahren bestehende Situation der Krankheitsausfälle beispielsweise wird konkret angegangen. Losgelöst von der Frage, ob die Anzahl der Stellen im Justizvollzug auskömmlich ist, stellen wir fest, dass uns bereits jetzt die Köpfe fehlen, um alle vorhandenen Stellen zu besetzen. Unser Ziel des neuen Konzepts ist es nun, das Personal zu stärken und weiter zu motivieren, damit zum einen durch Umstrukturierungen Personal dort eingesetzt werden kann, wo es gebraucht wird und zum anderen Krankentag verringert werden“, so Justizministerin Bernhardt.

„Die Nachwuchsgewinnung wird ab 2024 noch mehr Fahrt aufnehmen. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, um Bewerbungen zu akquirieren. Auf Messen, im Internet und auf der Straße wird die Werbung für Nachwuchs präsenter werden. Jährlich wollen wir zwei Klassen für die Ausbildung zum Allgemeinen Vollzugsdienst eröffnen. Damit verdoppeln wir wieder die Anzahl im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren. Je mehr Menschen ausgebildet sind, desto besser werden wir die Teams in den Justizvollzugsanstalten verjüngen und verstärken können. In den Anstalten erweitern wir die Bemühungen, um Krankenstände abzubauen. Wir erarbeiten derzeit ein zentrales Betriebliches Gesundheitsmanagement für die Justizvollzugsanstalten und das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit. Dazu kommen Supervision und Coaching, um das psychische und körperliche Wohlbefinden der Bediensteten zu erhöhen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz weiter.

„Wir müssen zudem das Potenzial nutzen, das uns zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund und vor allem im Interesse der Resozialisierung werden wir den offenen Vollzug stärken. Ersatzfreiheitsstrafen sollen schneller und häufiger als bislang in den offenen Vollzug gelegt werden. Von hier aus ist es auch eher möglich, dass Gefangene ihre Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig abarbeiten und so ihre Haftdauer verringern. Das Personal wollen wir künftig durch einige Umstrukturierungen konzentrierter einsetzen können. Beispielsweise entspricht eines der Hafthäuser in der JVA Neustrelitz nicht mehr den Vollzugsstandards. Das Haus wird vorerst für andere der Resozialisierung dienlichen Zwecke genutzt. Umstrukturieren werden wir auch die JVA Bützow, die in den nächsten Jahren weiter saniert wird. Der Frauenvollzug wird zunächst im modernisierten B-Flügel untergebracht, dann wird der C-Flügel saniert, auf dem eine ambulante medizinische Abteilung geplant ist. Diese hochmodernen Arbeitsbedingungen werden für den AVD weitere Entlastungen bringen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit diesen strukturellen Maßnahmen optimieren wir den Einsatz des Personals in den vier Justizvollzugsanstalten in Bützow, Neustrelitz, Waldeck und Stralsund. Das dient auch der Resozialisierung der Gefangenen“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Sonderfahrt der neuen S-Bahnlinie S2X

Jesse: In 22 Minuten von Rostock nach Güstrow – neue Verbindung ist wichtiger Teil der Mobilitätsoffensive in Mecklen-burg-Vorpommern

Rostock – Die neue Express-S-Bahn-Linie S2X zwischen Rostock und Güstrow verkehrt ab sofort von Montag bis Freitag dreimal täglich zu den Hauptverkehrszeiten ab Güstrow sowie in der Gegenrichtung ab Rostock Hauptbahnhof jeweils nonstop in einer Fahrzeit von nur 22 Minuten.

Mit einer Sonderfahrt eröffneten Staatssekretärin Ines Jesse, der Geschäftsführer der VMV Daniel Bischof, der Vorsitzende der Regionalleitung der DB Regio AG, Regio Nordost, Carsten Moll und der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Warnow (VVW) Stefan Wiedmer die neue Linie.

„Mit der S2X können Fahrgäste künftig mehrmals täglich ohne Halt in nur 22 Minuten zwischen den beiden größten Städten des Verkehrsverbundes Warnow fahren. Die Anzahl der Abfahrten zwischen Güstrow und Rostock wird gesteigert und die zweitgrößte Stadt des Verbundgebietes, die Kreisstadt Güstrow, wird besser an das Oberzentrum angebunden. Die Angebotserweiterung auf dieser Strecke ist ein weiterer Mosaikstein unserer Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

In Güstrow wird es künftig eine verbesserte Umsteigeverbindung von und nach Teterow auf die Regionalexpresslinie 4 geben. Damit wird dem Wunsch der Region um das Mittelzentrum Teterow nach einer schnelleren Anbindung an das Oberzentrum Rostock entsprochen.

Die neue Verbindung ist Bestandteil des Modellprojektes MIRROR zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zu den Maßnahmen gehören neue und bessere Verbindungen der Verkehrsunternehmen, digitale Fahrgastinformationen sowie attraktivere Tickets wie beispielsweise ein neues Mieterticket in Zusammenarbeit mit den örtlichen Wohnungsgesellschaften, ein attraktives Teilhabeticket zur Nutzung in der Region Rostock sowie die Ausweitung des Semestertickets auf das gesamte Verbundgebiet.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte im Jahr 2022 den Verkehrsverbund Warnow (VVW) zusammen mit den Verkehrsunternehmen im VVW, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, dem Landkreis Rostock, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Beteiligten für die Durchführung des Modellprojektes aus deutschlandweit 160 Bewerbern ausgewählt.

Durch das BMDV wurde der Fördermittelbescheid in Höhe von 29,3 Millionen Euro übersendet. Mit weiteren 2,9 Millionen Euro stockt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Bundesförderung für das Modellprojekt auf. Darüber hinaus engagiert sich das Land finanziell im Rahmen seiner Verantwortlichkeit als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr mit zwei Projekten zur Angebotsausweitung im S-Bahn-Netz Rostock.

„Mit dem Nachtverkehr der S-Bahn S1 werden dreizehn zusätzliche Fahrten zwischen dem Rostocker Hauptbahnhof und Warnemünde angeboten, die Großwohnsiedlungen im Nordwesten werden in den Wochenendnächten von Freitag bis Sonntag zwischen 00:30 und 04:30 Uhr besser an das Stadtzentrum sowie an das Ostseebad Warnemünde angeschlossen, sodass ein durchgängiger 30-Minuten-Takt entsteht“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Die Anwohner der Wohngebiete entlang der Strecke haben damit die gleichen Mobilitätsmöglichkeiten wie Bewohner des Stadtkerns. Die Mobilität für Nachtschwärmer zwischen dem Stadtzentrum Rostock und dem Ostseebad Warnemünde verbessert sich deutlich.

„Wir freuen uns, dass wir unseren Fahrgästen im Verbundgebiet diese umfangreichen Angebotsverbesserungen auf der Schiene ermöglichen können. Dank des ÖPNV-Modellprojektes MIRROR und der Zusammenarbeit mit unseren Projektpartnern VMV und DB Regio Nordost schaffen wir so einen attraktiveren ÖPNV für unsere Region“, sagte Stefan Wiedmer, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Warnow (VVW).

Carsten Moll, Chef von DB Regio Nordost, ergänzt: „Es ist ein herausragender Erfolg für die Region und Mecklenburg-Vorpommern, dass das Projekt MIRROR als eines von nur zwölf Projekten bundesweit prämiert wurde. Dies hat die enge konzeptionelle Zusammenarbeit aller Akteure in der Metropolregion Rostock ermöglicht. Wir freuen uns, dass wir als DB Regio Nordost mit den Nachtverkehren, der Express-S-Bahn und der Nachrüstung von 60 Automaten für die kontaktlose Bezahlung einen aktiven Teil zur nachhaltigen Mobilität beitragen dürfen!“

Die Fahrpläne der neuen S-Bahn finden Sie hier (Fahrplan als pdf) oder online in der landesweiten Fahrplanapp „MV FÄHRT GUT“. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplan-daten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Internationale Zusammenarbeit

Polizei gelingt Schlag gegen Enkeltrick-Betrüger

Schwerin – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des sogenannten Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich, der Schweiz und Luxemburg sowie von Europol während zweier sogenannter Action-Weeks vom 27. November bis 8. Dezember 2023 mit den verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vor.

„Der umgangssprachliche Enkeltrick ist eine besonders perfide und hinterhältige Betrugsmasche, denn oftmals werden vor allem ältere und allein lebende Menschen als Opfer von den Betrügerinnen und Betrügern ausgewählt. Die Verbrecher geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Dabei werden die Opfer dann oft um hohe Geldbeträge oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht“, fasst Landesinnenminister Christian Pegel zusammen.

Das internationale Vorgehen, unter der Federführung der Polizei Berlin, wurde in unserem Land durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unter Führung des Landeskriminalamtes in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund umfangreich unterstützt. „Für diesen engagierten Einsatz danke ich all unseren Polizeibeamtinnen und –beamten. Dieser konzentrierte länderübergreifende Kräfteansatz ermöglichte es nicht nur, diverse Beteiligte dieser perfiden Betrugsform festzunehmen bzw. dazu beizutragen, sondern darüber hinaus die international operierenden Tätergruppierungen und -strukturen weiter aufzuhellen und damit weitere erfolgsträchtige Ermittlungsansätze zu generieren“, führt der Minister weiter aus.

In den allein in unserem Land für Mecklenburg-Vorpommern selbst, aber auch für andere Bundesländer gewonnenen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurden Betrugsversuche mit einer verhinderten Schadenshöhe von knapp 300.000 Euro registriert.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir eine Vielzahl an Fällen verzeichnen in denen die Betrüger nicht erfolgreich waren. Dies gelang vor allem durch aufmerksame und umsichtige Mitmenschen wie Bankmitarbeiterinnen und –mitarbeiter oder Taxi-Fahrer bzw. –Fahrerinnen. Diesen couragierten Menschen gilt unser Dank – auch im Namen der Polizei. Dieses umsichtige Verhalten ist unheimlich wichtig, um dieser schäbigen Betrugsmasche Einhalt zu bieten“, so Christian Pegel und richtet einen Appell an die möglichen Opfer:

„Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Nummern Sie, sich als Verwandte ausgeben und Geld fordern. Raten Sie nicht, wer Sie dort kontaktiert, sondern fordern Sie die Person auf, ihren Namen zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der Verwandte wissen kann. Versuchen Sie im Zweifel auf anderem Wege mit der Person in Kontakt zu treten, um die Echtheit der Nachrichten zu überprüfen. Kontaktieren Sie notfalls auch einen Nachbarn, wenn Sie ein komisches Gefühl haben. Und vor allem: Die Polizei und Staatsanwaltschaft würden auch niemals persönlich Geld abholen oder Kautionen eintreiben. Legen Sie auf, wenn Sie am Telefon von vermeintlichen Enkeln oder Bekannten um Geld gebeten werden.“

Deutschlandweit nahmen Polizeikräfte in dem „Aktionszeitraum“ insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Es konnte ein materieller Schaden von ca. 4,2 Millionen Euro (Bargeld, Gold, Schmuck) verhindert werden.

Vergütungstransparenzbericht vorgestellt

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute im Kabinett den zweiten Vergütungstransparenzbericht Mecklenburg-Vorpommerns vorgestellt. Der Bericht gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der Vorstands- und Geschäftsführervergütungen in öffentlichen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022.

Damit kommt das Land den Vorgaben des 2016 beschlossenen Vergütungstransparenzgesetzes nach. Das Gesetz regelt die Offenlegung der Vergütungen der Geschäftsleitungen auf Landesebene für privatrechtliche Landesbeteiligungen, landesunmittelbare Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts sowie für die Sparkassen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Landesregierung legt heute den zweiten Transparenzbericht des Landes zu den Vergütungen in Landesbeteiligungen und Sparkassen vor. Damit kommen wir dem berechtigten Interesse der Bürgerinnen und Bürger an den Personalkosten der Führungsebene von Unternehmen mit Landesbeteiligung nach.

Während fast alle Unternehmen die Vergütungen offenlegen, haben die Sparkassen die Offenlegung zum wiederholten Mal abgelehnt. Daraus ziehe ich Konsequenzen und werde dem Parlament in der anstehenden Novellierung des Sparkassengesetzes eine Pflicht zur gruppenbezogenen Offenlegung der Vorstandsbezüge vorschlagen.“

Im vorliegenden Bericht haben von 55 Unternehmen 53 die Vergütungen der Geschäftsleitungen veröffentlicht. Trotz umfangreicher Bemühungen wurde von acht Sparkassen des Landes der Veröffentlichung der Gehälter im Vergütungstransparenzbericht nicht zugestimmt.

Die Landesregierung wird daher weitere Schritte unternehmen, um die Transparenz bei den Vergütungen sukzessive zu erhöhen. Ein wichtiger Meilenstein wird hierbei die geplante Novellierung des Sparkassengesetzes sein, bei der eine gemeinsame Lösung für die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge der Sparkassen erzielt werden soll.

Der aktuelle Vergütungstransparenzbericht wird in Kürze auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht.

Vorsicht vor Betrugsmaschen

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt und die Vorständin der Verbraucherzentrale M-V Wiebke Cornelius warnen.

Schwerin – Wöchentlich wenden sich Menschen wegen betrügerischer Nachrichten an die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt warnt daher: „Die Betrugsversuche werden immer perfider und vielfältiger. Gerade jetzt in der Adventszeit tauchen SMS, WhatsApp-Mitteilungen oder auch E-Mails auf, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher um Geld betrogen werden sollen.

Ihnen wird mit erfundenen Geschichten Angst gemacht. Weit verbreitet ist die Methode, dass das vermeintliche Kind eine neue Telefonnummer habe und in einer Notlage stecke, weshalb Geld überwiesen werden soll. Aber auch Nachrichten, dass das Paket nicht zugestellt werden könne, weil die Adresse fehle, machen die Runde. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn in der Vorweihnachtszeit werden viele Pakete verschickt, da kann schon mal schnell der Überblick verloren gehen, und schon schnappt die Falle zu. Auch wenn in einer täuschend echt wirkenden E-Mail darum gebeten wird, per Link die Kontodaten neu einzugeben, ist größte Vorsicht geboten.

Eine seriöse Bank fordert in der Regel nicht per E-Mail und Verlinkung zur Preisgabe von Kontodaten und ähnlichem auf. Oftmals ist bereits anhand der Absenderadresse zu erkennen, dass die vorgegebene Firma nicht der Absender sein kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich etwa durch einen Anruf bei ihrer Bank oder dem versendenden Unternehmen beziehungsweise im Falle von überraschenden Nachrichten der vermeintlichen Kinder durch einen Rückruf bei den eigenen Kindern vergewissern. Wer am Ende dennoch betrogen wurde, sollte nicht zögern, schon gar nicht aus Schamgefühl, und die Polizei einschalten“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt weiter.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „In unseren Beratungsstellen haben sich die Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu diesen Betrugs-Nachrichten in diesem Jahr mehr als verdoppelt. Die Anbieter versuchen, über diese Masche an die Zahlungsdaten der Betroffenen zu kommen, oft werden auch zahlungspflichtige Abonnements abgeschlossen.

Wir raten daher zu einem gesunden Misstrauen gegenüber Nachrichten von Absendern, deren Nummer unbekannt ist. Einfach löschen ist im Zweifelsfall hier immer die beste Lösung! Erhält man eine Nachricht von einem vermeintlich Angehörigen, sollte man Rücksprache mit dem jeweiligen Familienmitglied halten und beispielsweise die alte, bekannte Handynummer anrufen. Ohne eine solche Absicherung sollte man niemals auf Geldforderungen eingehen.“

Widerspruchlösung bei Organspende

Schwerin – Der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich fort. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir müssen deshalb eine zielgerichtete Debatte darüber führen, wie wir weitere potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Drese spricht sich für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zu Stande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber“, so die Ministerin.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, hob Drese hervor. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung ist aus Sicht Dreses deshalb sinnvoll.

„Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden – unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärte Drese. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann ihn in der Hausarztpraxis, einer Apotheke oder online, zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gratis erwerben.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.