Neue Attraktionen im Wildpark M-V eingeweiht

Güstrow – Heute hat Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV ein neues Backhaus und einen sogenannten Schweinepilz im Wildpark MV in Güstrow eingeweiht. Das Backhaus mit Lehmbackofen wurde passend zur Büdnerei mit Feldsteinsockel, Fachwerk, Lehmwänden und Biberschwanzdach errichtet. Brot und Kuchen für das Hofcafé können direkt vor Ort hergestellt werden.

Der sogenannte Schweinepilz dient der Zurschaustellung und Zucht einer alten Schweinerasse und komplettiert das Konzept der Erlebnis-Büdnerei (Fachwerkgebäude mit Stallungen) im Sinne eines multifunktionalen Erlebniszentrums. Die Bauweise erfolgte nach traditionellem Vorbild in Holzbauweise mit Reetdach und Auslauf.

„Mit der Errichtung der Erlebnis-Büdnerei in den WiesenWelten und durch die Komplettierung mit Backhaus und Schweinepilz gibt es nun einen weiteren Anlaufpunkt im Wildpark, der mit Sanitäranlagen und einer eigenen Gastronomie alle Bedarfe der Besucher erfüllt und der die Angebotsvielfalt weiter steigert.

So wird sich dieses auf mehrere Schwerpunkte ausgerichtete Areal ganzjährig als Besuchermagnet entwickeln und weitere Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raums der Region Güstrow aber auch darüber hinaus geben“, sagte der Minister.

Unter dem Reetdach einer historisch nachempfundenen Büdnerei werden Historie, Mensch, Handwerk und Haustiere innovativ und nachhaltig vereint. Vorbild waren alte Bauernhöfe in der Umgebung. Ganz bewusst hat sich der Wildpark für die Präsentation alter Haustierrassen entschieden, darunter zum Beispiel Pommernenten, Deutsche Riesenschecken und ein Deutsches Niederungsrind. Daneben wird den Besuchern auch eine Ausstellung mit Gegenständen aus alten Zeiten präsentiert.

Sie soll den Blick auf das Leben eines Büdners und seiner Familie vervollständigen und die Besucher erahnen lassen, wie damals mit einfachen Mitteln die schwere Arbeit auf einem Hof verrichtet wurde. Zudem ist im Obergeschoss des 22 Meter langen und 14 Meter breiten Schaubauernhofes ein Raum für die Umweltbildung sowie für Veranstaltungen entstanden.

Die 2019 eröffnete Erlebnis-Büdnerei wurde als Leitprojekt in der LEADER-Förderperiode 2014-2020 von der Lokalen Aktionsgruppe Güstrower Landkreis ausgewählt und mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 831.000 Euro unterstützt. Für das Backhaus und den Schweinepilz erhielt der Wildpark eine Förderung von rund 94.800 Euro.

Der Wildpark MV zählt jährlich etwa 200.000 Besucher.

Bergung von Munitionsaltlasten

Backhaus fordert mehr Tempo

Wismar – Anlässlich des Besuchs von Außenministerin Baerbock in Wismar, appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus, bei der Munitionsbergung aus der Ostsee, schneller voranzukommen.

„Seit 2019 habe ich zusammen mit der damaligen Bundesumweltministern Svenja Schulze, um eine Lösung für diese umweltgefährdende Problematik gerungen und dazu mehrere UMK-Befassungen herbeigeführt, die zu wegweisenden Beschlüssen geführt haben. Meine Erwartung ist, dass der Bund nun endlich gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Schritte zügig geht.

Anlässlich der Kick-Off-Veranstaltung für das Sofortprogramm am 17. Februar 2023 im BMUV in Berlin wurde noch von einem Start für die Bauarbeiten einer großen Plattform im Jahr 2023 ausgegangen. Dies schien mir schon damals völlig unrealistisch. Inzwischen wurde der Starttermin nach hinten verlagert, und es ist auch nicht mehr klar, ob es überhaupt zu einem umfassenden Neubau einer Plattform kommt. Stattdessen wird auf Wissenschafts- und Expertenebene quasi eine Pilotphase mit Voruntersuchungen und ersten Versuchsbergungen geplant.

Mir ist es wichtig, dass mein Haus bei den Planungen und Planänderungen auf direktem Wege umfassend und transparent eingebunden wird – sowohl beim Sofortproramm als auch beim langfristigen Programm. Es darf sich nicht der Eindruck verstetigen, dass Mecklenburg-Vorpommern nachrangig behandelt wird. Am Ende müssen wir alle zusammen erfolgreich sein, damit die Arbeiten dann auch abgesichert in eine dauerhafte Routine-Phase übergehen können.

MV verfügt über eine weitreichende Infrastruktur und Expertise auf dem Gebiet der Unterwassertechnologie zur Erkundung und Bergung von Munitionsaltlasten. Ich gehe davon aus, dass auch diese bei den weiteren Aktivitäten einbezogen werden.

Außerordentlich wichtig ist mir auch, dass wir die übergeordneten Fragestellungen für die Gesamtplanung ab 2026 möglichst zügig angehen. Dafür habe ich mich mehrfach für die Einberufung einer Ressort-übergrei­fenden Bund/Länder-Arbeitsgruppe auf Management-Ebene ausgesprochen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese große Aufgabe nicht allein im Rahmen der Umweltressorts bewältigen können.

Das wichtigste Thema wird sein, eine Lösung für die dauerhafte Finanzierung der Munitionsbergung zu finden. Die Bundeswasserstraße (deutsche Ostsee) befindet sich im privatrechtlichen Eigentum des Bundes. Die sich darauf befindlichen Munitionsaltlasten stehen ebenfalls im Eigentum des Bundes. Entsprechend wird die Rechtslage hier von der Landesregierung so eingeschätzt, dass der Bund als Zustandsstörer (Verursacher) zu betrachten ist und damit zunächst verantwortlich ist. Sollten wir am Ende zu einer abweichenden Lösung kommen, bedarf es dafür eines Staatsvertrags – auch als haushaltsbegründende Unterlage. Ähnlich ist übrigens auch das Konstrukt des Havariekommandos – allerdings mit der wichtigen Festlegung, dass die Kosten der Bearbeitung von Havarien durch den Verursacher (Handlungsstörer) zu erfolgen hat.

Schließlich sind aus meiner Sicht drei Punkte entscheidend:

  1. Die Ostsee ist als Modellregion festgelegt
  2. Die Finanzierung muss transparent dargestellt werden
  3. Das Vorhaben kann in Plattform und Maßnahmen zur Bergung getrennt sein.

Ich erwarte, dass all diese Überlegungen heute bei den Gesprächen in Wismar eine Rolle spielen werden“, so Backhaus.

Fördersätze für Schulen in freier Trägerschaft

Bildungsministerium rechnet mit insgesamt steigenden Zuweisungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern zahlt den Schulen in freier Trägerschaft auch im Schuljahr 2022/2023 weiterhin Finanzhilfen entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Das Land gewährt dazu den 119 Trägern eine Finanzhilfe. Diese Unterstützung umfasst die Ausgaben für schulische Zwecke, nicht aber die Sachkosten. Mecklenburg-Vorpommern hat den Schulen in freier Trägerschaft im Zeitraum von 2017 bis 2022 insgesamt rund 650 Millionen Euro gezahlt.

Das Berechnungsverfahren ist im Schulgesetz geregelt, das eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vorsieht. Grundlage für die Berechnung sind die tatsächlichen Personalausgaben des Landes für die öffentlichen Schulen im vorhergehenden Jahr.

Das durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigte Ergebnis wurde den Trägern bereits durch das Bildungsministerium und die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) vorgestellt.

Die Berechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze.

Die weiteren Kostensätze für die Regionalschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken.

Etwas niedriger fallen zum Teil einige der Förderungen für besondere und sonderpädagogische Angebote im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 aus.

„Das Ergebnis bedeutet keinesfalls, dass das Land weniger in die schulische Bildung investiert“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Personalausgaben des Landes für die Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Die parallel zu den Bildungsausgaben gestiegenen Schülerzahlen, die weitere Verbeamtung von Lehrkräften sowie die Verjüngung des Personalkörpers durch eine Vielzahl von Neueinstellungen an den öffentlichen Schulen haben für bestimmte Schularten und Fördertatbestände zu sinkenden Kostensätzen im Rahmen der Finanzhilfe für die freien Schulen geführt. Sofern dies in der gegenwärtigen Situation für einige Schulen in freier Trägerschaft zu Schwierigkeiten führt, wird das Land im konkreten Einzelfall die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um zu unterstützen“, versicherte die Bildungsministerin.

Rechtsreferendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das große Interesse an Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz.“

Schwerin – „Die Einstellungszahl für das Rechtsreferendariat bleibt weiterhin hoch. 50 Frauen und Männer sind heute zum 1. Juni 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt worden. Fast die Hälfte von ihnen, 46 Prozent, hat an der Universität Greifswald die erste juristische Staatsprüfung bestanden und möchte zum Rechtsreferendariat auch im Land bleiben.

Mit ihrer Einstellung sind es in M-V dann weiterhin insgesamt mehr als 250 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst. Wir stecken viel Energie und Arbeit in die Optimierung des Referendariats. Die Mühe zahlt sich derzeit aus. Die Schaffung einer Ombudsstelle und die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats sind wichtige Meilensteine. Wir arbeiten an weiteren Schritten, um das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv zu halten.

Denn es geht auch darum, die Menschen vom Land zum Leben zu überzeugen. Neben einem familienfreundlichen und modernen Arbeitsplatz in der Justiz bieten wir eben auch ein Land zum Arbeiten und Erholen. Das weiterhin große Interesse am Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz im Land“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Von den 20 Rechtsreferendarinnen und 30 Rechtsreferendaren, die zum 1. Juni 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt wurden, stammen u. a. 13 Frauen und Männer aus M-V selbst, sieben aus Schleswig-Holstein, je sechs aus Hamburg und aus Niedersachsen. Darüber hinaus wurden drei Referendarinnen und Referendare eingestellt, die im Ausland geboren wurden. Im Dezember 2022 hatten 73 Frauen und Männer ihr Referendariat begonnen.