Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege

Schwerin – „Mehr Transparenz und Steuerung sowie eine verlässliche Finanzierung sind die Gebote der Stunde für den Bereich der Freien Wohlfahrtspflege.“ Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute ihren Gesetzentwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) vor, dass nach erfolgter Befassung im Landeskabinett nun in die Verbandsanhörung geht.

Der Gesetzentwurf gliedert sich in drei Abschnitte. So sollen die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zukünftig für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten klar definierte Landesmittel erhalten. Die Finanzhilfe des Landes wird jeweils aus einem identischen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent und einem sich an der Beschäftigtenzahl orientierenden Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent des jährlichen Gesamtbetrages gebildet. Drese: „Damit bekennen wir uns zur wichtigen Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im sozialstaatlichen Gefüge und schaffen transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel. Diskussionen über Verteilerschlüssel gehören dann in die Mottenkiste.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium vor, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten sollen.

Im zweiten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf eine neue Grundlage für die dauerhafte und verlässliche finanzielle Beteiligung des Landes an der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung. „Damit erfolgt ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der bisherigen, zumeist einjährigen Förderung der sozialen und der Gesundheitsberatung. Das Land beendet somit die kleinteilige Projektförderung in diesem Bereich“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin. Die Landesmittel werden zukünftig den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen zur Weiterleitung an die soziale Beratung und Gesundheitsberatung durchführende Träger zugewiesen. Drese: „Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume.“

Im dritten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. „Wir wollen eine Transparenz- sowie eine Zuwendungsdatenbank einführen. Damit erhält die Öffentlichkeit Information über die Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweisen der Träger sozialer Arbeit in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form sowie Auskunft über Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen“, so Ministerin Drese. Dabei besteht für Zuwendungsempfänger eine Beteiligungspflicht an der Transparenzdatenbank bei Zuwendungen in Höhe von 25.000 Euro jährlich.

Drese: „Mit diesem Gesetzentwurf legt die Landesregierung neue Grundlagen für die Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege und das nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf der Ebene der örtlich zuständigen Jugend- und Sozialhilfeträger. Der Gesetzentwurf führt zugleich neue Berichtspflichten ein und schafft eine bürgerfreundliche Transparenz, aus der einerseits die staatliche Förderung der Sozialen Arbeit erkenntlich wird und zum anderen Werte, Strukturen und Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege sichtbar werden. Durch Transparenz und Information kann verloren gegangenes Vertrauen der Wohlfahrtsverbände zurückgewonnen werden.“

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