Weltkatzentag

Schwerin – Anlässlich des heutigen „Welttags der Katze“ appelliert das Landwirtschaftsministerium an alle Katzenhalter, die ihren Tieren freien Auslauf gewähren, freiwillig diese kastrieren und darüber hinaus kennzeichnen und registrieren zu lassen. Nur so lasse sich Zahl der freilebenden Katzen verringern, deren hohe Vermehrungsrate dazu führt, dass sie ein Leben unter tierschutzwidrigen Bedingungen führen müssen.

Da die freilebende Katzenpopulation auf sich allein gestellt ist und keinerlei Gesundheitsvorsorge (Impfungen und Entwurmungen) erfahren, verbreiten sich Krankheiten sehr schnell. Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere qualvoll, da sie entweder von Geburt an mit Krankheitserregern der Elterntiere infiziert oder nachfolgend von Krankheiten der freilebenden Katzenpopulation befallen werden. Das Ausmaß nimmt mit steigender Populationsdichte zu.

Um dem Leiden der Katzen auf Grund einer zu hohen Population zu verringern, erlaubt das Tierschutzgesetz den Ländern zwar den Erlass einer sogenannten. Katzenschutzverordnung, doch die Hürden dafür sind sehr streng festgelegt worden. Vorher muss nachgewiesen werden, dass in dem jeweiligen Gebiet die Katzen durch die hohe Populationsdichte erhebliche Schmerzen leiden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass vergeblich versucht wurde, mit freiwilligen Maßnahmen die Katzenhalter zu bewegen, ihre Katzen mit unkontrollierten Auslauf kastrieren zu lassen. Dies ist nur in begrenzten Gebieten möglich. Gelungen ist das bisher nur in Rostock und dem Amt Schwaan.

Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb im Dezember 2015 die Katzenschutzgebiets-Ermächtigungslandes­verordnung M-V veröffentlicht. Sie gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, in betroffenen Gebieten gegenüber Katzenhaltern zwangsweise Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationpflichten durchzusetzen. Auf dieser Grundlage konnten Rostock und – ermächtigt vom Landkreis Rostock – Schwaan Katzenschutzordnungen erlassen, die alle Katzenhalter zur Kastration ihrer Katzen verpflichten. Wohnungskatzen und Katzen mit umzäuntem Auslauf sind von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Um Katzenleid zu verhindern und um Tierheime zu entlasten, hat darüber hinaus das Ministerium seit 2016 Kastrationsmaßnahmen gefördert. Dem Landesverband MV des Deutschen Tierschutzbundes wurden dafür bisher 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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