Kindertagesförderungsgesetz M-V beschlossen

Schwerin – Der Landtag hat heute das Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG) beschlossen. Wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung der Elterngebühren in der Kita. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland, das für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege im kompletten Förderumfang (bis zu zehn Stunden täglich) die vollständige Elternbeitragsfreiheit einführt.

„Mit dem ab 1.1.2020 beitragsfreien Zugang zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung leisten wir einen bedeutenden Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in unserem Land“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese in ihrer Landtagsrede. „Wir setzen in Mecklenburg-Vorpommern die Vision einer kostenfreien Bildung von Anfang an um. Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land in Höhe von rund 145 Millionen Euro jährlich ist deshalb auch eine wertvolle Investition in die Zukunft unserer Kinder.“

Insgesamt wird das Land ab 2020 nach Angaben der Ministerin pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren.

Ministerin Drese hob zudem die sozialpolitische Dimension der Beitragsfreiheit hervor. Mehr als ein Drittel der Vollzeit-Beschäftigten in MV erhielten mit weniger als 2.200 Euro monatlich Niedriglohn. Überdurchschnittlich betroffen sind dabei Frauen und junge Menschen. „Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlasten wir vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen: Junge Mütter und Väter, die täglich fleißig ihrer Arbeit nachgehen, nicht selten lange Anfahrtswege in Kauf nehmen und ohne staatliche Transferleistungen auskommen“, so Drese.

Drese betonte im Landtag zudem, dass mit dem neuen Gesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, sagte Drese.

Hinzu komme, so Drese, eine feste kindbezogene Gemeindepauschale, die den Gemeinden Planungssicherheit vor Ort verschafft und deutliche Verwaltungsvereinfachungen für die Landkreise und kreisfreien Städte verbunden mit einer Stärkung ihrer Steuerungsfunktion. „Aber auch für die Träger der Kita-Einrichtungen und damit meist für die Kita-Leitungen wird bürokratischer Aufwand abgebaut“, betonte die Ministerin.

Zur Qualitätsdebatte führte Drese aus: „Wir haben viele Qualitätsmerkmale in unserem KiföG bereits fest verankert und den höchsten Fachkräfte-Anteil in unseren Kitas. Da sind andere Bundesländer noch lange nicht. Das hat die Bundesfamilienministerin anlässlich der Unterzeichnung des Gute-Kita-Gesetzes Mitte August in Schwerin auch nochmals ganz klar hervorgehoben. Mit dem neuen Gesetz investieren wir weitere knapp 7 Millionen Euro zusätzlich und dauerhaft für Qualitätsmaßnahmen, z. B. zur Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit und der Fach- und Praxisberatung, durch die Einführung einer Mentorenvergütung sowie durch qualitative Verbesserungen für die Kindertagespflegepersonen.“

Die Ministerin kündigte in ihrer Rede eine Fachkräfteoffensive an, mit der nachhaltig pädagogische Fachkräfte für die Kindertagesförderung unter Einbeziehung der Bedarfe der freien Träger und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewonnen werden sollen.

Drese: „Mit dem neuen KiföG machen wir Vieles in der Kindertagesförderung unseres Landes besser. Das Gesetz ist ein Meilenstein mit zukunftsweisenden Auswirkungen. Wir untermauern unsere Stellung, bundesweiter Vorreiter in der Kindertagesförderung zu sein.“

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