Entfristung der Rehabilitierungsgesetze

Bützow – Ministerin Katy Hoffmeister eröffnete heute das Forum zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Anlass war das 17. Treffen der politischen Häftlinge in Bützow.

„Noch vor 30 Jahren hat die SED-Diktatur den gesamten Alltag der DDR bestimmt. Willkür und Schikane gehörten dazu. Ich bewundere die ehemaligen politischen Häftlinge, dass sie Jahr für Jahr diesen Ort der Qualen aufsuchen, um an das geschehene Unrecht zu erinnern. Schicksale und Erlebnisse der deutschen Nachkriegsdiktatur wachzuhalten ist wichtig. Künftige Generationen müssen vor staatlichem Unrecht und staatlicher Willkür gewarnt werden. So lange es Zeitzeugen gibt, dürfen sie nicht schweigen, denn die Jüngeren kennen die DDR-Diktatur nicht.“, sagte Ministerin Hoffmeister, sie ist zuständig für Rehabilitierungsfragen.

„Im Gegenzug müssen wir alles tun, dass die SED-Opfer weiterhin rehabilitiert werden können. Daher begrüße ich den Beschluss des Bundestags die Rehabilitierungsgesetze zu entfristen. Die Entfristung ist notwendig, das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Bislang läuft die Frist für Anträge auf Rehabilitierung und auf Folgeleistungen zum Jahresende ab“, so die Ministerin zum 17. Häftlingstreffen.

Noch immer werden monatlich rund zehn Anträge allein auf SED-Opferrente gestellt. Derzeit erhalten 3.400 Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern Opferrente. Auch werden immer noch Anträge auf Rehabilitierung gestellt. In M-V waren es in den vergangenen gut 30 Jahren über 13.000 Anträge auf Kapitalentschädigung und fast 19.000 Anträge auf Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung. Im Jahr 2018 zahlte das Land knapp 121.000 Euro Kapitalentschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung und mehr als 12,6 Mio. Euro SED-Opferrente aus. Justizministerin Hoffmeister: „Das beweist, dass auch 30 Jahre nach Ende der DDR das SED-Unrecht Thema bleibt und kein Schlussstrich gezogen werden darf.

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