Änderung des Hochschulgesetzes

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das neue Hochschulgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft, auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen und auf die Chancengleichheit.

„All das, was an unseren Hochschulen geleistet wird – die Qualität von Forschung und Lehre, das Innovationspotenzial – hängt vor allem an jenen, die dort forschen und lehren. Das heißt, an denen, die dort arbeiten“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Bedingungen für ihre Arbeit zu verbessern, ist ein wesentliches Ziel dieser Novelle.“

Diesen Anspruch löst das Land nun ein, indem es:

  • für die Befristung von Qualifikationsstellen eine Mindestdauer von drei Jahren festlegt
  • eine Qualifizierungsvereinbarung mit den wissenschaftlichen Nachwuchskräften vorsieht
  • einen Mindestbeschäftigungsumfang von 50 Prozent garantiert
  • Bediensteten eine Verbeamtung auf Zeit ermöglicht und mit einer Verbeamtungsoption auch den akademischen Mittelbau stärkt
  • und indem es den Einsatz von Lehrbeauftragten klar begrenzt.

Außerdem schafft das geänderte Gesetz die Voraussetzungen, um den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 23,4 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern sind es nur 20,9 Prozent. „An unseren Hochschulen gibt es viel zu wenige Professorinnen. Wir führen deshalb das Kaskadenmodell ein und haben es als qualifizierte Quote in das Gesetz aufgenommen. Zudem planen wir, in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verbindlichere Frauenquoten zu verabreden als bisher“, sagte Martin. Mit dem Kaskadenmodell hätten andere Bundesländer bereits gute Erfahrungen gemacht.

„Wir setzen außerdem bei der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie an. Das erleichtert Frauen und Männern, Privates und Berufliches auch im Wissenschaftsbetrieb zu vereinbaren“, erklärte die Wissenschaftsministerin. „So werden künftig sogenannte Familienzeiten die Qualifikationszeit bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen verlängern. Zudem sieht die Novelle ein gelockertes Hausberufungsverbot vor, damit das berufliche Vorankommen bereits in der Qualifikationsphase besser planbar wird“, sagte sie.

Außerdem sieht das geänderte Hochschulgesetz vor, die kooperativen Promotionsverfahren von Universitäten und Fachhochschulen auszubauen und sie für beruflich qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger weiter zu öffnen, zum Beispiel über ein Probestudium oder ein weiterbildendes Masterstudium auch ohne Bachelorabschluss. Mit dem neuen Gesetz wird zudem das wissenschaftliche Weiterbildungsprogramm neu strukturiert. Hochschulen können nun auch gemeinsam mit externen Partnern Weiterbildungsangebote machen.

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