200-Millionen-Euro-Schulpaket kommt

Schwerin – Der Weg ist frei für das 200-Millionen-Euro-Schulpaket. Nach dem Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 kann das 200-Millionen-Euro-Schulpaket umgesetzt werden, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Die allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen in den kommenden vier Jahren 200 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Ziel ist es, die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu verbessern und den Arbeitsplatz „Schule“ für Lehrkräfte attraktiver zu machen. 

„Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die zusätzlichen 200 Millionen Euro eröffnen uns in den kommenden vier Jahren große Spielräume, mit denen wir für nachhaltige Investitionen sorgen können. Das Schulpaket steht zusätzlich zu den Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag verhandelt sind, und zusätzlich zum bestehenden Schuletat zur Verfügung. Ich danke den Abgeordneten, die sich dafür eingesetzt haben und diese Kraftanstrengung möglich machen. Hinzu kommen außerdem die mehr als 100 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm für den Digitalpakt. Mit all diesen zusätzlichen Spielräumen, die uns nun für die kommenden Jahre zur Verfügung stehen, werden wir die Situation an unseren Schulen spürbar verbessern“, so Martin.

Das Schulpaket hat vier große Bestandteile: (1) Alle Grundschullehrkräfte erhalten vom kommenden Schuljahr an mehr Geld und werden mit der A 13/E 13 vergütet. Auch die Besoldung der Grundschulleitungen wird angepasst. (2) Mit zusätzlichen Bauinvestitionen sollen Schulgebäude modernisiert und die Lernbedingungen verbessert werden. Das ist eine weitere Unterstützung der Kommunen. (3) An den Hochschulen wird das Lehramtsstudium verbessert, damit mehr Studierende einen Abschluss erreichen. (4) Mit weiteren Maßnahmen wird das Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte ausgebaut und die Umsetzung der Inklusion begleitet. Für ältere Lehrerinnen und Lehrer gibt es weitere Anrechnungsstunden.

„Das Schulpaket legt eine hohe Priorität auf die Ausbildung und Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern, damit auch in Zukunft genügend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen“, erläuterte Bildungsministerin Martin. „Wir nehmen aber auch jene Lehrkräfte in den Blick, die seit vielen Jahren an unseren Schulen arbeiten. Mir ist wichtig, dass wir für sie Verbesserungen erreichen. Die höhere Vergütung für Grundschullehrkräfte zählt dazu und ist eine große Wertschätzung ihrer Arbeit. Schulleitungen an Grundschulen erhalten ebenfalls mehr Geld. Mecklenburg-Vorpommern zählt damit bundesweit zu den Ländern, die die Höhergruppierung als erste umsetzen. Im bundesweiten Konkurrenzkampf um gut ausgebildete Lehrkräfte haben wir damit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil“, erklärte die Ministerin.

200-Millionen-Euro-Schulpaket – ausgewählte Maßnahmen:

A 13/E 13 für alle Grundschullehrkräfte (63 Mio. Euro)

  • Mehr Geld für Grundschullehrer/innen ab dem Schuljahr 2020/2021
  • Grundschullehrkräfte werden anderen Lehrkräften gleichgestellt
  • Vergütung von Schulleiter/innen der Grundschulen wird ebenfalls erhöht

Schulbau (50 Mio. Euro)

  • Bisheriges Schulbauprogramm in Höhe von 325 Mio. Euro wird damit erweitert
  • Mit bestehenden Förderprogrammen (Städtebauförderung und EU-Mittel) und den erhöhten Investitionspauschalen (FAG-Novelle) können viele bereits angezeigte, aber bislang nicht finanzierbare Schulbauprojekte vorangebracht werden

Verbesserungen im Lehramtsstudium (27 Mio. Euro)

  • (Wieder-)Einführung des Lehramtes Grundschule an der Universität Greifswald
  • Ausbau der Kapazitäten im Lehramt Grundschule an der Universität Rostock
  • Verstetigung und Ausbau der Berufspädagogik
  • Verstetigung der Hochschulpakt-Mittel (z. B. Medienpädagogik, Masterstudiengang Inklusionspädagogik, Modul „Schulsozialarbeit“)

Weitere Maßnahmen in und für Schulen (60 Mio. Euro)

  • Ausbau des Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte
  • Modellversuche Inklusion – Inklusion beginnt bei denen, die wollen
  • Altersanrechnung: Neben den bereits bestehenden Altersanrechnungsstunden (1 Stunde ab 57 Jahren, 2 Stunden ab 60 Jahren) werden zwei weitere Anrechnungsstunden ab 63 Jahren gewährt
  • Unterstützungssystem Regionale Schulen
  • Zusätzliche Unterstützung für berufliche Schulen, Verstetigung und Ausbau der Berufspädagogik

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