Regelungen zu Isolation und Quarantäne

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Isolations- und Quarantäne-Regelungen an die aktuelle Corona-Infektionslage anpassen. „Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf mindestens fünf Tage (maximal zehn Tage) verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“, so Drese. Auch bei symptomlosen Personen sei nach fünf Tagen oft noch eine Infektiosität gegeben.

Vulnerable Gruppen sind weiterhin besonders schutzbedürftig. Deshalb ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzlich für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.

Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich fünf Tage selbst zu testen und die Kontakte zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die enge Kontaktpersonen sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum 5. Tag zu testen.

Drese: „Die zunehmende Immunität der Bevölkerung sowie die bundesweit sinkende Inzidenz und abnehmende Krankenhausbelastung durch Corona-Infektionen lassen eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation und Quarantäne zu. Wir appellieren dennoch an das verantwortungsbewusste Handeln jeder und jedes Einzelnen. Abstand halten, Hygiene beachten und Kontakte reduzieren sind einige Tage nach überstandener Infektion besonders wichtig.“

Die neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln treten in Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag (6. Mai) in Kraft.

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