Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – Das Kabinett hat sich heute auf seiner externen Sitzung in Berlin darauf verständigt, die Corona-Landesverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juli zu verlängern.

Damit bleibt es bei der weitgehenden Aufhebung von Regelungen und Nachweispflichten und der Aufrechterhaltung von Basis-Schutzmaßnahmen.

Diese umfassen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske für Fahrgäste ab sechs Jahren im ÖPNV und das Kontroll- und Servicepersonal sowie für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind). Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung auch für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht zudem für Besucherinnen und Besucher das 3G-Erfordernis.

„Die wieder ansteigenden Infektionszahlen zeigen, dass Vorsicht, Hygiene, Rücksichtnahme und Abstand weiter sinnvoll sind. Da die Corona-Belastung der Krankenhäuser aber momentan gering ist, sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Zum Schutz der Risikogruppen im Gesundheits- und Pflegebereich ist es jedoch weiterhin richtig und wichtig, die Maskenpflicht beizubehalten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

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