Drese besucht Pflegestützpunkt Waren

Waren(Müritz) – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte heute den Pflegestützpunkt in Waren (Müritz). Im Gespräch dankte die Ministerin den vier Mitarbeitenden im Stützpunkt für die kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das Thema Pflege und informierte sich bei ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

Stefanie Drese: „Die Mehrzahl der pflegebedürftigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern wird zu Hause betreut – häufig ausschließlich durch Angehörige. Für Sie und die zu Pflegenden bilden die Pflegestützpunkte eine wichtige Anlaufstelle.“

In den 19 Pflegestützpunkten des Landes können Angehörige und Pflegebedürftige unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fungieren die Pflegestützpunkte als Servicestelle für das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.

Der Pflegestützpunkt Waren ist der jüngste im Land und der vierte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hat im Juli 2020 mitten in der Corona-Pandemie seine Arbeit aufgenommen. Umso bemerkenswerter sei es, dass sich auch am Stützpunkt in Waren bereits ein großes Netzwerk in der Nachbarschaftshilfe gebildet habe, so Drese.

Mit diesem neuen, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten. „Für viele bedeutet diese Unterstützung eine deutliche Erleichterung im Alltag. Das entlastet pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste und stärkt Helfernetze in der Nachbarschaft“, so die Ministerin.

Drese: „Mehr als 1.300 Menschen engagieren sich mittlerweile in der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Entwicklung seit der Einführung im Herbst 2019.“

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen einen achtstündigen Kurs absolvieren und sich bei der Pflegekasse registrieren. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die Schulungen und beraten die Ehrenamtlichen sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

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