Zulassung von Windenergieanlagen

Schwerin – Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird in Mecklenburg-Vorpommern künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Schweriner Landtag beschlossen.

Ziel der Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Vorher lag die naturschutzrechtliche Beteiligung bei den Landkreisen.

„Der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende ist gleich mehrfach eine Schicksalsfrage für Mecklenburg-Vorpommern: Sie ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Sie dient der Energiesicherheit, weil sie MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten aus anderen Staaten macht.

Sie verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und sie sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen effektiver und schneller. Damit bringen wir die Energiewende voran“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Er erklärte, dass die für den Windkraft-Ausbau erforderlichen Windenergieanlagen in aller Regel nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, da sie eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern aufweisen. Im konzentrierten Genehmigungsverfahren würden eine Vielzahl von Teilaspekten, wie der Denkmalschutz oder die Raumordnung, berücksichtigt. Dies mache die Beteiligung zahlreicher Behörden erforderlich.

„Häufig ist die entscheidende Hürde aber das Naturschutzrecht, vor allem in einem besonderes artenreichen Land wie unserem. Wenn wir dieses zentrale Problemfeld direkt in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbinden, indem wir die Zuständigkeiten für beides in einer Behörde bündeln, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis beseitigt. Dabei geht es uns ganz ausdrücklich nicht darum, den Naturschutz auszuhebeln, sondern mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, das im Februar in Kraft treten und eine Zeitenwende einläuten soll, in Einklang zu bringen“, so Minister Backhaus.

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ gibt verpflichtende Flächenziele vor. Demnach müssen in MV bis Ende 2027 1,4 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Aktuell haben wir 1.800 Windräder auf 0,9 % der Landesfläche im Bestand. Wir brauchen also eine deutliche Verdopplung“, erläuterte Minister Backhaus.

Auch die Personalausstattung in diesem Bereich soll laut Backhaus deutlich verbessert werden. Bislang seien in den Landkreisen weniger als 10 Personalstellen mit der naturschutzrechtlichen Beurteilung von BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen beschäftigt gewesen.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüften dann aber nicht nur den Bau und den Betrieb von Windenenergieanlagen, sondern beispielsweise auch Anlagen zur Herstellung von Stahl, Eisen, Glas, Keramik, Steine, Erden oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

„Deshalb werden wir den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt 30 neue Stellen schaffen, die sich ausschließlich mit den naturschutzrechtlichen Fragen bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen befassen. Zudem werden wir intensiv in die Schulung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, damit sie den fachlich hoch anspruchsvollen Aufgaben auch gewachsen sind“, so Minister Backhaus.

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One comment

  1. Neuschild sagt:

    Das ist das Ende von Natur, natürlicher Landschaft, Biodiversität, Aber kein Problem wenn auf jeder Grünfläche in Berlin ein Windrad steht ist Parität erreicht. Das Land soll bluten für die wohlversorgten Stadtbewohner.