Schwerin – Die Landesregierung will den Kinderschutz im Land durch die Schaffung besserer Strukturen weiter stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz geben. Das Kabinett beschloss am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zum Start der parlamentarischen Beratungen zugeleitet.
„Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Damit diese elementaren Rechte flächendeckend verwirklicht werden können, bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen“, betonte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts. Dabei gehe es vor allem um die Stärkung der Handlungssicherheit von Fachkräften, den Ausbau der fachübergreifenden Kooperation, eine konzeptionelle Weiterentwicklung sowie um kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung.
Drese hob hervor, dass die Sensibilität für das Thema Kinderschutz in den letzten Jahren berechtigterweise deutlich gestiegen sei und der Schutzauftrag im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stärker in den Fokus gerückt ist. Dadurch hätten sich auch die Anforderungen und Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert. „Mehr als bisher ist es erforderlich, kooperativ zu denken und zu handeln. Insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Wir definieren deshalb im Gesetz den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe “, so Drese.
Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes gehören die Stärkung der Prävention über alle Ebenen hinweg, die Schaffung von Schutzräumen und bedarfsgerechten Hilfen, um so die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen zu verbessern.
„Dazu gehört ausdrücklich auch die geplante Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur fachübergreifenden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Handlungsfeld beitragen soll“, verdeutlichte Drese. Durch diese Stelle würden regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt.
Ein damit zusammenhängendes zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Rückübertragung des bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelten Landesjugendamtes zum Land. „Wir schlagen vor, das Landesjugendamt zum 01.01.2026 wieder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzusiedeln“, so Drese.
Verbunden damit sei eine personelle Aufstockung und eine Investition des Landes in Höhe von gut 1,6 Millionen Euro in das neue, gestärkte Landesjugendamt. „Dadurch können kinderschutzrelevante Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem KiföG, bei Widerspruchsverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden“, betone die Ministerin.
Drese: „Mit dem neuen Kinderschutzgesetz und der Stärkung des Landesjugendamtes wollen wir nachhaltige Entwicklungsimpulse setzen. Grundlage bildet ein Präventionsverständnis, das nicht nur auf die Vermeidung von Kinderschutzfällen ausgerichtet ist, sondern die Förderung positiver Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche ebenso wie die gesamten Instrumente des Kinder- und Jugendhilfesystems in den Blick nimmt. Kinderschutz vereint damit Maßnahmen der Prävention und Intervention. Ein wirksamer Kinderschutz ist auf tragfähige Strukturen der Zusammenarbeit von familiären, staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen angewiesen. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir dafür ein stabiles Fundament.“