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Autor: Rügenbote

Beschulung ukrainischer Kinder

Oldenburg: Alle ukrainischen Kinder und Jugendlichen werden unterrichtet

Schwerin – Immer mehr Kinder und Jugendliche flüchten mit ihren Familien aus der Ukraine. Das Bildungsministerium hat seit Kriegsbeginn alles in die Wege geleitet, die Beschulung ankommender Flüchtlingskinder zu organisieren.

„Wir nehmen alle Kinder und Jugendlichen auf und unterrichten sie“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Um den Schulleitungen die Aufnahme ukrainischer Mädchen und Jungen zu erleichtern, hat das Bildungsministerium gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten für Migration die Handlungsempfehlung „Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen“ entwickelt.

Grunsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden, auch wenn diese keine Standortschule ist. Je nachdem, ob sich das Kind in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung dann, ob es auf der Schule bleiben kann, oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wechseln sollte. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden.

Das Ministerium bezieht in die Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Standortschulen Lehrkräfte mit ein, die das Studium Deutsch als Fremdsprache absolviert haben und unterstützend zur Verfügung stehen können.

„Seit mehr als 30 Jahren arbeiten an unseren Schulen Lehrkräfte mit der Zusatzausbildung DaZ, die Schülerinnen und Schüler fast aller Nationalitäten unterrichten“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Mit dem Stand vom 22.03. sind derzeit 274 ukrainische Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.

Interreg-Förderprogramm VI A

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter erfolgreich ausbauen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Kabinett den Programmentwurf des Programms Interreg VI A der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Republik Polen 2021-2027 im Kabinett vorgestellt.

„Unser Programm bietet einen ganzen Blumenstrauß wichtiger grenzüberschreitender Kooperationsthemen. Darüber hinaus haben wir es geschafft, wichtige thematische Weiterentwicklungen etwa in den Bereichen Innovation und Klimawandelanpassung zu integrieren. Viele strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und vor allem auch ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mitteln ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum, aber auch der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

„Wir wollen im Rahmen der neuen EU-Förderperiode auch die kleinen Projekte, die grenzüberschreitenden Begegnungen und Vorhaben zur Verbesserung des Alltags- und Wirtschaftslebens entwickeln. Sie sind der wahre Kern unserer Zusammenarbeit“, erläuterte Meyer weiter.

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden.

„Bis Jahresende 2022 werden wir dafür bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt haben. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der ´Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst´, unser ´Telemedizinisch integriertes, deutsch-polnisches Kinderkrebszentrum´ oder die Initiative ´Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss´ haben große Wirkung erzielt“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.

Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz

Backhaus: „Grundwasser ist die Quelle allen Lebens“

Schwerin – Anlässlich des heutigen Weltwassertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ steht, betont Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus die elementare Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbare Ressource und deren Belastung durch den Menschen.

„Wenn man an Rohstoffe denkt, fällt einem die Ressource Wasser sicherlich nicht als erstes ein. Wir denken an Gold, Silber, Kohle, Erdöl oder Erdgas – also die Rohstoffe, die an den Börsen eine Rolle spielen und einen hohen Geldwert haben. Dabei ist Wasser die Quelle allen Lebens: Nicht nur der Mensch selbst, sondern auch die Welt um ihn herum, ist vom Wasser abhängig. So werden eine Vielzahl von Landökosysteme, wie Moore und Feuchtwälder, aber auch die Oberflächengewässer vom Grundwasser gespeist.

Ausreichend verfügbares Wasser ist in der westlichen Wohlstandsgesellschaft leider zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Dabei haben wir allen Grund zur Sorge! Auch unser Grundwasser muss gesichert und vor allem vor Verunreinigungen geschützt werden. Denn die Besonderheit des Grundwassers liegt in seiner Reinheit und seiner Qualität: Diese kann durch eine Vielzahl von anderen Stoffen beeinträchtigt werden: Nährstoffe, Pflanzenschutzmittelrückstände oder organische Chemikalien aus Altlasten. Bodenschutz ist daher gelebter Grundwasserschutz: Was den Boden schützt, nützt in der Regel auch dem Grundwasser,“ so Minister Dr. Til Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern sind von 51 Grundwasserkörpern, die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie bewertet werden, 27 wegen Nitrat und 28 wegen ortho-Phosphat im chemisch schlechten Zustand. Die Bundes- und die Landes-Düngeverordnungen enthalten Maßnahmen, die dazu führen werden, dass diese Nährstoffbelastungen des Grundwassers gemindert und neue Belastung verhindert werden.

Dass sich die Landesregierung in MV im besonderen Maße der Verantwortung für den Gewässerschutz im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung stellt, wird auch durch das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ deutlich.

Auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums wurde das Konzept 2009 erstmals veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben laufen praktische Anwendungen wie das Anlegen von Gewässerrandstreifen, aber auch konzeptionelle Maßnahmen wie wissenschaftliche Untersuchungen, Analysen und Beratungen vorgesehen.

„Nichtsdestotrotz lässt sich sagen, dass das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser in MV eine sehr gute Qualität hat. Es wird aus meist tieferliegendem, gut geschützten Grundwasserleitern gewonnen. In oberflächennahen Gewässern lassen sich aufgrund menschlicher Tätigkeiten oder Umwelteinflüsse Veränderungen beobachten. Deshalb ist es wichtig, sich auch künftig für einen flächendeckenden Grundwasserschutz einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftig die Wasserversorgung auf hohen Niveau zu sichern,“ so der Minister.

Dafür soll der seit 1994 existierende Generalplan Trinkwasserversorgung M-V durch eine aktuelle Trinkwasserversorgungskonzeption des Landes ersetzt werden. Der erste Teil liegt als Statusbericht 2019 vor, der zweite Teil wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 veröffentlicht.

Gerade die vergangenen zwei Jahre mit Corona-Pandemie, Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz bzw. Nordrhein-Westfalen und der Krieg gegen die Ukraine haben Backhaus zufolge nachdrücklich gezeigt, dass Wasser ein hohes Gut ist.

Die Trinkwasserversorgung gelte es als ein besonders wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur. Um den Schutz des Grund- und Trinkwassers kümmern sich zahlreiche Institutionen, zum Beispiel staatliche und kommunale Wasser- und Bodenschutzbehörden, das Gesundheitsamt, die Wasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungsunternehmen, die Hydrogeologie als Wissenschaft, die Umweltverbände und die Boden- bzw. Grundwassernutzer, allen voran die Landwirte. Ihnen allen sprach der Minister einen großen Dank aus.

Tag des Waldes

Aufforstung wird in MV nun vergütet

Schwerin – Anlässlich des heutigen Tag des Waldes verkündet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen weiteren Meilenstein für den weiteren Ausbau der Wälder. Auf dem digitalen Symposium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald (AGDW) präsentierte der dienstälteste Forstminister Deutschlands gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Herrn Georg Schirmbeck, der Öffentlichkeit die Waldfunktionenbewertungsverordnung MV.

Durch diese können nun Ersatzaufforstungen als vorgezogene Waldkompensationsmaßnahmen anerkannt werden (§ 15 Abs. 11 LWaldG). Der Minister erklärt die Besonderheit dieser Maßnahme:

„Bei vorgezogenen Waldkompensationsmaßnahmen handelt es sich um Flächen, die für zu erwartende Waldumwandlungen aufgeforstet und in Waldpunkten bewertet werden. Die neue Verordnung bietet hierfür ein landesweit einheitliches sowie transparentes Berechnungsverfahren, welches die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig berücksichtigt. Landeigentümer, die sich für die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung entschließen und ihre Flächen aufforsten, erhalten so eine Vergütung ihrer Entscheidung. Damit ist ein weiteres, bundesweit einmaliges Instrument aus dem Forstrecht für die Vergütung von Ökosystemleistungen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern etabliert worden“ so der Minister.

Eine weitere Besonderheit besteht laut Minister im Berechnungsverfahren, das das Anlegen besonders nachhaltiger Wälder belohnt:

„Für den Naturschutz oder für die Erholung besonders wertvolle Waldflächen, Küstenschutzwälder oder alte Laubwälder erhalten über das Berechnungsmodell der Waldfunktionenbewertungsverordnung die höchste Anzahl an Waldpunkten. Die durch Neuwaldbildung generierten Waldpunkte können dann anschließend durch den Flächeneigentümer vermarktet werden. Der Preis pro Waldpunkt bildet sich am Markt und liegt aktuell zwischen 2,50 und 3,00 Euro pro Waldpunkt. Somit ist eine Vergütung der entstandenen Ökosystemleistungen für den Waldbesitzer möglich“ so Backhaus.

Bereits auf freiwilliger Basis angewendet wurde dieses Verfahren durch die Landesforstanstalt MV. Durch entsprechende Pflanzungen sind in MV bereits 155 Waldkompensationspools mit einer Fläche von rund 760 ha entstanden. So wurde ebenfalls heute, am Tag des Waldes, eine Erstaufforstungsfläche im Eigentum von Helmuth von Maltzahn bepflanzt. Hierbei handelt es sich um den 100. Waldkompensationspool.

Im Rahmen des Symposiums vekündete Minister Backhaus zudem die positive Bilanz des von ihm initiierten Landeswaldprogramms:

„Ich habe Anfang 2020 die politische Initiative für Mecklenburg-Vorpommern ergriffen und das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik gestartet! Über 10 Jahre hinweg 860 Hektar jährlich stellt unsere Landgesellschaft Landwirtschaftsfläche für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Bis jetzt wurden rund 750 ha durch die Landforstanstalt aufgeforstet. Es ist das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik!“

Auch zu diesem Anlass wurde am Tag des Waldes im Forstamt Jasnitz auf einer ca. 10 ha großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche südwestlich der Ortschaft Kuhstorf eine Baumpflanzaktion durchgeführt und damit die letzten Flächen der Aufforstungsperiode 2021 vervollständigt.

Fortbildung für Lehrkräfte

Oldenburg: Flüchtlingskinder in unseren Schulen willkommen heißen

Schwerin – Seit über drei Wochen herrscht Krieg in der Ukraine. Tausende Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind auf der Flucht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern suchen sie Schutz.

Um die Lehrkräfte des Landes in dieser auch für sie besonderen und herausfordernden Situation im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, hat das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern die Online-Fortbildung „Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in unseren Schulen willkommen heißen“ entwickelt.

„Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auf ihrer Flucht machen mussten, können wir uns kaum vorstellen. Sie haben ihr Zuhause verlassen müssen. Wir möchten unseren Lehrkräften mit der Fortbildung Wissen und Empfehlungen an die Hand geben, wie sie mit auch traumatisierten Mädchen und Jungen umgehen können, um ihnen bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse und bei der Integration in unsere Gemeinschaft zu helfen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Online-Fortbildung findet am 4. April 15:00 bis 17:30 Uhr statt.

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten interessierte Lehrkräfte auf dem Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de/DaZ.

Gold für Gingster Turner

Gemischte Schülermannschaft qualifiziert sich bei „Jugend trainiert für Olympia“ für das Bundesfinale

Insel Rügen -Großer Erfolg für zehn Gingster Turner: Beim Landesfinale des Schulsportwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ holten die zwei teilnehmenden Mannschaften der Wettkampfklasse IV (10-13 Jahre) gleich zwei Medaillen im Gerätturnen. Während die Mädchengruppe sich nach einem spannenden Wettbewerb die Bronzemedaille erkämpfte, gewann die gemischte Jungenmannschaft Gold und damit die Tickets für das Bundesfinale im Mai in Berlin. Hier werden dann die besten Schulsportler aus 16 Bundesländern um die Medaillen der federführenden Deutschen Schulsportstiftung kämpfen.

Die erfolgreiche Turnermannschaft aus der Gingster Schule mit ihrer Sportlehrerin Birgit Eicke. Foto @ Martina Zabel
Die erfolgreiche Turnermannschaft aus der Gingster Schule mit ihrer Sportlehrerin Birgit Eicke. Foto @ Martina Zabel

Aus allen Schulamtsbereichen des Landes traten vier Mannschaften in Ribnitz-Damgarten an, um sich beim Turnen an den Geräten zu messen. Neben den klassischen Übungen am Reck, Balken, Barren, Boden und Sprung bereiteten sie im Vorfeld wochenlang ihren Einsatz auf die Disziplinen Standweitsprung und das Klettern an der Kletterstange vor. „Leider wurde die Vorbereitung durch viele Corona- und Quarantänefälle unterbrochen“, erklärt Sportlehrerin Birgit Eicke, „und trotzdem nahmen alle die Herausforderung an, um mit Aufregung, Spannung und dem nötigen Spaß an die Aufgabe zu gehen.“ Sie blickt auf bewundernswerte Einzelleistungen ihrer Schützlinge, wie etwa von Filia Schwarzer aus der 4. Klasse. Sie war an der Kletterstange die Schnellste und erreichte beim Standweitsprung die beste Weite aller Teilnehmer.

Tim Priebe, Alexander Schulze und Fion Raben (v. l. n. r.) erturnten sich in Ribnitz-Damgarten den Sieg. Foto @ Martina Zabel
Tim Priebe, Alexander Schulze und Fion Raben (v. l. n. r.) erturnten sich in Ribnitz-Damgarten den Sieg. Foto @ Martina Zabel

„Das Training hat sich wirklich gelohnt“, freut sich Sportlehrerkollegin Martina Zabel, die an der Gingster Schule die sechsköpfige Sportfachschaft leitet. Die Mädchen und Jungen investierten neben dem Fleiß in den Sportstunden zusätzliche Einheiten in der Arbeitsgemeinschaft Turnen, die Birgit Eicke im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Ihr gelang ein kleines Kunststück, denn sie brachte ihre Turner zum ersten Mal ins Landesfinale und den Landesmeistertitel mit nach Hause. Das bringe zusätzlichen Schwung in die Turnertradition an der Gingster Schule. Denn seit Jahrzehnten ist das Gerätturnen fester Baustein im dortigen Sportunterricht und endet für die erfolgreichen Sportler mit einer alljährlichen Turngala.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.