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Kategorie: Bundestag/Regierung

Startchancen-Schulen im Land stehen fest

Landesregierung und Schulträger verständigen sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Programms

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 70 Schulen vom Startchancen-Programm. Bildungsministerin Simone Oldenburg, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben heute die ausgewählten Schulen bekanntgegeben. Demnach wird das Bund-Länder-Programm an 42 Grundschulen, 19 Regionalen Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Schulen erhalten zusätzliche Finanzhilfen, mit denen sie ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen können. Das Startchancen-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozioökonomischen Hintergrund ab. Das kann und darf nicht so bleiben. Mit dem Startchancen-Programm setzen wir hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Wir stärken die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik und im sozial-emotionalen Bereich. Ziel ist es, dass sie so früh wie möglich Erfolg haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Städte- und Gemeindetag begrüßt die Möglichkeiten, die durch das Startchancen-Programm entstehen. Wir freuen uns sehr darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern nun 70 Schulen davon profitieren können“, erklärte Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Bundesinitiative zur Stärkung von Schulen mit besonders vulnerablen Schülergruppen. Die Landkreise werden als Schulträger insbesondere für die Umsetzung des Investitionsprogrammes als verlässliche Umsetzungspartner zur Verfügung stehen. Im Sinne einer wirklich nachhaltigen Schulentwicklung, wäre die dauerhafte Verankerung von Fördermitteln in den kommunalen Haushalten der Schulträger jedoch der bessere Weg. Über den Bund-Länder-Finanzausgleich könnte der Bund hier ebenfalls zusätzliches Geld für die Schulen zur Verfügung stellen und dabei eine dauerhafte Wirkung erzielen“, betonte Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.

Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern. Für berufliche Schulen hat das Land keine schülerbezogenen oder regionalbezogenen Indikatoren genutzt. Im Sinne des Programms, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung zu berücksichtigen, sind berufliche Schulen ausgewählt worden, die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr beschulen.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen: 

  •  Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 

Mit dem Investitionsprogramm können Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben gefördert werden. Dies umfasst auch Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.

  •  Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung 

Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt. Auf institutioneller Ebene kann es zur Unterrichtsentwicklung, für Fortbildungszwecke, zur Gestaltung von Übergängen genutzt werden und dient der Öffnung der Schule in den Sozialraum.

  •  Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 

Schulen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung der Lernenden zu verbessern. Außerdem können die Mittel für eine lernförderliche Elternarbeit und zur Entwicklung einer positiven Schulkultur eingesetzt werden.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht.

Verlässlichkeit bei der Rente

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute das so genannte Rentenpaket II auf den Weg gebracht. Demnach soll das Rentenniveau bis 2039 bei mindestens 48 Prozent bleiben. Die Renten sollen weiter im Gleichklang mit den Löhnen steigen. Um die Rente langfristig zu stabilisieren, wird bis Mitte der 30er Jahre ein Kapitalstock aufgebaut. Aus den Erträgen an der Börse sollen später Zuschüsse an die Rentenkasse fließen. Keine Änderungen gibt es beim Renteneintrittsalter.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. „Wir brauchen Verlässlichkeit bei der Rente. Deshalb ist es gut, dass das Rentenniveau für weitere 15 Jahre bei 48 Prozent bleibt. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Das ist gerade für uns in Ostdeutschland wichtig. Bei uns haben die meisten Menschen als einziges Alterseinkommen die gesetzliche Rente. Auch die Rentnerinnen und Rentner müssen ein auskömmliches Einkommen haben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Kritik daran, dass es beim gesetzlichen Renteneintrittsalter und der Möglichkeit zum vorzeitigen Renteneintritt für besonders langjährige Versicherte bleibt, wies Schwesig zurück. „Wer länger arbeiten will, hat die Möglichkeit dazu. Aber wer nach einem langen Arbeitsleben in den Ruhestand geht, sollte das mit spätestens 67 Jahren tun können.

Das Rentenalter wird aufgrund der demografischen Entwicklung bereits in mehreren Stufen auf 67 Jahre bzw. 65 Jahre für besonders langjährig Versicherte angehoben. Die Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter sind inakzeptabel. Auch in dieser Hinsicht muss die Rente verlässlich bleiben.“

Probealarm in Dänemark

Auch Handys in MV können Warnmeldung empfangen

Schwerin – Am Mittwoch findet in Dänemark ein landesweiter Warntag statt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern kann es in Grenznähe zum Empfang der dänischen Testwarnmeldung um 12 Uhr auf deutschen Mobiltelefonen kommen.

Die dänischen Behörden testen jedes Jahr im Mai die physischen Sirenen, um die Bevölkerung über eine Notsituation zu informieren. Neu hingegen ist das digitale Warnsystem, das 2023 eingeführt wurde. Wie auch in Deutschland beim bundesweiten Warntag jährlich im September, werden Sirenen und Mobiltelefone genutzt, um die Bevölkerung im Katastrophenfall zu alarmieren.

Das mobile öffentliche Warnsystem in Dänemark nutzt auch das so genannte Cell Broadcast, um Warnungen an Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet zu senden. Wer ein neueres Mobiltelefon mit einem aktualisierten Betriebssystem hat und sich in einem gefährlichen Bereich befindet, erhält automatisch Warnungen über das Mobiltelefon.

Die dänischen Behörden haben die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über Dachsirenen sowie über ein mobiles öffentliches Warnsystem namens „S!RENEN“ zu warnen. Mit diesem System können die Polizei und Behörden mit Ton und Text auf die Situation aufmerksam machen und Anweisungen an die Betroffenen geben.

Diese Alarmierung erfolgt über einen speziellen und unverwechselbaren Ton, der etwa zwölf Sekunden andauert. Die dänischen Behörden testen einmal im Jahr, am ersten Mittwoch im Mai um 12 Uhr, die öffentlichen Warnsysteme. Neben den seit den 90er-Jahren bestehenden Dachsirenen wurde im vergangenen Jahr das digitale Warnsystem über das Cell Broadcast eingeführt. Damit erfüllt Dänemark die EU-Richtlinie von 2018, die fordert, alle Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der EU über ihre Mobiltelefone im Falle einer Krise oder Katastrophe zu warnen, die sich im jeweiligen Land befinden.

Schwesig begrüßt Rentenerhöhung

Schwerin – Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2024 deutlich an. Der bundesweit einheitliche Rentenwert wird um 4,57 Prozent angehoben. Das beschloss die Bundesregierung heute in Berlin. Damit ist der Zuwachs höher als die aktuelle Inflationsrate.

„Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Rande einer Landtagssitzung in Schwerin. „Die Generation der heutigen Rentnerinnen und Rentner hat ganz überwiegend ein Leben lang hart gearbeitet. In den ostdeutschen Bundesländern musste diese Generation dazu noch die schwierigen Umbrüche nach 1990 bewältigen. Es ist gut, dass der Rentenwert deutlich angehoben wird. Und es ist richtig, dass wir heute einen einheitlichen Rentenwert in Ost und West haben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es habe in den letzten Wochen immer wieder Debatten über die Zukunft der Rente und sogar über Nullrunden gegeben. „Die Rente muss verlässlich bleiben“, sagte Schwesig. „Ich bin deshalb sehr dankbar, dass Bundesarbeitsminister Heil trotz der Attacken auf die gesetzliche Rente oder gar Forderungen nach Nullrunden bei seinem Kurs geblieben ist. Es geht bei der Rente immer auch um die Anerkennung der Lebensleistungen der älteren Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.“

Meinungs- und Medienfreiheit

Schwesig: Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit

Schwerin – Ein klares Bekenntnis zum Erhalt von Frieden, Freiheit und Demokratie gaben die Parlamentspräsidentinnen und Präsidenten der 27 EU-Staaten auf ihrer dreitägigen Konferenz in Palma de Mallorca. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin vertrat zusammen mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas Deutschland bei dem Treffen in Spanien. Unter Vorsitz der spanischen Parlamentspräsidentin Francina Armengol, die in ihre Heimatregion eingeladen hatte und dem Vorsitzenden des spanischen Senats Pedro Rollán erörterten die Teilnehmenden die aktuelle geopolitische Lage in Europa und der Welt sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für Europa. Spaniens König Felipe VI. begrüßte die Teilnehmenden im historischen Palast von Palma.

Schwesig betonte: „Wir sind uns einig, dass durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Friedensordnung in Europa in Gefahr ist und wir weiter mit militärischer, finanzieller und humanitärer Hilfe als EU-Staaten die Ukraine unterstützen müssen.“ Die Konferenz hob die Bedeutung der parlamentarischen und freiheitlichen Demokratie hervor. Die EU will sich stärker gegen Falsch-Informationen und Fake-News sowie Cyber-Kriminalität zur Wehr setzen. „Die Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit auf der Basis von Wahrheit“, so Schwesig.

Die Parlamentspräsidentinnen bekräftigten, wie wichtig Frauen in Führungspositionen für weitere Fortschritte bei der Geschlechtergerechtigkeit sind und plädierten für die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. „Gerade in Kriegsregionen sind Frauen von Gewalt verstärkt betroffen. Sexuelle Gewalt wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Das muss konsequent geahndet werden“, so die Bundesratspräsidentin. Manuela Schwesig vertrat die 16 Länder bei der internationalen Konferenz, die einmal im Jahr durch das Land, welches den EU-Vorsitz hatte, ausgerichtet wird.

Während der Konferenz nutze die Bundesratspräsidentin die Möglichkeit, die Kontakte, um die guten Verbindungen der Länderkammer mit anderen Parlamenten in Europa zu vertiefen. Sie tauschte sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Polen, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Slowenien, Tschechien, Spanien, Frankreich, Belgien, Estland und Litauen aus. Daneben gab es Gespräche mit Gästen der Konferenz wie dem Parlamentspräsidenten aus Kanada.

Startchancen-Programm kann umgesetzt werden

Oldenburg: Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern stärken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Umsetzung des Startchancen-Programms in den Startlöchern. Das Kabinett hat am Vormittag die Bund-Länder-Vereinbarung und die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder gebilligt. Damit ist der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarungen frei. Für den Frühsommer ist die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgesehen. Das Startchancen-Programm wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt. Es hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von der sozialen Herkunft ab. Das kann und darf so nicht bleiben. Das Startchancen-Programm setzt genau hier an. Wir fördern das Talent und das Potenzial von Schülerinnen und Schülern, damit sie Erfolg haben und selbstbestimmt leben können. Das ist eine echte Zukunftsinvestition“, betonte Oldenburg.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen:

  • Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
  • Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen 41 Grundschulen, 19 Regionale Schulen bzw. Gesamtschulen und 11 berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren. Die Schulauswahl erfolgt anhand abgestimmter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien.

Der Bund gibt dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vor. „Wir stimmen uns in diesen Wochen auch mit den Schulträgern und Schulleitungen ab, an welchen Schulen das Programm umgesetzt werden soll. Nach Abschluss der Gespräche werden wir die Auswahl gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und mit dem Landkreistag vorstellen“, kündigte die Ministerin an.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 Millionen Euro pro Jahr.

Aalschonzeit für die Nordsee festgelegt

Berlin – Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.

An der Ostsee hingegen gilt eine EU einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025, die sich direkt aus der EU-Verordnung ableitete, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit einigen konnten. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. Unbeabsichtigt mitgefangene Aale sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Dazu erklärt Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Sicherlich bedarf es aufgrund des bereits seit den 1980er Jahren andauernden massiven Rückgangs des Aalbestands in Deutschland und Europa eines besonderen Schutzes, sowohl der Jungaale als auch der in die Sargassosee abwandernden adulten Blankaale, sowie weiterer Maßnahmen wie des Aalbesatzes. Gleichzeitig sollten die getroffenen Regelungen für jedermann verständlich und in Nord- und Ostsee möglichst einheitlich sein.

Nach übereinstimmender Auffassung der Küstenbundesländer liegt eine hinreichend valide Datengrundlage vor, um eine einheitliche Schonzeit in Nord- und Ostsee zwischen dem 15. September 2024 und dem 15. März 2025 solide zu begründen. Ich bedauere, dass es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen und auch konsequent gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.“

Speziell für die Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Schutz des Europäischen Aals des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei vom 19. Januar 2024.  Damit wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern vom 10. Januar 2024 („TAC- und Quotenverordnung“) untersetzt.

Schon in der Pressemitteilung 014/2023 vom 18.01.2023 hatte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus,  auf die Unverhältnismäßigkeit von Aal-bezogenen Maßnahmen im EU-Fischereirecht hingewiesen.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“