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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Arbeitsmarkt März 2022 in M-V

Meyer: Frühjahrsbelebung stützt den Arbeitsmarkt – Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9.600 Arbeitslose gesunken (-13,8 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-3,1 Prozent) gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 60.100 Menschen arbeitslos.

„Die Frühjahrsbelebung ist deutlich spürbar. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen, weiter Personal zu halten. Sorgen bereitet uns aber weiterhin der mögliche Abbau von Arbeitsplätzen bei größeren Industrieunternehmen, die von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind. Dies betrifft den wirtschaftlichen Kern des Landes. Die Fachkräfte werden dringend benötigt, auch für die Bewältigung des anstehenden Strukturwandels im Land. Das Land unterstützt die Findung von Lösungen für die betroffenen Beschäftigten und die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Januar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.200 (+1,1 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.900.

„Der Anstieg in der Wintersaison ist erfreulich und verdeutlicht die große Nachfrage nach Fachkräften im Land“, so Meyer. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.100) und im Handel (+800) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten übersteigt auch den Wert aus dem Januar 2020, dem Vor-Corona-Vergleichsmonat.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hat das Kabinett in seiner Sitzung am 30. März 2022 ein 9-Punkte-Programm zur Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge und zur Entlastung bei den Energiepreisen beschlossen. Dabei geht es auch um die Integration geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt.

Zur Unterstützung von Schutz und Integration über Beschäftigung will das Land über die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit hinaus fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Finanziert wird daraus ein Paket zur fairen Arbeitsmarktintegration, insbesondere durch gezielte Beratung, Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Geflüchteten.

Überall im Land sind Fachkräfte gefragt und viele der geflüchteten Frauen wollen arbeiten. Die Möglichkeiten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration sind gut, wenn Arbeitsmarkt, Schule und Kita integriert organisiert werden. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses zu ermöglichen und von vornherein präventiv Ausbeutung und unterwertiger Beschäftigung entgegenzuwirken.

Hilfe in der Flüchtlingskrise

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute mit Vertretern der polnischen Botschaft über die Flüchtlingssituation in Polen und Mecklenburg-Vorpommern ausgetauscht.

Bei einem Treffen in der Staatskanzlei mit dem amtierenden Geschäftsträger der Botschaft, Paweł Gronow, betonte die Ministerpräsidentin, sie habe größten Respekt vor den Leistungen des Nachbarlandes. Polen hat bislang über 2 Millionen Menschen aufgenommen, welche vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind.

Die Ministerpräsidentin kündigte konkrete Hilfen für die Partnerregionen Pommern und Westpommern an. Westpommern hat nach Schätzungen des dortigen Marschallamtes zwischen 60.000 und 100.000 Menschen aufgenommen, 30.000 davon sind allein in Stettin. Pommern spricht von 45.000 offiziell registrierten Flüchtlingen. „Angesichts dieser Zahlen möchten wir fest an der Seite unserer polnischen Partner stehen“, so die Ministerpräsidentin. „Beide Regionen wollen uns ihre konkreten Bedarfe an Hilfsleistungen übermitteln. Dabei geht es besonders um Hygieneartikel und Lebensmittel.“

Mecklenburg-Vorpommern pflegt traditionell gute Kontakte nach Polen. Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin ist seit Jahren strategisches Ziel der Landesregierung. Seit 2019 betreibt sie gemeinsam mit Brandenburg die Geschäftsstelle Metropolregion Stettin in Anklam. Die Regionalpartnerschaft mit Westpommern besteht seit 22 Jahren. Zweimal jährlich finden im Rahmen gegenseitiger Besuche politische Treffen der Ministerpräsidentin mit dem Marschall der Wojewodschaft Westpommern statt. Das nächste Treffen ist für den 5. Mai 2022 in Stettin geplant.

Der durch Landesregierung und Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern am 22. September 2022 geplante „Baltic Sea Business Day – Unternehmertag“ soll unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin ebenfalls einen Beitrag zu Festigung und Ausbau, insbesondere der wirtschaftlichen Verbindungen mit Polen und im Ostseeraum leisten.

135 junge Lehrkräfte bleiben in M-V

Oldenburg: Übernahmegarantie vom Referendariat in den Schuldienst wirkt

Schwerin – Heute haben 102 Referendarinnen und 62 Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet. Ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung erhalten sie auf dem Postweg. Aufgrund der Corona-Pandemie hat eine feierliche Verabschiedung bereits in dieser Woche per Videokonferenz stattgefunden. Nach der Gratulation durch Bildungsministerin Simone Oldenburg haben die Absolventinnen und Absolventen auch aktuelle Informationen zur Digitalen Landesschule sowie zum Padlet mit Unterrichtsmaterialien über den Krieg gegen die Ukraine erhalten.

Insgesamt haben 164 Nachwuchskräfte ihren Vorbereitungsdienst beendet. Davon haben 13 das Lehramt für Sonderpädagogik, 30 das Lehramt an Grundschulen, 16 das Lehramt an Regionalen Schulen, 100 das Lehramt an Gymnasien und fünf das Lehramt an Beruflichen Schulen erworben.

135 der Absolventinnen und Absolventen werden ohne ein Bewerbungsverfahren nahtlos zum 1. April 2022 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 13 Lehrkräfte starten an beruflichen Schulen und 122 an allgemein bildenden Schulen (davon 25 an einer Grundschule, 27 an einer Regionalen Schule, 33 an einer Gesamtschule, 29 an einem Gymnasium und acht an einer Förderschule).

„Ich freue mich, dass so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Referendariat an unseren Schulen entschieden haben, in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt nicht nur, dass die Übernahmegarantie ein richtiges Programm ist. Für die Referendarinnen und Referendare bedeutet es einen nahtlosen Übergang in den Beruf, für die Schulen zählen Bürokratieabbau und erhöhte Planungssicherheit. Die hohe Übernahmequote zeigt auch, dass das Land mit seinen Schulen ein attraktiver Arbeitgeber ist. Ich wünsche allen jungen Lehrkräften einen guten Start“, sagte Oldenburg.

Aktuell können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen mit der Ersten Staatsprüfung noch für den Vorbereitungsdienst bewerben. Mit der Doppelqualifikation bietet er eine weitere attraktive Möglichkeit an: mehr Flexibilität im Einsatz für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien. Das Referendariat beginnt am 1. August 2022. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022. Zeugnisse können bis 20. Juli nachgereicht werden.

Neuer Löschwasserbrunnen

Rom – Die Gemeinde Rom im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält per Sonderbedarfszuweisung 98.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an Bürgermeister Volker Toparkus versandt.

Aufgrund der fehlenden Niederschläge in den extrem trockenen Sommermonaten der letzten vier Jahre, sind im Landkreis mehrere Löschwasserteiche versiegt und führen größtenteils kein Wasser mehr. Deshalb hat sich die Gemeinde Rom für den Bau von mehreren Löschwasserbrunnen entschieden, um den Brandschutz großflächig gewährleisten und sicherstellen zu können.

Bei Gesamtkosten von rund 131.000 Euro verringert sich mit dieser Zuwendung der Eigenanteil der Gemeinde erheblich.

Interviewerinnen und Interviewer gesucht

Schwerin – Mehr als 300 000 Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns werden in diesem Jahr für den Zensus 2022 – Deutschlands größte statistische amtliche Erhebung – befragt. Dafür werden etwa 2000 Erhebungsbeauftrage benötigt. Die 19 Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land suchen für diese Aufgabe interessierte Frauen und Männer als Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte.

„Bisher konnten wir 1162 Bürgerinnen und Bürger als Interviewende für Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Während die kreisfreien Städte schon gut aufgestellt sind, brauchen wir noch weitere Unterstützung in den Landkreisen“, appelliert Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Vor allem in unseren großflächigen Landkreisen brauchen wir noch Freiwillige, die auch in den ländlichen Regionen die Befragungen vornehmen.“ So konnten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bisher nur 22 Prozent der notwenigen Interviewenden gewonnen werden, gefolgt von Nordwestmecklenburg (27 Prozent), Ludwigslust-Parchim (39 Prozent), dem Landkreis Rostock (53 Prozent), Vorpommern-Greifswald (55 Prozent) sowie Vorpommern-Rügen (81 Prozent).

Die Kommunen sind wichtige Partner für das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern, da sie für die Organisation und Koordination der Befragungen der Bürgerinnen und Bürger zuständig sind. Die örtlichen Erhebungsstellen sind während der Vorbereitung und Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften tätig. Für die persönlichen Interviews, die bei Haushalten und in Wohnheimen durchzuführen sind, werden sogenannte Erhebungsbeauftragte gesucht. Die Befragungen beginnen am 16. Mai 2022.

Die Interviewerinnen und Interviewer können sich ihre Termine mit den zu Befragenden unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben der Erhebungsstelle selbstständig einteilen und organisieren. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Je nach Anzahl der befragten Personen sowie dem Befragungsergebnis sind zirka 1 000 bis 1 500 Euro möglich.

Der Zensus 2022, eine bedeutende Datengrundlage für die Gesellschaft

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche
Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) sowie des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus).

Bei Interesse, als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2022 in Mecklenburg-Vorpommern die Erhebungsstellen zu unterstützen, melden Sie sich unter folgendem Link an: https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/

Weitere Auskünfte erteilt Dr. Henry Lewerentz, Telefon 0385 588-56423.

Corona-Auffrischimpfung

Zweiter Booster schützt ältere Menschen vor schweren Krankheitsverläufen

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet die bundesweit höchsten Inzidenzen an Neuinfektionen. Ältere Menschen haben das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Sie sind nun besonders gefährdet“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Daher wirbt die Ministerin für eine zweite Auffrischimpfung, die einen besseren Schutz bedeuten würde.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen über 70 Jahren oder Menschen mit schwerer Immunschwäche eine zweite Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Drese: „Der Impfschutz nimmt mit zunehmendem Abstand zur Auffrischung ab. Daher kann für Menschen ab 70 Jahren nach drei Monaten eine zweite Auffrischungsimpfung erfolgen.“

In einem aktuellen Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales an Menschen über 70 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern wird über das Impf-Angebot umfassend informiert. So können Impf-Termine bei den persönlichen Haus- und FachärztInnen sowie in einem Impfstützpunkt vereinbart werden.

„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die schon die Chance genutzt und sich mit der zweiten Auffrischung haben impfen lassen“, erklärte Drese und sagte weiter: „Jede oder jeder, der bisher unvollständig oder ungeimpft ist, möchte ich nochmals dazu einladen, Ihr Covid-19-Impfangebot wahrzunehmen.“

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus eine zweite Booster-Impfung für BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen, für medizinisches Fachpersonal mit Patientenkontakt sowie für besondere Risikogruppen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die mobilen Impf-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz und führen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durch.

Neue Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse vom 24. März hat die Landesregierung heute eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöst.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – in Teilen zu einer Überlastung.

Drese: „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Folgende Schutzmaßnahmen sollen zur Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  1. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  1. Die Fortschreibung der 3-G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  1. Die Fortschreibung der 2-G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften
  1. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, betonte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass das Kabinett die Corona-Entwicklung kontinuierlich beobachtet und analysiert. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, z.B. bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, so Drese.

Dieser Pressemitteilung ist eine Tabelle beigefügt, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/ oder die Maskenpflicht besteht.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2021

Straftaten insgesamt gehen weiter zurück

Schwerin – Die Zahl der Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern ging im vergangenen Jahr, verglichen mit 2020, weiter zurück. Damit folgt das Jahr 2021 dem langjährigen Trend. 2012 waren es noch mehr als 126.000 Straftaten. Diese Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für Mecklenburg-Vorpommern, die Innenminister Christian Pegel und Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamts (LKA) heute in Schwerin vorstellten.

Mord und Totschlag zu 100 Prozent aufgeklärt

„104.452 erfasste Straftaten 2021 – das waren fast 1.500 weniger als im Vorjahr. Besonders erfreulich ist hier der deutliche Rückgang bei den schwersten Gewaltstraftaten gegen das Leben um 18 auf 31 Fälle, bei Mord und Totschlag mit einer Aufklärungsquote von 100 Prozent.  Erfreuliche Rückgänge gab es aber auch bei Diebstahl, Vermögens- und Fälschungsdelikten sowie sonstigen Straftatbeständen“, sagte Innenminister Christian Pegel und fügte hinzu:

„Das ist vor allen Dingen eine tolle Leistung unserer Polizistinnen und Polizisten. Weiterhin gelingt es unserer Polizei in Mecklenburg-Vorpommern mit einer im Vergleich zum bundesweiten Schnitt sehr guten Aufklärungsquote Straftaten aufzuklären und damit die Täter zu stellen. 2021 waren es – alle Deliktfelder zusammengenommen – fast 63 Prozent. Vor allem eine hohe Wahrscheinlichkeit, gefasst zu werden, schreckt potenzielle Straftäter ab. Auf der anderen Seite trägt die kontinuierliche Präventionsarbeit der Polizei dazu bei, dass potenzielle Opfer immer besser gewappnet sind, Straftaten selbst zu vereiteln.“

LKA-Direktor Rogan Liebmann wies darauf hin, dass die Ermittlungsarbeit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und der zunehmenden Internationalisierung immer komplexer und aufwändiger werde: „Deshalb erproben wir im LKA aktuell eine neue Struktur, mit der die dort bislang in verschiedenen Abteilungen angesiedelten Spezialisten für Digitalisierung und Cybercrime zusammengefasst werden und damit noch gezielter zusammenarbeiten können.“ Auch die technische Ausstattung müsse mit den Straftätern Schritt halten, etwa bei spezieller Software.

„Auch darüber hinaus ist eine moderne Technik für die Polizeiarbeit sehr wichtig. Deshalb sieht der Entwurf für den Haushaltsplan der Landesregierung 2022/23 dankenswerterweise die Anschaffung neuer und damit moderner sowie breiter verwendbarer neuer Polizeihubschrauber und den stückweisen Ersatz der Polizeiboote vor“, fügte Innenminister Pegel hinzu.

Kinderpornografie: Mehr Aufdeckung, mehr Fälle

Sorge mache ihm der Anstieg von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit um fast fünf Prozent und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um fast 19 Prozent.  Unter letztere fallen auch das Verbreiten pornografischer Schriften und der separate Straftatbestand Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften.

„Hier ist die Zahl der erfassten Fälle im vergangenen Jahr um 38,3 und bei der Kinderpornografie um 47,4 Prozent gestiegen. Bei letzterem war bereits 2020 eine Steigerung von fast 50 Prozent zu verzeichnen. Dass M-V hier einem bundesweiten Trend folgt, ist kein Trost“, so Pegel.

Die Gründe dafür lägen vor allem in der verstärkten Aufdeckung solcher Straftaten: US-Internetdienste wie Google, Facebook, DropBox und Microsoft seien seit 2012 verpflichtet, alle Dateien, die dort geteilt werden, auf Kinderpornografie zu prüfen. Verdachtsfälle würden ans Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet, sobald Hinweise auf deutsche Nutzer vorliegen.

„Die Zahl der Hinweise auf Kinderpornografie im Internet steigt seither jährlich. 2015 erhielt das BKA 14.500 Hinweise, im vergangenen Jahr 78.500. Das BKA hat im vergangenen Jahr 611 solcher Fälle nach M-V übermittelt, die überwiegend zur Einleitung von Ermittlungs­verfahren führten“, berichtete Christian Pegel und prognostizierte: „Die Zahl wird weiter steigen, auch weil in Deutschland kürzlich eine ähnliche Regelung getroffen wurde. Als Folge intensiverer Ermittlungen gegen Kinder- und Jugendpornografie werden auch mehr Fälle des sexuellen Missbrauchs aufgedeckt. Dies äußert sich in 20 Prozent mehr erfassten Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs im Jahr 2021.“

Dazu betonte der Innenminister: „Nahezu jeder Fall, den wir aufdecken und aufklären – und unsere Polizistinnen und Polizisten klären 95 Prozent der Fälle im Bereich Kinderpornographie auf – führt uns zu weiteren Fällen.“

„Kinder für Mediennutzung sensibilisieren!“

Dass Kinder mit gut 45 Prozent bei der Verbreitung von pornographischem und kinderpornographischem Material als Tatverdächtige auftreten, sieht der Innenminister als Weckruf für die Elternhäuser. „Die digitale Technik macht das Teilen leider extrem leicht. Viele unserer Kinder sind eher unbedarft, wenn sie durch das Teilen solcher Dateien zur Verbreitung beitragen. Es muss aber klar sein, dass hinter jedem geteilten Dokument ein furchtbarer Missbrauchsfall stehen kann. Das ist kein Spiel. Deshalb sind wir als Eltern gemeinsam gefordert, unsere Kinder für solche Themen zu sensibilisieren und sie vor der strafrechtlichen Dimension dieser ‚schnellen Klicks‘ in sozialen Medien und in der privaten digitalen Kommunikation zu warnen“, bittet der Minister um Hilfe der Eltern im Land.

Bei den Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit fällt vor allem der Anstieg der Straftaten im Bereich der Bedrohung und gefährlichen und schweren Körperverletzung ins Gewicht – und hier der Anstieg der Fälle im häuslichen Umfeld um 34,7 Prozent.

„Es liegt nahe, einen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Beschränkungen zu sehen. Dies erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik allerdings nicht detailliert und kann dies daher nicht näher aufklären. Wir konstatieren erst einmal die nüchternen Zahlen“, sagte Christian Pegel.